Stand 3.0 TDI Rückrufaktion - Dieselskandal
hallo zusammen,
weiss man schon genaueres zu den 3.0 TDI Modellen, die ja angeblich betroffen sein sollen von 2009-2015?
habe eben meine Fahrgestell Nummer (A5 3.0 TDI 240ps, bj 10/2009) hier eingegeben:
http://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/layer/serviceaktion.html#
und folgende info erhalten:
" das Fahrzeug mit der von Ihnen eingetragenen Fahrgestellnummer WAUZZZXXXXXXXXXX ist nicht von der Rückrufaktion Diesel Abgas EA189 (23Q4) betroffen.
Bitte überprüfen Sie ggf. Ihre Eingabe und beachten Sie, dass nur Audi Fahrzeuge angezeigt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr."
ist es noch zu früh, als dass hier schon der aktuelle sich ausweitende stand berücksichtigt ist? oder will Audi den ball flachhalten, und mit nächstem werkstattbesuch stillschweigend eine neue Software installieren, die dann die Leistung drosselt?
gruss
frank
Beste Antwort im Thema
Habe heute so einen dämlichen Brief vom KBA bekommen, dass ich als betroffener Dieselfahrer in einer Zone mit NOX Überschreitung wohne und mir zum Schutz der Umwelt möglichst ein neues Kfz zulegen sollte, so der Tenor.
Umtauschprogramme würden die oben im Briefkopf angegebenen Verdächtigen VW, Bmw, MB anbieten.
Frechheit solche Werbe-Briefe für den Fahrzeugwechsel steuerfinanziert an die Dieselfahrer zu verschicken.
62 Antworten
Zitat:
@Bazi 76 schrieb am 10. Oktober 2018 um 07:55:23 Uhr:
A5 BJ 2016 3,0TDI AdBlue EURO 6 245PS Clean DieselIst laut Fahrgestellnummerncheck auf der AUDI Seite
von einer Feldmaßnahme XXXX A-Diesel Emissionsminderung betroffen.
Wo genau hast Du denn da geschaut?
Ich finde nur den Fahrgestellnummercheck wo der EA189 explizit vermerkt ist, da kann ja beim 3.0 TDI nichts rauskommen, da es sich ja nur um die 2.0 TDI Modelle handlet.
Zitat:
@Gerhard12 schrieb am 10. Oktober 2018 um 08:23:39 Uhr:
Zitat:
@Bazi 76 schrieb am 10. Oktober 2018 um 07:55:23 Uhr:
A5 BJ 2016 3,0TDI AdBlue EURO 6 245PS Clean DieselIst laut Fahrgestellnummerncheck auf der AUDI Seite
von einer Feldmaßnahme XXXX A-Diesel Emissionsminderung betroffen.Wo genau hast Du denn da geschaut?
Ich finde nur den Fahrgestellnummercheck wo der EA189 explizit vermerkt ist, da kann ja beim 3.0 TDI nichts rauskommen, da es sich ja nur um die 2.0 TDI Modelle handlet.
http://microsites.audi.com/servicecampaigns/de-de/index.html
Unten auf der EA189 Abfrage kommen noch einmal 3 Menuepunkte.
Weitere Maßnahmen
A5 BJ 2015 3.0 TDI Euro 6 245 PS clean diesel
hab bis heute auch nichts bekommen (wenn etwas kommt landet es eh in der papiertonne)
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Na, das kann ja heiter werden:
Habe heute so einen dämlichen Brief vom KBA bekommen, dass ich als betroffener Dieselfahrer in einer Zone mit NOX Überschreitung wohne und mir zum Schutz der Umwelt möglichst ein neues Kfz zulegen sollte, so der Tenor.
Umtauschprogramme würden die oben im Briefkopf angegebenen Verdächtigen VW, Bmw, MB anbieten.
Frechheit solche Werbe-Briefe für den Fahrzeugwechsel steuerfinanziert an die Dieselfahrer zu verschicken.
Meine das der Brief schon mehrfach kritisiert worden ist. Weil nur deutsche Hersteler dort angegeben sind!!
Zu dem Schreiben des KBA habe ich dementsprechend denen eine Antwort geschrieben so geht es ja wohl nicht.
Siehe Anhang
Landet eh in den Müll....
Solange hier keine Autos brennen oder hunderttausende auf den Straßen gehen wird sich niemals was ändern!
Deutschland und den deutschen geht es einfach zu gut.
Wenn was kommt dann wird es eh stillschweigend angenommen von den Bürgern.
Alle regen sich im Internet oder am Stammtisch auf, aber handeln tut keiner... 😉
Kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
Oder zahlt deine Krankenversicherung, wenn dein Hamster Durchfall hat? 😉
Es geht hier nicht um Verkehrsrecht.
"Was deckt der Verkehrsrechtsschutz alles ab?
Der Verkehrsrechtsschutz schützt Sie bei Rechtsstreitigkeiten rund um den öffentlichen Straßenverkehr – und zwar ganz gleich, ob Sie mit dem Fahrrad, Auto, öffentlichen Nahverkehr oder als Fußgänger unterwegs sind. Der Baustein kann sowohl einzeln als auch in Verbindung mit anderen Rechtsschutzbausteinenabgeschlossen werden.
Versicherungsschutz besteht beispielsweise, wenn Sie:
? mit Ihrem Unfallgegner über die Schuldfrage, Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen streiten
? Ärger mit einem Autohändler – zum Beispiel in puncto Garantie, Autokauf, Reparaturen – haben
? juristisch gegen Ihren Führerscheinentzug vorgehen
?sich gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr setzen
? wegen einer falsch eingetragenen Schadstoffklasse um die Kfz-Steuer streiten
? sich gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung wehren möchten, weil Sie versehentlich einen Fußgänger angefahren haben."
Kommt natürlich auf die jeweiligen Vertragsbedinungen an zu denen man seinen Vertrag abgeschlossen hat.
Gruß Hönni
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt auch diese Fälle ab.
Bei Fragen und Interesse pm an mich ;-)