Sondereintragung Anhängerkupplung
Hallo zusammen,
man kann sich ja diverse Teile ans Auto anbringen und dann vom TÜV abnehmen lassen.
Ginge das auch irgendwie mit ner Anhängerkupplung für nen Hänger (750kg) für den ID.3? Was kosten solche Sondereintragungen?
Was ist an dem Fahrradträger anders, was ihn für den Hängerbetrieb untauglich macht?
Danke für Antworten
30 Antworten
sieht zumindest ordentlich aus. Falls MisterDotcom hier mit liest, wäre es cool, wenn die mir (gerne per PN) mal die ABG zukommen lassen würden, dann würde ich mich gern als aaS bei der DEKRA anschließend auch gerne dazu äußern, ob alles vorschriftentechnisch in Ordnung geht. Dann würden sie sicher ganz gut davon verkaufen können...
Es steht sprichwörtlich auf deren Website.
"Bei Rückfragen kann jede der vorgenannten Stellen gerne bei uns anrufen!". Gemeint sind die Prüforganisationen.
So schwer ist das nicht...
Zitat:
@azza schrieb am 21. October 2023 um 16:23:08 Uhr:
Es steht sprichwörtlich auf deren Website.
"Bei Rückfragen kann jede der vorgenannten Stellen gerne bei uns anrufen!". Gemeint sind die Prüforganisationen.So schwer ist das nicht...
Schon klar, hab ich wohl gelesen. Ich wundere mich nur, weil.... eigentlich finde ich so ziemlich alle verfügbaren Gutachten, also auch ABG'en, in meiner KBA-Datenbank, und da genau sehe ich diese für den ID3 halt (noch) nicht, mag ja sein, dass das bisschen dauert, bis das eingepflegt ist. Daher meine Frage, auch aus eigenem Interesse. Schwanke noch, ob ich mir für so viel Geld an meinen ID3 so nen Haken anbauen soll oder wie bisher zum gelegentlichen Ziehen meines Anhängers eben den Zweitwagen nehme.
Zitat:
@gardiner schrieb am 23. October 2023 um 11:41:41 Uhr:
Zitat:
@azza schrieb am 21. October 2023 um 16:23:08 Uhr:
Es steht sprichwörtlich auf deren Website.
"Bei Rückfragen kann jede der vorgenannten Stellen gerne bei uns anrufen!". Gemeint sind die Prüforganisationen.So schwer ist das nicht...
Schon klar, hab ich wohl gelesen. Ich wundere mich nur, weil.... eigentlich finde ich so ziemlich alle verfügbaren Gutachten, also auch ABG'en, in meiner KBA-Datenbank, und da genau sehe ich diese für den ID3 halt (noch) nicht, mag ja sein, dass das bisschen dauert, bis das eingepflegt ist. Daher meine Frage, auch aus eigenem Interesse. Schwanke noch, ob ich mir für so viel Geld an meinen ID3 so nen Haken anbauen soll oder wie bisher zum gelegentlichen Ziehen meines Anhängers eben den Zweitwagen nehme.
Wird derzeit wohl mit Einzelgutachten ausgeliefert.
ABG ist beantragt.
ich stelle es nur mal so in den "Raum"
1.350,- die Kupplung, zzgl. 500,- Einbau, zzgl. Kosten für TÜV Abnahme und / aber in jedem Fall für geänderte Fahrzeugpapiere
Ich denke auch das das Geld selbst bei Verkauf weg ist. Kein Mensch der einen gebrauchten ID sucht, wird da das entsprechende Kreuz machen.
Zitat:
Wird derzeit wohl mit Einzelgutachten ausgeliefert.
ABG ist beantragt.
Das ist ja genau der Hintergrund meiner Frage. Was soll das denn für ein Einzelgutachten sein? Ich würde keine 21er machen, wenn ich keine Grundlage dafür hätte. Und auf eine beantragte ABG hin mach ich erst recht nix. Entweder gibt es ein zulässiges Prüfzeugnis oder eben nicht. Deswegen hätte ich schon gern die ABG mal gesehen...
Zitat:
@RedStromer schrieb am 23. Oktober 2023 um 20:52:48 Uhr:
Es gibt ein zulässiges Prüfzeugnis. Wird alles mitgeliefert.
Geht es noch geheimnisvoller? Was genau ist das "zulässige" Prüfzeugnis? Ist es eine ABG, eine EG- oder ECE-Genehmigung? Ein 21er Gutachten kann es schwerlich sein, weil fahrzeugbezogen. Also nochmal: Was für ein Prüfzeugnis ist das? Weißt Du das oder mutmaßt Du nur?
Zitat:
@RedStromer schrieb am 24. Oktober 2023 um 09:24:24 Uhr:
Ein 19er
Quatsch! Was ist denn ein "19er"? Wir kennen ein Teilegutachten, nachdem dann ein Prüfingenieur einer aaÜO eine Anbauabnahme nach §19(3) StVZO durchführen kann, auf das Fahrzeug bezogen, welches vor ihm steht und wo das betreffende Teil bereits angebaut ist. Oder es gibt eine ABG für das Teil, dann muss es beim KBA auch dieses registrierte Dokument geben. Oder der Hersteller hat eine EG-Typgenehmigung erwirkt bzw. eine ECE-Genehmigung. Alles andere ist stochern im Nebel. Wenn es beispielsweise eine "Gutachterliche Stellungnahme" oder ähnliches vom TÜV Süd gibt oder eine Herstellerbescheinigung oder ein Materialgutachten oder eine Festigkeitsprüfung, reicht dieses zur Erstellung eines Gutachtens nach §19(2) StVZO in Verbindung mit §21 StVZO legal nicht aus.
Selbst das Vorliegen einer entsprechenden Eintragung bei einem baugleichen Vergleichsfahrzeug ist ebenfalls nicht ausreichend, um für ein anderes Fahrzeug eine Betriebserlaubnisbegutachtung erfolgreich abzuschließen.
Wie schreibt der Hersteller auf seiner Website:
Mit unseren Unterlagen, ausgestellt vom Kraftfahrtbundesamt, basierend auf umfangreichen Prüfungen des TÜV Süd, werden die Anhängelast und die Stützlast im Fahrzeugschein durch die Zulassungsstelle nachgetragen.
WARUM schreibt man da nicht exakt, was man denn für eintragungsfähige Unterlagen hat?
Da bin ich ja mal gespannt, was da noch kommt.
Grüße der Gardiner
Gardiner, du bist ja vom Fach, zumindest versuchst du hier den Anschein zu erwecken.
Was hält dich davon ab, statt hier in einem Internetforum zu palavern, den Hersteller in deiner Funktion als - wie du weiter oben schriebst - aaS direkt zu kontaktieren?
@UserNo1 Ob ich vom Fach bin, mögen andere entscheiden. Zumindest arbeite ich als aaS beim DEKRA. Und ja, wenn es soweit ist, will heißen, falls ich an meinen ID3 selbst so einen Haken anbauen wollte, würde ich mich schon vorab beim Hersteller schlau machen. Ich weiß aber noch nicht, ob ich das mache mit dem Anbau. Zum Einen ist mir der Haken für die 3 - 4 mal im Jahr Anhänger ziehen ganz schön teuer, zumal ich noch einen Benziner mit Kupplung auf dem Hof habe, und zum Anderen habe ich ja geleast und müsste dann VW Leasing bzw. den Händler vorher fragen, ob ich das Teil überhaupt anbauen darf bzw. ob ich es dann bei Rückgabe des Fahrzeugs wieder zurückbauen müsste.
Andererseits kann ich ja auch warten, bis der erste ID3 mit so einer Kupplung zu mir zur HU kommt bzw. zur Abnahme eines solchen Anbau's, dann sehe ich es auch.
Ich verstehe nur nicht: Wenn MisterDotcom schon einen solchen Aufwand mit Konstruktion und Erstellung eines Prüfzeugnisses betreibt, dann wollen sie den Kram doch auch verkaufen. Warum veröffentlichen sie denn die Unterlagen dazu nicht und tun so geheimnisvoll?
Schönen Tag euch!!
Noch sonderbarer ist das Verhalten des Nutzers @RedStromer dessen einzige Beschäftigung in diesem Forum, die Anpreisung der AHK von misterdotcom zu sein scheint (quer durch alle Bereiche!). Weder hat er sonst Beiträge geschrieben, noch sachdienlich zur Aufklärung der vorliegenden Prüfzeugnisse beigetragen.
Sollte das eine "Marketingkampagne" sein, so ist sie irgendwie nicht sehr zielführend.
Für alle Bedenkenträger:
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