Spurwechselunfall mal ganz anders (!)
Hallo verehrte Forenmitglieder,
was ist eure Meinung zum nachfolgenden Verkehrsunfall?
Fahrer A fährt auf der rechten Fahrbahnspur und möchte die Spur wechseln.
B fährt auf der linken Fahrbahnspur und ist quasi das nächste Fahrzeug, auf welches A achten muss!
A ist zudem gezwungen die Spur zu wechseln, weil nach der Kreuzung die rechte Fahrbahnspur wegfällt, da dort Autos parken.
A blinkt und versucht im Rückspiegel sowie Seitenspiegel sich zu vergewissern, dass der Wechsel auch reibungslos abläuft. Nachdem B zwei Fahrzeuglängen Abstand gehalten hat und auch noch mit der Lichthupe quasi bestätigt hat, dass der Wechsel in Ordnung geht, wechselte A die Spur und musste zunächst Schräg zur linken Spur stehen bleiben, weil vor ihm ein Fahrzeug wegen der roten Ampel stehen geblieben ist. Als die Ampel auf Grün schaltete, wollte A losfahren. Er konnte nicht, weil im Stehen B auf A drauffuhr. B gab an, abgelenkt worden zu sein vom Hintermann. Plötzlich beschleunigte sie und fuhr seitlich auf A drauf. A wurde auf seine Spur "geschoben". Hinter B ist der Zeuge, der bestätigte, dass B beschleunigte, nicht versuchte zu bremsen, und zwei Fahrzeuglängen Abstand gehalten hat.
Zeuge bestätigte des Weiteren, dass A zum Kollisionszeitpunkt schräg zur linken Spur stand (!) und zwar mind. 3-5 sek.
A hat zudem eine Beifahrerin als Zeugen, die ebenfalls bestätigte, dass der Spurwechsel möglich war, angesichts des großen Abstandes sowie der großen Lücke und der Lichthupe.
Der Zeuge hinter B bestätigte auch, dass B zunächst stand und dann vom Stand aus beschleunigte.
B gab zu, dass sie abgelenkt war, vom Hintermann. Weswegen, ist unklar. Angeblich hat dieser aufgeblendet. Wie es zur Kollision kam, konnte B nicht sagen... Es kann sich nur noch an den Unfall erinnern - also als es krachte!
Trifft A hier eine schuld? Wenn ja, welche? Ist hier eine Betriebsgefahr beim Stehenbleiben ein Thema für A?
Vielen Dank für euer Feedback.
VG,
Fahrer
Beste Antwort im Thema
Frage: Wieso soll A Schuld bekommen?
1) Eine Lichthupe ist nie ein Zeichen dafür dass man etwas darf. Es ist immer ein Warnzeichen nach STVO!
2) Der Fahrer A hat sich dahin gehend vergewissert, dass keine Gefahr bestand, als er die Spur wechselte. 2m Abstand bei fast stillstehenden Verkehr sind hier ausreichend.
3) Der Verkehr stockte und kam zum Stillstand. Das Einfädeln (was laut STVO vorgeschrieben ist, gefahrllos zu ermöglichen) konnte somit nicht beendet werden. So ein Einfädeln muss auch nicht deswegen abgebrochen werden, weil die "Kolonne" verkehrsbedingt zum Stillstand kommt.
4) Der Unfall entstand beim Anfahren, als die "Kolonne" wieder die Fahrt aufnahm. Hier kann entsprechend ausgegangen werden, als wäre der "Vordermann" komplett schon eingespurt gewesen. Fahrzeugführer B hatte ein Fahrzeug vor sich, nämlich A. Hier rein zu fahren ist eindeutig Schuld von B, welche/r so früh anfuhr und so den Schaden verursachte.
Eindeutig oder?
53 Antworten
An welcher Stelle des Fahrzeuges ist B denn A hin eingefahren, gibts Bilder beider Fahrzeuge ?
Hallo, hier ein Bild vom Fahrzeug des A. Man sieht die Punktlandung. Es ist kein gewöhnlicher Streifschaden, welcher bei einem Spurwechsel, den man aus den Lehrbüchern kennt, vorkommt. Vielmehr wurde hier genau draufgefahren ohne wegzulenken. So würde ich dieses Bild interpretieren.
VG,
Audifahrer
Gegen was klagst du denn aktuell?
Zitat:
@olmo12 schrieb am 2. November 2015 um 12:56:57 Uhr:
Gegen was klagst du denn aktuell?
Gegen die Haftpflichtversicherung, weil hier der Auffahrende die alleinige Unfallverursacherin ist. Der Unfall passierte nicht, als ich die Spur wechselte, sondern als ich damit fast abgeschlossen hab, aber mich nicht in Bewegung befand, sondern da stand. Das ist doch auch ein Unterschied, oder?Der Unfall war für mich nicht unabwendbar...
B hat zudem folgende Aussage bekräftigt bzw. zugegeben:
ich habe das Unfallgeschehen selbst nicht beobachtet, weil ich noch mit dem Geschehen hinter mir beschäftigt war. Ich habe A das erste Mal bewußt wahrgenommen, als es bereits zur Kollision kam. Ich lasse generell einen größeren Sicherheitsabstand, da ich etwas ängstlich bin und defensiv fahre.
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Zitat:
@Audifahrer888 schrieb am 2. November 2015 um 11:23:32 Uhr:
Hallo, hier ein Bild vom Fahrzeug des A. Man sieht die Punktlandung. Es ist kein gewöhnlicher Streifschaden, welcher bei einem Spurwechsel, den man aus den Lehrbüchern kennt, vorkommt. Vielmehr wurde hier genau draufgefahren ohne wegzulenken. So würde ich dieses Bild interpretieren.VG,
Audifahrer
Eine Einschlagstelle viel weiter hinten wäre für dich besser, so weit vorne bedeutet das ihr beide auf ziemlich gleicher Höhe wart und der Spurwechsler ( TE ) sich so verhalten müsste das eine Gefährdung beim Spurwechsel ausgeschlossen ist.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 2. November 2015 um 13:32:12 Uhr:
Eine Einschlagstelle viel weiter hinten wäre für dich besser.Zitat:
@Audifahrer888 schrieb am 2. November 2015 um 11:23:32 Uhr:
Hallo, hier ein Bild vom Fahrzeug des A. Man sieht die Punktlandung. Es ist kein gewöhnlicher Streifschaden, welcher bei einem Spurwechsel, den man aus den Lehrbüchern kennt, vorkommt. Vielmehr wurde hier genau draufgefahren ohne wegzulenken. So würde ich dieses Bild interpretieren.VG,
Audifahrer
Warum das? Dann wären wir fast auf selber Höhe gewesen und das wäre dann ein klassischer Spurwechsel, der darauf hindeuten würde, dass wir ANNÄHREND PARALLEL NEBEINANDER gefahren sind... auf diesem Bild ist schön zu erkennen, dass es eine Punktlandung ist, also, jemand ist bewusst auf eine Stelle draufgefahren und das ist eben dieses plötzliche Beschleunigen des B...
Hinzu kommt, dass sie mich an der türe sowie kotflügel erwischt hat und vor mir auf der rechten fahrbahnspur stehen geblieben ist... sie ist also weiter gefahren und ist vor mir stehen geblieben, allein das ist ja schon ein zeichen der unkonzentriertheit...
Doppelt
Zitat:
@Audifahrer888 schrieb am 2. November 2015 um 13:34:40 Uhr:
Warum das? Dann wären wir fast auf selber Höhe gewesen und das wäre dann ein klassischer Spurwechsel, der darauf hindeuten würde, dass wir ANNÄHREND PARALLEL NEBEINANDER gefahren sind... auf diesem Bild ist schön zu erkennen, dass es eine Punktlandung ist, also, jemand ist bewusst auf eine Stelle draufgefahren und das ist eben dieses plötzliche Beschleunigen des B...Zitat:
@Pepperduster schrieb am 2. November 2015 um 13:32:12 Uhr:
Eine Einschlagstelle viel weiter hinten wäre für dich besser.
Hinzu kommt, dass sie mich an der türe sowie kotflügel erwischt hat und vor mir auf der rechten fahrbahnspur stehen geblieben ist... sie ist also weiter gefahren und ist vor mir stehen geblieben, allein das ist ja schon ein zeichen der unkonzentriertheit...
Nein total falsch gedacht. Die Einschlagstelle verrät mehr als du denkst und das wissen auch die Versicherungen welche den Fall begutachten, sieht nicht ganz so gut aus wie du denkst.
Na wenn der Einschlag hinten wäre so wäre der Unfallgegner dir reingefahren, da du vor Ihm beim Spurwechsel warst.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 2. November 2015 um 13:36:10 Uhr:
Na wenn der Einschlag hinten wäre so wäre der Unfallgegner dir reingefahren, da du vor Ihm beim Spurwechsel warst.
Hier war ich ja auch mit mehr als 50% schon auf der linken Spur... Die Sache ist, dass der Strassenverlauf nicht gerade abläuft.. :-) die verläuft nämlich nach rechts und nicht geradlinig...
daher musste ich mich auch entsprechend einordnen...
unabhängig davon, selbst der hinter B fahrende Zeuge konnte mein Fahrzeug auf der linken Spur sehen, er hat bestätigt, dass ich mehrere sekunden dort stand und wartete...
also wenn er das sehen konnte, dann hätte B es zehn Mal sehen müssen...
Ja gibts denn überhaupt schon eine Entscheidung von der Versicherung?
Zitat:
@Audifahrer888 schrieb am 2. November 2015 um 13:41:44 Uhr:
Hier war ich ja auch mit mehr als 50% schon auf der linken Spur... Die Sache ist, dass der Strassenverlauf nicht gerade abläuft.. :-) die verläuft nämlich nach rechts und nicht geradlinig...Zitat:
@Pepperduster schrieb am 2. November 2015 um 13:36:10 Uhr:
Na wenn der Einschlag hinten wäre so wäre der Unfallgegner dir reingefahren, da du vor Ihm beim Spurwechsel warst.
daher musste ich mich auch entsprechend einordnen...unabhängig davon, selbst der hinter B fahrende Zeuge konnte mein Fahrzeug auf der linken Spur sehen, er hat bestätigt, dass ich mehrere sekunden dort stand und wartete...
also wenn er das sehen konnte, dann hätte B es zehn Mal sehen müssen...
§7 StVO Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können Reißverschlussverfahren).
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Hier spricht der Gesetzgeber eindeutig von Wechsel ermöglichen, Vorrang hat jedenfalls der welcher nicht den Fahrstreifen wechseln muss.
Und nun kommt die Einschlagstelle das andere Fahrzeug war nicht hinter dir sondern neben dir, durch deine Lenkbewegung nach links ist es zum Unfall gekommen. Hier gilt dann Absatz 5
es kommt hinzu:
- 2 Fahrzeuglängen abstand
- lichthupe
- ihre beschäftigung mit dem hintermann
- zwei Zeugen, die bestätigten, dass der abstand gehalten wurde und dann unvermittelt losgefahren wurde und nicht fversucht wurde zu bremsen
- dass wir nicht nebeneinander gefahren sind sondern ich weiter vorne von ihr war
- dass sie selbst zugegeben hat, dass wir nicht nebeinander fuhren
So, wo ist eine Gefährdung meinerseits?
Ach ja; ich schon 30 Sekunden vorher angefangen hatte zu blinken...
Zitat:
@Audifahrer888 schrieb am 2. November 2015 um 14:00:10 Uhr:
es kommt hinzu:- 2 Fahrzeuglängen abstand
- lichthupe
- ihre beschäftigung mit dem hintermann
- zwei Zeugen, die bestätigten, dass der abstand gehalten wurde und dann unvermittelt losgefahren wurde und nicht fversucht wurde zu bremsen
- dass wir nicht nebeneinander gefahren sind sondern ich weiter vorne von ihr war
- dass sie selbst zugegeben hat, dass wir nicht nebeinander fuhrenSo, wo ist eine Gefährdung meinerseits?
Ach ja; ich schon 30 Sekunden vorher angefangen hatte zu blinken...
zu1 Wozu darf man die Lichthupe benutzen?
Immer, wenn Sie hupen dürfen, dürfen Sie auch die Lichthupe benutzen:
— Als Warnsignal, wenn man sich oder andere gefährdet sieht.
zu2 Sie war auf dem durchgehenden Fahrstreifen und musste dir lediglich eine Einfahrt ermöglichen, ein Recht darauf hast du nicht.
zu3 Wie erklärst du dir dann nicht eine Einschlagstelle im Bereich deines Kofferraums? Dann hättest du alles richtig gemacht.
Die Gefährdung deinerseits liegt im Fahrspurwechsel der ist Ursache des Unfalls ( Ohne Lenkrad nach Links drehen kein Unfall) so einfach ist das. siehe auch §7 StVO Absatz 5
zu4 Blinken bedeutet nicht sich die Vorfahrt/Einfahrt ect durch blinken erzwingen zu können . Das mag auf Busse auch nur bedingt zutreffen.
1. Sie hat die Lichthupe betätigt, was ich vorgebracht habe, sie selbst konnte nicht einmal bestätigen, dass sie die lichthupe betätigte...
2. sie blieb stehen und hielt großen abstand, sie ist nicht in fahrt gewesen... sie hat es ermöglicht, in dem sie stand und ich schräg zur spur stand und die spur fast zu 100% gewechselt hatte... sie war lediglich abgelenkt, (gab sie zu)
3. wenn ich schräg zur spur stehe und mit der schnauze quasi in der spur bin und die spur nicht gerade verläuft sondern schief nach rechts, dann gibt sie plötzlich gas und fährt vorne auf mich drauf und hat einen kompletten seitenschaden bzw. kratzer weil sie auch nicht versuchte zu bremsen....
spurwechsel war deshalb nicht der grund, weil ich VOR DEM UNFALL schon auf der spur stand.. ich hab mich zum unfallzeitpunkt gar nicht bewegt... das haben die zeugen ebenfalls bestätigt... ich war nicht in bewegung...
wenn ich auf meiner spur wäre und dann links eingeschlagen hätte, wäre ich bei dir aber ich war ja schon auf der spur und der große abstand war immer noch da?
Posting 2 in diesem Thread hier sagt alles.
Du kannst dich hier noch so rechtfertigen wie du willst.
Es ist egal, welche Antwort du hier bekommst.
Hier hören wir immer nur die Aussage von dir.
Nie die Aussage von der Gegenseite.
Die Versicherung und auch ein evtl. folgendes Gericht wird sich aber beide Versionen anhören und dann ein entsprechendes Urteil fällen.