Spurwechselunfall mal ganz anders (!)

Hallo verehrte Forenmitglieder,

was ist eure Meinung zum nachfolgenden Verkehrsunfall?

Fahrer A fährt auf der rechten Fahrbahnspur und möchte die Spur wechseln.
B fährt auf der linken Fahrbahnspur und ist quasi das nächste Fahrzeug, auf welches A achten muss!

A ist zudem gezwungen die Spur zu wechseln, weil nach der Kreuzung die rechte Fahrbahnspur wegfällt, da dort Autos parken.

A blinkt und versucht im Rückspiegel sowie Seitenspiegel sich zu vergewissern, dass der Wechsel auch reibungslos abläuft. Nachdem B zwei Fahrzeuglängen Abstand gehalten hat und auch noch mit der Lichthupe quasi bestätigt hat, dass der Wechsel in Ordnung geht, wechselte A die Spur und musste zunächst Schräg zur linken Spur stehen bleiben, weil vor ihm ein Fahrzeug wegen der roten Ampel stehen geblieben ist. Als die Ampel auf Grün schaltete, wollte A losfahren. Er konnte nicht, weil im Stehen B auf A drauffuhr. B gab an, abgelenkt worden zu sein vom Hintermann. Plötzlich beschleunigte sie und fuhr seitlich auf A drauf. A wurde auf seine Spur "geschoben". Hinter B ist der Zeuge, der bestätigte, dass B beschleunigte, nicht versuchte zu bremsen, und zwei Fahrzeuglängen Abstand gehalten hat.
Zeuge bestätigte des Weiteren, dass A zum Kollisionszeitpunkt schräg zur linken Spur stand (!) und zwar mind. 3-5 sek.
A hat zudem eine Beifahrerin als Zeugen, die ebenfalls bestätigte, dass der Spurwechsel möglich war, angesichts des großen Abstandes sowie der großen Lücke und der Lichthupe.
Der Zeuge hinter B bestätigte auch, dass B zunächst stand und dann vom Stand aus beschleunigte.
B gab zu, dass sie abgelenkt war, vom Hintermann. Weswegen, ist unklar. Angeblich hat dieser aufgeblendet. Wie es zur Kollision kam, konnte B nicht sagen... Es kann sich nur noch an den Unfall erinnern - also als es krachte!

Trifft A hier eine schuld? Wenn ja, welche? Ist hier eine Betriebsgefahr beim Stehenbleiben ein Thema für A?

Vielen Dank für euer Feedback.

VG,
Fahrer

Beste Antwort im Thema

Frage: Wieso soll A Schuld bekommen?

1) Eine Lichthupe ist nie ein Zeichen dafür dass man etwas darf. Es ist immer ein Warnzeichen nach STVO!

2) Der Fahrer A hat sich dahin gehend vergewissert, dass keine Gefahr bestand, als er die Spur wechselte. 2m Abstand bei fast stillstehenden Verkehr sind hier ausreichend.

3) Der Verkehr stockte und kam zum Stillstand. Das Einfädeln (was laut STVO vorgeschrieben ist, gefahrllos zu ermöglichen) konnte somit nicht beendet werden. So ein Einfädeln muss auch nicht deswegen abgebrochen werden, weil die "Kolonne" verkehrsbedingt zum Stillstand kommt.

4) Der Unfall entstand beim Anfahren, als die "Kolonne" wieder die Fahrt aufnahm. Hier kann entsprechend ausgegangen werden, als wäre der "Vordermann" komplett schon eingespurt gewesen. Fahrzeugführer B hatte ein Fahrzeug vor sich, nämlich A. Hier rein zu fahren ist eindeutig Schuld von B, welche/r so früh anfuhr und so den Schaden verursachte.

Eindeutig oder?

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Und die Versicherungs Schadensbearbeiter

Junger Mann 20 %
BMW Fahrer 10 %
Uneinsichtig 10 %
Ausflüchte 20 %
Unklare VS 10%

Die Schadensregelung erfolgt 30/70 gegen Fahrer A Fall erledigt Akte zu, nächte Akte......

Du bist mir ein Spaßvogel, da merkt man, dass Du genau zu den Sachbearbeitern gehörst, die alles verdrehen und mit den Fakten nicht arbeiten können... Diese Pauschalisierung von wegen junger Mann, BMW, etc. und genau deshalb wird man bis zur letzten Instanz kämpfen... wo leben wir hier? Spurwechsel erlauben, Abstand halten, dann einfach so mal drauffahren... und dann meinen, man hat einfach nach links gezogen... Gut, dass ich sehe, wie so manche Sachbearbeiter arbeiten oder meinen richtig zu arbeiten... Du hast nicht einmal die Schadenbilder der gegnerischen Seite gesehen oder gar den Strassenverlauf... Und zudem die Zeugenaussagen... Nein, pauschalisiert lieber hier rum..

Ich kann "audifahrer888" verstehen und glaube, dass es hier eine Diskrepanz zwischen Rechtsgefühl und Rechtslage gibt.

Ich sehe es aus meinem Rechtsgefühl absolut so, wie der Themenstarter. Die Straßenverkehrsordnung, Versicherungsmathematik und auch Richter sehen da leider viele verschiedene Varianten von Recht.

Falls du wirklich klagst... bedenke. Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 2. November 2015 um 14:28:56 Uhr:


Und die Versicherungs Schadensbearbeiter

Junger Mann 20 %
BMW Fahrer 10 %
Uneinsichtig 10 %
Ausflüchte 20 %
Unklare VS 10%

Die Schadensregelung erfolgt 30/70 gegen Fahrer A Fall erledigt Akte zu, nächte Akte......

BMW Fahrer 😁

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Ich bin kein Schadensbearbeiter. Aber könnte mir durchaus vorstellen das die Vorgänge so abgearbeitet werden. UND GENAU DESHALB IST ES WICHTIG STVO konform zu fahren damit nicht meine Sichtweise dir zur last gelegt werden kann.

Ist das Fahrzeug wirklich 2 längen hinter einem ?dann wechselt man die Spur in einem Zug. Genau dann wäre sie dir hinten rein gefahren welches deine Ausgangslage erheblich verbessert hätte. Oder man wartet.

Der konnte doch gar nicht weiter nach vorne, weil vor ihm ein Auto an der roten Ampel stand. Wie die Versicherungen das sehen keine Ahnung, manche sind halt bescheuert, sieht man bei unserer Versicherung. Wenn mir ein LKW auf der Gegenfahrbahn auf seiner Fahrbahn entgegen kommt, kann man auch einfach Anhalten und sagen man hatte Angst, wenn ein anderer hinten rein fährt, ist der andere laut dieser Versicherung Schuld, das es kein Grund gab zu bremsen egal.

Aber ich seh das auch so wie der TS, der stand dort und die andere steht, sieht vielleicht, das die Ampel grün wird und fährt los, das andere egal ob Spurwechsel oder nicht, nicht losfahren hat se gar net bemerkt, aber sicher, dass die mit dem Hintermann beschäftigt war und nicht mit dem Smartphone? Kommt nämlich oft vor, das die Smartphoner halb auf der anderen Spur fahren und dann noch blöd gucken, wenn jemand entgegen kommt.

Was wäre eigentlich, wenn A ausgestiegen wäre, dann wäre sie ja in ein Fahrzeug gefahren, was geparkt hat???

Zitat:

@Audifahrer888 schrieb am 2. November 2015 um 11:23:32 Uhr:


Hallo, hier ein Bild vom Fahrzeug des A. Man sieht die Punktlandung. Es ist kein gewöhnlicher Streifschaden, welcher bei einem Spurwechsel, den man aus den Lehrbüchern kennt, vorkommt. Vielmehr wurde hier genau draufgefahren ohne wegzulenken. So würde ich dieses Bild interpretieren.

VG,
Audifahrer

Also hier sehe ich, mit meinem laienhaften Auge, weniger ein "ich stand schräg vor ihr" sondern mehr ein "ich wollte mich nach links in die Spur drängeln und wurde seitlich getroffen".

Mir fehlt irgendwie der deutliche Treffer in Form einer deutlichen Eindellung, hier sind mir "zu viele" Streifspuren vorhanden.

Wenn dein Auto stand und die Gegnerin einfach draufgefahren ist, war der Unfall für dich doch unvermeidbar. Dann müsste es wenn die Zeugen es so aussagen doch gut für dich ausgehen.

Also hier sehe ich, mit meinem laienhaften Auge, weniger ein "ich stand schräg vor ihr" sondern mehr ein "ich wollte mich nach links in die Spur drängeln und wurde seitlich getroffen".
Mir fehlt irgendwie der deutliche Treffer in Form einer deutlichen Eindellung, hier sind mir "zu viele" Streifspuren vorhanden.Ich glaube, Du hast Dir meine Darstellung nicht richtig (!) oder mit der nötigenSorgfalt durchgelesen?!

Ich stand mit der "Schnauze" bereits auf der linken Spur. Die Straße verläuft nicht gerade!
Wenn ich mich doch eindrängelt habe, wieso hab ich dann an meinem Fahrzeug nur "vorne" den Schaden? Wieso nicht komplett von vorne bis hinten? Wieso hat B auf der rechten Seite vom Kotflügel bis zur hinteren Türe einen Streifschaden...? Komisch, wenn ich mich drängen wollte... Hinzu kommt, dass wir parallel nebeneinander fahren musste, um mich vorzudrängeln... es war aber ein Abstand von zwei Fahrzeuglängen... wie drängelt man sich da vor? Zumal B stand und A ebenfalls zum Kollisionszeitpunkt stand und sich nicht bewegen (konnte). Du siehst nicht den deutlichen Treffer...? Siehst du nicht die "Punktlandung"? Das ist doch kein klassischer Streifschaden, das ist eher ein drauffahren...

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