Steuern

VW T4 T4

So jetz ist meine ptitsche erst mal als PKW versteuert wegen 5 Sitzplätze bei der doka habe vom Zoll Post bekommen das wir nu 735 € zu zahlen haben statt 148 kann mir jemand helfen wie ich das klar stelle hat jemand ne Idee

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bitboy schrieb am 25. Januar 2016 um 12:20:45 Uhr:


Besteuerung wurde auch mal nach der Nutzung, überwiegend Privat, von den Ämtern vorgenommen.

Interessantes Märchen. Entspricht aber nicht der Realität.

Oder wie erklärst du dir dann mein Bürofahrzeug, welches ich fast 9 Jahre lang privat genutzt habe? 😉

Zitat:

@Bitboy schrieb am 25. Januar 2016 um 12:20:45 Uhr:


Keine Fa. kein LKW, kein 2tes Fahrzeug ist Nutzung mehr Privat. Wenn Firma ja, in der Zulassung steht PKW auch bescheiden.

Die Gattungsart hat nichts mit der Nutzung zu tun. Siehe auch andere So.Kfz.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 25. Januar 2016 um 12:20:45 Uhr:


In der Nachbarschaft laufen 2 Ranger doka 3,2Ltr. Forstbetrieb werden als PKW besteuert weil der ne Laderaumabdeckung hat läuft der als PKW !! ???

Ranger DoKa Shortbed -> Fläche der Pritsche ist zu gering, Fläche für die Personenbeförderung liegt bei über 50%. Die Abdeckung hat damit nichts zu tun.

_____

Zitat:

@Holdi63 schrieb am 25. Januar 2016 um 14:31:28 Uhr:


Hallo!
Ich bin mir nicht ganz sicher aber ich glaube das es entscheident ist ob ich das Fahrzeug Gewerblich oder Privat nutze.

Nö. Siehe oben.

Zitat:

@Holdi63 schrieb am 25. Januar 2016 um 14:31:28 Uhr:


Ich glaube auch das das mit der Ladeflächenberechnung nicht mehr aktuell ist.

Glauben und Wissen sind zweierlei. Siehe verlinkte Paragraphen auf der ersten Seite im Thread. Nochmal als Zitat:

Kraftfahrzeugsteuergesetz § 18 - Übergangsregelung (aktuell)

Zitat:

(12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.

§ 2 Absatz 2a in der Fassung vom 1. Juli 2010:

Zitat:

(2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:

1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;

Kraftfahrzeugsteuergesetz § 9 - Steuersatz (aktuell)

Zitat:

(1) [...] 2. Personenkraftwagen
a) mit Hubkolbenmotoren bei erstmaliger Zulassung bis zum 30. Juni 2009 für je 100 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon, wenn sie [...]

»Geländefahrzeuge .. mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz« <- Definition von Double Cab, Crew Cab oder eben Doppelkabine. Daher i.d.R. - auch weil die Ladefläche größer ist: 2-3 Sitzer mit Laderaum bzw. Pritsche sind problemlos LKW (siehe z.B. VW Caddy der Post) während ein Ford Ranger Double Cab (oder auch 1,5 Cab) mit Shortbed für die Behörden ein PKW ist.

Grüße, Martin

30 weitere Antworten
30 Antworten

Also, hier die Fakten. Ich habe , wie ein Vorredner (Schreiber) Bilder zum Zoll geschickt, Fahrzeug von schräg hinten, so daß das Kennzeichen sichtbar ist und ein Foto vom Schein. PDF mit Beschreiben.
Per Mail abgeschickt, dann 2 - 3Tagen gewartet und dann angerufen. Resultat, "ja die Frau ..... Hat das umgestellt, in den nächsten Tagen bekommen sie die neue Berechnung des Fahrzeugs."
Ergo: Widerspruch lohnt sich immer.

Deine Antwort
Ähnliche Themen