Spurverbreiterung - Vorgaben von Audi?
Hallo,
weiß wer, ob es von Audi bezüglich Spurverbreiterung irgendwelche Vorgaben, wie maximale Stärke der Distanzscheiben, gibt? Habe irgendwo was von max. 15mm pro Rad gelesen.
Noch eine abschließende Frage. Welche Stärke würdet ihr für 7,5J x 17H2 ET32 und 225/45 Reifen bei einem Standardfahrwerk (FWD) empfehlen?
Danke
21 Antworten
@manni9999 - Danke, aber in manchen Gutachten, wie SCC, liest sich das im Bild bei den Punkten FV5 und FV6 (das eine ist kann und das andere eher muss) etwas anders - bei 12mm Distanzscheibe würde bei SCC dann FV6 zutreffen, da sich nur noch 20mm Gesamt-Mindest-ET ergibt.
Ich habe auch gesehen, dass die verschiedenen Hersteller verschiedene Auflagen in ihren Gutachten haben. Was für den einen gilt, gilt noch lange nicht für den anderen.
Und "ist" ist leider nicht "kann". Ich muss in Österreich zu einer behördlichen Prüfstelle der Landesregierung (da ist man eher sehr streng, TÜV (§57a) macht sonst bei uns jede berechtigte Werkstatt um die Ecke).
Und was sollen wir jetzt da noch weiter sagen oder machen? In Deutschland ist die Abnahme bei den vorgenannten Maßen kein Problem, trotz der Hinweise im Gutachten. Wenn der TÜV in AT tatsächlich so viel strenger ist und/oder du offensichtlich so viel Bammel vor der Abnahme hast, dann lass es halt. Dein TT fährt ja auch ohne die Spurverbreiterung. 😉
Halllo,
dann geh doch mit den Gutachten zur Prüfstelle und sag, was du machen willst.
Vielleicht kann der Prüfer nachschauen, ob deine Kombination bereits erfolgreich eingetragen worden ist.
Ich vermute das die technischen Rahmenbedingung zur Freigängigkeit, Tragfähigkeit, usw. in Österreich in etwa dem entsprechen, was auch in Deutschland angewendet wird.
Grüße
Manfred
Ich verstehe auch nicht dieses hin und her diskutieren...drauf machen zum TÜV fahren eintragen lassen und bezahlen. Wen der TÜV nö sagt fährst Du zum nächsten.. es gibt immer wieder einen TÜV Prüfer dem deine Nase nicht passt.. vor allem wenn Du ihm so schlau gegenüber trittst und meinst alles besser zu wissen. Mir hat ein Prüfer mal gesagt 7 Prüfer 7 Meinungen..das ist so und das bleibt so.. es kann sogar sein das ein Prüfer alles Ordnungsgemäß einträgt.. bis Du in die nächste Polizei Kontrolle kommst...und dem Polizisten gefällt es nicht, dann wird das Auto stillgelegt und zum nächsten Sachverständigen geschickt.. egal ob es eingetragen ist oder nicht
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@BullTT68 - das mit TÜV zu TÜV funktioniert leider nicht so in Österreich. Da gibt es pro Bundesland nur eine Prüfstelle und zu genau der einen muss man fahren.
Deine Worte treffen genau das, was ich eigentlich schon im Vorfeld vermeiden will.
Nochmals Danke an alle, die sich an der Diskussion beteiligt haben.
Dann fahr doch vorher zum Prüfer und spreche dein Vorhaben mit ihm ab? Gutachten ausdrucken und mitnehmen fertig.
@OJ65 Die Uhren ticken diesbezüglich in Österreich etwas anders, obwohl wir bei manchen Sachen, wie Anmeldung, Wechselkennzeichen oder §57a in fast jeder Werkstätte, sehr flexibel sind.
Tuningmaßnahmen werden ausnahmslos am Amt der jeweiligen Landesregierung (bei mir Amt der oö. Landesregierung) nach Vorladung oder Termin abgenommen. So mal eben den Prüfer fragen funktioniert nicht, aber man kann mittels Email in Kontakt treten.
In einigen Fällen reicht auch das TÜV-Gutachten alleine nicht aus, sondern man benötigt ein Gutachten eines Ziviltechnikers, Ingenieurkonsulenten oder Ingenieurbüro - quasi eines besonderen Sachverständigen.
Dafür hat, wenn alles korrekt eingetragen, die Polizei nichts mehr zu melden.
Ein kleines Infoblatt zu den Richtlinien in OÖ:
https://...and-oberoesterreich.gv.at/.../Tuning%20Infoblatt_2020.pdf