Steuern

VW T4 T4

So jetz ist meine ptitsche erst mal als PKW versteuert wegen 5 Sitzplätze bei der doka habe vom Zoll Post bekommen das wir nu 735 € zu zahlen haben statt 148 kann mir jemand helfen wie ich das klar stelle hat jemand ne Idee

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bitboy schrieb am 25. Januar 2016 um 12:20:45 Uhr:


Besteuerung wurde auch mal nach der Nutzung, überwiegend Privat, von den Ämtern vorgenommen.

Interessantes Märchen. Entspricht aber nicht der Realität.

Oder wie erklärst du dir dann mein Bürofahrzeug, welches ich fast 9 Jahre lang privat genutzt habe? 😉

Zitat:

@Bitboy schrieb am 25. Januar 2016 um 12:20:45 Uhr:


Keine Fa. kein LKW, kein 2tes Fahrzeug ist Nutzung mehr Privat. Wenn Firma ja, in der Zulassung steht PKW auch bescheiden.

Die Gattungsart hat nichts mit der Nutzung zu tun. Siehe auch andere So.Kfz.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 25. Januar 2016 um 12:20:45 Uhr:


In der Nachbarschaft laufen 2 Ranger doka 3,2Ltr. Forstbetrieb werden als PKW besteuert weil der ne Laderaumabdeckung hat läuft der als PKW !! ???

Ranger DoKa Shortbed -> Fläche der Pritsche ist zu gering, Fläche für die Personenbeförderung liegt bei über 50%. Die Abdeckung hat damit nichts zu tun.

_____

Zitat:

@Holdi63 schrieb am 25. Januar 2016 um 14:31:28 Uhr:


Hallo!
Ich bin mir nicht ganz sicher aber ich glaube das es entscheident ist ob ich das Fahrzeug Gewerblich oder Privat nutze.

Nö. Siehe oben.

Zitat:

@Holdi63 schrieb am 25. Januar 2016 um 14:31:28 Uhr:


Ich glaube auch das das mit der Ladeflächenberechnung nicht mehr aktuell ist.

Glauben und Wissen sind zweierlei. Siehe verlinkte Paragraphen auf der ersten Seite im Thread. Nochmal als Zitat:

Kraftfahrzeugsteuergesetz § 18 - Übergangsregelung (aktuell)

Zitat:

(12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.

§ 2 Absatz 2a in der Fassung vom 1. Juli 2010:

Zitat:

(2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:

1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;

Kraftfahrzeugsteuergesetz § 9 - Steuersatz (aktuell)

Zitat:

(1) [...] 2. Personenkraftwagen
a) mit Hubkolbenmotoren bei erstmaliger Zulassung bis zum 30. Juni 2009 für je 100 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon, wenn sie [...]

»Geländefahrzeuge .. mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz« <- Definition von Double Cab, Crew Cab oder eben Doppelkabine. Daher i.d.R. - auch weil die Ladefläche größer ist: 2-3 Sitzer mit Laderaum bzw. Pritsche sind problemlos LKW (siehe z.B. VW Caddy der Post) während ein Ford Ranger Double Cab (oder auch 1,5 Cab) mit Shortbed für die Behörden ein PKW ist.

Grüße, Martin

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Was ist sie laut den Fahrzeugpapieren? PKW oder LKW?

Grüße, Martin

das ist das Thema mit "Verhältnis Ladefläche zu Sitzfläche" Ladefläche muß größer sein. Aber wieviel genau weiß ich jetzt auch nicht.

Zitat:

@2814 schrieb am 23. Januar 2016 um 05:35:47 Uhr:


das ist das Thema mit "Verhältnis Ladefläche zu Sitzfläche" Ladefläche muß größer sein. Aber wieviel genau weiß ich jetzt auch nicht.

Das stand in §2 KraftStG, ist aber inzwischen (am 12.12.2012) geändert worden:

http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__2.html

Kein Wort mehr davon, von wegen »wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs« ist. Stand früher in § 2 Abs. 2a KraftStG, welcher entfallen ist.

Ausschlaggebend für die Besteuerung ist das, was in den Papieren eingetragen ist. Wenn dort PKW steht, dann wird sie als PKW besteuert. Steht dort LKW, wird sie als LKW bestehert.

Da die Breite der Ladefläche - im Gegenteil zu vielen US- und Japano-Pritschen (mit ebenso kurzer Länge und zweiter Sitzreihe) sehr breit ist, war die Zulassung als LKW früher auch bei der T4 DoKa kein Problem.

Grüße, Martin

wenn da lkw steht sollte es auch so besteuert werden.
es wurde immer vom gaspedal bis zum kabienenende (innen) gemessen. ob das noch so ist?und es mußt mehr lade- als übriege fläche vorhanden sein.also 1cm (mm) mehr hat gereicht.
beim t4 gabs da keine probleme von den maßen her beim t3 schon, da haben so 2-3 cm gefehlt. aber auch dafür gibts lösungen.
wenn sie den als pkw besteuern müssen sie dir auch sagen können was die vorraussetzung zur lkw-besteuerung ist.
die machen die gesetze ja nicht sondern sollen sie umsetzen. die sitzplätze sind jedenfalls nicht der grund für pkw.

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Das steht LKW offener Kasten ich mach ein bild also werde ich ein 2 widerspruchslos einlegen da ich ja heute wieder post bekommen habe siehe Bild
Oder wie soll ich mich verhalten

Img-20160123-141848
Img-20160123-142019

erst mal wiederspruch einlegen.
dann mal in bs anrufen und die sollen mal die richtlinien für lkw besteuerung zusenden.
ich kenne das nur so das die ladrfläche größer als die übrige nutzfläche sein muß. wieviel stand da nie. also mind.51% ladeflache und 49% kabiene.
außerdem fahren doch wohl bei euch noch mehr t4 dokas rum (handwerker,baufirmen,etc) welche als lkw besteuert werden, da mal versuchen einen steuerbescheid zu bekommen wenn das andere nicht fruchtet und dann mal fragen nach steuergerechtigkeit und gleichbehandlung. es gibt keine ausnahmen für gewerbe und so.
bei uns braucht man nur fotos zu schicken und o.k. manchmal muß man auch vorführen kenne ich aber niemanden der das mußte.

Sie gehen von der Anzahl der Sitzplätze aus. Einfach ein Bild hinschicken - ich meine das ernst - und auf die Größe der Ladefläche verweisen.

Was richtig ist: Sie beziehen sich auf folgendes:

§18, Absatz 12:
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__18.html

Und dort wird auf den »Bestandschutz« verwiesen. Was früher als PKW besteuert war soll also weiterhin als PKW besteuert werden dürfen.

§9, Absatz 1, Nummer 2:
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__9.html

Was mich irritiert: Hast du das Fahrzeug jetzt erst erworben und es war bisher steuerrechtlich als PKW beim Vorbesitzer geführt oder haben sie das Fahrzeug zunächst als LKW und jetzt dann als PKW besteuert?

Grüße, Martin

Angemeldet im März 2015 als LKW und such ein Steuerbescheid bekommen von 148 Euro

Dann auf diesen berufen!

Das Bild vom Fahrzeug beilegen (mehrere machen, vorne, seitlich, hinten und dann bei Müller oder so für 0.60 Euro rauslassen) und darauf verweisen, dass die Ladefläche größer als der Bereich zur Personenbeförderung ist.

Daher wurde das Fahrzeug bereits ab Werk von Volkswagen als LKW zugelassen.

Hast du noch den ersten Brief? Der wäre in diesem Fall super als Nachweis. Kopie davon machen wenn LKW drinsteht und gut.

Grüße, Martin

So haben nu eine E-Mail fertig gemacht wo bilder zu sehen sind und eine kope vom brief wo mann sehen kann das da LKW zulassung ist und nicht PKW mal sehen was jetz

Dürfen die die steuer einziehen wenn das nocht nicht geklärt ist ???? also so lange der Widerspruch noch offen ist

Wenn Du eine Lastschrift-Einzugsermächtigung erteilt hast dürfen sie. Aber Du kannst diese jederzeit widerrufen.
Gruß Jan

ohne lastschrift bekommst du kein auto mehr zugelassen. das ist das erste was die zulassungsstelle sehen will.

Zitat:

@papajan schrieb am 24. Januar 2016 um 19:54:25 Uhr:


Wenn Du eine Lastschrift-Einzugsermächtigung erteilt hast dürfen sie. Aber Du kannst diese jederzeit widerrufen.

Das Finanzamt ist nicht zuständig.

Grüße, Martin

KFZ Steuer ist neuerdings Zoll.
Besteuerung wurde auch mal nach der Nutzung, überwiegend Privat, von den Ämtern vorgenommen.
Keine Fa. kein LKW, kein 2tes Fahrzeug ist Nutzung mehr Privat. Wenn Firma ja, in der Zulassung steht PKW auch bescheiden.
In der Nachbarschaft laufen 2 Ranger doka 3,2Ltr. Forstbetrieb werden als PKW besteuert weil der ne Laderaumabdeckung hat läuft der als PKW !! ???

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