Spaltmaße nach Reparatur unsauber, muss ich das akzeptieren?

VW Golf 8 (CD)

Ich hatte vor kurzem einen unverschuldeten Unfall, welcher mittlerweile durch die Versicherung reguliert wurde. Mein Wagen wurde durch eine VW Fachwerkstatt repariert.

Die Spaltmaße danach haben mir aber sofort nicht gepasst und ich habe natürlich um Nachbesserung gebeten. Dazu kommt noch, dass der Wagen nun nach rechts zieht auf der Autobahn und Vibrationen hat, die zuvor nicht da waren, meiner Meinung nach ist das auf den Reifen zurückzuführen der hinten links ersetzt wurde. Denn auf der HA sind die Reifen nun 20.000km unterschiedlich alt, hatte ich beim Reparaturauftrag bereits hinterfragt, mir wurde aber gesagt das würde nichts ausmachen.

Angehängt sind Bilder von dem Schaden vorher und dem Ergebnis.

Einmal hat die Werkstatt bereits "Nachgebessert", dabei wurde meine Stoßstange wieder beschädigt und diese muss jetzt erneut lackiert werden, Vibrationen und rechtsdrang sind weiterhin. Ich habe nun Angst das ich mit diesen Spaltmaßen leben muss, überlege ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten. Meiner Meinung nach hätte das Spaltmaß mit etwas sauberer Schleifarbeit perfekt sein können, da es an dem Blech des Seitenteils liegt.

Der Wagen ist in meinen Augen quasi neu, der Unfall ist am Tag der Abholung gewesen, gekauft als Jahreswagen bei VW, hatte zu m Unfallzeitpunkt 14500km gelaufen, jetzt 23500km und 16 Monate alt.

Unfallschaden bei 14500km
Unfallschaden bei 14500km
Unfallschaden bei 14500km
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23 Antworten
Zitat:
@ronne2 schrieb am 23. Juni 2025 um 06:51:17 Uhr:
Und genau aus diesem Grund sind die Kosten so hoch, weil eben jeder gleich zum Anwalt rennt wegen einer verbogenen Felge.
Ich bezweifle mal das es an der Kalibrierung lag, nur weil es hier im Forum stand.

wer redet denn von einer verbogenen Felge?! Es geht um die gesamte Unfallinstandsetzung.

Außerdem sind es am Ende die Versicherer, die es notwendig machen, dass man einen Anwalt und unabhängigen Gutachter braucht. Wer so blauäuig ist und erstmal abwartet, wie die Versicherung abwickelt und der Versicherung das Stellen eines Gutachters überlässt, der darf am Ende nicht erwarten, dass da das bei raus kommt, was einem eigentlich zusteht. Und erst dann, wenn das Kind dann bereits in den Brunnen gefallen ist, einen Anwalt zu beauftragen ist auch eher schwierig

Ich würde als Werkstatt am liebsten den Kunden direkt bezahlen lassen, was geht mich das an wo er für welchen Schaden eine Versicherung hat. Wenn Reklamationen sind, dann geht's ja auch direkt in die Werkstatt und nicht zur Versicherung.

Es zahlt der, der den Schaden zu zahlen hat. Klingt einfach, oder?!;-)

Wäre ja noch schöner, wenn mir jemand anderes in die Karre fährt und weder er, noch seine Versicherung die Werkstatt bezahlen muss und ich hinterher dann am Besten noch auf meinem Schaden sitzen bleibe bis ein Rechtstreit ausgetragen ist.

Im Zweifel immer für den Geschädigten, und das ist mit Sicherheit nicht die Werkstatt, die daran verdient.

Ich habe nur gesagt wie die rechtliche Seite aussieht und da zahlt am besten der ,der die Sache in Auftrag gibt. Warum sollte man als Werkstatt mit einer Versicherung abrechnen wo mit Sicherheit noch Beträge gekürzt werden.

Das Auto geht über den Tresen wenn die Rechnung beglichen ist.

Wenn du einen Unfallschaden in Auftrag gibst, dann zahlst du bei mir bei Abholung. Wie du dein Geld wieder zurück bekommst interessiert mich ja als Werkstatt Recht wenig.

Wie es die Werkstatt dann handhabt ist ja ihr überlassen.

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Das zur Seite ziehen kann nicht von einem so kleinen Streifschaden kommen, sondern eher davon das ein anderes Profil wie du geschrieben hast CrossClimate 2 statt CrossClimate+ aufgezogen wurde. Wenn keine CrossClimate+ mehr zu bekommen waren hätte man doch gleich beide Reifen auf der Hinterachse erneuer sollen.

Die Stossstange ist jetzt auf der Unfallseite vorallem ein bisschen zu weit unten und ein bisschen zu weit draussen. Das Spaltmass ansich finde ich sieht garnicht so schlecht aus. Aber weil sie etwas zu weit unten ist wirkt das so.

Muss aber wahscheinlich trotzdem an der Karosseriearbeit lieben, das die schlecht gemacht wurde.

Die Nachbesserung ist aber Sache der Werkstatt, denn die Versicherung hat den vollen Preis bezahlt und kann ja nichts dafür das die Werkstatt gepfuscht hat.

Zitat:
@ronne2 schrieb am 23. Juni 2025 um 21:43:48 Uhr:
Ich habe nur gesagt wie die rechtliche Seite aussieht und da zahlt am besten der ,der die Sache in Auftrag gibt. Warum sollte man als Werkstatt mit einer Versicherung abrechnen wo mit Sicherheit noch Beträge gekürzt werden.
Das Auto geht über den Tresen wenn die Rechnung beglichen ist.
Wenn du einen Unfallschaden in Auftrag gibst, dann zahlst du bei mir bei Abholung. Wie du dein Geld wieder zurück bekommst interessiert mich ja als Werkstatt Recht wenig.
Wie es die Werkstatt dann handhabt ist ja ihr überlassen.

Bei Dir würde ich mit Sicherheit keine Arbeiten in Auftrag geben;-)

Das ist nur die richtige Vorgehensweise aus rechtlicher Sicht. Alles andere ist individuell verhandelbar. Aber dann hat immer die Werkstatt das Risiko.

Lustig ist auch, dass der Threadersteller sich nicht mehr beteiligt.

Was ist daran lustig?

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