Start-Stop-System springt kaum an
Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Frage zur Start-Stopp-Automatik bei der mir die Suche aber nicht wirklich geholfen hat.
Mir fällt in den letzten Wochen immer öfter auf das die Start-Stopp-Automatik nicht anspringt. Ich weiß das diese von vielen Faktoren abhängig ist (so war es bei dem alten ja auch schon) aber z.B. ist es auch so das ich wenn ich morgens zur Arbeit fahre (60km Autobahn) der Motor warm ist, Klima auf 22Grad (auto) und 20-24 Grad Außentemperatur herrschen. Er mir an der ersten Ampel direkt das gelbe Symbol zeigt.
Oder gestern: weg von Düsseldorf nach Oberhausen über die Autobahn. Bei keiner Ampel in Oberhausen ging er aus. Erst als es dann nach einer Pause weiter ging (Oberhausen Bochum) schaltete er plötzlich an der ersten Ampel nach dem losfahren ab.
Irgendwie kommt mir das alles etwas spanisch vor. Ist das bei euch auch so ?
Grüße
Beste Antwort im Thema
So, kleines Update. Habe den Wagen jetzt wieder. Diesmal war ich direkt bei einer Niederlassung. Die haben dann jetzt mal die Batterie an sich geprüft (was ich der anderen Werkstatt ja auch schon sagte) und siehe da, die Leistung stimmt nicht. Neue Batterie und seitdem funktioniert es ohne Probleme. Heute morgen mit AC/Auto auf 20 Grad nach ca. 4km ausgegangen.
69 Antworten
@Benz-Tom Das ist merkwürdig. Also mir wurde damals extra gesagt das die daran schuld war das die Start-Stop Automatik nicht gehen würde. Würde aber auch dem Meister zutrauen das er sich selbst mit der Bezeichnung vertan hat. Er meinte jedenfalls das die hinter dem Handschuhfach sitzen würde (wenn ich mich jetzt noch richtig erinnere). War deshalb ja 3x da... und nach dem Tausch hatte ich dann keine Probleme mehr.
Ich hatte jetzt auch dasselbe Problem Eco Start Stopp ist nie angesprungen. War deswegen in der Werkstatt Batterie wurde geladen aber hat nichts gebracht jetzt soll ich 600€ bezahlen (Junge Sterne Garantie deckt die Kosten nicht) für ein Austausch neue Batterie Auto ist nicht mal ein Jahr alt ...
Das hatte ich mit meinem alten W176 auch. Ich hab allerdings so lange rumgemacht, bis ich die Batterie kostenlos getauscht bekam.
Zitat:
@target2804 schrieb am 3. Mai 2021 um 11:57:00 Uhr:
Das hatte ich mit meinem alten W176 auch. Ich hab allerdings so lange rumgemacht, bis ich die Batterie kostenlos getauscht bekam.
Danke ich Probier es dann auch weiter !
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Zitat:
@Garcon91 schrieb am 3. Mai 2021 um 11:28:16 Uhr:
Auto ist nicht mal ein Jahr alt ...
Hä??? Dann hast du doch noch Werksgarantie.
Bei unserem A 200 wurde letzten Monat auch wegen Start-Stopp die Batterie erneuert (Auto 22 Monate alt).
Ich habe nichts bezahlen müssen.
Zitat:
@amdwolle schrieb am 3. Mai 2021 um 18:20:36 Uhr:
Zitat:
@Garcon91 schrieb am 3. Mai 2021 um 11:28:16 Uhr:
Auto ist nicht mal ein Jahr alt ...
Hä??? Dann hast du doch noch Werksgarantie.
Bei unserem A 200 wurde letzten Monat auch wegen Start-Stopp die Batterie erneuert (Auto 22 Monate alt).
Ich habe nichts bezahlen müssen.
Komisch... Neuwagen oder junger Stern ?
Meinst du mich mit deiner Frage? Bei mir ist es ein Neuwagen.
Wenn das Auto von @Garcon91 noch kein Jahr alt ist greift die Neuwagengarantie, egal ob er Erst- oder Zweit- oder sonst ein Besitzer ist. Und wenn nicht, greift die Sachmängelhaftung.
P.S. Wieso hat ein noch nicht mal 1 Jahr altes Auto eine Junge Sterne Garantie? Ist doch doppelt gemoppelt.
Zur Verdeutlichung:
An erster Stelle: Sachmängelhaftung
An zweiter Stelle: Werksgarantie
An dritter Stelle: Junge Sterne Garantie
Wagen ist noch nicht ein Jahr in meinen Besitz sorry wenn es nicht verständlich war ein Vorbesitzer ez 04/19 beim Kauf war aber junge Sterne Garantie inbegriffen und die soll anscheinend laut meines Verkäufers auf Verschleißteile wie Batterie nicht die Kosten übernehmen @amdwolle
Das ist ja nun mal blöd. Wann hast du denn das erste Mal wegen Start-Stop reklamiert? War der Wagen da schon 2 Jahre (Erstzulassung taggenau) alt?
Muss ich mal nach gucken könnte hinhauen war das erste mal am 24.4.21 deswegen in der Werkstatt...
Zitat:
@Garcon91 schrieb am 4. Mai 2021 um 13:27:39 Uhr:
Wagen ist noch nicht ein Jahr in meinen Besitz sorry wenn es nicht verständlich war ein Vorbesitzer ez 04/19 beim Kauf war aber junge Sterne Garantie inbegriffen und die soll anscheinend laut meines Verkäufers auf Verschleißteile wie Batterie nicht die Kosten übernehmen @amdwolle
Tut sie auch nicht. Die Batterie ist da ausgenommen. In den erste 6 Monaten wäre die Beweislast, dass der Mangel noch nicht gewesen ist, beim Verkäufer gelegen. Danach bei dir. Daher hast du eigentlich wenig Chancen, wie ich finde...
Zitat:
@target2804 schrieb am 5. Mai 2021 um 18:10:18 Uhr:
Zitat:
@Garcon91 schrieb am 4. Mai 2021 um 13:27:39 Uhr:
Wagen ist noch nicht ein Jahr in meinen Besitz sorry wenn es nicht verständlich war ein Vorbesitzer ez 04/19 beim Kauf war aber junge Sterne Garantie inbegriffen und die soll anscheinend laut meines Verkäufers auf Verschleißteile wie Batterie nicht die Kosten übernehmen @amdwolleTut sie auch nicht. Die Batterie ist da ausgenommen. In den erste 6 Monaten wäre die Beweislast, dass der Mangel noch nicht gewesen ist, beim Verkäufer gelegen. Danach bei dir. Daher hast du eigentlich wenig Chancen, wie ich finde...
Ok gut zu wissen danke für deine Info ..
Zitat:
@target2804 schrieb am 5. Mai 2021 um 18:10:18 Uhr:
Daher hast du eigentlich wenig Chancen, wie ich finde...
Ach ja? Hast du nicht gelesen was ich ein paar Beiträge vorher geschrieben habe?:
@Garcon91Zitat:
@amdwolle schrieb am 3. Mai 2021 um 18:20:36 Uhr:
Hä??? Dann hast du doch noch Werksgarantie.
Bei unserem A 200 wurde letzten Monat auch wegen Start-Stopp die Batterie erneuert (Auto 22 Monate alt).
Ich habe nichts bezahlen müssen.
Wann wurde dein Wagen denn nun das erste Mal zugelassen? (Bitte Taggenau)
Zitat:
@amdwolle schrieb am 6. Mai 2021 um 09:59:29 Uhr:
Zitat:
@target2804 schrieb am 5. Mai 2021 um 18:10:18 Uhr:
Daher hast du eigentlich wenig Chancen, wie ich finde...
Ach ja? Hast du nicht gelesen was ich ein paar Beiträge vorher geschrieben habe?:
Zitat:
@amdwolle schrieb am 6. Mai 2021 um 09:59:29 Uhr:
Zitat:
@amdwolle schrieb am 3. Mai 2021 um 18:20:36 Uhr:
Hä??? Dann hast du doch noch Werksgarantie.
Bei unserem A 200 wurde letzten Monat auch wegen Start-Stopp die Batterie erneuert (Auto 22 Monate alt).
Ich habe nichts bezahlen müssen.
@Garcon91
Wann wurde dein Wagen denn nun das erste Mal zugelassen? (Bitte Taggenau)
Ja habe ich, und ich glaube, du verwechselst da was.
Garantie ungleich Gewährleistung und die Sachmangelhaftung gehört ins Gewährleistungsrecht. Die Garantie deckt da keine Verschleißteile ab. So wie ich es gelesen habe, hat @Garcon91 das Auto schon länger als 6 Monate. Daher gilt in der Gewährleistung die Beweislastumkehr und Du musst selbst beweisen, dass der Mangel beim Kauf schon war.
Zu deiner Frage weiter oben, warum das Auto eine JSG hat: Wenn man ein Auto kauft, das noch keine 2 Jahre alt ist, kauft man es dennoch gebraucht. Im Mercedes ME Portal steht dann da noch die Neuwagen-Garantie, ist ja logisch. DU bekommst aber ab Kauf schon die 2 Jahre JSG. Das kollidiert dann zwar bei den Worten, insgesamt hast du aber einfach nur 2 Jahre Garantie. Und das bedeutet, wie schon gesagt, NICHT gesetzliche Gewährleistung...
Zitat:
Geht eine Ware innerhalb der ersten sechs Monate nach der Lieferung kaputt, ist jetzt noch stärker der Händler in der Verantwortung. Als Käufer steigen Ihre Chancen, dass er dafür geradestehen und nacherfüllen muss. Hintergrund: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Oktober 2016 die Beweislastumkehr im Sinne von Verbrauchern erweitert (VIII ZR 103/15).
Das Urteil zu einem Gebrauchtwagen hat grundsätzliche Bedeutung für alle gekauften Waren. Bei einer defekten Ware muss laut dem BGH nun der Händler beweisen, dass die Ware bei Lieferung in Ordnung war (also kein so genannter "Sachmangel" vorlag). Außerdem muss er beweisen, dass der Defekt verursacht wurden, nachdem der Kunde sie erhalten hat (etwa weil der Kunde sie falsch bedient hat).
Damit gilt jetzt das Prinzip: im Zweifel für den Käufer. Kann der Händler nicht nachweisen, dass der Käufer den Mangel zu verantworten hat, muss er entweder einen Ersatz liefern oder den Mangel auf seine Kosten beseitigen. Kann er beides nicht, muss er den Kaufpreis zurückerstatten. Gegebenenfalls kann er sich dabei eine Nutzungsentschädigung erstatten lassen, zum Beispiel für mit dem gekauften Auto gefahrene Kilometer.
Bedeutet in den ersten 6 Monaten folgendes:
Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser schon bei Übergabe vorhanden war, ohne dass der Käufer hierfür einen Beweis erbringen muss.
Danach allerdings folgendes:
Nach mehr als 6 Monaten muss jedoch nunmehr der Käufer beweisen, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft gewesen ist.
Zitat:
@target2804 schrieb am 6. Mai 2021 um 10:22:37 Uhr:
Zitat:
@amdwolle schrieb am 6. Mai 2021 um 09:59:29 Uhr:
Ach ja? Hast du nicht gelesen was ich ein paar Beiträge vorher geschrieben habe?:
Zitat:
@target2804 schrieb am 6. Mai 2021 um 10:22:37 Uhr:
Zitat:
@amdwolle schrieb am 6. Mai 2021 um 09:59:29 Uhr:
@Garcon91
Wann wurde dein Wagen denn nun das erste Mal zugelassen? (Bitte Taggenau)Ja habe ich, und ich glaube, du verwechselst da was.
Garantie ungleich Gewährleistung und die Sachmangelhaftung gehört ins Gewährleistungsrecht. Die Garantie deckt da keine Verschleißteile ab. So wie ich es gelesen habe, hat @Garcon91 das Auto schon länger als 6 Monate. Daher gilt in der Gewährleistung die Beweislastumkehr und Du musst selbst beweisen, dass der Mangel beim Kauf schon war.Zu deiner Frage weiter oben, warum das Auto eine JSG hat: Wenn man ein Auto kauft, das noch keine 2 Jahre alt ist, kauft man es dennoch gebraucht. Im Mercedes ME Portal steht dann da noch die Neuwagen-Garantie, ist ja logisch. DU bekommst aber ab Kauf schon die 2 Jahre JSG. Das kollidiert dann zwar bei den Worten, insgesamt hast du aber einfach nur 2 Jahre Garantie. Und das bedeutet, wie schon gesagt, NICHT gesetzliche Gewährleistung...
Zitat:
@target2804 schrieb am 6. Mai 2021 um 10:22:37 Uhr:
Zitat:
Geht eine Ware innerhalb der ersten sechs Monate nach der Lieferung kaputt, ist jetzt noch stärker der Händler in der Verantwortung. Als Käufer steigen Ihre Chancen, dass er dafür geradestehen und nacherfüllen muss. Hintergrund: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Oktober 2016 die Beweislastumkehr im Sinne von Verbrauchern erweitert (VIII ZR 103/15).
Das Urteil zu einem Gebrauchtwagen hat grundsätzliche Bedeutung für alle gekauften Waren. Bei einer defekten Ware muss laut dem BGH nun der Händler beweisen, dass die Ware bei Lieferung in Ordnung war (also kein so genannter "Sachmangel" vorlag). Außerdem muss er beweisen, dass der Defekt verursacht wurden, nachdem der Kunde sie erhalten hat (etwa weil der Kunde sie falsch bedient hat).
Damit gilt jetzt das Prinzip: im Zweifel für den Käufer. Kann der Händler nicht nachweisen, dass der Käufer den Mangel zu verantworten hat, muss er entweder einen Ersatz liefern oder den Mangel auf seine Kosten beseitigen. Kann er beides nicht, muss er den Kaufpreis zurückerstatten. Gegebenenfalls kann er sich dabei eine Nutzungsentschädigung erstatten lassen, zum Beispiel für mit dem gekauften Auto gefahrene Kilometer.
Bedeutet in den ersten 6 Monaten folgendes:
Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser schon bei Übergabe vorhanden war, ohne dass der Käufer hierfür einen Beweis erbringen muss.Danach allerdings folgendes:
Nach mehr als 6 Monaten muss jedoch nunmehr der Käufer beweisen, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft gewesen ist.
Danke noch mal für die ausführlichen Infos jetzt weiß ich Bescheid 🙂