Strafe bei fahren mit Nebelscheinwerfern?

BMW 3er E36

Hallo zusammen!
Wist ihr ob und was es für eine Strafe gibt wenn man mit Nebelscheinwerfern fährt, wenn kein Nebel ist?
Ist es Ok bei Dämmerung statt Fernscheinwerfern?
Danke für eure erfahrungen!

Greets

BMW Forever.....

Beste Antwort im Thema

Re: Strafe bei fahren mit Nebelscheinwerfern?

Zitat:

Original geschrieben von Bald M Compact


Hallo zusammen!
Wist ihr ob und was es für eine Strafe gibt wenn man mit Nebelscheinwerfern fährt, wenn kein Nebel ist?
Ist es Ok bei Dämmerung statt Fernscheinwerfern?
Danke für eure erfahrungen!

Greets

BMW Forever.....

Schrei.....!

Mann, wann lernt Ihr Bauern es denn endlich???

Es ist verbooooten!!

Und sieht zumindestens auch noch besch... aus!

Bin zwar kein BMW-Fahrer, aber solche Postings und Fragen bestätigen doch den Ruf von einigen Jung-BMW-Fahrern.
( Damit meine ich die Proll-Riege, nicht den Fan!)

Welchen Sinn hat es, mit NSW´s zu fahren???

Gut, es beindruckt vielleicht vor Mc Donalds die angesteurete Zielgruppe von Frauen (??!) im Alter von 12 bis 14 Jahren,aber sonst??

Martin (Steinigt mich!)

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Zitat:

Original geschrieben von grande_cochones


Ich verstehe rein physikalisch noch nicht wieso der NSW blenden kann wenn er von einer nassen Straße reflektiert wird und ein Xenonscheinwerfer nicht😕 Magie? Maggi?

Der Xenon-Scheinwerfer hat weniger Leistung. Das wird es sein 🙂

P.S.: Wenn hier etwas blendet, dann diese neuartigen, hellen Kennzeichenleuchten 😁

Scheinwerfer bei Nässe blenden alle,da is egal,ob Xenon oder Halogen oder Bilux....bei trockenem Wetter blenden mich aktuell die scheiß "Tagfahrlichter" diverser Audi,die sind schweinehell....
Und bei nicht feuchtem Wetter werde ich nur von schlecht eingestellten SW und von A-Klassen im allgemeinen geblendet....

Xenon ist heller als Halogen,daher mag das manchem so vorkommen,das es blendet,weil das Auge mehr Licht abbekommt....wenn ein Xenon blendet ist man allerdings wirklich erstmal fast blind....das ist ganz anders als bei nem Halogen....

Ihr solltet mal nen entspannten Abend mit eurer Holden unter der Dusche oder in der Wanne verbringen....hier kapperts grad wieder ganz heftig.... 🙄

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von grande_cochones



Zitat:

Original geschrieben von bobbatz


Bitte wieder entfernen! Absatz 3 ist ja ein Freibrief für die Standlicht+NSW Fraktion. Daher wird soetwas in der Fahrschule auch nicht erwähnt.
Wichtiger wäre die Formulierung "erhebliche Sichtbehinderung" durch Regen, Schnee oder Nebel.

Zitat:

Original geschrieben von grande_cochones



Zitat:

Zitat aus dem Text


Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die sicht erheblich, [...]
😕

Wenn die Sicht erheblich behindert ist, dann ist das eine erhebliche Sichtbehinderung. Ich formuliere das so, weil es leichter zu verstehen ist(erhebliche Sichtbehinderung+Regen, Schnee oder Nebel). Das diese Vereinfachung nötig ist, zeigt dein Kommentar.

@He-Man: Das Abblendlicht ist auch am Tage eizuschalten wenn es die Sichtverhältnisse erfordern. Dementsprechend darf eben nicht nur mit Standlicht und NSW herumgefahren werden, nur weil es Proleten aus dem Absatz 3 so deuten. Solltest alles aus §17 lesen.

Ach, ich habe nicht nur §17 gelesen, sondern so ziemlich die ganze STVO. Genauso wie das BGB😉 Ehrlich gesagt stört mich vieles Im Strassenverkehr. Penetrante linksfahrer auf der BAB z.B. aber ob jetzt einer die NSW an hat oder nicht ist mir wirklich egal. Und wenn einer meint, er müsste sie auch am Tag anhaben, von mir aus gerne.

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So ist es eben. Es gibt immer 2 Seiten der Medaille. Mich stören z.B. Menschen die meinen es sei ein Recht auf der BAB 250km/h zu fahren, unabhängig von der Verkehrsdichte oder Wetterlage.

Zitat:

Original geschrieben von bobbatz


So ist es eben. Es gibt immer 2 Seiten der Medaille. Mich stören z.B. Menschen die meinen es sei ein Recht auf der BAB 250km/h zu fahren, unabhängig von der Verkehrsdichte oder Wetterlage.

Dürfte Dir aber, wenn du korrekterweise auf der rechten Spur unterwegs bist, herzlich egal sein. 😉

Und es darf - unter den korrekten Voraussetzungen - sehr wohl mit Standlicht und NSW gefahren werden, steht auch direkt so explizit in der StVO drin.

Zitat:

Original geschrieben von ThierryHenry12


Tagsüber bei guter Sicht sind die NSW vorne in Verbinung mit Abblendlicht erlaubt in Deutschland, bei schlechter erst recht. Mit Standlicht nein, nachts das gleiche Spiel. NSW als Tagfahrlicht verwenden ist laut Stvzo nicht erlaubt aber wird der Polizei niemals ins Auge fallen, mit Ausnahmen natürlich. Das ist in Deutschland seit Jahren klar geregelt.

An diesem Posting gibt es keinen einzigen korrekten Punkt.

Zitat:

Original geschrieben von son1c_SN


Weil es die anderen Verkehrsteilnehmer blendet! Besonders bei Nässe/Regen merken die NSW Prolls das nicht! Die Nässe auf der Straße reflektiert die NSW. Komischerweise ist das besonders bei Prolls zu beobachten die denken das man dadurch mehr auffällt und mehr Eindruck schinden kann.

Die egoistische Haltung k**** mich ehrlich gesagt an. Das Bußgeld darf meinetwegen ruhig erhöht werden, damit die Leute es endlich mal merken.

Xenon KANN Dich nicht blenden in 99% weil es Leuchweitenregulierung gibt (gesetzlich vorgeschrieben). Wenn, dann kommt Dir das eher subjektiv vor.

Fakt ist:

-

korrekt

eingestellte NSW blenden per se

nicht

.

- Licht, welches auf nasse/glatte Oberflächen trifft, blendet fast immer (somit egal, was der Ursprung der Lichtquelle ist, dafür jetzt also die NSW verantwortlich machen, ist unlogisch)

Was ich mich bei den Leuten, welche sich über NSW aufregen immer am meisten wundere: was macht ihr bei den Fahrzeugen, wo das Abblendlicht defekt oder falsch eingestellt ist? da müsst ihr ja vermutlich Todesängste ausstehen, oder?
Denn gerade jetzt in der dunkler werdenden Jahreszeit wieder schön zu beobachten, bei wievielen KFZ das Licht völlig falsch eingestellt ist. Und das sind überproportional mehr, als autos mit NSW.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von bobbatz


So ist es eben. Es gibt immer 2 Seiten der Medaille. Mich stören z.B. Menschen die meinen es sei ein Recht auf der BAB 250km/h zu fahren, unabhängig von der Verkehrsdichte oder Wetterlage.
Dürfte Dir aber, wenn du korrekterweise auf der rechten Spur unterwegs bist, herzlich egal sein. 😉

Und es darf - unter den korrekten Voraussetzungen - sehr wohl mit Standlicht und NSW gefahren werden, steht auch direkt so explizit in der StVO drin.

Es ist aber nunmal so, daß ich überholen darf.😉 Und wenn ich und andere das sehr oft tun müssen, spricht man von einer hohen Verkehrsdichte.

Aber vielleicht sollte ich mich mit allen anderen Verkehrsteilnehmern in den rechten Fahrstreifen einordnen und dort mit den LKW 90 fahren. Dann kannst du mit 250 Sachen fahren. 😉

In der StVO steht eindeutig, daß das Abblendlicht auch am Tage einzuschalten ist wenn es die Sichtverhältnisse erfordern. Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern die Nebler einzuschalten, dann ist es erst recht erforderlich, das Abblendlicht einzuschalten. Das ist der kausale Zusammenhang, der auch so praktiziert wird.

Edit: Nebler sind mir grundsätzlich Wurst. Da weiß man wenigstens gleich was für einer hinterm Steuer sitzt.😁
Und als Notmaßnahme(Abblendlicht defekt) sind sie sehr wohl verwendbar. Das ist sinnvoll und ich praktiziere das auch.

Zitat:

Original geschrieben von bobbatz


Es ist aber nunmal so, daß ich überholen darf.😉

Selbstverständlich darfst Du das. Es ist jedoch imemr die Frage, wann du zum überholen ausscherst und mit welcher Geschwindigkeit dies erfolgt.

Zitat:

Original geschrieben von bobbatz


In der StVO steht eindeutig, daß das Abblendlicht auch am Tage einzuschalten ist wenn es die Sichtverhältnisse erfordern. Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern die Nebler einzuschalten, dann ist es erst recht erforderlich, das Abblendlicht einzuschalten. Das ist der kausale Zusammenhang, der auch so praktiziert wird.

Leider komplett falsch. Ich zitiere mal die StVO:

Zitat:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Zitat:

Original geschrieben von bobbatz


Edit: Nebler sind mir grundsätzlich Wurst. Da weiß man wenigstens gleich was für einer hinterm Steuer sitzt.😁

ahh, endlich sind wir beim schönen Pauschaldenken, zum Glück weiß ich auch was du für einer bist, fährst schließlich e36😰

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von bobbatz


Es ist aber nunmal so, daß ich überholen darf.😉
Selbstverständlich darfst Du das. Es ist jedoch imemr die Frage, wann du zum überholen ausscherst und mit welcher Geschwindigkeit dies erfolgt.

Da müssten wir wohl den §3 der StVO mal herausholen und schauen wie schnell man denn so auf der BAB fahren sollte. Ich denke da wird der Begriff Richtgeschwindigkeit stehen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von bobbatz


Da müssten wir wohl den §3 der StVO mal herausholen und schauen wie schnell man denn so auf der BAB fahren sollte. Ich denke da wird der Begriff Richtgeschwindigkeit stehen. 😉

Wieder falsch.

Die Richtigeschwindigkeit gibt nicht an, wie schnell oder langsam du fahren darfst.

Sehr wohl gibt es aber die Regelung, dass ein Überholvorgang mit einer entsprechend hohen Differenzgeschwindigkeit zu erfolgen hat.

Bedeutet also, wenn der vor mir 140 fährt, darf ich nicht mit 142,5 überholen.

Desweiteren steht in der StVO, dass der Überholvorgang zügig zu erfolgen hat. Hierzu zählt dann auch, dass man eben mal beschleunigen muss, wenn man eben nur 142,5km/h fährt.

Das alles ist aber realtiv egal, solange keiner von hinten kommt. Da kannste von mir aus auch mit 140,1km/h überholen (wenngleich dies streng genommen ebenfalls nicht gemäß StVO ist, aber wo kein Kläger, da kein Richter...).

Wenn aber einer von hinten mit deutlich höherer Geschwindigkeit kommt, und dieser bereits sichtbar ist, dann darfst du eben nicht mehr zum überholen rausziehen.

Wo habe ich geschrieben, daß ich nicht mit deutlich höherer Geschwindigkeit überhole?😕
Wenn der vor mir 140 fährt und ich mit 142 ankomme, dann bleibe ich einfach hinter ihm!
Es ist einfach so, daß es nicht geht, für jeden Egoisten eine eigene Überholspur zu schaffen. Die Richtgeschwindigkeit hat man u.a. eingeführt um einen gewissen Verkehrsfluss zu ermöglichen. Je gleichmäßiger sich der Verkehrsstrom bewegt, desto besser ist der Durchsatz an Fahrzeugen.

Wenn du in der Sylvesternacht über eine leere BAB fliegst, ist mir das völlig egal. Wenn du aber andere Verkehrsteilnehmer aus egoistischen Motiven gefährdest, dann habe ich etwas dagegen.

Das Problem ist, das es eben zu viele egoisten auf den Strassen gibt. Ich behaupte mal, das ich niemanden behindere oder bedränge, egal ob ich langsam oder schnell unterwegs bin. Aus dem einfachen Grund, weil ich die Spiegel benutze. Wo ist denn das Problem, wenn ich mit 140 fahre und es kommt ein schneller von hinten? Dann schau ich in den Spiegel, und lasse ihn halt erst vorbei. Aber viele ziehen einfach raus, egal wie schnell ich von hinten komme, und das nervt mich wirklich

Nebelscheinwerfer bei Nebel -> OK
Standlicht + nebelscheinwerfer am Tag -> Idiot

Ganz einfache Rechnung 😁

Zitat:

Original geschrieben von stef 320i


Nebelscheinwerfer bei Nebel -> OK
Standlicht + nebelscheinwerfer am Tag -> Idiot

Ganz einfache Rechnung 😁

Auf den Punkt gebracht! 😁

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