Standheizung V70 III mit Volvo Oncall Fernbedienung nachrüsten
Leider bekomme ich die teuer bezahlte OnCall-Fernbedienung für die ERS-Heizung bei meinem V70 in Österreich wegen rechtlicher Bedenken nicht aktiviert.
Gibts hier jemanden, der weiss wie / wo ich zur Nachrüstung einer klassischen Standheizung mit OnCall und CAN-Integration komme?
Das Material steht mit rd. 6.700,- in der Liste (excl. Einbau). Mein Händler würde es mir aufgrund der schiefgegangenen Bestellung für 3.500,- geben und einbauen. Im Vergleich zu 1250,- ab Werk (incl. Einbau) scheint mir das aber nicht besonders günstig.
Kennt jemand eine günstigere Quelle?
LG
Rudi
Beste Antwort im Thema
Mal eine Frage in die Runde:
Ist das hier eine Satire und ich bin zu dumm das zu begreifen, oder wo liegt das Problem?
Meiner Kenntniss nach ist im gesamten europäischen (nicht angelsächsischen) Kaufvertragsrecht die Klausel enthalten die auf Deutsch lautet: "Änderungen bei Ausstattung und ... vorbehalten".
Wenn, wie im vorliegenden Fall, (vorausgesetzt Volvo AT hat ERS irrtümlicherweise jemals angeboten), ein klar erkennbarer Verstoß gegen EU-Zulassungsrichtlinien vorliegt, kann es auch keine europäische Typgenehmigung für ERS geben. Folglich versucht der TE etwas einzuklagen, was es gar nicht geben darf.
Und, persönliche Meinung, jedwede körperliche Erkrankung kann m. E. nicht rechtfertigen, mehr als 13.000 Euro für eine Heizung zu bezahlen. Andere Leute haben weniger Geld für ein Auto zur Verfügung. Da könnte selbst eine Taxennutzung im Winter billiger kommen, die dann angewärmt sind.
Von der moralischen Verantwortung gegenüber einer Fernstartanlage mal ganz abgesehen. Ich begrüße es, das soetwas in Europa verboten ist.
Sorry, von daher keinerlei Verständnis für den TE, der zudem eh nur nach Bestätigung giert. Das er diese hier im Forum nicht erhält, werte ich als sehr positiv für das Volvo Forum.
Trotzdem
LG
Rotzunge
@ TE: Ich verurteile Dich nicht, nachvollziehbar ist Dein Standpunkt für mich aber beim besten Willen nicht.
259 Antworten
Jepp, die Schuld liegt hier wohl nicht bei dem, den ich klagen muss.
Weil ich gerne fair zu meinem Vertragspartnern bin, hätte ich ihm das gerne erspart,
aber da wird er wohl den Kopf für den Fehler von Volvo hinhalten müssen...
Zitat:
@derdoctor schrieb am 6. Januar 2015 um 23:32:12 Uhr:
Der Händler har in meinen Augen Sch.... gebaut! sorry
Das steht ausserhalb jeden Zweifels! Und das - wenn man die Parallelthreads liest - ja nicht nur einmal:
- bestellter, aber nicht gelieferter Motor-Fernstart (ERS)
- Unfall in Höhe von 6.000 € verursacht
- Reparatur nur widerwillig erfolgt
- Streit um den Minderwert
- Fehler Motorhaube offen
- VOC-APP Fehler wird nicht behoben
- es ist von Bremsausfällen die Rede (???)
Ich schreibe mal einfach nur, was ich jetzt tun würde - damit soll es dann auch gut sein:
- es liegt ein Einigungsvorschlag vor, Nachrüstung klassische SH zum halben Nachrüstpreis (7000€) = 3.500 €
- ich würde hier versuchen in der Form "lassen Sie uns mal sehen, wie wir die Sache schnell vom Tisch bekommen" hier noch etwas nachzuverhandeln - unter 3000€ halte ich für unrealistisch, daher würde ich die als Vorschlag einfach ansetzen
- Alternativ einmal die "einvernehmliche" Wandlung rechnen lassen, das ist ja für den 🙂 kein uninteressanter Gebrauchtwagen.
- ich würde um kostenfreie Prüfung des Motorhaubenschlosses bitten wegen der Fehlermeldung (es greift ja eh die Garantie, wenn der 🙂 es nicht als Mangel der Unfallreparatur sieht)
- wenn die SH drin ist (und funktioniert!) und der Sensor repariert: Einen neuen 🙂 suchen.
Alles andere - speziell ein Gerichtsprozess - kostet nur Zeit und erheblich Nerven. Und wichtiger: Es bringt dir nie und nimmer eine Lösung, du stehst erst mal mit dem Auto da, wie es ist.
Schönen Gruß
Jürgen
Für den Minderwert kann der Händler nix.
Das war ein Thema mit der Versicherung, des Händlers, die gebeten werden wollte.
Zum fallweisen unmotivierten Ausfall des Bremssystems möchte ich hier nichts schreiben, weil so abenteuerlich, dass es hier niemand glauben würde.
Den Einigungsvorschlag vom Händler habe ich wie gesagt bereits versucht zu verhandeln. Leider ohne einen Cent Erfolg. Für mein Budget bedeuten die 3.500 EUR zusätzliche Kosten für die Mangelbehebung dann direkt zurechenbare Kosten für die Standheizung von rd. 17.000 EUR.
Da war der Vorschlag vom Händler von einem ausstattungsbereinigt gerechneten Aufpreis vom D4 Automatik auf den D3 manuell mit klassischer Standheizung statt ERS von rd. 11.500 noch günstiger.
Scheinbar ein für den Händler uninteressanter Gebrauchtwagen mit Unfall...
Das möchte ich mir nicht leisten.
Der Prozess kostet ja nichts außer noch ein bisschen Zeit - und darauf kommts jetzt auch schon nicht mehr an.
Und im Worst Case kann ich das Auto immer noch bei Ebay verticken oder das 700 EUR Angebot für eine 5KW von Webasto aufgreifen.
Oder hat hier jemand Interesse an diesem Bastlerschnäppchen?
Zitat:
@gruru schrieb am 7. Januar 2015 um 15:33:46 Uhr:
Der Prozess kostet ja nichts außer noch ein bisschen Zeit - und darauf kommts jetzt auch schon nicht mehr an.
Eben. Du hast die Rechtslage ja schon ausgiebig geprüft und für eindeutig zu Deinen Gunsten befunden. Dann gibt es doch überhaupt kein Prozeßrisiko und keinen Grund hier auf sein gutes Recht zu verzichten - also leg los. Anwalt beauftragen und gut.
Gruß
Hagelschaden 😁
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Prozessrisiko gibts leider immer,
denn Recht haben bedeutet bedeutet nicht immer Recht bekommen.
Aber du hast Recht bei dieser Risikoeinschätung muss man einfach Klagen.
Nur kein Mißverständnis: Ich bewerte die Rechtslage und auch die Zahlen deutlich anders als Du.
Aber wer, wie Du, so überzeugt alle Bedenken etc. beiseite wischt, der muss einfach klagen.
Gruß
Hagelschaden
Zitat:
@gseum schrieb am 7. Januar 2015 um 11:06:49 Uhr:
Das steht ausserhalb jeden Zweifels! Und das - wenn man die Parallelthreads liest - ja nicht nur einmal:Zitat:
@derdoctor schrieb am 6. Januar 2015 um 23:32:12 Uhr:
Der Händler har in meinen Augen Sch.... gebaut! sorry
Habe die Sache heute noch mal von einem Spezialisten begutachten lassen und bin jetzt auch eurer Meinung.
Hey, ist jetzt etwa schon Schluss mit diesem sehr interessanten Thread? Das kanns doch nicht gewesen sein, so einfach"Ihr habt recht". Meine Chips sind erst halb verputzt.
Muss nicht aus sein, bloß weil ich meinen Händler nicht mehr so in Schutz nehme.
Ich hatte lediglich den Eindruck, dass das hier ein eher technikinteressiertes Forum ist und betriebswirtschaftliche oder rechtliche Aspekte eher unerwünscht sind. Will mich ja hier auch nicht unbeliebt machen...
Wenn noch einer eine technische oder auch organisatorische Lösung vorschlagen kann, wie das ERS im Volvo On Call doch noch zu aktivieren ist, wäre ich sehr dankbar mir einen monatelangen Prozess mit vielleicht sogar einem zweiten Winter ohne Heizung zu ersparen.
Gibts irgendwelche Infos dazu wie dieses OnCall im Detail funktioniert und wo/wie genau das Hackerl für ERS gesetzt werden kann bzw. wer das machen kann?
Einfach die letzten 7 Seiten durchgehen, wurde bereits beantwortet. Das mit dem Hackerl wird nicht so einfach.
Du kannst mir glauben, "das wird nicht so einfach" ist mir schon ein Weilchen klar, trotzdem muss ich die Hoffnung nicht aufgeben, dass es jemanden gibt, der etwas zur einzig sinnvollen Lösung beitragen kann.
Dass VCACCC total verweigert ist ja bekannt, aber vielleicht findet sich ja hier noch jemand.
Auf den letzten Seiten lese ich viel was NICHT geht. Ich bin eher ein positiv orientierter Mensch und hoffe darauf, dass es auch jemanden gibt, der weiß wie es DOCH geht.
Lösungen, die noch ein paar Tausender kosten, sind unter den gegebenen Voraussetzungen natürlich nicht akzeptabel.
Wieviel würdest du auf eine solch ganz und gar nicht billige Heizung noch drauflegen, damit der Mangel behoben wird?
Sämtliche Software die auf einem Volvo aufgespielt werden soll kann nur über VIDA von einer autorisierten Volvo Werkstatt vom Server in Göteborg runtergeladen werden, hierzu wird auch die Fahrzeugnummer zu Identifikation benötigt.
Wenn eine Software für das Auto verfügbar ist kann man unter Umständen tricksen: früher beispielsweise die Software für die Standheizung beim holländischen Händler kaufen, weil die Software in Holland günstiger war als in Deutschland.
Wenn die Software aber für deine Fahrgestellnummer nicht verfügbar ist kannst du nichts machen. Für manche Funktionen gibt es Tricks, zum Beispiel beim C70 Cabrio eine Elektronikbox anschließen die Funktion erlaubt die das Fahrzeug nicht bereithält zum Beispiel öffnen des Dachs während der Fahrt.
Aber irgendwas einfach codieren wie es zum Beispiel bei VW üblich ist geht bei Volvo nicht.
Gruß, Olli
Jetzt wirds interessant.
Wie funktioniert das genau mit dem Software Runterladen und Einspielen?
Müsste doch irgendwie zu überlisten sein?
Ich nehme also irgendeine Fahrzeugnummer und kann dann dafür etwas runterladen. Kann ich diese Software dann auch bei einem anderen Auto gleichen Modells einspielen? Oder ein anderes Auto kurzfristig umbenennen?
Wo ist das Problem, dass bei Volvo nichts funktioniert im Gegensatz zum von dir genannten VW?
Natürlich nicht. Die Software kann nur auf genau das Auto aufgespielt werden das gerade am VIDA angeschlossen ist. Und bei Volvo funktioniert alles. Die wollen wohl einerseits ihre Fahrzeuge vor nicht autorisierten Basteleien schützen und andererseits Geld verdienen 😉
Gruß, Olli
Nach meinen bisherigen Erfahrungen glaube ich gehts da eher um Letzteres. 🙁
Die gewünschte Software muss ja wohl im ersten Schritt geladen und im zweiten Schritt eingespielt werden.
Kann man den Prozess auch für den zweiten Schritt auf einem anderen Auto fortführen?