Sollte man die Finger von einem Auto lassen bei dem der Händler die Gewährleistung verweigert??
Habe da ein schönes Fahrzeug im Auge.Der Händler scheint seriös zu sein und war/ist wahrscheinlich mal BMW Vertragspartner.Auto hat zwei Mängel die mich nicht weiter stören:Standheizung funktioniert nicht,Spiegelglas kaputt.
Am Telefon wurde mir auf die Frage Händlergewährleistung geantwortet das es diese nicht mit dazu gebe.Ich kaufe grundsätzlich nur von Privat und deswegen ist das ganze Neuland für mich.Sollte man da die Finger von lassen oder eventuell mal nachschauen(hinweg 300km)?Muss dazu sagen das das Fahrzeug relativ günstig dasteht.Würde gerne mal eure Meinungen hören.
28 Antworten
Ich dacht immer, der Händler MUSS einem die Gewährleistung geben, wenn man nicht selbst Händler ist!? 😕
95% der Händler versuchen sowieso, sich irgendwie davor zu drücken, das wäre für mich also kein Argument gegen einen Kauf, da eine solche Klausel keinerlei Rechtskraft besitzt. (Man sollte halt einen guten Anwalt haben, falls es zu einem Gewährleistungsfall kommt.) U.u. kann ein im Vertrag vereinbahrter Gewährleistungsauschluß sogar vorteilhaft für den Käufer sein. Da in diesem Fall wohl kaum eine Verkürzung der Gewähleistung auf ein Jahr vereinbart wird, hat man dann nämlich 2 Jahre Gewährleistung.
der händler muss dir eine gewährleistung geben.
alles andere ist illegal und humbug.
wenn ein händler schon so ankommt. würd ich die finger davon lassen, ist bestimmt ein anzeichen für versteckte mängel
"Das Risiko beim Autokauf über einen Händler ist geringer als beim Privatkauf, da der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.
Ist das Auto nicht in Ordnung, könne der Käufer gemäß § 437 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zuerst Nacherfüllung, nämlich die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangen,"
Zitat:
Original geschrieben von powertech
Am Telefon wurde mir auf die Frage Händlergewährleistung geantwortet das es diese nicht mit dazu gebe.
Dann weiß den Händler freundlich drauf hin, dass er gesetzlich verpflichtet ist eine einjährige Gewährleistung bei Verkauf an Privat zu geben. Genau aus diesem Grund steht bei der Hälfte aller E36, die von Händlern angeboten werden, dabei: Verkauf nur an Export/Händler. Denn NUR DANN kann der Verkäufer die Gewährleistung ausschließen.
Und wegen dem "Risiko" findet man auch kaum noch E36 bei BMW Händlern.
Lass mich raten: Kiesplatzhändler um die Ecke? 😁
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Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
95% der Händler versuchen sowieso, sich irgendwie davor zu drücken, das wäre für mich also kein Argument gegen einen Kauf, da eine solche Klausel keinerlei Rechtskraft besitzt. (Man sollte halt einen guten Anwalt haben, falls es zu einem Gewährleistungsfall kommt.) U.u. kann ein im Vertrag vereinbahrter Gewährleistungsauschluß sogar vorteilhaft für den Käufer sein. Da in diesem Fall wohl kaum eine Verkürzung der Gewähleistung auf ein Jahr vereinbart wird, hat man dann nämlich 2 Jahre Gewährleistung.
Hi,
sorry Daniel aber da muss ich dir leider ETWAS widersprechen, denn sowas hat nicht in jeden Fall keinerlei Rechtskraft, wenn die Umstände stimmen...😉
Leider hatte ich genau so einen Fall vor ca. 5j mit meinem damalig gekauften Opel Vectra gehabt, welchen ich "eigendlich" Privat von einem Händler erworben hatte....🙁
Im Vertag stand leider drin, dass der Verkauf unter Ausschluß der Händlergewährleistung erfolgte, sprich der genauer Wortlaut hierzu war "Fahrzeug wird von Händler zu Händler verkauft"...
Da ich es damals leider nicht besser wusste, habe ich mich darum auch nicht weiter gekümmert, welches sich später dann als "großer FEHLER" heraustellen sollte...🙁
Kurze Zeit später stellte sich dann wirklich ein Schaden am Aut. Getriebe heraus, welcher laut Gutachten schon vor der Fahrzeugübergabe vorhanden war.Dieses habe ich dann natürlich umgehend beim Händler reklamiert und um Nachbesserung gebeten.Allerdings hat mich dieser dann auf den Ausschluß der Gewährleistungklausel im Vertrag aufmerksam gemachte und gemeint, die sog. Sachmängelhaftung/Gewährleistung würde hier nicht zum tragen kommen.Bin dann zum Anwalt und habe versucht mein Recht als Privatperson vor Gericht durchzusetzen und das leider ohne Erfolg...🙁
Obwohl ich sogar 2 Zeugen vorweisen konnte, welche beim Verkauf anwesend waren, ging der Entschluß des Gerichtes zugunsten des Angeklagen aus, sprich der Händler hat mit der Ausschlußklausel im Vertrag (von Händler zu Händler) leider auch Recht bekommen...🙁
Deshalb würde ich NICHT unbedingt sagen, dass so ein Ausschluß der Gewährleistungklausel IMMER keinerlei Rechtskraft besitzt.Natürlich muss sowas von Fall zu Fall geprüft werden (in meinem Falle wurde sogar das Handelsregister kontrolliert um sicherzustellen das ich wirklich als Privatperson gehandelt habe) aber selbst das + die 2 Zeugen, hat mir keinerlei Erfolgt gebracht...🙁
Deswegen würde ich mir bei so einer Aktion vorher darüber im klaren sein, dass der Händler bei entsprechender Handhabung, auch von dieser Klausel befreit werden kann und sowas selbst vor Gericht Bestand hat...😉
@Powertech
Ich weis jetzt zwar nicht um was es sich für ein KFZ handelt,
aber wenn der Preis stimmt kann man gut und gerne auf die Garantie verzichten.
Hab meinen jetzigen Bock auch von einem Kiesplatzhändler ohne Garantie und Gewährleistung gekauft.
Hab mir den Wagen ne knappe stunde angeschaut und durchgecheckt was dran ist.
Hab den Wagen wegen der Mängel für nen unschlagbaren Preis bekommen und jetzt knappe 1000€
reingesteckt und würde es immer wieder tun da ich den Wagen mit den 1000€ die ich reingesteckt habe
immer noch knapp 2500€ unter wert bekommen habe.
Nimm dir jemanden mit der den Wagen vor ort auf Herz und Nieren prüft und sich mit der Materie auskennt
und dann könntest du deine helle freude daran haben.
Schau nach ob mit der Kühlung und dem Ölstand alles Ok ist und was die schwachstellen an diesem Modell
normalerweise sind und schau nach was das alles kosten könnte und dann kannste mal nachrechnen ob sich diese Aktion lohnt.
Von meiner Seite haste zustimmung was autos ohne Gewährleistung angeht.
Hmm.schwierig das ganze.Ich habe nicht weiter nachgehakt als er die Gewährleistung ausschloß da das für mich bedeutet das das Fahrzeug dann als Bastler oder Exportfahrzeug verkauft wird.Das ist nicht das Problem.
Nur merkwürdig ist das schon.Muss dazu sagen das ein ähnliches Fahrzeug hier bei mir in der Nähe bei einem grossen VW/Audi Händler ebenfalls auch ohne Gewährleistung und nur an Export verkauft wird.Scheint nur eine Masche zu sein um bei etwas älteren fahrzeugen nicht auf die Schnauze zu fallen da diese natürlich anfälliger für Mängel sind.
Der Händler selber bietet das fahrzeug zum Festpreis an.Das Auto steht auch super da.Aber bestimmt schon 7-10 tage bei Mobile drin.Das wundert mich natürlich auch.Ist dieser Händler:
http://home.mobile.de/.../dealerHomepage.html?...
kommt jemand aus 91083 Baiersdorf und kennt den Händler,oder noch besser kann sich das Auto für mich anschauen??
Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn, stell doch mal den Link dazu ein...🙂
PS. Keine Panik, dir "schnappt" den keiner vor der Nase weg...😁
Zitat:
Original geschrieben von KneziNK
@PowertechIch weis jetzt zwar nicht um was es sich für ein KFZ handelt,
aber wenn der Preis stimmt kann man gut und gerne auf die Garantie verzichten.
Hab meinen jetzigen Bock auch von einem Kiesplatzhändler ohne Garantie und Gewährleistung gekauft.
Hab mir den Wagen ne knappe stunde angeschaut und durchgecheckt was dran ist.
Hab den Wagen wegen der Mängel für nen unschlagbaren Preis bekommen und jetzt knappe 1000€
reingesteckt und würde es immer wieder tun da ich den Wagen mit den 1000€ die ich reingesteckt habe
immer noch knapp 2500€ unter wert bekommen habe.Nimm dir jemanden mit der den Wagen vor ort auf Herz und Nieren prüft und sich mit der Materie auskennt
und dann könntest du deine helle freude daran haben.
Schau nach ob mit der Kühlung und dem Ölstand alles Ok ist und was die schwachstellen an diesem Modell
normalerweise sind und schau nach was das alles kosten könnte und dann kannste mal nachrechnen ob sich diese Aktion lohnt.Von meiner Seite haste zustimmung was autos ohne Gewährleistung angeht.
Ja das habe ich auch überlegt.Ist ein bißchen schwierig meine Prinzipien zu umgehen.Kaufe normalerweise nur von Privat und nur welche die nicht länger als 3 tage im Internet stehen usw....dauert zwar länger,aber bis jetzt nie eine grosse Reparatur gehabt bei meinen BMWs.
@ Lalelubär:
Wenn Dein beschriebener Fall 5 Jahre zurückliegt, dann war das kurz nach der Einführung der Gewährleistungspflicht für gebrauchte Waren. Die Gerichte haben mittlerweile erkannt, daß solche Klauseln gerne zur Umgehung der Gewährleistung herangezogen werden und daher werden sie auch mittlerweile IN DER REGEL als unwirksam erklärt. (100%ige Gewißheit, wie ein Gericht urteilt, hat man da nie aber auch wenn der Händler die Gewährleistung nicht ausschließt, gab es Fälle in denen der Käufer den Händler verklagt hat und er Händler hat aus irgendwelchen Gründen Recht bekommen, insofern sind dies Ausnahmefälle für mich keine Begründung, ggf. von einem Kauf Abstand zu nehmen.)
Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
@ Lalelubär:Wenn Dein beschriebener Fall 5 Jahre zurückliegt, dann war das kurz nach der Einführung der Gewährleistungspflicht für gebrauchte Waren. Die Gerichte haben mittlerweile erkannt, daß solche Klauseln gerne zur Umgehung der Gewährleistung herangezogen werden und daher werden sie auch mittlerweile IN DER REGEL als unwirksam erklärt. (100%ige Gewißheit, wie ein Gericht urteilt, hat man da nie aber auch wenn der Händler die Gewährleistung nicht ausschließt, gab es Fälle in denen der Käufer den Händler verklagt hat und er Händler hat aus irgendwelchen Gründen Recht bekommen, insofern sind dies Ausnahmefälle für mich keine Begründung, ggf. von einem Kauf Abstand zu nehmen.)
Es war auch nicht darauf bezogen gewesen, generell Abstand von sowas zu nehmen, nur sollte man doch im Hinterkopf behalten das solche Klauseln durchaus vor Gericht berücksichtig werden....
So, habe mal eben das Urteil des AG Tostedt herausgeholt, die Klage wurde am 11.08.2005 abgewiesen.Also liegt das ganze so ca. 2,5j zurück und etwa 3j nachdem mein Anwalt vor Gericht die Klage eingereicht hat...
Sich darauf zu verlassen das im Falle einer Gewährleistungsumgehung durch den Händler vor Gericht IMMER zugunstend es Käufers entschieden wird, dürfte sich mit diesem Urteil leider nicht bestätigen. Auch wenn die meisten Gerichte es vielleicht mittlerweile so sehen wie von Dir beschrieben, ist die letzliche Endscheidung immer noch vom Sachverhalt selber abhängig und somit dürfte dann individuell entschieden werden...
Also lässt sich somit leider keine generelle 100%tige Aussage zum Thema "Gewährleistungsausschlußklausel" reffen...
Ich würd´mir den Wagen ansehen und wenn er gefällt kaufen. Sollte der Händler 'Gewährleistung ausschließen, soll Dir das egal sein, da dieser Ausschluß nicht gilt.
Allerdings frage ich mich, was einige Leute erwarten. Wir reden hier von einem Wagen der zwischen 11 & 17 Jahre alt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Compi316
Ich würd´mir den Wagen ansehen und wenn er gefällt kaufen. Sollte der Händler 'Gewährleistung ausschließen, soll Dir das egal sein, da dieser Ausschluß nicht gilt.Allerdings frage ich mich, was einige Leute erwarten. Wir reden hier von einem Wagen der zwischen 11 & 17 Jahre alt ist.
Es handelt sich aber um keinen E36.Der besagte Wagen ist ca.7-8 Jahre alt.
Zitat:
Original geschrieben von powertech
Es handelt sich aber um keinen E36.Der besagte Wagen ist ca.7-8 Jahre alt.Zitat:
Original geschrieben von Compi316
Ich würd´mir den Wagen ansehen und wenn er gefällt kaufen. Sollte der Händler 'Gewährleistung ausschließen, soll Dir das egal sein, da dieser Ausschluß nicht gilt.Allerdings frage ich mich, was einige Leute erwarten. Wir reden hier von einem Wagen der zwischen 11 & 17 Jahre alt ist.
Und was ändert das bezügl. des Kaufvertrages? Und woher sollen wir das wissen??? Hier ist doch das E36 Forum... 😉
Geht´s um das Fahrzeug??
http://home.mobile.de/.../showDetails.html?...