Spurwechselunfall mal ganz anders (!)

Hallo verehrte Forenmitglieder,

was ist eure Meinung zum nachfolgenden Verkehrsunfall?

Fahrer A fährt auf der rechten Fahrbahnspur und möchte die Spur wechseln.
B fährt auf der linken Fahrbahnspur und ist quasi das nächste Fahrzeug, auf welches A achten muss!

A ist zudem gezwungen die Spur zu wechseln, weil nach der Kreuzung die rechte Fahrbahnspur wegfällt, da dort Autos parken.

A blinkt und versucht im Rückspiegel sowie Seitenspiegel sich zu vergewissern, dass der Wechsel auch reibungslos abläuft. Nachdem B zwei Fahrzeuglängen Abstand gehalten hat und auch noch mit der Lichthupe quasi bestätigt hat, dass der Wechsel in Ordnung geht, wechselte A die Spur und musste zunächst Schräg zur linken Spur stehen bleiben, weil vor ihm ein Fahrzeug wegen der roten Ampel stehen geblieben ist. Als die Ampel auf Grün schaltete, wollte A losfahren. Er konnte nicht, weil im Stehen B auf A drauffuhr. B gab an, abgelenkt worden zu sein vom Hintermann. Plötzlich beschleunigte sie und fuhr seitlich auf A drauf. A wurde auf seine Spur "geschoben". Hinter B ist der Zeuge, der bestätigte, dass B beschleunigte, nicht versuchte zu bremsen, und zwei Fahrzeuglängen Abstand gehalten hat.
Zeuge bestätigte des Weiteren, dass A zum Kollisionszeitpunkt schräg zur linken Spur stand (!) und zwar mind. 3-5 sek.
A hat zudem eine Beifahrerin als Zeugen, die ebenfalls bestätigte, dass der Spurwechsel möglich war, angesichts des großen Abstandes sowie der großen Lücke und der Lichthupe.
Der Zeuge hinter B bestätigte auch, dass B zunächst stand und dann vom Stand aus beschleunigte.
B gab zu, dass sie abgelenkt war, vom Hintermann. Weswegen, ist unklar. Angeblich hat dieser aufgeblendet. Wie es zur Kollision kam, konnte B nicht sagen... Es kann sich nur noch an den Unfall erinnern - also als es krachte!

Trifft A hier eine schuld? Wenn ja, welche? Ist hier eine Betriebsgefahr beim Stehenbleiben ein Thema für A?

Vielen Dank für euer Feedback.

VG,
Fahrer

Beste Antwort im Thema

Frage: Wieso soll A Schuld bekommen?

1) Eine Lichthupe ist nie ein Zeichen dafür dass man etwas darf. Es ist immer ein Warnzeichen nach STVO!

2) Der Fahrer A hat sich dahin gehend vergewissert, dass keine Gefahr bestand, als er die Spur wechselte. 2m Abstand bei fast stillstehenden Verkehr sind hier ausreichend.

3) Der Verkehr stockte und kam zum Stillstand. Das Einfädeln (was laut STVO vorgeschrieben ist, gefahrllos zu ermöglichen) konnte somit nicht beendet werden. So ein Einfädeln muss auch nicht deswegen abgebrochen werden, weil die "Kolonne" verkehrsbedingt zum Stillstand kommt.

4) Der Unfall entstand beim Anfahren, als die "Kolonne" wieder die Fahrt aufnahm. Hier kann entsprechend ausgegangen werden, als wäre der "Vordermann" komplett schon eingespurt gewesen. Fahrzeugführer B hatte ein Fahrzeug vor sich, nämlich A. Hier rein zu fahren ist eindeutig Schuld von B, welche/r so früh anfuhr und so den Schaden verursachte.

Eindeutig oder?

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Ok, ja das mit 50/50 wäre schon fatal... Jmd. beschleunigt und versucht nicht einmal zu bremsen... und dann sagt es noch, es sei abgelenkt worden... wenn jeder so fahren würde, oh je, dann dürfte es keine Autofahrer mehr geben, oder ich würd keine Versicherung mehr abschließen.. wozu auch? :-)

Das 2. Posting hier sagt eigentlich schon alles.

Es wird geklärt werden, wer was falsche gemacht hat.

Frage: Wieso soll A Schuld bekommen?

1) Eine Lichthupe ist nie ein Zeichen dafür dass man etwas darf. Es ist immer ein Warnzeichen nach STVO!

2) Der Fahrer A hat sich dahin gehend vergewissert, dass keine Gefahr bestand, als er die Spur wechselte. 2m Abstand bei fast stillstehenden Verkehr sind hier ausreichend.

3) Der Verkehr stockte und kam zum Stillstand. Das Einfädeln (was laut STVO vorgeschrieben ist, gefahrllos zu ermöglichen) konnte somit nicht beendet werden. So ein Einfädeln muss auch nicht deswegen abgebrochen werden, weil die "Kolonne" verkehrsbedingt zum Stillstand kommt.

4) Der Unfall entstand beim Anfahren, als die "Kolonne" wieder die Fahrt aufnahm. Hier kann entsprechend ausgegangen werden, als wäre der "Vordermann" komplett schon eingespurt gewesen. Fahrzeugführer B hatte ein Fahrzeug vor sich, nämlich A. Hier rein zu fahren ist eindeutig Schuld von B, welche/r so früh anfuhr und so den Schaden verursachte.

Eindeutig oder?

Amen.

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Sehe das so wie "romanusko"

Gruß Frank,
der das aber nicht zu entscheiden hat. ;-)

Wenn der "untersuchende" Wachtmeister A die Schuld zuteilt, dann wird das Verfahren, um zu seinem Recht zu kommen, teurer als der ganze Schaden. Ich mußte mich in einem ähnlichen Fall geschlagen geben, ohne Gerichte zu bemühen.

Zitat:

@Omegawuzi schrieb am 30. Oktober 2015 um 21:09:06 Uhr:


Wenn der "untersuchende" Wachtmeister A die Schuld zuteilt, dann wird das Verfahren, um zu seinem Recht zu kommen, teurer als der ganze Schaden. Ich mußte mich in einem ähnlichen Fall geschlagen geben, ohne Gerichte zu bemühen.

Was meinst Du damit... Ist jetzt A der der aufgeben sollte?

Oder sieht es gut fuer ihn aus?!

A (also du?) wechslt wegen einer blockierten Spur hinter einer LSA bei rot die Fahrspur von rechts auf links daneben! RICHTIG?

Welche Fahrbahnmarkierung ist den an dieser Stelle vorhanden?

Bei einer durchgezogenen Linie hätte A, rein rechtlich gesehen, die Spur nicht wechseln dürfen. Auch nicht nach Lichthupe durch B und auch nicht aufgrund der späteren Blockierung seiner Spur!

Viel Spaß beim Kampf, ich sehe hier sehr viel Spaß für alle Beteiligten.
Und aus meiner Sicht wird es nicht zu einem 0:100 oder 100:0 kommen!

Zitat:

@Hugaar schrieb am 31. Oktober 2015 um 08:37:14 Uhr:


A (also du?) wechslt wegen einer blockierten Spur hinter einer LSA bei rot die Fahrspur von rechts auf links daneben! RICHTIG?

Welche Fahrbahnmarkierung ist den an dieser Stelle vorhanden?

Bei einer durchgezogenen Linie hätte A, rein rechtlich gesehen, die Spur nicht wechseln dürfen. Auch nicht nach Lichthupe durch B und auch nicht aufgrund der späteren Blockierung seiner Spur!

Viel Spaß beim Kampf, ich sehe hier sehr viel Spaß für alle Beteiligten.
Und aus meiner Sicht wird es nicht zu einem 0:100 oder 100:0 kommen!

Hallo, also ich habe die Spur gewechselt, weil ich wusste, dass sie nach der

Ampel nicht befahrbar ist. Da standen geparkte Autos.

So. Als ich die Spur wechselte war es vor der Ampel, die Ampel schaltete

auf Rot, ich blieb stehen, das Auto vor mir ebenfalls.

Ich wechselte von rechts nach links, richtig.

Der Fahrer auf der linken Spur ließ 2 Fahrzeuglängen Abstand, also war die

Lücke riesengross. Sie blieb auch stehen???!!! Dann plötzlich fuhr sie los und

Bremste auch nicht. Sie gab ja zu, sie wusste nicut wie es zur

Kollision kam... Sie kann sich nicht erinnern.. Ich hingegen hab aber

die beiden Zeugen, insb. der hinter ihr fahrende Unabhängige Zeuge...

An dieser Stelle war die Linie nicht durchgezogen, das waere mein
Todesurteil gewesen :-) trotzdem darf man nicht auf ein stehendes
Auto (Hindernis) drauffahren... Das Ding ist ja, es haette auch
Dann gekracht, wenn ich nicht da stünde, sie war abgelenkt..
Sie fuhr ja nicht geradeaus auf mich drauf sondern leicht nach
Rechts gelenkt.. (Bilder vom Reifen, die nach rechts gelenkt waren, sind vorhanden...)

Reicht das nicht?!

So nochmal:

bei durchgezogenen Linien DARF man NICHT die Spur wechseln = Fehler von dir!

Das hier, von dir eventuell gemeinte, Reißverschlussverfahren kommt für deinen Spurwechsel nicht zum Tragen. Die Spur war ja erst nach der Kreuzung blockiert. Und genau DORT hätte es greifen können!

Und was willst du immer mit, es hätte auch ohne dich später geknallt?

Zitat:

@Hugaar schrieb am 31. Oktober 2015 um 10:01:57 Uhr:


So nochmal:

bei durchgezogenen Linien DARF man NICHT die Spur wechseln = Fehler von dir!

Das hier, von dir eventuell gemeinte, Reißverschlussverfahren kommt für deinen Spurwechsel nicht zum Tragen. Die Spur war ja erst nach der Kreuzung blockiert. Und genau DORT hätte es greifen können!

Und was willst du immer mit, es hätte auch ohne dich später geknallt?

1. Als ich die Spur gewechselt hatte war die Linie nicht durchgezogen!!!! Es war paar Meter vor

der Ampel.. Wie kommst du denn darauf? Die Linie war nicht durchgezogen = ergo Spurwechsel war definitiv

möglich?!? Reissverschlussverfahren greift vllt. später, aber es war ja ein riesengrosser abstand und dann

einfach losfahren und nicht bremsen, das find ich schon krass...

Es haette auch so geknallt, sie haette jmd. Anderen erwischt... Warum? Sie hat blind gas gegeben, und hat
es nicht wahrgenommen, daher auch die aussage von ihr: "ich weiss leider nicht mehr wie es zum unfall kam, ich kann mich nur an den knall erinnern"... Also die aussage laesst vermuten, dass sie mit was anderem beschaeftigt war, weil ich stand zum unfallzeitpunkt...

Wie du die Sache siehtst spielt keine Rolle.

Es wird entscheidend sein, ob die Dame ihre Schuld auf sich nimmt.

Oft ist deren Version einen Tag später eine andere, als diejenige, die sie am Unfalltag zu dir gesagt hat.

Aber wie schon im ersten Posting geschrieben.
Die Versicherungen werden die Sache erst mal klären.

Wenn dir das Ergebnis nicht passt, kannst du ja dagegen vorgehen.
Gut ist es dann eben, wenn man Rechtsschutzversichert ist.

Hmm, wieso? Die Versicherung des Gegners muss erstmal einen Anwalt bezahlen. Solang der Zeuge weiterhin zur Verfügung steht, seh ich da gar keine großen Probleme, das B mind. eine Teilschuld bekommt.

Wenn man sich den Fall mal ohne das ganze Geschwafel zur Einfädelung anschaut, dann stand der Verkehr, B fährt los und fährt auf ein stehendes Auto - warum sollte das nicht so gar vollständig zu Lasten von ihr gehen? Oder versteh ich das falsch?

Die Versicherung des Gegeners muss den Anwalt nur Anteilig bezahlen.

Viel Spaß beim klagen, ohne Rechtsschutz.

Zitat:

@olmo12 schrieb am 1. November 2015 um 20:01:16 Uhr:


Die Versicherung des Gegeners muss den Anwalt nur Anteilig bezahlen.

Viel Spaß beim klagen, ohne Rechtsschutz.

Hallo,

eine Klage läuft bereits schon. Jedenfalls bin ich auch rechtsschutzversichert - darum geht es auch gar nicht.

Vielmehr wollte ich mit meinem Posting zeigen, dass nicht immer alle Spurwechsler über einen Kamm geschert werden sollen.
Bei meinem Fall ist aus meiner Sicht klar ersichtlich, dass ich zwar schräg zur linken Spur stand und die Spur wechseln wollte. Hier greift § 7 StVO... allerdings sprach für den Spurwechsel rein gar nichts!
Die Fahrbahnmarkierung hatte natürlich keine durchgezogene Linie und der gr0ße Abstand war ebenfalls ein Zeichen, dass die Spur gewechselt werden durfte... Aber, dass B mit dem Hintermann "beschäftigt war, was sie ja auch zugab" und dann plötzlich unvermittelt beschleunigt und auch nicht versucht zu bremsen, ist schon grob fahrlässig... Das hat mit Spurwechseln nichts mehr zu tun, wenn ich nicht da stünde, hätte sie den Vordermann hinten erwischt, dann wäre es das gleiche in Grün...

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