Spurverbreiterung 20 Zoll
Jemand schon Erfahrung mit Spurverbreiterungen am 4G ? Welche Stärke (10-30 mm?) wäre passend für die Audi Sline Felgen 20x8,5 Zoll), sollte die Felge doch eher plan mit dem Abschluß der Kotflügel sein? Hinten / vorne?
Beste Antwort im Thema
So, nun endlich heute auch die 20" Sommerreifen montieren lassen samt Spurverbreiterung. Ich hatte diesen Thread zig mal hoch und runter gelesen und es hat eine Weile gedauert bis ich mich entschieden hatte "was genau nehmen" - auch in Bedenken diese neuen "Lippen" ggf. montieren zu müssen.
Ich fahre eine relativ neuen A6 Avant (12/2015) - mit Sline Paket und Sline Exterieur in Daytonagrau samt den Audi 20" Felgen, glanzgedreht und innen in grau metallic lackiert. Das Fahrwerk ist das S-Line Sportfahrwerk.
Anfangs wollte ich auch mit den 20mm fest montierten Spurscheiben los legen, doch nach reichlichem Abwägen, ob es doch nicht zu extrem wirkt auf dem doch eher dezenten Wagen, ob es Probleme mit TÜV gibt, ob die besagte Schraube vorne im Radlauf weg muss, ob dann doch ggf. die Lippen dran müssen habe ich mich dann für die konservative Variante 15mm pro Rad hinten und 12mm pro Rad vorne entschieden.
Die 4 Scheiben (Eibach) samt Schrauben (vorne 40mm, hinten 43mm) habe ich dann sehr günstig und unkompliziert bei kftteile24 bestellt für 166 EUR.
Heute beim Reifenhändler, wo ich meine Reifen tauschen, warten und einlagern muss (von der Leasinggesellschaft aus) hatte ich den Wechseltermin Winter/Sommer vereinbart mit Anwesendheit TÜV Prüfer und es gab überhaupt kein Problem und Diskussion. Im Gegenteil dem TÜV Prüfer gefiehl der Wagen sehr :-) Die schwarzen Lippen waren auch kein Thema, trotz aktuellem Eibach Gutachten.
Kosten waren für den TÜV (Änderungsabnahme gemäß §19) 55 EUR inkl. MWST.
Ich finde es sieht super gut aus, sicherlich nicht wie beim RS6, aber es ist ja auch nur ein normaler A6.
Bilder anbei. LG.
1677 Antworten
Ja aber das ist ja ein teilegutachten ich meine das es aber auch bei einer ABE so ist
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@Mafiosi187
wo liegt der Unterschied bei einem Teilegutachten und ner ABE? Genau darin, dass es eben nicht so ist, oder warum gibts wohl zwei Bezeichnungen? ABE = Allgemeine Betriebs Erlaubnis, gebunden an ein paar Vorgaben ohne TÜV Abnahme, wenn man diese Vorgaben einhält. Ein Teilegutachten ist für die Eintragung beim TÜV nötig, damit es schneller und billiger geht. Gibts für das Teil nicht mal ein Teilegutachten, ist ne individuelle Abnahme beim TÜV nötig und das kann richtig teuer werden.
Ich versteh nicht wie man da Seiten lang drauf rum reiten kann. Du kannst Dir alles ans Auto nageln, nur obs der TÜV abnimmt, ist was anderes und im Teilegutachten, wird wie der Name schon sagt ein Gutachten für das Teil gleich mitgeliefert, was dem TÜV schon mal die Arbeit dafür abnimmt.
Mit ABE ist der Betrieb (Montage) am Fahrzeug eben schon erlaubt ohne TÜV.
Ja und eben über die ABE steht im busgeldkatalog drin das man die auch eintragen muss..deswegen check ich es nicht mehr
Wenn es Abweichungen zu den Vorgaben der ABE gibt!
So schwer ist das doch nicht. Ich habe oft genug mein alten 4F mit Distanzscheiben von H&R mit ABE beim TÜV stehen gehabt und der hat das letzte mal keine Plakette erteilt, weil die Querlenker bei 190tkm dann doch fertig waren und nie die Distanzscheiben an gemeckert, obwohl ich nicht mal wie gefordert die ABE mitgeführt hatte. Da hätte bei ner Kontrolle aber auch maximal die Rennleitung was gesagt und nicht mal die hats gejuckt, weil original Felge und ABE Nummer auf den Dingern drauf ist.
Zitat:
@Top44 schrieb am 01. Okt. 2020 um 15:14:50 Uhr:
Mit ABE ist der Betrieb (Montage) am Fahrzeug eben schon erlaubt ohne TÜV.
Nö, stimmt immer noch nicht.
Du kannst noch seitenlang drauf Verweisen, auch mit deinem alten 4F, der hier überhaupt nix zur Debatte beiträgt. Es wird trotzdem immer an den Auflagen scheitern.
Bei deinem 4F steht im übrigen bis 18 Zoll bei der Distanzscheibe keine Abnahme vorgeschrieben.
Wenn du glaubst, nur weil eine ABE besteht, alles OHNE Abnahme anzuschrauen und fertig, ist das leider nicht korrekt.
Nach der Logik könnte ich auch die 20er Platten mit 20 Zoll ohne Abnahme fahren, was nie funktioniert. Ebensowenig wie 9jx20 ET25 mit ABE nie Abnahmefrei sind.
Lies dir bitte Paragraph 19 und folgende der StVZO durch. Da steht das alles schwarz auf weiß.
Zitat:
§19 StVZO
(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des
Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau
von Teilen
1. für diese Teile
a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 (ABE)oder eine Bauartgenehmigung
nach § 22a erteilt worden ist oder
b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis
oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder
§ 21 genehmigt worden ist
und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung
oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus
abhängig gemacht worden...
Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis ist allerdings hier von der Abnahme abhängig gemacht. (Siehe Bilder von den Auflagen der ABE)
Weiterhin findet man eben in dem §, der die ABE behandelt folgende Aussage:
Zitat:
§ 22
Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
(1) ….Die Wirksamkeit der
Betriebserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, dass der Ein oder
Anbau abgenommen worden ist. Die Abnahme ist von einemamtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder von einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach
Nummer 4 der Anlage VIIIb durchführen zu lassen. In den Fällen des
Satzes 3 ist durch die abnehmende Stelle nach Satz 4 auf dem Nachweis
(§ 19Absatz 4 Satz 1) darüber der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau unter
Angabe des Fahrzeugherstellers und -typs sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer
zu bestätigen.
Schau mal was bei bussgeldrechner.org dazu steht:
Was ist der Unterschied zur ABE?
Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) gilt für Automodelle oder bestimmte Teile. Ist eine ABE durch das KBA vorhanden, muss keine Prüfung nachdem Einbau erfolgen. Beim Teilegutachten ist solche eine Prüfung allerdings immer notwendig.
Was daran ist nicht klar?
Zitat:
@Top44 schrieb am 1. Oktober 2020 um 16:53:28 Uhr:
Schau mal was bei bussgeldrechner.org dazu steht:
Was ist der Unterschied zur ABE?Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) gilt für Automodelle oder bestimmte Teile. Ist eine ABE durch das KBA vorhanden, muss keine Prüfung nachdem Einbau erfolgen. Beim Teilegutachten ist solche eine Prüfung allerdings immer notwendig.
Was daran ist nicht klar?
Siehe oben ^^
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ja in dem bild was ich oben gepostet habe steht ja das gleiche ( auch mit ABE muss eingetragen werden) und das ist aus dem Bußgeldkatalog von 2020. Vielleicht ruf ich auch einfach mal den TÜV an und frage
Man kann auch wegen 40€ bis 60€ wirklich eine unendliche Diskussion fuhren.
Insbesondere wenn hier die Rede von VA 20mm / HA30mm ist, da wird die Abnahme problemlos ablaufen.
Zitat:
@Fulano schrieb am 1. Oktober 2020 um 21:13:16 Uhr:
Man kann auch wegen 40€ bis 60€ wirklich eine unendliche Diskussion fuhren.Insbesondere wenn hier die Rede von VA 20mm / HA30mm ist, da wird die Abnahme problemlos ablaufen.
das hat mir bis jetzt auch noch keiner gesagt was die Eintragung kostet 🙂 aber danke schonmal