Soviel Punkte kann man in Flensburg sparen...
"Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell über die Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur.
Drängeln ? Lichthupe ? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der Straßenverkehrsordnung (StVO) sehr teuer werden!
Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot.
Variante 1: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich
im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.
Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!
Noch mehr sparen?
Variante 2: rauf auf die Standspur.
Das kostet lt. gültiger StVO im Moment: 50 Euro - 2 Punkte.
Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch
200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.
Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!
Variante 3: Kaufe ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du
kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben.
Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im
Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.
Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!
So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt."
Gute Fahrt,
Moneyass1
57 Antworten
Aus Kostengründen entscheide ich mich dann doch für letztere Variante *g*
@zipfe: bitte nicht hauen 😉
Das ganze steigert sich noch bei Parkverstössen:
- Parken ohne Parkschein mind. 5 EUR
- Parken mit Parkschein, jedoch abgelaufen mind. 15 EUR (!)
Man beachte:
Ohne parkschein nur 5 EUR (da man nicht nachweisen kann, wielange geparkt wurde)
Das zum thema STVZO-Bürokratie *g* 😉
Diese "Ratschläge" gibt es hier schon dutzendfach!!!
Einfach nur Gäääähhhnnnnnn!
😁 😁 😁
Hallo Skihase, kannte ich leider noch nicht, auf ideen muss man kommen........
Gibts dieses Jahr noch verschneite Pisten????
Hallo,
was kostet dann parken mit blaulicht und martinshorn?
schöne bescherung!
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Warscheinlich gratis, wird wohl noch keiner in der Preisliste haben 😉
Zitat:
Original geschrieben von Dirksen
😁 😁 😁
Hallo Skihase, kannte ich leider noch nicht, auf ideen muss man kommen........
Gibts dieses Jahr noch verschneite Pisten????
Yepp,
in Samnaun.
Diese WE ist mein Saisonstart. 🙂
mfg
Quattrotramer
Re: Soviel Punkte kann man in Flensburg sparen...
Zitat:
Original geschrieben von Moneyass1
Variante 1: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich
im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!
Noch mehr sparen?
Moneyass1
N´abend
Oh mein Gott....solche Kopfschmerzen...
Für alle Gläubigen dieser wirren Aussagen (sorry Moneyass1), lest euch bitte mal den $ 315c Nr2 StGB durch bevor ihr so eine Sch... glaubt und baut.
Für weitere Widerlegungen dieser cleveren Varianten 1-3 stehe ich und ich denke der gute Zipfelklatscher gerne zur Verfügung.
Gute Fahrt
Zitat:
Original geschrieben von bodenseefisch
Das ganze steigert sich noch bei Parkverstössen:
- Parken ohne Parkschein mind. 5 EUR
- Parken mit Parkschein, jedoch abgelaufen mind. 15 EUR (!)Man beachte:
Ohne parkschein nur 5 EUR (da man nicht nachweisen kann, wielange geparkt wurde)Das zum thema STVZO-Bürokratie *g* 😉
Das ist vollkommen korrekt und für mich jedesmal der Grund bei einer längeren Shoppingtour kein Ticket zu ziehen.
Das gleiche gilt ohne Parkscheibe = 5,00€
Gruß
Zitat:
N´abend
Oh mein Gott....solche Kopfschmerzen...
Für alle Gläubigen dieser wirren Aussagen (sorry Moneyass1), lest euch bitte mal den $ 315c Nr2 StGB durch bevor ihr so eine Sch... glaubt und baut.
Für weitere Widerlegungen dieser cleveren Varianten 1-3 stehe ich und ich denke der gute Zipfelklatscher gerne zur Verfügung.
Gute Fahrt
Immer cool bleiben. Wenn Kopfschmerzen, dann Kopfschmerztablette. Ich habe den Text (ohne Quelle) zitiert, wie du siehst, ist also nicht von mir. Ich habe überlegt, den Text mit Ironie on/off zu kennzeichnen, dachte mir jedoch, daß die Leser den hier im Forum richtig einschätzen können. Sollte wohl keiner hier Ernst nehmen.
Strafgesetzbuch ist der richtige Hinweis, jedoch immer Auslegungssache, was "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" und menschengefährdend ist.
Ach ja...beim Falschparken ist natürlich nur das Abschleppen nicht so dolle,
Gute Fahrt,
Moneyass1
Zitat:
Original geschrieben von Moneyass1
Immer cool bleiben. Wenn Kopfschmerzen, dann Kopfschmerztablette. Ich habe den Text (ohne Quelle) zitiert...
Moneyass1
OK du hast recht, dann kennzeichne das doch bitte nächstes mal genauer. Man weiß ja nie wer hier so rumgeistert und so ein Mist aus eigenem Rechtsverständnis schreibt und schlimmer noch soetwas glaubt.....
und PS: Kopfschmerzetabs. helfen bei so einer Scheiße leider nicht mehr. Das gehört doch eher in eine Rubrik wie "Habt ihr diesen Stuss gelesen".
Also PEACE Moneyass1............
Re: Re: Soviel Punkte kann man in Flensburg sparen...
Zitat:
Original geschrieben von kutte-78
N´abend
Oh mein Gott....solche Kopfschmerzen...
Für alle Gläubigen dieser wirren Aussagen (sorry Moneyass1), lest euch bitte mal den $ 315c Nr2 StGB durch bevor ihr so eine Sch... glaubt und baut.
Für weitere Widerlegungen dieser cleveren Varianten 1-3 stehe ich und ich denke der gute Zipfelklatscher gerne zur Verfügung.
Gute Fahrt
Ohne Worte.
315c bedeutet nicht mehr irgendwas mit Punkten und Bußgeld.
§315c StGB stellt eine Straftat dar.
-> Gefährlicher EIngriff in den Strassenverkehr.
Ich bin mal so frei und zitiere:
Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Re: Re: Re: Soviel Punkte kann man in Flensburg sparen...
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
O
Ich bin mal so frei und zitiere:Wer im Straßenverkehr
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Auch bekannt als die sieben "Totsünden" des Straßenverkehrs.
Ich gehe mal davon aus ich habe dich nicht falsch verstanden und wir liegen da auf einer Wellenlänge....
Gruß
PS: VsnfD 😁
Endlich hat mal Einer mit dem Siff aufgeräumt und die Blase zerplatzen lassen...
Und den kenn ich auch noch persönlich 😁
Danke Zippel!