Spurwechselunfall mal ganz anders (!)
Hallo verehrte Forenmitglieder,
was ist eure Meinung zum nachfolgenden Verkehrsunfall?
Fahrer A fährt auf der rechten Fahrbahnspur und möchte die Spur wechseln.
B fährt auf der linken Fahrbahnspur und ist quasi das nächste Fahrzeug, auf welches A achten muss!
A ist zudem gezwungen die Spur zu wechseln, weil nach der Kreuzung die rechte Fahrbahnspur wegfällt, da dort Autos parken.
A blinkt und versucht im Rückspiegel sowie Seitenspiegel sich zu vergewissern, dass der Wechsel auch reibungslos abläuft. Nachdem B zwei Fahrzeuglängen Abstand gehalten hat und auch noch mit der Lichthupe quasi bestätigt hat, dass der Wechsel in Ordnung geht, wechselte A die Spur und musste zunächst Schräg zur linken Spur stehen bleiben, weil vor ihm ein Fahrzeug wegen der roten Ampel stehen geblieben ist. Als die Ampel auf Grün schaltete, wollte A losfahren. Er konnte nicht, weil im Stehen B auf A drauffuhr. B gab an, abgelenkt worden zu sein vom Hintermann. Plötzlich beschleunigte sie und fuhr seitlich auf A drauf. A wurde auf seine Spur "geschoben". Hinter B ist der Zeuge, der bestätigte, dass B beschleunigte, nicht versuchte zu bremsen, und zwei Fahrzeuglängen Abstand gehalten hat.
Zeuge bestätigte des Weiteren, dass A zum Kollisionszeitpunkt schräg zur linken Spur stand (!) und zwar mind. 3-5 sek.
A hat zudem eine Beifahrerin als Zeugen, die ebenfalls bestätigte, dass der Spurwechsel möglich war, angesichts des großen Abstandes sowie der großen Lücke und der Lichthupe.
Der Zeuge hinter B bestätigte auch, dass B zunächst stand und dann vom Stand aus beschleunigte.
B gab zu, dass sie abgelenkt war, vom Hintermann. Weswegen, ist unklar. Angeblich hat dieser aufgeblendet. Wie es zur Kollision kam, konnte B nicht sagen... Es kann sich nur noch an den Unfall erinnern - also als es krachte!
Trifft A hier eine schuld? Wenn ja, welche? Ist hier eine Betriebsgefahr beim Stehenbleiben ein Thema für A?
Vielen Dank für euer Feedback.
VG,
Fahrer
Beste Antwort im Thema
Frage: Wieso soll A Schuld bekommen?
1) Eine Lichthupe ist nie ein Zeichen dafür dass man etwas darf. Es ist immer ein Warnzeichen nach STVO!
2) Der Fahrer A hat sich dahin gehend vergewissert, dass keine Gefahr bestand, als er die Spur wechselte. 2m Abstand bei fast stillstehenden Verkehr sind hier ausreichend.
3) Der Verkehr stockte und kam zum Stillstand. Das Einfädeln (was laut STVO vorgeschrieben ist, gefahrllos zu ermöglichen) konnte somit nicht beendet werden. So ein Einfädeln muss auch nicht deswegen abgebrochen werden, weil die "Kolonne" verkehrsbedingt zum Stillstand kommt.
4) Der Unfall entstand beim Anfahren, als die "Kolonne" wieder die Fahrt aufnahm. Hier kann entsprechend ausgegangen werden, als wäre der "Vordermann" komplett schon eingespurt gewesen. Fahrzeugführer B hatte ein Fahrzeug vor sich, nämlich A. Hier rein zu fahren ist eindeutig Schuld von B, welche/r so früh anfuhr und so den Schaden verursachte.
Eindeutig oder?
53 Antworten
Werden die Versicherungen oder die Gerichte klären.
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 30. Oktober 2015 um 11:47:11 Uhr:
Werden die Versicherungen oder die Gerichte klären.
Eine hilfreiche Äußerung... :-)
Das ist mir schon klar, dass das die Gerichte klären... aber sicher nicht die Versicherungen!!! Die sind nämlich nicht fähig, aus eigener Kraft Entscheidungen zu treffen...
Jedenfalls wäre ich über jede weitere Meinung sehr dankbar und verbleibe
mit besten Grüßen.
A trifft eine schuld. Wird wohl aber wie ein Reißverschlussurteil 50/50 ausgehen. Auf muss sich wirklich vergewissern das b halt rein lässt etc.
Aber kann natürlich vom Gericht aus anders gesehen werden 😉
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 30. Oktober 2015 um 11:58:20 Uhr:
A trifft eine schuld. Wird wohl aber wie ein Reißverschlussurteil 50/50 ausgehen. Auf muss sich wirklich vergewissern das b halt rein lässt etc.Aber kann natürlich vom Gericht aus anders gesehen werden 😉
Hallo,
findest Du nicht, dass A sich vergewissert hat?
-> B hat zwei Fahrzeuglängen Abstand gehalten
-> B blieb auch stehen und wartete bis A die Spur gewechselt hat
-> B betätigte sogar die Lichthupe
-> B war abgelenkt und gibt aufeinmal Gas...
-> B fuhr letztendlich auf ein stehendes Hindernis...
-> A stand zum Unfallzeitpunkt und war nicht in Bewegung... Für A war es doch unabwendbar... Wenn A nicht da stünde, dann wäre B auf ein anderes Fahrzeug draufgefahren, sie war nämlich abgelenkt...
-> Der Zeuge hinter B bestätigte auch, dass B stand, sich komisch verhielt, und nach losfahren nicht einmal versucht hat zu bremsen...
A konnte gar nicht anfahren, da B so schnell fuhr, dass es krachte...
Ähnliche Themen
Warum immer diese ABC Personen?
Zitat:
@Joehlinger schrieb am 30. Oktober 2015 um 12:12:28 Uhr:
Warum immer diese ABC Personen?
Es gibt nur eine A und B Person. Um so objektiv wie möglich zu bleiben. Es ist doch vollkommen egal, ob A, B oder C steht oder der Fahrer und die Fahrerin oder Hans und Ingrid.
;-)
Zitat:
@Audifahrer888 schrieb am 30. Oktober 2015 um 11:51:33 Uhr:
Eine hilfreiche Äußerung... :-)Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 30. Oktober 2015 um 11:47:11 Uhr:
Werden die Versicherungen oder die Gerichte klären.
Das ist mir schon klar, dass das die Gerichte klären... aber sicher nicht die Versicherungen!!! Die sind nämlich nicht fähig, aus eigener Kraft Entscheidungen zu treffen...Jedenfalls wäre ich über jede weitere Meinung sehr dankbar und verbleibe
mit besten Grüßen.
Wo ist der Schaden am Fahrzeug? Seitlich/Hinten?
Warum soll das vor Gericht gehen? Das klären zu 90% die Versicherungen.
Der Unfall und die Situation wird wie oben geschildert. Wenn die Zeugen sich immer noch erinnern gibt es keine Probleme.
Fährt A auf ein stehendes Hinderniss (B) ist A schuld.
Nach den Zeugenaussagen und der Unfallschilderung ist in jedem Fall A schuld.
Vor Gericht geht es nur, falls A behauptet nicht am Schaden schuld zu sein und eine Versicherung ihr glaubt. Wenn A keine Vollkasko für Ihren Schaden hat ist das die einzige Möglichkeit wie A an Geld kommt.
Einfach mal Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden. Die Eigene Versicherung informieren, falls Ansprüche gestellt werden, sollen diese abgelehnt werden (Begründung Schilderung des Schadens wie oben)!
Hoffentlich arbeitest du nicht bei einer Versicherung und hast nix mit den 90 % zu tun. Du verdrehst ja alles und rührst dann nochmal durch.Zitat:
@GustavSturm [url=http://www.motor-talk.de/.../...fall-mal-ganz-anders-t5482418.html?...]schrieb am 30.
Wo ist der Schaden am Fahrzeug? Seitlich/Hinten?
Warum soll das vor Gericht gehen? Das klären zu 90% die Versicherungen.
Der Unfall und die Situation wird wie oben geschildert. Wenn die Zeugen sich immer noch erinnern gibt es keine Probleme.Fährt A auf ein stehendes Hinderniss (B) ist A schuld.
Nach den Zeugenaussagen und der Unfallschilderung ist in jedem Fall A schuld.Vor Gericht geht es nur, falls A behauptet nicht am Schaden schuld zu sein und eine Versicherung ihr glaubt. Wenn A keine Vollkasko für Ihren Schaden hat ist das die einzige Möglichkeit wie A an Geld kommt.
Einfach mal Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden. Die Eigene Versicherung informieren, falls Ansprüche gestellt werden, sollen diese abgelehnt werden (Begründung Schilderung des Schadens wie oben)!
Hallo,
ja in diesem Fall ist A der, der die Spur wechseln wollte und schräg zur rechten Spur stand! B ist die jenige, die auf A aufgefahren ist und das Fzg. vorne links an der Fahrertür sowie Kotflügel erwischt hat!
Ein Streifschaden hat lediglich nur B, weil sie eben so schnell gefahren ist, dass sie an mir vorbeigefahren ist, und dann vor mir rechts auf der Fahrbahnspur stehen blieb. Könnt ihr euch das vorstellen? Also sie fährt schräg vorne links drauf und fährt so schnell, dass sie erst vor A auf der rechten Fahrbahnspur vor der Ampel zum Stehenbleiben kommt.
Ich schreib jetzt einfach mal das, was du hören willst.
Mit meiner ersten Anwort biste ja nicht zufrieden.
Also:
Dich trifft überhaupt keine Schuld.
B ist vollkommen alleine am Unfall Schuld.
Du bekommst von ihr ein neues Fahrzeug, Verdienstausfall und Schmerzensgeld bezahlt.
Zitat:
@olmo12 schrieb am 30. Oktober 2015 um 14:19:14 Uhr:
Ich schreib jetzt einfach mal das, was du hören willst.Mit meiner ersten Anwort biste ja nicht zufrieden.
Also:
Dich trifft überhaupt keine Schuld.
B ist vollkommen alleine am Unfall Schuld.
Du bekommst von ihr ein neues Fahrzeug, Verdienstausfall und Schmerzensgeld bezahlt.
Welche erste Antwort? Ich habe einen Beitrag von Dir nicht lesen können. Ich glaub, Du irrst Dich :-)
VG
Zitat:
@Audifahrer888 schrieb am 30. Oktober 2015 um 14:37:01 Uhr:
Welche erste Antwort? Ich habe einen Beitrag von Dir nicht lesen können. Ich glaub, Du irrst Dich :-)
VG
Uups..., war doch unter dem anderen Namen. 😁
Zitat:
@rrwraith schrieb am 30. Oktober 2015 um 15:07:01 Uhr:
Uups..., war doch unter dem anderen Namen. 😁Zitat:
@Audifahrer888 schrieb am 30. Oktober 2015 um 14:37:01 Uhr:
Welche erste Antwort? Ich habe einen Beitrag von Dir nicht lesen können. Ich glaub, Du irrst Dich :-)
VG
Ok, und welche Antwort gehört zu Deinem anderen Nutzernamen? Dann könnte ich Deine Meinung zuordnen.
Ich möchte hier nicht etwas hören, was zu meinen Gnsten sein kann... Lediglich nur eine anhand des geschilderten Tatbestandes stets unabhängige Meinung - keine Rechtsberatung oder dergleichen.
In diesem Sinne...
Ne Sorry.
Ich wollte eigentlich auch das mit 50/50 schreiben.
Da vanguardboy das aber schon geschrieben hat, hab ich dann doch nichts mehr geschrieben.