Spaltmaße nach Reparatur unsauber, muss ich das akzeptieren?

VW Golf 8 (CD)

Ich hatte vor kurzem einen unverschuldeten Unfall, welcher mittlerweile durch die Versicherung reguliert wurde. Mein Wagen wurde durch eine VW Fachwerkstatt repariert.

Die Spaltmaße danach haben mir aber sofort nicht gepasst und ich habe natürlich um Nachbesserung gebeten. Dazu kommt noch, dass der Wagen nun nach rechts zieht auf der Autobahn und Vibrationen hat, die zuvor nicht da waren, meiner Meinung nach ist das auf den Reifen zurückzuführen der hinten links ersetzt wurde. Denn auf der HA sind die Reifen nun 20.000km unterschiedlich alt, hatte ich beim Reparaturauftrag bereits hinterfragt, mir wurde aber gesagt das würde nichts ausmachen.

Angehängt sind Bilder von dem Schaden vorher und dem Ergebnis.

Einmal hat die Werkstatt bereits "Nachgebessert", dabei wurde meine Stoßstange wieder beschädigt und diese muss jetzt erneut lackiert werden, Vibrationen und rechtsdrang sind weiterhin. Ich habe nun Angst das ich mit diesen Spaltmaßen leben muss, überlege ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten. Meiner Meinung nach hätte das Spaltmaß mit etwas sauberer Schleifarbeit perfekt sein können, da es an dem Blech des Seitenteils liegt.

Der Wagen ist in meinen Augen quasi neu, der Unfall ist am Tag der Abholung gewesen, gekauft als Jahreswagen bei VW, hatte zu m Unfallzeitpunkt 14500km gelaufen, jetzt 23500km und 16 Monate alt.

Unfallschaden bei 14500km
Unfallschaden bei 14500km
Unfallschaden bei 14500km
+5
23 Antworten

Was sagt denn die KFZ-Schiedsstelle dazu? Klick.

Die Spaltmaße sind eigentlich nur ein optischer Mangel. Viel schlimmer ist, dass das Fahrzeug in eine Richtung zieht. Das darf nicht sein.

Aber mal ehrlich - wenn du nur den kleinen Rempler hinten hattest, wovon sollte der Wagen dann nach rechts ziehen? Warum haben die den Reifen getauscht? Auf dem Unfallbild sah er aus wie neu, oder war das das Ersatzrad? Wurde die Spur hinten vermessen? Solange du die Reifen nicht von vorn nach hinten tauschst, macht der Unterschied nichts. Du solltest aber alle 10 tkm von vorn nach hinten tauschen um Sägezahn zu vermeiden. Das würde ich bei so unterschiedlichen Profiltiefen nicht unbedingt empfehlen. Das belastet auf Dauer das Diff. Kannst du nicht ein paar Euro aufzahlen und rechts auch gleich einen neuen montieren? Oder tauschst mit dem Ersatzrad.

Die Spaltmaße ist ja nur hinten, wo die Stoßstange eingeklipst ist. Ein Faustschlag zu viel oder zu wenig, dann steht sie etwas zu weit drinnen. Das könntest du auch schnell selbst richten, wenn du denen nicht vertraust. Musst nur außen die eine Schraube vorher lösen und dafür sorgen, dass die Stoßstange gut warm ist.

Werde ich mich mal informieren, danke für den Hinweis @Matador 8

Das Spaltmaß ist an dem Blech verstellt, das wurde falsch gespachtelt oder geformt, das kann man nicht mit der Stoßstange korrigieren ohne woanders das Spaltmaß zu verstellen. Reifen sind CrossClimate+ rundum und der neue ein CrossClimate2, der Gutachter hatte einen neuen aufgeschrieben weil der alte eine Streifer abbekommen hat. Neue Felge gab es auch.

Als ob man nach eine reparierten unfallschaden selbst "einen Faustschlag" investieren würde. Sorry... das geht garnicht. Die Reparatur sieht diletantisch aus.

Denen würde ich so richtig auf den "s..k" gehen.

Ähnliche Themen

@Ryan3120 wurden die Halteleisten der Heckverkleidung bei der Reparatur getauscht? Vermutlich haben die bei dem Unfall einen Treffer bekommen..

Zitat:
@Ryan3120 schrieb am 8. Juni 2025 um 19:41:38 Uhr:
Dazu kommt noch, dass der Wagen nun nach rechts zieht auf der Autobahn und Vibrationen hat, die zuvor nicht da waren, meiner Meinung nach ist das auf den Reifen zurückzuführen der hinten links ersetzt wurde. Denn auf der HA sind die Reifen nun 20.000km unterschiedlich alt, hatte ich beim Reparaturauftrag bereits hinterfragt, mir wurde aber gesagt das würde nichts ausmachen.

Die Spaltmaße sind Pfusch, das hier ist aber sicherheitsrelevant. Ob du einen neuen Reifen zu den alten packen kannst, hängt von der Profiltiefe ab, bei 2000km Fahrleistung macht das nicht viel aus, bei 20k allerdings schon.

Wir hatten hier allerdings einmal einen Fall, bei dem ein G8 nach der Reparatur eines Heckschadens bei höheren Geschwindigkeiten hinten zu schwimmen anfing. Ursache waren nach der Reparatur nicht richtig kalibrierte Sensoren des Spurhalteassistenten.

Ich behaupte jetzt mal das kalibrieren der Kamera nach einer Fahrwerkseinstellung an der HA eher Geldschneiderei ist. Die Werkstätten selbst sind aber verpflichtet dem Endverbraucher gegenüber dies zu erledigen. Da kann man sich auch nicht mit einer Unterschrift von freikaufen.

Die Kamera hat eine gewisse Toleranz, ist sie da raus wird es eine Fehlermeldung geben und das System steigt aus. Das ist meine Meinung, VW wird dir das sicher so nicht bestätigen.

Ich habe bei auf Garantie den Simmering der Antriebswelle hinten erneuern lassen. Das Auto habe ich dann in unserer Firma vermessen lassen, weil das Lenkrad minimal schief stand. Der Wagen fuhr aber normal. Der Wert an dem Rad war aber komplett raus. Ich gehe davon aus das der Monteur mit Markierung gearbeitet hat und keine Vermessung gemacht wurde.

Nach unserer Vermessung fährt der Wagen so wie er soll ohne kalibrieren.

Das mit dem Reifen kann natürlich sein, aber wie schon erwähnt nur wenn die Profiltiefe merklich abweicht. Einen zweiten Reifen müsstest du dann aus eigener Tasche bezahlen.

Zitat:
Profiltiefe merklich abweicht. Einen zweiten Reifen müsstest du dann aus eigener Tasche bezahlen.

Liebe Versicherung des Unfallverursachers, bitte stellen Sie mein Fahrzeug wieder ohne einen Nachteil zu meinen Lasten wieder her, das mein Fahrzeug wieder sicher bewegt werden kann.

Am Ende ist das aber eh nicht der Grund, warum die Karre wegzieht. Der Schaden wurde halt nicht richtig Repariert. Was der Fehler ist, ist Sache der Werkstatt, die hier richtig gut abkassiert hat. Da man sowas eh immer übern Anwalt machen lässt, soll er sich drum kümmern - und solange gibt es natürlich Leihkutsche

Warum sollte das eine Versicherung machen, aus rechtlicher Sicht sicher nicht.

Wenn ein Fahrzeug sich nach der Instandsetzung, in diesem Fall Wiederherstellung des Zustands vor dem Schaden, nicht einwandfrei darstellt, dann MUSS der Versicherer das Nachbessern natürlich finanzieren. Deswegen IMMER: Rechtsanwalt zur Abwicklung nutzen. Der Versicherer ist verpflichtet, das zu zahlen. Ich hatte noch KEINEN fremdverschuldeten Unfall, bei dem die Gegenseite nicht versucht hätte, irgendwas zu kürzen (meist die Dauer der Nutzung eines Ersatzfahrzeuges, Schmerzensgeld, Anspruch auf Neuwagen bei jung verunfallten Fahrzeugen).

Zitat:
@ronne2 schrieb am 22. Juni 2025 um 09:38:36 Uhr:
Ich behaupte jetzt mal das kalibrieren der Kamera nach einer Fahrwerkseinstellung an der HA eher Geldschneiderei ist.

Ich erwähnte die Kalibrierung nur deshalb, weil sie in diesem Fall die Ursache des inakzeptablen Fahrverhaltens nach der Reparatur war. Toleranzen sind dabei irrelevant, wenn der Rechner mit falschen Daten arbeiten muss, weil nicht kalibriert wurde, kommt eben Murks raus und dabei geht es um minimalste Abweichungen.

Was die anderen hier raten kann ich auch nur empfehlen: Bei nicht selbstverschuldeten Unfällen sind ein Anwalt und ein unabhängiger Gutachter für das Schadengutachten das Wichtigste, um überhaupt zu seinem Recht zu kommen. Beide muss die gegnerische Versicherung bezahlen und sind auch bei späteren Rechtsstreitigkeiten unabdingbar.

Und genau aus diesem Grund sind die Kosten so hoch, weil eben jeder gleich zum Anwalt rennt wegen einer verbogenen Felge.

Ich bezweifle mal das es an der Kalibrierung lag, nur weil es hier im Forum stand.

Die Frage ist doch auch wer den Instandsetzungsbetrieb ausgewählt hat. Hat die Versicherung den vorgegeben, etwa bei Werkstattbindung, ist es Sache der Versicherung für eine ordentliche Reparatur zu sorgen. Ist man aber Geschädigter hat mein freie Wahl beim Instandsetzer. Wählt dann der Geschädigte ein schlechtes Unternehmen aus, etwa eine Vertragswerkstatt, dann ist es nachher sein Problem, wenn die nicht ordentlich arbeiten. Warum muss die Versicherung noch einmal zahlen, nur weil der Geschädigte eine unfähige Werkstatt beauftragt. Deshalb immer eine Karrosseriefachwerkstatt vorziehen.

Bei uns gibt es sogar eine Vertragswerkstatt, bei der man zwar keine wirklichen Reparaturen wegen Unfähigkeit durchführen lassen sollte, aber die Karosseriewerkstatt ist ok. Das ist aber nicht immer so.

@groschi2

........ die Versicherung muss die vollen Reparaturkosten übernehmen, selbst wenn sich später herausstellt, dass die Werkstatt zu teuer oder nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat.

Deine Aussage ist somit falsch.

Deine Antwort
Ähnliche Themen