ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Der ganz normale Wahnsinn...

Der ganz normale Wahnsinn...

Themenstarteram 8. November 2014 um 6:14

Ausgangspunkt der Geschichte ist ein ganz normaler Auffahrunfall, wie er täglich zigfach passiert.

Die Folgen: Sachschaden und ein mittelschweres HWS-Syndrom der geschädigten Fahrerin. Es wurde ein Gutachten erstellt, mit dem Ergebnis, wirtschaftlicher Totalschaden, aber im Rahmen der 130% Grenze reparaturwürdig. Die Geschädigte verzichtete auf die Reparatur und ersparte der Versicherung damit 900,-€. Sie forderte die Abrechnung auf Totalschadenbasis nach GA. Gesamtforderung incl. GA-Kosten und 1.000,-€ Schmerzensgeld, insgesamt 3.925,-€. Hätte die Versicherung gezahlt, wäre die Geschichte hier zu Ende.

Nach 3 Monaten und mehreren Mahnungen kam ein Scheck und ein Abrechnungsschreiben über 2.315,-€. WBW ohne jede Grundlage um 700,-€ gekürzt, ein großzügiges Schmerzensgeld von 150,-€, Unfallverletzung, generell die Möglichkeit einer solchen, wurde vehement bestritten. Attestkosten wurden nicht gezahlt. Der Schadenfall wurde als erledigt erklärt.

Nun also doch zum Anwalt. Dieser klärte über einen zusätzlichen, nicht bekannten, Schadenersatzanspruch auf. Der Haushaltsführungsschaden wurde akribisch berechnet, eine Summe von gut 3.900,-€. Zahlung wurde selbstverständlich komplett verweigert, also Klageeinreichung.

Um es kurz zu machen, jetzt, nach knapp 3 Jahren, Verfahren über 2 Instanzen incl. dreier überaus teuren und genauso überflüssigen Gutachten, hat das OLG der Klage der Geschädigten in vollem Umfang, bis auf den letzten Cent, stattgegeben, das Schmerzensgeld wurde sogar auf 1.200,-€ erhöht. Zusätzlich ergibt sich ein hübscher Zinsgewinn.

Das Ergebnis von Dummheit und Arroganz der Versicherung: Gesamtkosten von über 22.700,-€. Mehrkosten für die Versicherten dieser Gesellschaft 18.700,-€.

Oder: Schadenersatzkosten komplett 7.860,-€, unnötig von der Versicherung produzierte Zusatzkosten 14.800,-€.

Wäre ich Versicherter bei dieser Gesellschaft (VVaG), würde ich Strafanzeige erstatten. Und wenn jemand glaubt oder behauptet, dies sei ein Einzelfall, liegt er falsch. Viele Beteiligte (Anwälte, Richter, Gutachter) haben bestätigt: Dies ist alltägliche Praxis, also der ganz normale Wahnsinn…

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. November 2014 um 6:14

Ausgangspunkt der Geschichte ist ein ganz normaler Auffahrunfall, wie er täglich zigfach passiert.

Die Folgen: Sachschaden und ein mittelschweres HWS-Syndrom der geschädigten Fahrerin. Es wurde ein Gutachten erstellt, mit dem Ergebnis, wirtschaftlicher Totalschaden, aber im Rahmen der 130% Grenze reparaturwürdig. Die Geschädigte verzichtete auf die Reparatur und ersparte der Versicherung damit 900,-€. Sie forderte die Abrechnung auf Totalschadenbasis nach GA. Gesamtforderung incl. GA-Kosten und 1.000,-€ Schmerzensgeld, insgesamt 3.925,-€. Hätte die Versicherung gezahlt, wäre die Geschichte hier zu Ende.

Nach 3 Monaten und mehreren Mahnungen kam ein Scheck und ein Abrechnungsschreiben über 2.315,-€. WBW ohne jede Grundlage um 700,-€ gekürzt, ein großzügiges Schmerzensgeld von 150,-€, Unfallverletzung, generell die Möglichkeit einer solchen, wurde vehement bestritten. Attestkosten wurden nicht gezahlt. Der Schadenfall wurde als erledigt erklärt.

Nun also doch zum Anwalt. Dieser klärte über einen zusätzlichen, nicht bekannten, Schadenersatzanspruch auf. Der Haushaltsführungsschaden wurde akribisch berechnet, eine Summe von gut 3.900,-€. Zahlung wurde selbstverständlich komplett verweigert, also Klageeinreichung.

Um es kurz zu machen, jetzt, nach knapp 3 Jahren, Verfahren über 2 Instanzen incl. dreier überaus teuren und genauso überflüssigen Gutachten, hat das OLG der Klage der Geschädigten in vollem Umfang, bis auf den letzten Cent, stattgegeben, das Schmerzensgeld wurde sogar auf 1.200,-€ erhöht. Zusätzlich ergibt sich ein hübscher Zinsgewinn.

Das Ergebnis von Dummheit und Arroganz der Versicherung: Gesamtkosten von über 22.700,-€. Mehrkosten für die Versicherten dieser Gesellschaft 18.700,-€.

Oder: Schadenersatzkosten komplett 7.860,-€, unnötig von der Versicherung produzierte Zusatzkosten 14.800,-€.

Wäre ich Versicherter bei dieser Gesellschaft (VVaG), würde ich Strafanzeige erstatten. Und wenn jemand glaubt oder behauptet, dies sei ein Einzelfall, liegt er falsch. Viele Beteiligte (Anwälte, Richter, Gutachter) haben bestätigt: Dies ist alltägliche Praxis, also der ganz normale Wahnsinn…

48 weitere Antworten
Ähnliche Themen
48 Antworten

Und wo ist der Rechtsgrund für eine Strafanzeige?

Darf ein Vertragspartner nicht mehr sein Recht suchen?

Themenstarteram 8. November 2014 um 7:39

Zitat:

@trouble01 schrieb am 8. November 2014 um 08:25:10 Uhr:

Und wo ist der Rechtsgrund für eine Strafanzeige?

z. B. § 266 StGB

Zitat:

Darf ein Vertragspartner nicht mehr sein Recht suchen?

Die Versicherung ist hier nicht Vertragspartner, sondern Schuldner. Ein solcher hat ausschließlich Pflichten.

daher auch oft mein Rat direkt einen Fachanwalt einzuschalten

Zitat:

@rrwraith schrieb am 8. November 2014 um 08:39:56 Uhr:

Zitat:

@trouble01 schrieb am 8. November 2014 um 08:25:10 Uhr:

Und wo ist der Rechtsgrund für eine Strafanzeige?

z. B. § 266 StGB

Das ist kein Rechtsgrund. Wo ist der Vorwurf der Untreue?

Die hatten eine andere Rechtsauffassung. Und das Wesentliche eines Rechtsstaates ist die Tatsache, dass man die haben darf und vor Gericht sein Recht suchen kann und soll.

Und aus diesem Grund haben große Firmen ihre eigenen Rechtsabteilungen und diese Kosten sind in diesem Budget schon vorgesehen.

Würdest Du immer noch von Untreue reden, wenn der Richter eine andere Entscheidung getroffen hätte?

Oder redest Du von Untreue, wenn der Versicherungsnehmer mit Hilfe der RSV klagt und verliert? Das kostet auch Geld.

Sei froh, dass es einen Rechtsstaat gibt.

Gut gemacht!

Nur nicht weichkochen lassen, wenn man im Recht ist.

Ich weiß nur nicht, ob alle Assekuranzen so sind- Beispiele habe ich schon erlebt.

Tut doch alles nichts zur Sache. Fakt ist doch, dass ein übereifriger Sachbearbeiter selber Doktor spielen wollte um seinem Arbeitgeber 1600 Euro zu sparen.

Hätte er sich brav an das Attest gehalten, welches ein Fachmann erstellt hat, hätte er keine zehnmal so hohen Kosten produziert.

Aber ist ja nicht das eigene Geld, da kann man ja mal mit rumspielen.

Dann schmeißen wir halt ein paar Risikokunden raus, die sich nach 20 Jahren Schadensfreiheit die Frechheit erlauben zwei Scheinwerfer abzurechnen.

Oder man erhöht einfach die Beiträge.

Der Mitarbeiter bekommt noch den Titel Mitarbeiter des Monats und ein Sonderlob für seinen Einsatz.

Und seine Kumpels erklären uns dann lang und breit, dass dies ein Einzelfall sei und blablabla

Ach, im Nebenzimmer ist heute geschlossene Gesellschaft der Durchblicker.

Resi, bring den Jungs mal drei Bier rüber. Ich muss heut früher weg.

lol...

am 8. November 2014 um 13:21

Warum ein Märchenbuch kaufen, wenn es Motortalk gibt :D

Es gibt unmengen an Geschädigten die sich auf solch ein Kampf durch Unwissenheit nicht gewachsen sehen, da kann es für die Versicherung sich schon mal lohnen zu testen wer den längeren Ahtem hat. Schade nur das man Anwalts und Gerichtskosten vorstecken muss, es sollte lieber ein Zinsfreies Darlehen geben bis die Sache endgültig erledigt ist!

Zitat:

@SauRausLasser schrieb am 8. November 2014 um 09:38:02 Uhr:

Und seine Kumpels erklären uns dann lang und breit, dass dies ein Einzelfall sei und blablabla

Oder ziehen solche Sachen ins Lächerliche, wie hier nun geschehen.

Aber was will man von den Leuten, die ihr Geld in dieser Branche verdienen auch anderes erwarten.

Wie gesagt, Mitarbeiter des Monats von seinesgleichen gekürt.

Zitat:

@KSV schrieb am 8. November 2014 um 08:52:14 Uhr:

daher auch oft mein Rat direkt einen Fachanwalt einzuschalten

Das nutzt nichts, der normale deutsche Autofahrer ist intelligent genug, es direkt mit der gegnerischen Versicherung und deren Schadensregulierern aufzunehmen ;). Und daher werden Hinweise, sofort einen Anwalt einzuschalten als Versuch gesehen, an der Intelligenz des Anderen zu zweifeln :D.

 

 

Ohne jetzt Partei ergreifen zu wollen, aber wie diagnostiziert denn ein Arzt ein HWS-Syndrom? Fast ausschließlich auf Grund der Angaben der Verletzten. Ich erinnere mich noch sehr gut an einen Schadensfall, wo der arme Geschädigte nach einem schweren Auffahrunfall dieses von einem Arzt attestiert bekam.

Der Unfall war auf einsamer Landstraße passiert. Dummerweise hatte der Geschädigte erst einige Tage vorher zwei hohe Unfallversicherungen (als Arbeitsloser) abgeschlossen, sonst wäre das vielleicht ohne weitere Nachfragen durch gewunken worden.

Nähere Recherchen ergaben jedoch, dass der Unfall fingiert war und der Geschädigte nicht einmal im Fahrzeug saß.

Und zur Frage, wann überhaupt mit einem HWS-Syndrom gerechnet werden muss, gibt es umfangreiche Fachliteratur.

Einem ärztlichen Attest kann also ein Sachbearbeiter keinesfalls immer blind vertrauen und auszahlen.

@PeterBH: Vergiss es... Ich hatte einen langen Beitrag geschrieben, um den interessierten Lesern die Hintergründe einer Schadensregulierung bei sog. HWS Syndrom zu erklären. Aber nach den Beiträgen, die hier kamen, ist das reine Zeitverschwendung. Daher: Jawohl, es war ein übereifriger Sachbearbeiter, jawohl, HWS Forderungen sind über jeden Zweifel erhaben, wenn der Hausarzt "Aua Nacken" aufschreibt, jawohl die geforderten Beträge sind angemessen gewesen, jawohl, der Unfall mit 1500 Eur Heckschaden war kinetisch überhaupt geeignet, eine schwere Verletzung zu verursachen. Ist alles ok. Ihr habt recht...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Der ganz normale Wahnsinn...