Strafe bei fahren mit Nebelscheinwerfern?

BMW 3er E36

Hallo zusammen!
Wist ihr ob und was es für eine Strafe gibt wenn man mit Nebelscheinwerfern fährt, wenn kein Nebel ist?
Ist es Ok bei Dämmerung statt Fernscheinwerfern?
Danke für eure erfahrungen!

Greets

BMW Forever.....

Beste Antwort im Thema

Re: Strafe bei fahren mit Nebelscheinwerfern?

Zitat:

Original geschrieben von Bald M Compact


Hallo zusammen!
Wist ihr ob und was es für eine Strafe gibt wenn man mit Nebelscheinwerfern fährt, wenn kein Nebel ist?
Ist es Ok bei Dämmerung statt Fernscheinwerfern?
Danke für eure erfahrungen!

Greets

BMW Forever.....

Schrei.....!

Mann, wann lernt Ihr Bauern es denn endlich???

Es ist verbooooten!!

Und sieht zumindestens auch noch besch... aus!

Bin zwar kein BMW-Fahrer, aber solche Postings und Fragen bestätigen doch den Ruf von einigen Jung-BMW-Fahrern.
( Damit meine ich die Proll-Riege, nicht den Fan!)

Welchen Sinn hat es, mit NSW´s zu fahren???

Gut, es beindruckt vielleicht vor Mc Donalds die angesteurete Zielgruppe von Frauen (??!) im Alter von 12 bis 14 Jahren,aber sonst??

Martin (Steinigt mich!)

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Zitat:

Original geschrieben von He-Man42


Das Problem ist, das es eben zu viele egoisten auf den Strassen gibt. Ich behaupte mal, das ich niemanden behindere oder bedränge, egal ob ich langsam oder schnell unterwegs bin. Aus dem einfachen Grund, weil ich die Spiegel benutze. Wo ist denn das Problem, wenn ich mit 140 fahre und es kommt ein schneller von hinten? Dann schau ich in den Spiegel, und lasse ihn halt erst vorbei. Aber viele ziehen einfach raus, egal wie schnell ich von hinten komme, und das nervt mich wirklich

Erstens ist es sehr schwierig die Geschwindigkeit eines Herannahenden, über die Spiegel richtig einzuschätzen. Als erfahrene Kraftfahrer können wir das. Der Anfänger oder auch der Senior tun sich dabei aber schwer.

Zweitens muss der Ausscherer nicht damit rechnen, daß da jemand so schnell fährt. Der Schnellfahrer muss mehr Aufpassen. In der Praxis muss der Schnellfahrer, wenn es zu einem Unfall kommt, nachweisen, daß dieser Unfall sich auch bei Richtgeschw. ereignet hätte. Kann er das nicht trifft ihn u.U. eine Teilschuld.

Zitat:

Original geschrieben von bobbatz


Wo habe ich geschrieben, daß ich nicht mit deutlich höherer Geschwindigkeit überhole

Richtig, das hast du nicht geschrieben. Hat sich aber für mich so gelesen, wenn du schreibst, dass du von hinten gedrängelt wirst.

Klar, es gibt immer welche auf der Straße die meinen, sie seien die Größten. Aber grundlegend gilt ja erstmal, dass du beim ausscheren besondere Sorgfaltspflichten hast. Verletzt du diese, würde ich dir als schnellerer auch etwas auf die Pelle rücken.
Aber ansonsten, wenn du zügig überholst, dich danach wieder nach rechts einordnest und beim überholen niemanden unnötig ausbremst, ist doch alles in butter. 🙂

Ich beleuchte hier nur verschiedene Perspektiven. Ich fahre selber gern schnell, wenn es die Verhältnisse zulassen. Wenn es nicht geht, dann passe ich mich aber dem Verkehrsfluss an. Und von hinten werde ich mit dem 328i selten bedrängt. 😁

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