Standlicht 211 neu

Mercedes E-Klasse W211

Hat schon jemand versucht das Standlicht (neu und weiß) der aktuellen E-Klasse in die Baureihe bis 05-2006 zu wechseln. Gibt es da Erfahrungen. Würde bei meinem E 220 CDI Avantgarde neben dem Xenonlicht gerne die gleiche weiße Farbe haben und nicht die unschöne gelbe der Serienausstattung.

53 Antworten

Dann werde ich jetzt bei meiner Kiste mit dem Asituning
beginnen und die, doch so schlimmen, nicht zulässigen, Standlichtbirnchen austauschen.😕

Zitat:

Original geschrieben von Sippi-1


Jetzt sage mir mal,
wo steht das, das es erlaubt ist.
Kannste oder willste nicht lesen was unten steht.

"Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."Punkt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hallo Sippi,

habe leider tatsächlich Defizite wenn es um das Lesen geht. Da bin ich allerdings nicht allein, siehe hier: www.thgweb.de/lexikon/standlicht

Gruß
Dirk

Ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal was thgweb.de schreibt, in der Stvo steht doch ganz klar, dass man nicht mit Standlicht fahren darf.

Ich wüsste nicht was es da noch zu diskutieren gibt.

Zitat:

Original geschrieben von dirk864


habe leider tatsächlich Defizite wenn es um das Lesen geht. Da bin ich allerdings nicht allein, siehe hier: www.thgweb.de/lexikon/standlicht

Mir ist es egal was irgendwelche Dummbeutel ins Netz stellen,

für mich zählt die

StVO

und da steht das es verboten ist. Basta.

Ähnliche Themen

Gut, in den Paragraphenkrieg bin ich nicht verwickelt. Aber da gibt es eigentlich auch kein Diskutieren:

Zitat:

§17 (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie


Gut, in den Paragraphenkrieg bin ich nicht verwickelt. Aber da gibt es eigentlich auch kein Diskutieren:

 

Obwohl "Mercer-Richie" weitere Diskussionen untersagt hat,

hier noch ein hilfreicher Link für die, die Schwierigkeiten damit haben, Absatz 2 des Par.17 in Relation zum Absatz 1 zu sehen:

www.verkehrsportal.de/board/index/php?showtopic=19262&st=0

Es reicht aus, hier den letzten Beitrag zu lesen, denn dort äußert sich das Bundesministerium für Verkehr. Das Statement des Ministeriums kurz zusammengefasst: Es macht zwar keinen Sinn mit Standlicht zu fahren (das ist übrigens auch meine Meinung!), aber es ist auch nicht verboten!

Gruß
Dirk

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie


Gut, in den Paragraphenkrieg bin ich nicht verwickelt. Aber da gibt es eigentlich auch kein Diskutieren:

genau, da gibt es kein diskutieren, denn der Absatz 2 folgt dem Absatz 1. Den hätte Richie auch mal lesen sollen (sollte man übrigens immer dann machen, wenn man anderen vorwirft, nicht richtig lesen zu können).

Der § 17 ist nur anzuwenden, wenn man zwingend mit Licht fahren muss.

Wenn es hellichter Tag ist und ich eigentlich kein Licht anmachen muss, dann darf ich auch nur mit Standlicht fahren.
Das macht zwar keinen Sinn, außer man hat die tollen blauen Birnchen verbaut. Aber das macht natürlich kein Benzfahrer.

Gruß
Hans-Jürgen

Habt Recht. Wollte ich auch nie bestreiten, dass man dann, wenn es taghell ist, mit Standlicht fahren darf. Ich ging eigentlich davon aus, dass wir über ein Gebaren wie bei der Dorfjugend diskutieren, wo bei Dunkelheit im Stadtverkehr gerne mit Standlicht gefahren wird. Im Hochsommer tagsüber wird man vermutlich überhaupt kein Standlicht sehen, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie


Im Hochsommer tagsüber wird man vermutlich überhaupt kein Standlicht sehen, oder?

Ne ne, dafür fahren die Schwachmaten jetzt am Tage mit Nebelscheinwerfern...

Zitat:

Original geschrieben von Rudlof.D


Ne ne, dafür fahren die Schwachmaten jetzt am Tage mit Nebelscheinwerfern...

Die blink ich immer an!😁😁

Wenn sie an der Ampel hinter mir stehen mach ich mal für 10sek. die komplette Fahrzeugbeleuchtung an. Die blöden Gesichter im Rückspiegel sind wirklich lustig.🙂

Zitat:

Die blink ich immer an!

Wenn wir nun schon mal bei den Verboten sind. Lichthupe innerhalb geschlossener Ordschaften ist doch auch verboten, oder?

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio



Wenn wir nun schon mal bei den Verboten sind. Lichthupe innerhalb geschlossener Ordschaften ist doch auch verboten, oder?

§16 Absatz 1(2).😁 Kann ja sein das sich ein Opa durch die Nebelscheinwerfer bedroht fühlt... Da muss man doch mal drauf hinweisen...😁

Nicht immer alles Ernst nehmen.😉😁

Zitat:

Nicht immer alles Ernst nehmen

Mache ich ja auch nicht, aber wie war das mit den Birnchen?

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio



Mache ich ja auch nicht, aber wie war das mit den Birnchen?

😁 Hmm ,also Birnen esse ich lieber.😁

Naja Tuning ist schön und gut, aber bitte legal.(Das ist jedenfalls meine Meinung dazu)

Nun ja, ich finde es einfach lächerlich beim Einbau von irgendwelchen Standlichtbirnen von Tuning zu sprechen. Hier in Deutschland ist es ja immer so. Blinkleuchten an den Seiten, Blinker im Rückspiegel, irgendeine zusätzliche Bremsleuchte und was weiss ich noch alles, war ja auch mal verboten. Heute ist es Standard. Ich war mal vor ca. 15 Jahren in Afrika, da hatten die Lkw's schon das Piepen als Rückfahrsignal. Heute gibt es das bei uns auch. Hätte sich das einer, zu der Zeit hier eingebaut, hätte man ihm wohl die Kiste stillgelgt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen