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Spurplatten und 20 Zoll Felgen mit ABE

Audi A5 8T Coupe
Themenstarteram 18. März 2015 um 16:55

Hallo,

ich habe bei meinem A5 vorne 15 mm und hinten 25mm Spurplatten eintragen lassen.

Die Eintragung ist ohne Bezug auf eine Felgengröße erfolgt. Im Prüfbericht steht das vorne

und hinten die Spurplatten mit 15 mm und 25 mm eingetragen sind und somit ein ordnungsgemäße

Nutzung erlaubt ist.

Jetzt habe ich mir Felgen in der Größe 9 x 20 Zoll, ET 33 und Reifen in der Größe 255/30 20 moniert.

Die Räder haben mit der Reifengröße eine ABE, also eintragungsfrei.

Müssen die Felgen auf Grund der Spurplatten jetzt trotzdem noch mal eingetragen werden?

Obwohl die Spurplatten ja schon eingetragen sind.

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35 Antworten

Zitat:

@Nico11833 schrieb am 24. März 2015 um 14:56:08 Uhr:

 

Die Spurplatten wurden allerdings nicht noch mal extra eingetragen.

Die Felgen mit Bereifung wurden eingetragen.

Wenn die Felgen mit und ohne Spurplatten passen, dann ist das so normal. Du kannst dann auch beide Varianten (mit und ohne Spurplatten ) fahren ;)

Themenstarteram 24. März 2015 um 14:40

Genau, ich habe jetzt freie Auswahl.

Passen jetzt perfekt, Sommer und Winterräder.

Hallo zusammen,

ich benötige einmal wieder eure Hilfe und guten Rat.

Nachdem ich mich im Forum schlau gelesen hatte wollte ich nun die neu erworbene und am S5 verbaute Räder-Reifen-Spurplatten Kombination im Rahmen einer Einzelabnahme beim TÜV Nord in Dortmund eintragen lassen. Bei der Kombination Felgen, AUDI Rotor Design 9,0J x 20 H2 ET26 (Traglastbescheinigung war dabei!) und Reifen, PIRELLI P-Zero 265/30 ZR20 94Y XL (Hersteller Bescheinigung lag vor) war das kein Problem.

Die nur hinten montierten H&R 15 mm Spurplatten wurden nicht eingetragen. Es läuft alles frei, es schleift nichts, die längeren Radschrauben mit losen Kugelbund sind verbaut, aber: in der ABE Anhang 14 steht "Einpresstiefe in mm pro Rad hinten + 29 bzw. Gesamt + 14 mm":confused: und das haut wohl rein rechnerisch nicht mit der ET 26 hin? Hinweis vom TÜV Ingenieur "Der Eintrag erfolgt nur gegen Vorlage eines Vergleichsgutachtens"

Auf meine Frage hin ".. mal das TÜV Rechnernetz zu befragen, ob nicht mindestens eine solche Kombination schon frei gegeben wurde" kam ein promptes NEIN :mad:

Woher bekomme ich solch ein Vergleichsgutachten? Oder sollte ich die Eintragung der Distanzscheiben einfach nochmal beim DEKRA versuchen?

Anbei noch 3 Bildchen.

S5 mit 20" AUDI Rotor Felgen
Radkasten hi-re ohne Spurplatte
Radkasten hi-re mit 15 mm Distanzscheibe

Vergleichsgutachten mit der ET26 und 15mm Scheiben wirst Du kaum finden - zu den ET29 (orginal A5) Felgen aber schon. Mir wollte das im Raum Aachen auch keiner Eintragen weil alle auf ein Vergleichsgutachten bestanden haben. Mein ehemaliger StammTÜV hat mich dann nach Euskirchen geschickt und dort habe ich auch die Eingetragen bekommen. Der Prüfer meinte da nur, ihm sein bekannt das sich seine Kollegen wegen 3 Millimetern etwas "anstellen" aber seine Aufgabe wäre es zu prüfen ob die Kombination technisch I.O. sein und nicht einfach nur zu schauen was in den Gutachten steht. Er hat dann die Festigkeiten aus dem Gutachten und der Audi Traglastbestätigung genommen und eine Einzelabnahme gemacht - das wäre schließlich sein Job ;)

Hallo DottoreFranko,

danke für deine rasche Rückantwort und den Tipp. In Euskirchen gibt es drei TÜV Prüfstellen. Bei welcher hattest du denn Erfolg? Ich probiere es dort dann auch einmal.

Ja,

kann ich Dir sagen ;)

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