Standheizung V70 III mit Volvo Oncall Fernbedienung nachrüsten
Leider bekomme ich die teuer bezahlte OnCall-Fernbedienung für die ERS-Heizung bei meinem V70 in Österreich wegen rechtlicher Bedenken nicht aktiviert.
Gibts hier jemanden, der weiss wie / wo ich zur Nachrüstung einer klassischen Standheizung mit OnCall und CAN-Integration komme?
Das Material steht mit rd. 6.700,- in der Liste (excl. Einbau). Mein Händler würde es mir aufgrund der schiefgegangenen Bestellung für 3.500,- geben und einbauen. Im Vergleich zu 1250,- ab Werk (incl. Einbau) scheint mir das aber nicht besonders günstig.
Kennt jemand eine günstigere Quelle?
LG
Rudi
Beste Antwort im Thema
Mal eine Frage in die Runde:
Ist das hier eine Satire und ich bin zu dumm das zu begreifen, oder wo liegt das Problem?
Meiner Kenntniss nach ist im gesamten europäischen (nicht angelsächsischen) Kaufvertragsrecht die Klausel enthalten die auf Deutsch lautet: "Änderungen bei Ausstattung und ... vorbehalten".
Wenn, wie im vorliegenden Fall, (vorausgesetzt Volvo AT hat ERS irrtümlicherweise jemals angeboten), ein klar erkennbarer Verstoß gegen EU-Zulassungsrichtlinien vorliegt, kann es auch keine europäische Typgenehmigung für ERS geben. Folglich versucht der TE etwas einzuklagen, was es gar nicht geben darf.
Und, persönliche Meinung, jedwede körperliche Erkrankung kann m. E. nicht rechtfertigen, mehr als 13.000 Euro für eine Heizung zu bezahlen. Andere Leute haben weniger Geld für ein Auto zur Verfügung. Da könnte selbst eine Taxennutzung im Winter billiger kommen, die dann angewärmt sind.
Von der moralischen Verantwortung gegenüber einer Fernstartanlage mal ganz abgesehen. Ich begrüße es, das soetwas in Europa verboten ist.
Sorry, von daher keinerlei Verständnis für den TE, der zudem eh nur nach Bestätigung giert. Das er diese hier im Forum nicht erhält, werte ich als sehr positiv für das Volvo Forum.
Trotzdem
LG
Rotzunge
@ TE: Ich verurteile Dich nicht, nachvollziehbar ist Dein Standpunkt für mich aber beim besten Willen nicht.
259 Antworten
Wie oft denn noch? Nein! Sonst hätten sich nicht einige 100 User auf den weiten Weg in die Niederlande gemacht um dort für ca. 100 € die Standheizungssoftware freischalten zu lassen.
Gruß, Olli
1x ist genug für mich. Sorry, dass ich nicht das andere Thema gelesen habe, wo das auch vorkommt.
Muss zu meiner Entschuldigung sagen, dass ich auch ganz neu in diesem Forum bin. 🙄
Kann der V70 dann vortäuschen ein anderer zu sein, damit der gesamte Prozess durchlaufen kann, aber mit einer anderen ID?
Zitat:
@gruru schrieb am 8. Januar 2015 um 21:57:01 Uhr:
1x ist genug für mich. Sorry, dass ich nicht das andere Thema gelesen habe, wo das auch vorkommt.
Muss zu meiner Entschuldigung sagen, dass ich auch ganz neu in diesem Forum bin. 🙄Kann der V70 dann vortäuschen ein anderer zu sein, damit der gesamte Prozess durchlaufen kann, aber mit einer anderen ID?
Das ist Dein 124-ster Beitrag. Und Du willst neu im Forum Sein?
erst seit dezember registriert.
neu im sinne von kurz aktiv ...
sieht so aus als ob andere nicht so engagiert sind 😉
Ähnliche Themen
Nein. Vida kann nur der Händler. Und die heruntergeladene Software ist entsprechend signiert. Im Übrigen ist das Laden und Einspielen m.W.n. EIN Vorgang.
Wenn du Zeit und Muße hast, fahr "rüber" nach Italien oder Ungarn zu einem Volvohändler und frag, ob sie dir kostenpflichtig ERS aktivieren können.
Ungarn hab ich schon probiert.
Der sehr nette Freundliche hatte zuerst keine Ahnung was ich meine, aber dann nach der Software gesucht.
Leider außer dem ERS für die Volvo-Schlüssel aber keine Teilenummer gefunden. Er meinte sowas gibts nicht. Seltsam, dass es aber auf der Volvo-Homepage beschrieben ist (www.volvocars.com/intl/services/apps-and-services/volvo-on-call)
Kennt jemand die Teilenummer vom ERS für VOC?
ERS gibt es m.W.n. NUR für die Schlüssel und dann ist es evtl. auch (automatisch?) mit VOC schaltbar. Aber alles nur Vermutung. Aber lass dir doch die Schlüsselvariante erst mal schalten... 😉
Der Schlüssel tut eh was er kann, nur reicht das leider nicht.
Die Reichweite des Schlüssels ist halt sehr begrenzt. Mit meinem Schlüssel muss ich bis auf ein paar Meter an den V70 ran, damit die ERS-Heizung durch eine Tastenkombi eingeschaltet werden kann.
Wenn ich von zu Hause oder aus dem Büroturm aufs Auto runterschau, tut das Ding leider gar nix. Da kann ich drücken bis ich schwarz werde, aber die Heizung beginnt nicht zu laufen.
Mit der Verfügbarkeit des Buttons für die Heizung im VOC hat die Schlüsselfunktion scheinbar nichts zu tun, oder ist das bei euch anders?
Mal eine Frage in die Runde:
Ist das hier eine Satire und ich bin zu dumm das zu begreifen, oder wo liegt das Problem?
Meiner Kenntniss nach ist im gesamten europäischen (nicht angelsächsischen) Kaufvertragsrecht die Klausel enthalten die auf Deutsch lautet: "Änderungen bei Ausstattung und ... vorbehalten".
Wenn, wie im vorliegenden Fall, (vorausgesetzt Volvo AT hat ERS irrtümlicherweise jemals angeboten), ein klar erkennbarer Verstoß gegen EU-Zulassungsrichtlinien vorliegt, kann es auch keine europäische Typgenehmigung für ERS geben. Folglich versucht der TE etwas einzuklagen, was es gar nicht geben darf.
Und, persönliche Meinung, jedwede körperliche Erkrankung kann m. E. nicht rechtfertigen, mehr als 13.000 Euro für eine Heizung zu bezahlen. Andere Leute haben weniger Geld für ein Auto zur Verfügung. Da könnte selbst eine Taxennutzung im Winter billiger kommen, die dann angewärmt sind.
Von der moralischen Verantwortung gegenüber einer Fernstartanlage mal ganz abgesehen. Ich begrüße es, das soetwas in Europa verboten ist.
Sorry, von daher keinerlei Verständnis für den TE, der zudem eh nur nach Bestätigung giert. Das er diese hier im Forum nicht erhält, werte ich als sehr positiv für das Volvo Forum.
Trotzdem
LG
Rotzunge
@ TE: Ich verurteile Dich nicht, nachvollziehbar ist Dein Standpunkt für mich aber beim besten Willen nicht.
Liebe Rotzunge,
ich verstehe, dass du dir nicht angetan hast alles zu diesem Thema hier im Forum geschriebene zu lesen. Da steht ja inzwischen viel Unfug.
Das oft gelesene "Änderungen vorbehalten" steht in vielen Verträgen. Meistens steht dort richtigerweise auch der Begriff "geringfügig" oder "unwesentlich dabei.
So wird es in der Regel kein Problem sein, wenn du z.B. statt einem schwarz lackierten Fahrzeug ein rosarotes bekommst, weil das für dich möglicherweise keine wesentliche Ausstattungsänderung ist.
Wesentlich kann durchaus subjektiv sein. Wenn du keine Kälteurtikaria hast, wird dir die Heizung möglicherweise egal sein - also unwesentlich. Ich wünsche allen hier im Forum, diese Unwesentlichkeit.
Wenn du Lottomillionär bist, werden dir 13.000 EUR für die Heizung vielleicht egal sein. Ich schätze aber, dass 13.000 EUR für die meisten hier ein wesentlicher Betrag sind und viele sogar am Ende des Monats weniger am Lohnzettel stehen haben. Bei mir ist das jedenfalls so und daher wesentlich.
Zitat:
vorausgesetzt Volvo AT hat ERS irrtümlicherweise jemals angeboten
ERS war zum Bestellzeitpunkt in der Liste und konnte auch auf der österreichischen Homepage ausgewählt werden. Zudem steht es ganz klar als eigene Position im Kaufvertrag.
Zitat:
ein klar erkennbarer Verstoß gegen EU-Zulassungsrichtlinien vorliegt
Es wäre interessant zu wissen gegen welchen Teil der Zulassungsrichtlinie ERS verstoßen soll, insbesondere weil Volvo es in der EU immer noch anbietet (z.B.
http://support.volvocars.com/.../article.aspx?...).
Ich halte das nach wie vor für ein Gschichtl, sonst würde ja Volvo Fahrzeuge verkaufen, die nicht zugelassen werden dürfen.
Zitat:
@gruru schrieb am 11. Januar 2015 um 09:57:54 Uhr:
Es wäre interessant zu wissen gegen welchen Teil der Zulassungsrichtlinie ERS verstoßen soll, insbesondere weil Volvo es in der EU immer noch anbietet (z.B. http://support.volvocars.com/.../article.aspx?...).Ich halte das nach wie vor für ein Gschichtl, sonst würde ja Volvo Fahrzeuge verkaufen, die nicht zugelassen werden dürfen.
Ich weiß auch nicht, warum ich mir das hier antue, aber trotzdem. 🙄 Der Versuch, noch etwas beizutragen.
Der o.g. Link führt mich auf eine schwedischsprachige Volvo Webseite. Wenn ich diese durch den Google Translator jage, dann kommt recht weit unten folgender Abschnitt:
"...ERS ist in den folgenden Märkten: Belgien, Brasilien, Dänemark, Finnland, Italien, Kanada, China, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Russland, Spanien, Schweden und den USA ."
Man bemerke: D und AT sind nicht aufgezählt. Damit ist nämlich genau das bezweckt, was oben angezweifelt wird: Volvo hat keine Böcke, ein Auto in einen Markt auszuliefern, was dort nicht zulässungsfähig ist. DASS es in Deutschland nicht erlaubt ist steht m.E. unzweifelhaft in Frage - Ich behaupte, dass kein Anbieter so ein Fahrzeug mit einem Engine Remote Start nach Deutschland ausliefert.
In den USA ist das Verhältnis zum unnötigen Verbrennen fossiler Brennstoffe ja bekanntermaßen - sagen wir - entspannter. Hier kennt man auch Standheizungen nicht - höchstens im Caravan oder Campermobil. Warum auch? Einfach die Karre anwerfen, die hat doch sowieso einen Verbrennungsmotor der Wärme produziert? (das war Sarkasmus, wie hoffentlich unschwer zu erkennen)
§30 der deutschen Strassenverkehrsordnung heißt "§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot"
gleich am Anfang wird erläutert, welches Verhalten vom Autofahrer erwartet wird:
Absatz 1: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen."
Spannend ist hier natürlich das Wörtchen "unnötig": das ist nicht subjektiv zu ermitteln, d.h. es geht nicht darum, ob ich es für richtig finde, den Motor laufen zu lassen, um einen warmen Popo zu bekommen.
"Unnötig" ist der Betrieb des Motors in der Regel, wenn das angetriebene Gerät nicht unmittelbar nach der Inbetriebnahme des Motors benutzt wird. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der Motor eines Kraftfahrzeuges gestartet wird, um danach zunächst die Scheiben zu reinigen oder wenn er nicht abgestellt wird, während der Fahrer wartet. (Diese Definition stammt aus einem Landesimmissionsschutzgesetz eines deutschen Bundeslandes, dass den Sachverhalt ebenfalls regelt)
Das ist der Hintergrund, warum das "Warmlaufenlassen" im Winter verboten ist. ( in der Regel dürfte hier jedoch mangels "Kläger" auch kein "Richter" den Sachverhalt aufgreifen)
Einem Hersteller eine Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug zu erteilen, dass ihm dieses vom Gesetzgeber als umweltschädlich erachtete Verhalten nicht nur technisch erlaubt, sondern geradezu provoziert wäre also Unfug.
Ich unterstelle jetzt einfach, dass die Gesetzeslage sinngemäß in Österreich ebenso gilt, ansonsten schleiche ich mich in Schimpf und Schande davon. 😰
Mir stellt sich das zusammenfassend also so dar:
1. Volvo / dein Händler / der Konfigurator oder was auch immer haben aus Unwissenheit bei dir den Eindruck erzeugt, dass du so ein Fahrzeug in AT betreiben kannst.
2. Volvo / dein Händler musste zurückrudern, weil es doch nicht möglich ist, einem derartigen Fahrzeug die Betriebserlaubnis zu gewähren und wollen dir so etwas in einem Neufahrzeug nicht verkaufen.
3. Du willst dich auf Teufel komm raus nicht damit abfinden, denn "es kann nicht sein, was nicht sein darf"
4. Du scheust dich davor, die Konsequenzen zu ziehen, d.h. Kaufvertrag rückabwickeln, klagen oder dergleichen mitsamt allen lästigen Begleiterscheinungen (Gutachten, Verfahren, Nerverei etc.)
5. Die anfängliche Hilfbereitschaft hier im Forum schlägt nach einigen Seiten der Diskussion mit dir in eine Richtung um, dass den Leuten regelmäßig der Kragen platzt, weil du "resistent" bist.
6. Nebenbei startest du unzählige Threads mit möglicherweise sogar echten Problemen, um dir Munition (von dir "Mängelliste" genannt) für irgendwelche künftigen Streithanseleien zusammenzusuchen.
7. Denjenigen, die das durchschauen und einfach keine Lust mehr haben, sich vor diesen querulatorischen Karren spannen zu lassen wirfst du reflexartig vor, eine "Volvo Majestätsbeleidigung" zu wittern.
Jetzt geht's mir besser 😁
Einen schönen Sonntag noch.
Zitat:
"...ERS ist in den folgenden Märkten: Belgien, Brasilien, Dänemark, Finnland, Italien, Kanada, China, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Russland, Spanien, Schweden und den USA ."
Man bemerke: D und AT sind nicht aufgezählt.
Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass ich früher schon mal geschrieben habe, dass zum Zeitpunkt der Bestellung ERS in Österreich angeboten wurde und auch auf der österreichischen Hompage von Volvo auswählbar war.
Der Verweis auf die europäischen Länder wurde von mir gepostet weil hier im Forum bezweifelt wurde, dass Volvo ERS in Europa anbietet.
Soweit ich weiß werden alle europäischen Volvos dieses Typs mit der selben spanischen EU-Typengenehmigung zugelassen wie mein österreichischer V70.
Zitat:
Ich unterstelle jetzt einfach, dass die Gesetzeslage sinngemäß in Österreich ebenso gilt, ansonsten schleiche ich mich in Schimpf und Schande davon. 😰
Keine Sorge, ich werde nicht schimpfen 😉
Die deutschen Landesgesetze gelten in AT natürlich nicht. Es gibt in vielen Bereichen ähnliche Bestimmungen, aber ich finde darin kein ERS-Verbot.
Die spanische EU-Typengenehmigung gilt aber offensichtlich auch in AT. Auf Basis dieser Genehmigung wurde mein Auto hier in Österreich zugelassen...
Zitat:
2. Volvo / dein Händler musste zurückrudern, weil es doch nicht möglich ist, einem derartigen Fahrzeug die Betriebserlaubnis zu gewähren und wollen dir so etwas in einem Neufahrzeug nicht verkaufen.
Die EU-Betriebserlaubnis ist m.W. aufrecht. Mir ist nicht bekannt, dass die Volvo generell entzogen wurde. So eine große Rückrufaktion wäre wohl in den Medien aufgefallen.
Das Auto wurde mir mit ERS verkauft. So steht es jedenfalls im Kaufvertrag. Geliefert wurde es allerdings nicht so.
Das war dem Verkäufer offensichtlich nicht von Anfang an klar. Er ist zu Beginn davon ausgegangen, dass es ein technisches Problem mit VOC gibt. Erst Wochen später habe ich die Info bekommen, dass Volvo der Verhinderer ist und dem Verkäufer nicht ermöglichen wird ERS in VOC zu aktivieren.
Zitat:
4. Du scheust dich davor, die Konsequenzen zu ziehen, d.h. Kaufvertrag rückabwickeln, klagen oder dergleichen mitsamt allen lästigen Begleiterscheinungen (Gutachten, Verfahren, Nerverei etc.)
Das ist richtig, weil für mich mit unbequemen Begleiterscheinungen verbunden. Ich musste in meinem ganzen Leben noch niemanden verklagen, aber da in diesem Fall aus meiner Sicht kein vernünftiger Kompromiss mit Volvo möglich war, wird es wohl darauf hinauslaufen.
Zitat:
5. Die anfängliche Hilfbereitschaft hier im Forum schlägt nach einigen Seiten der Diskussion mit dir in eine Richtung um, dass den Leuten regelmäßig der Kragen platzt, weil du "resistent" bist.
Ich habe hier eher den Eindruck, dass hier durch Ignoranz von Argumenten ein falscher Eindruck einsteht.
So wurde in keinster Weise auf die EU-Betriebserlaubnis eingegangen oder ein Argument geliefert warum die in Österreich nicht gelten sollte.
Dafür wurden wiederholt deutsche Gesetze zitiert, die für mein Problem in Österreich m. W. nicht relevant sind.
Zitat:
6. Nebenbei startest du unzählige Threads mit möglicherweise sogar echten Problemen, um dir Munition (von dir "Mängelliste" genannt) für irgendwelche künftigen Streithanseleien zusammenzusuchen.
Diese Aussage muss ich klar als Unterstellung qualifizieren.
Wenn du von Volvo bzw. dem Kundendienst hängen gelassen wirst, ist es naheliegend sich anderweitig Hilfe zu suchen - und ich muss sagen es waren einige hilfreiche Infos für mich dabei - Danke an dieser Stelle für alle hilfreichen Antworten!!! 🙂
Zitat:
7. Denjenigen, die das durchschauen und einfach keine Lust mehr haben, sich vor diesen querulatorischen Karren spannen zu lassen wirfst du reflexartig vor, eine "Volvo Majestätsbeleidigung" zu wittern.
Ich habe eher den Eindruck, dass hier einige Mitarbeiter oder "Freunde" von Volvo sich schwer tun objektiv zu sein.
Fest steht, dass ich mit diesem V70 Auto wirklich Pech hatte.
Ich kann den Volvo-Freunden hiermit auch bestätigen, dass ich früher mit Volvo keine Probleme hatte und auch die beiden anderen Volvos in meiner Familie gut laufen.
Aber dieser V70 hat Mucken ohne Ende!
Und der Kundenservice hat sich bei mir vieles geleistet, das ich echt niemandem Wünsche.
Ich fasse mal für mich zusammen:
ERS steht bei Dir im Kaufvertrag explizit drinnen - der gelieferte Wagen hat es nicht und wird es auch nicht bekommen. Also fehlt eine zugesicherte Eigenschaft => ggf. Anwalt, Wandelung des Vertrages und Rückgabe des Fahrzeugs.
Fertig
Es wäre noch einfacher gewesen: das Fahrzeug gar nicht erst abnehmen, dann könnte es auch keinen Abzug für die Nutzung geben. Aber dafür ist es jetzt zu spät.
Und meinerseits der letzte Versuch etwas sachliches zum Thema beizutragen. Das Dir gelieferte Fahrzeug besitzt eine Typgenehmigung, richtig. Das von Dir bestellte nicht, deshalb wurde es, mir durchaus verständlich, auch nicht geliefert.
LG
Rotzunge