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Angefahren vom Auto, Versicherung bewertet ganz komisch

Themenstarteram 15. Mai 2017 um 10:52

Moin zusammen,

Ich bräuchte mal etwas Input. Eine Rechtsberatung möchte ich nicht sondern einfach auch ein paar Meinungen.

Zum Sachverhalt: vor mehr als 3 Wochen hat ein Mitarbeiter einer Werkstatt mein Auto angefahren. Stossstange defekt. Kotflügel eingedellt. Materialkosten liegen bei knapp 2700 EUR plus MwSt., Arbeizszeit und Lack. Reparatur möchte ich selbst vormnehmen. Gutachter, der angeblich Spezialist für Young- und Oldtimer sein sollte, wurde zu mir geschickt um den Schaden zu beurteilen.

Knackpunkt: zum Zeitpunkt des Unfalles war mein Auto auf Privatgrund einer befreundeten Werkstat abgestellt weil das Getriebe zur Reparatur ausgebaut war.

Der Gutachter meint, dass er, obwohl eine Reparatur erfolgen sollte, zum Zeitpunkt des Unfalles nicht fahrbereit gewesen sein soll und somit eine 'normale' Regelung nicht greifen könne (man müsse nach Vergleichsfahrzeugen suchen um mein Auto zu bewerten). Da aber der Einbau für den Freitag NACH dem Unfall geplant war, wäre mein Auto, regulär ohne Unfall, wieder fahrbereit gewesen. Da die Versicherung ebenso nicht ausreichend schnell agieren will/wollte, habe ich den Einbau des Getriebes solange hinausgezögert bis ich weiß, was diemVersicherung da jetzt draus machen will... Totalschaden? Getriebe in sowas wieder einbauen mcht wenig Sinn...

Auf Nachfrage heute wirde mir mitgeteilt, dass mein Auto nicht mehr als 211 Euro wert sein solle.

Da aber nachweislich das Auto nach Scheckheft gepflegt ist, eine 3000 EUR teure Gasanlage 2016 eingebaut wurde, die gesamte Auspuffanlage, Bremsanlage, Nockenwellensteuerung usw. repariert/erneuert wurden (mehrere Tausendeuro) sehe ich nicht ein, warum mein Auto jetzt spontan nur noch 211 EUR wert sein soll. Angeblich ist das schon der Wert, der bereits VOR dem Unfall gegolten haben soll. Mit Unfall seien es wohl einfach 0 EUR.

Ich glaube den Schrott des Gutachters nicht.

Meine Ideen:

ENTWEDER Gutachter holen der auf deren Kosten das Fahrzeug nochmal bewertet, höchstwahrscheinlich zum Nachteil der Versicherung. Danach evtl. mit Anwalt (auf deren Kosten) etwaige Prozesskosten erzeugen

ODER der Versicherung eine reale Summe anbieten und auf weitere Ansprüche verzichten

Für 211 EUR bekomme ich herzlichst wenig Auto...

Was würdet ihr machen? Wo seht ihr eine Chance? Ich will die Versicherung nicht ausnehmen sondern nur mein nur wieder fahren können.

Grüsse

Damien

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 21. Mai 2017 um 14:06

So, ein Ergebnis und eine Einigung wurde erzielt.

Die "Olsche" von der Versicherung hat einfach am Telefon Mumpitz geredet. Eine erfahrene Sachbearbeiterin hat den Sachverhalt aufgeklärt, unter Anderem durch Zusendung des Gutachtens.

211€ ist der Schrottwert. Mehr wurde nicht für mein XJ geboten.

3000€ wäre der Wiederbeschaffungswert. Dabei wurde die Grundlage genommen, dass mein XJ zum Zeitpunkt des Unfalles nicht fahrbereit war (was ich auch verstehe).

Ein Gutachterverwandter von einem Bekannten hat das Gutachten nochmal angeschaut und seine Meinung gegeben. Alles in Ordnung. Er sieht kein Bedarf für ein 2. Gutachten (und dabei ist er selbst jemand, der solche Aufträge natürlich annimmt).

Aus der Differenzsumme bekomme ich ihn wieder hergerichtet... Das ist kein Problem. Das alles läuft jetzt an und die "Schadenssumme" ist nun auf dem Weg auf mein Konto... Ich bin zufrieden.

Danke für eure Tipps! :)

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Wer hat den Gutachter geschickt? Du? Die Versicherung? Warst du mit der Beauftragung einverstanden?

Nicht fahrbereit ist mit ohne Getriebe logisch, der Wert nicht unbedingt solange es nicht gerade ein Haufen Altmetall war. Was für ein Auto? Was war noch alles verbaut zum Schadenzeitpunt und was nicht? Da Young-/Oldtimer fiel: Gibt es ein Wertgutachten?

Themenstarteram 15. Mai 2017 um 11:03

Gutachter wurde von der Versicherung geschickt. Ich habe nicht eingewilligt aber man hat den Geschickt.

Auto ist ein 1997er Jaguar XJ8 Executive. Drin war und ist noch immer:

Leder, Sitzheizung, komplett elektrisch verstellbare Vordersitze (Sportsitze ab Werk), Tempomat, Schiebedach (Original), e Spiegel, automatisch anklappende Aussenspiegel, e Fensterheber, Radio, e Antenne, Nebelscheinwerfer, automtisch abdimmender Innenspiegel, ZV, Traktionskontrolle, Vialle LPi Gasanlage (flüssigeinspritzend)

Gemacht wurden in den letzten 2 Jahren:

Bremse vorne komplett, Auspuffanlage, Motor oben neu abgedichtet, neue Steuerketten samt Spanner, neue Lichtmaschine, neue Servopumpe, neue Radlager vorne, neuer Scheinwerfer, uvm.

Das Ding sah traurig aus, war aber technisch absolut topp

Zitat:

@Trottel2011 schrieb am 15. Mai 2017 um 13:03:25 Uhr:

. Ich habe nicht eingewilligt aber man hat den Geschickt.

Sicher? Wenn du nicht eingewilligt hast, auch nicht mal beiläufig im falschen Moment "ja" gesagt, dann steht dir immer noch ein Gutachter deiner Wahl zu.

Ansonsten wäre beim Haftpflichtschaden und eindeutiger Schuldfrage wie hier der Gang zum Rechtsanwalt nötig.

Für nen traurigen Jaguar hätte ich mindestens 213€ geschätzt :eek: :D:D:D

 

Themenstarteram 15. Mai 2017 um 11:24

Man sagte 'Wir senden einen Gutachter' ich darauf hin nur 'Alles klar' oder 'Machen Sie Mal'.

Ich habe echt keine Lust darauf das ewig hinauszuziehen. Die Kosten die der Anwalt erzeugen würde und die Kosten von mögliche weitere Prozesse usw. drücken auch dir geldbörse zusammen...

Die Schuldfrage Ist absolut klar. Die Werkstatt sagte sogar, dass man selbst Schuld habe und die Versicherung weiß das auch...

Also doch mit dem Gutachter der Versicherung einverstanden gewesen.

Ohne Lust auf einen Streit mit der Versicherung wirst du gerade mal 211 € bekommen. Wo kann ich die Kiste abholen? Ich bring dir 214,- € mit.

Im Ernst, ohne Anwalt wirst du hier nicht weiter kommen.

Und wenn du den Schaden von der Werkstatt reparieren lässt?

Lass dir das Gutachten zuschicken und fahr damit zu einem Gutachter in der Nähe.

Wenn es um den Jaguar aus deinem Profil geht,

kann ich mir nicht vorstellen, dass das Fahrzeug nur 211 € wert sein soll.

.....Rechtsanwalt sowie einen eigenen Gutachter wg. "Gegengutachten" beauftagen.

Könnte länger werden, die Sache :(

Grüße

Wenn zum Schadenzeitpunkt das Getriebe nicht eingebaut war, ist sicherlich das Gutachten auch auf dieser Basis erstellt.

 

Warum sollte das Gutachten auch anders erstellt werden, nur weil das Getriebe in der Ecke rum liegt?

Schade, dass all die Schadenspezis hier aus dem Forum ausgestiegen sind, dann würde hier wahrscheinlich mehr substanzielles stehen.

Ich kann nur mit einem logischen Verstand was beitragen:

Es ist ein kniffliges Ding was da passiert ist. Soweit ich mitgelesen hab, wurde ein Auto auf privatem Gelände angefahren dessen Getriebe in absehbarer Zeit privat repariert und eingesetzt werden sollte. Da zum Zeitpunkt des Unfalls also der Zeitwert eines nicht fahrtüchtigen Fahrzeugs faktisch unstreitbar vorgelegen hat, würde der Fall anders liegen, wäre es als Auftrag an eine Firma übergeben worden. Dann hätte der Gutachter sicher sehr wohl den Wert annehmen müssen, der vom Fachmann nach Reparatur des Getriebes resultiert hätte, bzw. die private Haftpflicht des Unternehmers hätte den Schaden reguliert.

Es hilft wohl nur einen Anwalt zu suchen der ggf. ein Musterurteil eruiert. Die Versicherung wird sich im privatem Bereich stets auf den Zeitwert beziehen, sonst könnte jeder angeben das er nach der nächsten Reparatur, welche man zeitnah ausführen wollte, wesentlich mehr Zeitwert gehabt hätte. Belegbar ist der Zeitwert nur durch einen Fachmann und durch Belege.

Ob der Schaden auf einem privaten Gelände oder auf einer öffentlichen Straße passiert ist, spielt zumindest für die Schadenhöhe keine Rolle.

Der Schädiger hat den Zustand wieder herzustellen, wie er vor dem Schaden war. Dies ergibt sich aus dem Gesetz. Siehe § 249 BGB. Wenn Fahrzeug vorher nun mal ohne Getriebe da stand, ist in der Wertermittlung natürlich auch nur der Wert für ein vergleichbares Fahrzeug ohne Gebtriebe heranzuziehen.

Was würdet ihr den für ein Fahrzeug bspw. aus mobile.de bezahlen, was ohne Getriebe angeboten wird? Sicherlich nicht den Wert, der für ein ordnungsgemäßes und vollständiges Fahrzeug am Markt verlangt wird. Da kann jemand noch so viel versprechen, es sollte eingebaut werden oder nicht.

Mal eine Frage: Ich fahre meine alte aber Top-in-Schuss-Karre in die Werke um - sagen wir - den Motor zu überholen. Dieser muss dazu ausgebaut werden wegen was-weiß-ich-was, Planschleifen. Marktwert des Fahrzeugs vielleicht 1500 €. Ich habe in den letzten 2 Jahren - sagen wir - 3000 € in Neuteile investiert.

Jetzt fährt mir ein Mitarbeiter der Werkstatt mit einem anderen Fahrzeug in meine alte Karre ohne Motor. Dann bekomme ich dafür nur noch 211 € Restwert, weil kein Motor drin war und der Karren nicht fahrbereit war :confused:. Das ist doch Mumpiz.

Wenn der Werkstattbesitzer eine Handel/Handwerk-Versicherung für seinen Betrieb abgeschlossen hätte, käme die für den "richtigen" Schaden auf und nicht nur für 211 €. Wenn nicht, sollte er in seinem Freundeskreis eine Karosseriewerkstatt haben, welche den Schaden für kleines Geld auf seine Kosten repariert.

Andere Frage: Wer kommt für den Schaden am Schaden verursachenden Fahrzeug auf?

Schade, dass sich all die Schadenspezis hier verabschiedet haben :mad:. Aber das habe ich, glaube ich, schon mal irgendwo geschrieben :rolleyes:.

 

Du bist Geschädigter und kannst einen Rechtsanwalt damit beauftragen. Die Kosten muss ja die Gegnerische Versicherung übernehmen. Der weiß was zu tun ist.

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