Soviel Punkte kann man in Flensburg sparen...

Audi A6 C5/4B

"Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur.

Drängeln ? Lichthupe ? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der Straßenverkehrsordnung (StVO) sehr teuer werden!

Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot.

Variante 1: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich
im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.

Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!

Noch mehr sparen?

Variante 2: rauf auf die Standspur.
Das kostet lt. gültiger StVO im Moment: 50 Euro - 2 Punkte.
Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch
200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.

Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!

Variante 3: Kaufe ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du
kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.

Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben.
Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im
Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.

Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!

So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt."

Gute Fahrt,

Moneyass1

57 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von kutte-78


Ich persönlich denke, dass im genannten Beispiel das einwirken mit Gewalt abhängig vom Zeitpunkt des Blockierens ist. Ist dies natürlich unmittelbar vor dem verbotswidrigen überholvorgang auf dem standstreifen geschehen ist dei Nötigung eventuell zu bejahen.

return

Stattgegeben!

Zitat:

Original geschrieben von kutte-78


Ja korrekt, der Staubi aber nur die "Drohnug mit einem empfindilchen Übel" genauer beschrieben haben wollte.
Ansonsten zählt das einwirken mit Gewalt, ob überwältigende oder beeinflussende Gewalt natürlich mit zum 240er.

Ich persönlich denke, dass im genannten Beispiel das einwirken mit Gewalt abhängig vom Zeitpunkt des Blockierens ist. Ist dies natürlich unmittelbar vor dem verbotswidrigen überholvorgang auf dem standstreifen geschehen ist dei Nötigung eventuell zu bejahen.

return

Danke Anke, öhm Kutte 😁

So langsam wird es mal wieder klar, dass vieles Auslegungssache ist, und dann kommt Preprivat ins Spiel, der dann seine Möglichkeiten hat 😉

***Staubi***-> solche Gummi § eigentlich nicht gut heisst 🙄

Mein Reden!

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Der TE hat aber in seiner Überschrift völlig recht.
Verkehrsstraftaten sind i.d.R. nicht Punktebewehrt.

😁 und zwar ganz laut

...der war wirklich schön!

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Mein Reden!

Meinste mich?

***Staubi***-> heute eine lange Leitung hat 😁

"OK, eigentlich wollte ich mich aus dem fred ausklinken, da mich die argumentatinon Preprivat über die Differenzierung zw. abstrakter und konkreter Gefährdung etwas verstimmt hat."

Kann ich verstehen, aber der Unterschied zwischen z.B. § 316 StGB und § 315 c StGB ist nun einmal der, daß das erste ein abstraktes Gefährdungsdelikt ist, während das zweite sich "konkretes Gefährdungsdelikt" nennt. Die Tatsache, daß ich darum weiß bedeutet nicht, daß ich das billige, aber wenn wir Gesetze haben, dann sollten diese auch ihrem Sinn entsprechend angewendet werden, um Beliebigkeiten auszuschließen.

Im übrigen rate ich dringend davon ab, das eigene Verhalten nach dem Inhalt dieses threats zu richten, denn jeder Fall ist anders; identische Fälle gibt es nicht.

zipfeklatscher, lass es besser nach, Gedanken über anwaltliche Ethik in so einem Forum zu formulieren, denn das kann nur falsch, und irreführend sein, wenn Du nie in der Anwaltsrolle gewesen bist. Glaube mir, auch Du wärest froh, wenn Du "wegen Durchfalls" nicht den letzten Punkt bekommen würdest, der dann zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis geführt hätte.
Und Du kannst mir auch glauben, daß der Übergang zwischen Tat und Täter nicht flüssig ist, solange der Anwalt sich nicht als Kumpan des Täters betrachtet und ihm nicht vorgibt, was er wann worauf zu antworten hat. Die weit verbreitet (Irr-)Meinung, daß aber gerade dies die Aufgabe des Anwalts sei, führt dann zu Äußerungen, wie man sie hier lesen kann. Deshalb noch einmal zur Klarstellung: Der Anwalt kann und darf Dir nicht vorgeben was Du sagen sollst. Er kann und darf, ja muß sogar, Dir aufzeigen, welche Deiner Äußerungen welche Folgen haben könnte unter besonderer Berücksichtigung dessen, daß niemand verpflichtet ist sich selber zu belasten. Wie Du Dich dann einläßt ist allein die Sache Deine Sache.
Ich verstehe, daß das schwer nachzuvollziehen ist, weil es doch eine von Erfahrung geprägte Differenzierung voraus setzt die akzeptiert, daß es noch immer besser ist ein Schuldigen laufen zu lassen als einen Unschuldigen zu hängen.

Und abschließend: Ich finde Rechtsüberholer, Drängler, Nötiger und Besoffene auf der Strasse überhaupt nicht witzig. Aber wenn wir in einem Rechtsstaat leben wollen, dann müssen wir akzeptieren, daß nicht alles was uns mißfällt strafrechtlich faßbar ist und so geahndet wird, wie wir es uns in der Situation wünschen.
Freuen wir uns über die Rechtssicherheit in unserem Staat, die uns allen auch zugute kommen kann.

Naja, manche meiner AUsführungen Anwälte betreffend waren vielleicht nicht ganz sachlich...
😉

ok, Frieden im threat. :-)
Ist ja eigentlich auch alles gesagt; wenngleich . das muß ich zugeben, noch nicht von allen. (Wie um HImmels Willen bekomme ich ein grinsenden Smiley hier her???)

Ohne Bindestrich. Nur : und )

🙂 ?

Zitat:

Original geschrieben von Preprivat


...Glaube mir, auch Du wärest froh, wenn Du "wegen Durchfalls" nicht den letzten Punkt bekommen würdest, der dann zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis geführt hätte.

...aber ist dann hier nicht schon vorher einiges schief gelaufen. Denn wenn´s dann doch schon der letzte, vorletzte whatever ist, wäre doch schon an dem Fahrer und seiner Geeignetheit zu zweifeln. Und es ist anzunehmen (was rechtlich natürlich verwerflich ist) das seine bisherige Fahrzeugfüherkarriere ihn eben genau zu diesem Punktestand geführt hat.

Ganz kurz noch zur Rechtssicherheit, die für den bürger die Sanktionen des Staates für sein (rechtswidriges) Handeln ja vorhersehbar machen soll....
Es wäre schön wenn das System aus Rechtsgleichheit und -sicherheit so funktionieren würde, doch die möglichkeit der subjektiven, nicht nachvollziehbaren auslegungssache (Durchfall) bringt dieses System zum wancken.

Gruß und trotzdem schön dass du wieder da bist Preprivat 😁

zu den smilies

scroll einfach mal beim antworten nach unten zum rechteck mit der überschrift "forum regeln". 3. zeile rechts und anklicken

Zitat:

Original geschrieben von kutte-78


...aber ist dann hier nicht schon vorher einiges schief gelaufen. Denn wenn´s dann doch schon der letzte, vorletzte whatever ist, wäre doch schon an dem Fahrer und seiner Geeignetheit zu zweifeln. Und es ist anzunehmen (was rechtlich natürlich verwerflich ist) das seine bisherige Fahrzeugfüherkarriere ihn eben genau zu diesem Punktestand geführt hat.

EXAKT!!!

Deine Antwort
Ähnliche Themen