Zitat:
@germania47 schrieb am 8. April 2016 um 16:23:37 Uhr:
Dann definiere doch einfach mal fein, bei welchem Gebrauch von Kraftfahrzeugen die PH leistet.
Ich nehme dafür jetzt mal die Muster AVB vom GDV.
Zitat:
Versichert ist – abweichend von A1-7.14 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern:
(1) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrenden Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit;
(2) Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
(3) Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit;
(4) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwin-digkeit;
(5) Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht öffentlichen We-gen und Plätzen verkehren.