ForumT4, T5 & T6
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Transporter
  6. T4, T5 & T6
  7. Steuern T4 Vers.

Steuern T4 Vers.

Themenstarteram 9. Juni 2008 um 19:11

Hallo zusammen, ich wollte mir einen T4 für mein Surfhobby zulegen. Wichtig ich möchte übernachten können und evtl. auch ne kleine Küchenzeile habe.

Nun meine Frage:

Was ist in der Steuer günstiger, was zahlt man für PKW, WOMO oder LKW und welche Vorraussetzungen müssen für WOMO und LKW erfüllt sein ??

Sollte ich ein T4 mit Hochstelldach nehmen, wie groß wäre dort die Traglast (Surfbretter und volle Dachbox) ??

Was würdet Ihr machen ??

Vielen Dank und Gruß!

Ähnliche Themen
12 Antworten
am 11. Juni 2008 um 14:34

Hallo ich würde dir einen mit LKW zulasseung vorschlagen da steuern ca 150€ und vers kommt drauf an!!

Ein mit WoMo wäre vor 3jahrn auch gut da die von der steuern nicht viel teurer waren aber zeit 2jahren sind die steuern bei ein mit dem z.b. 2.4´er motor auf ca.900€ gestiegen da die WoMo zulassung nicht mehr bei dem steuern begünstig ist zwar ist der mit WoMo zulassung bei dir vers. billiger aber der mit LKW ist nicht viel teurer..

wie gesagt von dem kosten her LKW... billiger

MFG

Moin Moin,

so kann man das aber auch nicht sagen.

Die WOMO-Steuer ist nur so hoch, wenn Du keine 1,70 m Standhöhe über der Küche einhalten kannst. Dann wird dein WOMO zulassungstechnisch als So.-Kfz WOMO geführt, steuerrechtlich aber als PKW. Für einen Diesel lohnt sich also mit Standhöhe 1,70 m (Hochdach,Schlafdach oder kl. Hubdach) eine WOMO-Besteuerung immer!!

Gruß

Der Brackweder

am 11. Juni 2008 um 14:47

das mit der 1.70 habe ich glatt vergessen bin von einen (normalen) ausgegangen ohne hochdach aufstelldach usw. aber ganz falsch war meins nicht!!

am 12. Juni 2008 um 10:43

Also das mit den 1.70m Stehhöhe is doch genau andersrum, oder? Also ich hab meine Kiste (übrigens auch zum surfen) vor der umstellung als womo angemeldet und aufgelastet auf zul gesamtgewicht von über 2.81t. Hab nen normalen T4 Kasten, also kein Hochdach. mit !.70 stehhöhe hätte ich womo Steuer zahlen müssen, wäre sau teuer gewesen. Ohne hochdach hab ich SFZ und zahle wie bisher meine 170 euro LKW steuer (mit nem 2,4l AAB ohne KAT)..

Also würde schauen ob ich nen alten Kastenwagen finde der aufggelastet is und schon als womo angemeldet.. Oder mal hier http://www.kfz-steuer.de/ schaun wegen steuern und bei versicherung halt anfragen..

Ich zahl für WOMO bei der HUK Teilkasko so 350 öre.. Der Vorteil bei WOMO\LKW is auch das man bei der Versicherung bei 100 % anfängt, zumindest war das mal so

grüße

am 12. Juni 2008 um 10:59

Hallo du hast ja auch lkw zulassung !!! da wo die steuern so hoch sind ist ja mit Womo zulassung ohne 1.70 steh höhe also ist es bei dir ja auch oky mit der steuern!! solltes du ne womo zulassung haben ohne 1.70 wird es richtig teuer bzw die wirden genau wie die normalen personenwagen (Multivan) usw. versteuert!!

Themenstarteram 14. Juni 2008 um 17:55

Klasse, Danke soweit.

Also LKW wenn kein Dach drauf ist und sonst mir Hochdach WoMo.

Aber wie hast du steuerlich LKW und versicheurngstechn. WoMo? Das ist ja supi, oder hab ich das falsch verstanden.

Muss ich beim Kauf darauf achten, dass der Wagen schon ne LKW Zulassung hat ?

Was darf ich dann ändern ? TRennwand, Fenster ??

Danke ! Und will jemand nen T4 loswerden ??

Zitat:

Original geschrieben von Stefanlustig

Aber wie hast du steuerlich LKW und versicheurngstechn. WoMo?

Das ging beispielsweise mit den "sonstigen KFZ" und einer Versicherung welche da mitspielt. Zum Beispiel Bürofahrzeug und dann eben als WoMo versichert -> Gewichtsbesteuerung und Versicherung zum WoMo-Tarif.

Allerdings: Nach der Novellierung des KraftStG gelten auch "Konferenz- und Büromobile" bei der Besteuerung als PKW.

Grüße, Martin

am 19. Juni 2008 um 12:24

Nicht so schnell erst einmal beim Finanzamt nachfragen.

Einige Finanzämter erkennen ein Büromobil nicht als Womo an sonder nur als PKW Kombi wegen fehlender Stehhöhe/Kochgelegenheit oder Staumöglichkeit und oder Schlafmöglichkeit.

Mein T4 ehemals Büromobil, wurde nicht als Womo anerkannt, jetzt PKW (571 € Steuern)

nach Umbau mit Faltdach, Küche und Schlafmöglichkeit unten (Reimo). Jetzt die Überlegung, ihn als PKW weiterlaufen lassen mit neuem Kat ( Euro3 gelbe Plakette) und 330€ Steuern, oder als Womo umzuschreiben.

Die CO 2 Steuer fällt ja für meinen Wagen nicht ins Gewicht, da alt Bestand es wird also die Alte Steuer bleiben..

LG Marwitzer

Zitat:

Original geschrieben von Marwitzer

Nicht so schnell erst einmal beim Finanzamt nachfragen.

Einige Finanzämter erkennen ein Büromobil nicht als Womo an sonder nur als PKW Kombi wegen fehlender Stehhöhe/Kochgelegenheit oder Staumöglichkeit und oder Schlafmöglichkeit.

Natürlich wird ein Bürofahrzeug nicht als WoMo anerkannt - war ja schon immer etwas anderes. Beide Fahrzeuge waren jedoch früher gemäß des "So.KFZ" und der Passagen im KraftStG eben andere Fahrzeuge welche in jedem Fall nach Gewicht zu besteuern waren.

Siehe hierzu §8 KraftStG:

Zitat:

§ 8 Bemessungsgrundlage

Die Steuer bemisst sich

1. bei Krafträdern und Personenkraftwagen nach dem Hubraum, soweit diese Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, bei Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotoren zusätzlich nach Schadstoffemissionen und Kohlendioxidemissionen;

1a. bei Wohnmobilen nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen;

 

2. bei anderen Fahrzeugen nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht, bei Kraftfahrzeugen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 Kilogramm zusätzlich nach Schadstoff- und Geräuschemissionen. Das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht ist bei Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern.

http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/__8.html

Ein Bürofahrzeug ist ein Fahrzeug nach §8 Absatz 2. Daher müsste aus auch nach Gewicht besteuert werden. Daher -> Einspruch einlegen.

Was dann passieren kann:

1.) Sie gewähren dir den Tarif der Gewichtsbesteuerung.

2.) Sie bestehen auf einer Vorführung des Fahrzeugs und stellen fest: "Für uns ist das kein Bürofahrzeug" -> Fahrzeug wird trotz anderslautendem Eintrag in den Papieren als PKW versteuert.

3.) Sie berufen sich auf §8 Absatz 1 KraftStG in Verbindung mit §2 Absatz 2a, 3 in welchen ein "Büro- oder Konferenzmobil" als PKW definiert wird.

http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/__2.html

Zitat:

Original geschrieben von Marwitzer

Mein T4 ehemals Büromobil, wurde nicht als Womo anerkannt, jetzt PKW (571 € Steuern)

nach Umbau mit Faltdach, Küche und Schlafmöglichkeit unten (Reimo). Jetzt die Überlegung, ihn als PKW weiterlaufen lassen mit neuem Kat ( Euro3 gelbe Plakette) und 330€ Steuern, oder als Womo umzuschreiben.

Die CO 2 Steuer fällt ja für meinen Wagen nicht ins Gewicht, da alt Bestand es wird also die Alte Steuer bleiben..

Im Klartext zusammengefasst: Ein Bürofz wurde noch nie als "Wohnmobil anerkannt" - es wurde höchstens nicht als Büromobil anerkannt bzw. gemäß §2 KraftStG als PKW eingestuft oder eben früher gemäß KraftStG nach Gewicht besteuert (als "So.Kfz").

Grüße, Martin

 

am 22. Juni 2008 um 7:48

Hi ! Ich wollte auch noch etwas los werden.

Ich hab' selber einen T4 lang und LKW und mein Hobby ist auch Surfen. Hatte vorher einen kurzen "SAUGER". Kann nur sagen man sollte den TDI mit 102 PS und den "LANGEN" nehmen. Für Surfer...wenn man die Bretter mal innen transportieren muß.

Ich bezahle ca 600,-€ Vericherung u. 160 € Steuer im Jahr. Liegt eben an der LKW-Zulassung u. einer Nutzlast von unter 1000 Kg. Darauf muß geachtet werden aus

Vers.-Techn. Gründen. Desweiteren hat man dann die Schl.Nr. 54 ist bei PKW grüne und bei Womo und LKW die gelbe Plakette.

Ich hoffe ich konnte helfen. Übrigends ich habe ein WOMO eingebaut ohne 170 Stehhöhe. Dafür hab' ich aber in einem auch einen schönen PKW(Van) oder wie immer.

Ich brauche keine 2. Fahrzeug.;)

am 22. Juni 2008 um 22:26

Zitat:

Original geschrieben von gnomkrieger

Desweiteren hat man dann die Schl.Nr. 54 ist bei PKW grüne und bei Womo und LKW die gelbe Plakette.

Das stimmt nicht....du hast immer die selbe farbe...wenn du in die PKw Liste bei 54 eine grüne hast...okay..aber als LKW hast du mit der selben Norm nicht die 54

, sondern bekommst die 35.

wenn du mit LKW die 54 hast, bekommst du als PKw die 51 oder 52.....ihr müsst nämlich für LKW und PKW in verschiedene Listen gucken

Mahlzeit,

Also meiner läuft auch als "LKW". Ist ein 2,5 TDI. Leider habe ich durch die LKW Zulassung nur die Rote Plakette bekommen. Nicht ganz so tragisch bei uns auf dem Lande.;) Nur wenn ich dann ab 2010 nicht mehr nach Berlin rein kann,dann muß ich mir halt Gedanken machen. Aber vielleicht gibt es bis dato eine gute Nachrüstlösung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen