Die Frage ist doch auch wer den Instandsetzungsbetrieb ausgewählt hat. Hat die Versicherung den vorgegeben, etwa bei Werkstattbindung, ist es Sache der Versicherung für eine ordentliche Reparatur zu sorgen. Ist man aber Geschädigter hat mein freie Wahl beim Instandsetzer. Wählt dann der Geschädigte ein schlechtes Unternehmen aus, etwa eine Vertragswerkstatt, dann ist es nachher sein Problem, wenn die nicht ordentlich arbeiten. Warum muss die Versicherung noch einmal zahlen, nur weil der Geschädigte eine unfähige Werkstatt beauftragt. Deshalb immer eine Karrosseriefachwerkstatt vorziehen.
Bei uns gibt es sogar eine Vertragswerkstatt, bei der man zwar keine wirklichen Reparaturen wegen Unfähigkeit durchführen lassen sollte, aber die Karosseriewerkstatt ist ok. Das ist aber nicht immer so.