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Standlicht 211 neu

Mercedes E-Klasse W211

Hat schon jemand versucht das Standlicht (neu und weiß) der aktuellen E-Klasse in die Baureihe bis 05-2006 zu wechseln. Gibt es da Erfahrungen. Würde bei meinem E 220 CDI Avantgarde neben dem Xenonlicht gerne die gleiche weiße Farbe haben und nicht die unschöne gelbe der Serienausstattung.

53 Antworten

*Öl-ins-feuer-gieß*

Mir ist kein einziger Fall bewusst bei dem es mal Ärger wegen falschem Standlicht gab.

Sind doch lauter Horrorgeschichten.
Wenn's am Tag passiert spielt Standlicht so oder so keine Rolle weil es so dann normalerweise aus war.

und noch was,

nur mit Standlicht fahren ist auch verboten!

Also, was soll das gejammere 😉

De facto wird nichts passieren. Außer wenn es einen Unfall mit Personenschaden gibt und die Fahrzeuge in die KTU gehen. Ich habe jetzt übrigens auch blaues Standlicht mit Zulassung. Und noch einen anderen legalen Weg gewählt: Einfach ein neues Auto bestellt. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Sippi-1


und noch was,

nur mit Standlicht fahren ist auch verboten!

Also, was soll das gejammere 😉

Falsch! Wenn die Sichtverhältnisse kein Abblendlicht erfordern, ist es durchaus zulässig mit Standlicht zu fahren.

Gruß
Dirk

deshalb heißt's ja auch STANDlicht....
zeig mir mal bitte den §.

Zitat:

Original geschrieben von kosi3


Die BlueVision hatte ich vorher drin, sind der größte Schrott.
Und auch die die CLS Leuchten kommen farblich nicht an die Xenons's ran.
Und da ist er 😁 der erste BlaBlaBla deine Versicherungsschutz
etc. Labersatz.......

Also mein Versicherungsfuzzi ist ein sehr guter Freund genau wie der KFZ Sachverständige und dann klappts auch mit den Lämpchen

Benz+Assituning(nicht legales Baumarkttuning) passt nunmal irgendwie nicht zusammen.😉😛 Das passt eher zu den alten Kisten, die hier vor der Dorfdisco rumstehen.😁 Ich finde die BlueVision völlig ausreichend, aber mein Xenonlicht leuchtet ja auch eher gelblich.

Zitat:

De facto wird nichts passieren. Außer wenn es einen Unfall mit Personenschaden gibt und die Fahrzeuge in die KTU gehen. Ich habe jetzt übrigens auch blaues Standlicht mit Zulassung. Und noch einen anderen legalen Weg gewählt: Einfach ein neues Auto bestellt.

Das ist natürlich auch eine Möglichkeit!😁

Zum Thema nur mit Standlicht fahren:
§17 Absatz 2 und 3 der StVO

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC


Zum Thema nur mit Standlicht fahren:
§17 Absatz 2 und 3 der StVO

Absatz 2 fängt bei mir so an:

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

Zitat:

Original geschrieben von sleepXTC


deshalb heißt's ja auch STANDlicht....
zeig mir mal bitte den §.

In Deutschland ist es verboten bei Beleuchtungspflicht (also entsprechenden Licht- und Witterungsverhältnissen) mit Standlicht alleine zu fahren, siehe §17 II StVO. Ansonsten ist das Fahren mit Standlicht nicht explizit verboten und damit erlaubt, da sich der §Par. 17 II auf den Absatz I bezieht !!!

Gruß
Dirk

@IAN@BTCC

Zitat:

Benz+Assituning(nicht legales Baumarkttuning) passt nunmal irgendwie nicht zusammen. Das passt eher zu den alten Kisten, die hier vor der Dorfdisco rumstehen

Es ist ja schön wie Du hier die Auffassung von unserem Richie vertrittst. Das sehe ich bei anderen Sachen auch so. Dies aber auf den Wechsel von ein Paar Standlichtbirnchen zu übertragen, finde ich absolut überzogen.

Zitat:

Original geschrieben von dirk864


Ansonsten ist das Fahren mit Standlicht nicht explizit verboten und damit erlaubt, da sich der §Par. 17 II auf den Absatz I bezieht !!!

Jetzt sage mir mal,

wo steht das, das es erlaubt ist.

Kannste oder willste nicht lesen was unten steht.

"Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."Punkt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Zitat:

Original geschrieben von sleepXTC


Absatz 2 fängt bei mir so an:

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

Eben!😉 Es ist nämlich nicht zulässig "nur" mit Begrenzungsleuchten zu fahren. Die StVO hat dies doch ganz klar geregelt.

Zitat:

Es ist ja schön wie Du hier die Auffassung von unserem Richie vertrittst. Das sehe ich bei anderen Sachen auch so. Dies aber auf den Wechsel von ein Paar Standlichtbirnchen zu übertragen, finde ich absolut überzogen.

Damit gehts doch los... farbige Standlichter ohne Zulassung...😉

Zitat:

Damit gehts doch los... farbige Standlichter ohne Zulassung...

Ja klar, dann setzt Du direkt voraus, dass alles andere auch ein- und umgebaut wird. Sag mir doch was Du so rauchst, ich hätte auch gerne etwas davon.

Warum werde ich hier interpretiert? Ich finde es nicht schlimm, wenn jemand die CLS-Lampen von DC nachrüstet. Sieht sicher o.k. aus und ist legal. Ich habe auch die Verriegelungsknöpfe der B-Klasse installieren lassen. Asituning beginnt bei mir erst bei Nicht-DC-Komponenten und nicht legalen Kombinationen.

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie


Warum werde ich hier interpretiert? Ich finde es nicht schlimm, wenn jemand die CLS-Lampen von DC nachrüstet. Sieht sicher o.k. aus und ist legal. Ich habe auch die Verriegelungsknöpfe der B-Klasse installieren lassen. Asituning beginnt bei mir erst bei Nicht-DC-Komponenten und nicht legalen Kombinationen.

Richie ich bin vollkommen deiner Meinung!!!

Um diese Lampen ging es hier übrigens.😉

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