Steuerkettenrasseln!

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hi Leute!

Ich fahr einen 6er Golf mit rund 15000 km. Ich hab jetzt seit ein paar Wochen (vor allem in der Zeit wo's jetzt so kalt war, aber dennoch nur sporadisch!) ein ziemlich lautes rasseln beim starten wahrgenommen. Aber wie gesagt dennoch nur sporadisch. Heute war ich in der VW-Werkstatt und die haben mein Auto nun in der Mangel. Die erste Reaktion war: Er kenne das Problem. Hauptsächlich aber beim 1,4er TSI; 1,2er TSI's laufen laut der Aussage des Technikers nicht so oft. Er will morgen wenn der Motor kalt ist, dann die Steuerzeiten messen.

Nun meine Frage:

Das Problem an der Geschichte ist nun, dass, seit es nicht mehr so kalt ist, das rasseln noch weniger Auftritt wie noch vor ein paar Tagen. Ich befürchte nun, dass da morgen genau hingehört wird und dann rasselt nix und dann wird auch nix gemessen und ich werde wieder fortgeschickt, obwohl durch eine Messung der Steuerzeiten sogar eine Veränderung erkennbar gewesen wäre, die einen Tausch der Steuerkette gerechtfertigt hätte.

Was sind da eure Erfahrungen so? Wisst ihr da was genaueres?

Beste Antwort im Thema

Fakt ist doch eins, wenn ich von Motorproblemen (oder anderen ständigen, massiven Problemen) betroffen bin, sehe ich den Sachverhalt schon mal anders als jemand bei dem alles weitestgehend funktioniert. Der Hersteller ist da völlig irrelevant!

Wenn ich ein von Problemen betroffener bin, dann kommt es zum einen auf den entsprechenden Hersteller an und leider Gottes auf das Autohaus bei welchem ich vorstellig werde. Nimmt man sich dem Problem ernsthaft und kundenorientiert (so sollte es sein) an und versucht alles mit Hilfe des Herstellers das Problem zu lösen, dann ist ja auch alles in Ordnung.

Ich kenne spezifisch bei VW nun beide Seiten. Gerade das AH (in einer bayrischen Großstadt) bei welchem ich mein Fahrzeug kaufte und dieses entsprechend die Provision kassiert hat, ist fachlich eine Katastrophe, im Service eine Katastrophe und absolut kundenunfreundlich, so das ich schon jeden guten Glauben verloren hatte. Ich hatte die Schnauze voll von dem AH (sowas ist dort mehrfach passiert) und von VW! Ich wollte den Golf nur noch verkaufen und nie wieder VW.

Dann war ich bei einem wesentlich kleinerem AH in meiner thüringischen Heimat bei welchem mir sofort fachlich kompetent und kundenfreudnlich geholfen wurde. Siehe da man steht doch nicht mehr alleine mit seinem Problem da und muss sich nicht ständig rechtfertigen...nein, es wird was getan und das ist ein gutes Gefühl und so soll es sein.

Was ich damit sagen will ist, was kaputt gehen kann immer, egal bei welchem Hersteller, aber verdammt nochmal man muss zu seinen Fehlern stehen und dem Kunden helfen und ihn nicht mit diesem Missstand alleine lassen.

Jeder hier von uns muss auf Arbeit oder privat ebenso für seine Fehler gerade stehen, also dann bitte auch die Fahrzeughersteller.

MfG

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Und wie ist das wenn ich mein Auto kaufe und es keine Werksgarantie hat aber 1 Jahr Garantie vom Händler und dann die Kette gewechselt wird

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI



Zitat:

Original geschrieben von olrm92


Bei meinen Golf 5 GT wurde die Kette auf Kulanz gewechselt , der Mitarbeiter von VW sagte dann noch zu mir jetzt haste 2 Jahre ruhe , wenn die Kette noch mal Probleme macht hast ja Garantie auf die Teile , werde morgen noch mal nach fragen wenn ich meinen Golf 6 wieder abhole , denke aber man hat 2 Jahre Garantie . [.....]
Vergesse das mit den zwei Jahren Garantie, es sei denn du zahlst jetzt die Reparatur selber.

Wie "huck25" schon sagte, gibt es bei Reparaturen die auf Kulanz oder während der Garantiezeit gemacht wurden KEINE erneute Garantie von zwei Jahren! Da hat der Mitarbeiter dir Blödsinn erzählt!

Unsinn!

Wenn die Werkstatt etwas repariert, einbaut, wartet etc., dann gilt dafür grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung. Die gesetzliche Gewährleistung gilt zwischen gewerblichem Betrieb und Privatmann generell und kann durch keine (privatrechtliche) Vereinbarung ausgehebelt werden.

Die gesetzliche Gewährleistung sollte halt nur nicht mit 2 Jahren Garantie verwechselt werden.

Tja nur wird die Rechnung an VW gestellt und nicht an den Kunden.
Somit hat der Kunde auch kein Recht meines Wissens auf Garantie oder Gewährleistung.

aber das ist ja nicht hier das Thema. So BTT!

@The-Professor

"Unsinn" schreibt hier nur einer und das bist du!

Bei einer Garantie-/Gewährleistung seitens VW bekommst DU überhaupt keine Rechnung, sondern der 🙂 rechnet direkt mit VW ab! Wieso sollte VW DIR jetzt eine Gewährleistung auf Teile zugestehen, die du gar nicht bezahlt hast? 😕 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI


@The-Professor

"Unsinn" schreibt hier nur einer und das bist du!

Bei einer Garantie-/Gewährleistung seitens VW bekommst DU überhaupt keine Rechnung, sondern der 🙂 rechnet direkt mit VW ab! Wieso sollte VW DIR jetzt eine Gewährleistung auf Teile zugestehen, die du gar nicht bezahlt hast? 😕 🙄

Unsinn!

Scheiß drauf, WER die Teile bezahlt hat.

Nochmals: die gesetzliche Gewährleistung zwischen gewerblichem Betrieb und Privatmann kann durch keine privatrechtliche Vereinbarung ausgehebelt werden.

Dass nebenbei eine Rechnung vom Händler an VW gestellt wird, hat mit der zu geltenden Gewährleistung des Händlers Dir gegenüber nichts zu tun. Der Händler möchte nur sein Geld von VW haben. Das befreit den Händler nicht von seiner Pflicht, auf die Teile die gesetzliche Gewährleistung zu gewähren.

Zitat:

Original geschrieben von navec


...dann kaufste dir eben nen 7er-Golf...

Fabrikatswechsel steht im Fall eines Neukaufs aus gegenwärtiger Sicht sowas wie fest, fester geht gar nicht.

Auf meine explizite Nachfrage nach einer Garantie auf den ersetzten Motor wurde mir definitiv gesagt, dass es KEINE GARANTIE auf eine GARANTIELEISTUNG gibt. Sonst könnte ich ja alle zwei Jahre kommen und auf Kosten von VW den Motor reparieren lassen. Ich habe auch keine Rechnung oder sonst einen Nachweis bekommen, dass mein Motor gewechselt wurde. Erst als ich immer noch darauf bestand, dass in meinem Serviceheft der Motortausch vermerkt wird, hat man mir zähneknirschend einen Stempel ins Serviceheft gemacht und den Motortausch vermerkt. Aber selbst darauf hätte ich kein Recht, weil ich ja nichts bezahlt hätte.
Ausserdem kann jeder Händler im Computer nachschauen, dass da ein Motorwechsel stattgefunden hat.
Hilft mir aber nicht viel, wenn ich den Wagen privat verkaufen möchte. Da kann ich ja viel von einem neuen Motor erzählen. Glaubt ja keiner, wenn ich da nicht einen Nachweis habe. Keine Ahnung, warum sich da VW so umständlich anstellt.
Klar ist, dass meine Garantieverlängerung noch über ein Jahr läuft und diese auch auf den neu verbauten Motor gilt.
So ganz verstehe ich das auch nicht. In meinem Augen sollte auf einem neuen Motor eine gesetztliche Garantiezeit gelten, egal wer die Reparatur bezahlt hat. Aber die genaue Gesetzeslage kenne ich leider auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von huck25


Auf meine explizite Nachfrage nach einer Garantie auf den ersetzten Motor wurde mir definitiv gesagt, dass es KEINE GARANTIE auf eine GARANTIELEISTUNG gibt.

Das ist richtig.

Zitat:

Original geschrieben von bc-sachsen



Zitat:

Original geschrieben von huck25


Auf meine explizite Nachfrage nach einer Garantie auf den ersetzten Motor wurde mir definitiv gesagt, dass es KEINE GARANTIE auf eine GARANTIELEISTUNG gibt.
Das ist richtig.

Das ist falsch.

So mein Golf 6 ist wieder da , Kette gewechselt und die Wasserpumpe wurde auch noch gewechselt da sie ein bisschen legte , muss sagen die VW Werkstatt hat einen super Service gehabt , hatte dann noch mal gefragt wegen der Garantie auf die Teile , er sagte zu mir das ich 2 Jahre Garantie auf die Teile habe , und ich könnte dann zu jeder VW Vertragswerkstatt fahren da das alles im System hinterlegt ist , die ganzen Kosten wurden von VW zu 100 % übernommen sagte der Meister zu mir , ne Rechnung habe ich nicht bekommen , da ich nix bezahlen brauchte .

Zitat:

Original geschrieben von The-Professor



Zitat:

Original geschrieben von bc-sachsen


Das ist richtig.

Das ist falsch.

Gibt's auch 'ne Begründung?

Ich kenne das so:
- Gewährleistung gibt es immer zwischen Händler und Privatmann (1 Jahr)
- Garantie ist eine freiwillige Leistung, die eingeschränkt werden kann

Zitat:

Original geschrieben von olrm92


er sagte zu mir das ich 2 Jahre Garantie auf die Teile habe , und ich könnte dann zu jeder VW Vertragswerkstatt fahren da das alles im System hinterlegt ist , die ganzen Kosten wurden von VW zu 100 % übernommen sagte der Meister zu mir

Wenn das so ist, dann könnte der dir das ja auch schriftlich geben mit persönlicher Unterschrift. In so ca. 6 Monaten wirst du ja die nächste Kette brauchen, ich bin gespannt auf deinen Bericht.

Zitat:

Original geschrieben von MacV8



Zitat:

Original geschrieben von The-Professor


Das ist falsch.

Gibt's auch 'ne Begründung?

Ich kenne das so:
- Gewährleistung gibt es immer zwischen Händler und Privatmann (1 Jahr)
- Garantie ist eine freiwillige Leistung, die eingeschränkt werden kann

Wie ich's oben schon geschrieben habe:

Die gesetzliche Gewährleistung sollte nicht mit den 2 Jahren Herstellergarantie verwechselt werden.

Die gesetzliche Gewährleistung gilt zwischen gewerblichem Betrieb und Privatmann generell und kann durch keine privatrechtliche Vereinbarung ausgehebelt werden.

Zitat:

Original geschrieben von The-Professor



Zitat:

Original geschrieben von MacV8


Gibt's auch 'ne Begründung?

Ich kenne das so:
- Gewährleistung gibt es immer zwischen Händler und Privatmann (1 Jahr)
- Garantie ist eine freiwillige Leistung, die eingeschränkt werden kann

Wie ich's oben schon geschrieben habe:

Die gesetzliche Gewährleistung sollte nicht mit den 2 Jahren Herstellergarantie verwechselt werden.

Die gesetzliche Gewährleistung gilt zwischen gewerblichem Betrieb und Privatmann generell und kann durch keine privatrechtliche Vereinbarung ausgehebelt werden.

Kann man hier z.B. nachlesen:

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

Wenn die Werkstatt einen neuen Motor einbaut, dann besteht auf diesen somit 2 Jahre Gewährleistung, für die die Werkstatt bzw. der Händler einstehen muss, nicht jedoch der Hersteller des Motors. Geht der Motor kaputt, muss die Werkstatt Abhilfe schaffen. Innerhalb von 6 Monaten nach Einbau des Motors muss der Händler beweisen, dass er dem Kunden einen voll funktionstüchtigen Motor eingebaut hat und der Kunde der eigentlich Schuldige am erneuten Defekt des Motors ist. Da das praktisch also eigentlich unmöglich ist, steht der Händler in den ersten 6 Monaten in der Pflicht zur kostenlosen Beseitigung der Schäden.

Nach der Frist von 6 Monaten ist der Händler zur kostenlosen Beseitigung nur verpflichtet, wenn der Kunde den Nachweis erbringt, dass dieser bereits zum Zeitpunkt des Einbaus kaputt war. Und hier wird es schwierig. Denn dieser Nachweis erfordert die Einbeziehung unabhängiger Experten/Sachverständige. Was also sehr teuer wird (ohne Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht machbar).

Angesichts dessen sollte beim Händler bzw. der Werkstatt darauf bestanden werden, dass dieser dem Kunden einen schriftlichen Nachweis ausstellt, dass er am .... (Datum) einen neuen Motor eingebaut hat !

Denn der Werkstatt ist sonst zu unterstellen, dass sie genau aus Gründen des Gewährleistungsrechts keine Angaben zum Einbaudatum des Motors machen will, weil sie auf das Verstreichen der ersten 6 Monate spekuliert, in der sie im Prinzip allein alle Schäden am neuen Motor zu tragen hat.

Schöner Roman, aber darum ging es eigentlich nicht.

Es ging hier im speziellen eigentlich darum, ob ich zum Beispiel ein Recht nach knapp 10 Jahren auf einen kostenlosen 5. Ersatzmotor habe, weil alle davor regelmäßig nach 23 Motor einen Totalschaden hatten.

Nach der Theorie unseres Professors müsste das ja de Fall sein.

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