Software Update Rückruf OF07.08-S-100-01A

Mercedes V-Klasse 447

Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.

Viele Grüße
Michael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Unzeit schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:23:51 Uhr:


Die Informationspolitik von Mercedes bezüglich des Updates ist ja - wie hier im Forum beschrieben - recht dürftig, auch was die Provision der Kundenberater für die teilweise ohne Einwilligung der Kunden durchgeführten Updates ist. Weiss vielleicht jemand (vielleicht ein Mitarbeiter) wie hoch diese Kopfgeldprämie pro erlegtem Kunden ist? Muss wohl recht hoch sein, sonst würden sie zumindest vorher fragen.

Kopfgeldprämie gibt es nicht, aber gute Kunden kriegen gegen einen Beitrag in die Kaffeekasse den etwas neueren und besseren Softwarestand.
Hartnäckig halt sich mittlerweile das Gerücht, dass die neue Software ein Placebo sei. Unter dem immensen Zeitdruck ist es den Softwareentwicklern nicht gelungen, fristgerecht die neue Software fertigzustellen. In einer Krisensitzung entschied man sich dann, eine Placebo-Software auszuliefern.
Das Kalkül scheint aufzugehen: Es wurde ein Zeitpunkt kurz vor Winterbeginn ausgewählt, wo nach dem Jahrhundert-Sommer, mit Einbruch der Temperaturen, die Motoren zwangsläufig ein anderes Verhalten aufweisen. Gleichzeitig wurden Desinformationen in den diversen Foren gestreut, von rauerem Motorenlauf, Leistungsverlust, geringere Höchstgeschwindigkeit, veränderte Schaltzyklen, höhreren Sprit- und AdBlue-Verbrauch etc.
Dieses führte dazu, dass zahlreiche Kunden das KBA anschrieben oder die Anwälte mobilisierten und das KBA somit zufriedengestellt ist, da anscheinend die Hersteller der Forderung zur Softwareänderung nachgekommen sind.
Dieses würde auch erklären, weshalb diejenigen, welche mit ihrem Wagen durchweg zufrieden sind, keine Veränderung, bzw. positive Veränderungen feststellen und diejenigen, welche schon immer mit ihrem Fahrzeug gehadert haben, plötzlich eine massive Verschlechterung feststellen ;-)

Fazit: jeder bekommt das, was er erwartet hat.

Gruss
Claus

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Und wenn Du das Update jetzt nicht möchtest...???
Dann will er Dir Dein Eigentum zurückhalten...???

-🙂

Gruss
Nico

Ist ja alles richtig. Aber meine Nerven und meine Zeit muss ich ja nicht unnötig strapazieren. Daher werde ich es nun so machen lassen. Werde dann berichten ob ich eine Veränderung feststelle

Zitat:

Sicher nicht das aktuelle Update im Rahmen das amtlichen Rückrufs, aber bereits eine Vorversion die als "freiwillige" Maßnahme nach der Veröffentlichung des "VW" Berichts erfolgt sind (da war der V ja auch genannt). In dieser Version wurden aber offensichtlich ausgehend vom Vito 1,6 OM 622 weitere Komponenten entdeckt, die nun auch zum amtlichen Rückruf mit neuem Update beim OM 651 geführt haben.

Wer 6,5 Liter AdBlue Reserve/Warnschwelle unabhänig von der Tankgröße hat, wird bereits dieses erste Update haben.

Es ist gut möglich, dass der wahrgenommene Unterschied von Update 1 auf Update 2 geringer wahrgenommen wird, als von der Urversion (mit 2,4 Ltr. AB Reserve) auf Update 2.

..das könnte gut sein. Eventuell das Update was auto, motor, sport beim V250 im RDE Zyklus letztes Jahr getestet hatte. Angeblich würden da sogar die 6d Grenzwerte eingehalten.

Am 12.11. ist es soweit. Ich schildere dann meine Erfahrungen und Eindrücke.
Gruß und schönes Wochenende!

Meiner Erinnerung nach wurde nur NOx für 6c erreicht. Allerdings nicht in der offiziellen Testkonfiguration.

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Da ist jetzt der 5. Rückruf innerhalb von 15 Monaten. Ich muß jetzt doch meine Entschlüsse ziehen.......

Oh da hab ich wohl 3 verpasst?
...
Gruß

Ich habe bis heute auch nur einen mitgemacht (den mit dem Beschädigen des Lenkrades) und mit meinem 2. lasse ich mir Zeit. Im Schreiben steht, dass das Update beim TÜV kontrolliert wird, da habe ich a bissle Zeit. Aus dem Schreiben lässt sich übrigens max. AdBlue Verbrauch ableiten.

Zitat:

@gardiner schrieb am 23. Oktober 2018 um 17:57:18 Uhr:


Heute auch das Schreiben mit dem verpflichtenden Rückruf gemacht. Ich freue mich über die "wachsweichen" Formulierungen im Anschreiben, dass "Daimler damit spezifische Kalibrierungen der Motorsteuerung ändert, welche das KBA als unzulässig eingestuft hat". Also nichts von "ja, iwr haben betrogen", sondern nur Rumgeeiere. Allerdings steht auf der zweiten Seite, dass sich bei gleicher Fahrweise der AdBlue-Verbrauch erhöhen wird.

Nun werden wir mal sehen. Erstmal werde ich den Rückruf nicht wahrnehmen und standhaft verweigern. Das Fahrzeug fährt gut, so wie es ist. Ich habe Daimler angeschrieben, dass sie eindeutig Stellung beziehen sollen, ob sie nun geschummelt haben oder nicht. Wenn sie geschummelt haben, gebe ich das Fahrzeug zurück und fechte den Kaufvertrag wegen Betrug an. Ansonsten will ich mal sehen, wie lange das gut geht ohne Rückruf. Das KBA droht ja unterschwellig an, dass sie den Betrieb des Fahrzeuges nach §5 FZV untersagen wollen, wenn man dem Rückruf nicht Folge leistet. Werde mal sehen, welchen Weg sie gehen. Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 StVZO wird schwer, weil eine Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens schwer nachzuweisen sein wird, weil sich das Abgas- und Geräusdchverhalten gegenüber dem Erteilungsdatum der EG-Typgenehmigung nicht verschlechtert hat. Mal sehen, was kommt, halte euch auf dem Laufenden.

Grüße der gardiner

Ich kann Dir nur sagen, dass das KBA bzw. das Strassenverkehrsamt durchgreift. Wir haben einen Sharan und unser Wagen wurde stillgelegt, die Sache liegt eh beim Rechtsanwalt und wird vor dem Oberlandesgericht in Köln Anfang Dezember verhandelt.
Erste Instanz hatten wir gewonnen nun Berufung und Oberlandesgericht.

Bei mir waren es in den letzten 8 Monaten 4 Rückrufe (Software-AdBlue, Airbag-Erdung, Kabel unter Drehsitz und wieder Software) und 3 Garantiefälle. Habe bisher den Wagen nicht waschen müssen, hat immer der freundliche Händler dabei gemacht. Ist doch auch nett!

Servus ! Hab das Schreiben diese Woche auch bekommen. Da das erst bei der HU überprüft wird hab ich noch paar Monate ! Daher wart ich mal noch ab was nach dem Update alles bei euch kaputt geht. Den Pfuschern Trau ich nicht übern weg und denen ist es auch egal ob unsere Autos deswegen ständig in der Werkstatt stehen werden weil laufend irgendwas verreckt !!!

Zitat:

@Vallrad schrieb am 27. Oktober 2018 um 11:17:53 Uhr:


Ich habe bis heute auch nur einen mitgemacht (den mit dem Beschädigen des Lenkrades) und mit meinem 2. lasse ich mir Zeit. Im Schreiben steht, dass das Update beim TÜV kontrolliert wird, da habe ich a bissle Zeit. Aus dem Schreiben lässt sich übrigens max. AdBlue Verbrauch ableiten.

Jupp ich war bislang auch nur wg der Lenkradgeschichte beim Vreundlichen. Und hab da das AdBlue Update mit der frühen Warnmeldung verweigert.
Wäre toll wenn der aktuelle Rückruf erst beim nächsten HU Termin durchgesetzt werden würde, weil da geb ich meinen nämlich zurück. Denke aber auch, dass die das wie bei VW knallhart durchziehen werden.
Gruß

Zitat:

@Spunky0509 schrieb am 27. Oktober 2018 um 11:42:15 Uhr:



Zitat:

die Sache liegt eh beim Rechtsanwalt und wird vor dem Oberlandesgericht in Köln Anfang Dezember verhandelt.
Erste Instanz hatten wir gewonnen nun Berufung und Oberlandesgericht.

Und diesen Weg werde ich auch gehen.

Es ist völlig unklar, ob die Umrüstung nicht langfristig zu höherem Verschleiß führt. Auf jeden Fall führt sie zu einem erhöhten Fahrzeugverbrauch. Dies hat der TÜV bereits festgestellt.

Ich fülle mich vom Daimler-Konzern betrogen als ich den W447 mit ganz anderen Verbrauchswerten gekauft habe und werde jetzt aktiv.

Zitat:

@Gaastra03 schrieb am 27. Okt. 2018 um 15:9:13 Uhr:


Ich fülle mich vom Daimler-Konzern betrogen als ich den W447 mit ganz anderen Verbrauchswerten gekauft habe und werde jetzt aktiv.

Ich denke, dass Dein Vorhaben zum Scheitern verurteilt ist.

Jeder, der heutzutage irgendwelche Umrüstung, egal beim welchem Hersteller, mitmachen muss, kann sich zu Dir in die Reihe stellen. Da jede nachträgliche Änderung, die in unserer Zeitrechnung stattfindet, nicht zum Vorteil der Verbraucher gemacht wird.

Zitat:

@Vallrad schrieb am 27. Oktober 2018 um 11:17:53 Uhr:


Aus dem Schreiben lässt sich übrigens max. AdBlue Verbrauch ableiten.

Ich sehe das nicht; bitte einfach den betreffenden Satz und die Ableitung nennen.

Zitat:

@Gaastra03 schrieb am 27. Oktober 2018 um 15:09:13 Uhr:


Ich fülle mich vom Daimler-Konzern betrogen als ich den W447 mit ganz anderen Verbrauchswerten gekauft habe und werde jetzt aktiv.

Es gibt das schon einen Ansatz...

Aus der EU Richtlinie die in meiner Signatur verlinkt ist:

Zitat:

9.3. In den Anweisungen ist anzugeben, ob ein selbstverbrauchendes Reagens vom Fahrzeugbetreiber zwischen den planmäßigen Wartungen nachgefüllt werden muss. Darin muss auch beschrieben werden, wie der Reagensbehälter vom Fahrer zu befüllen ist. Aus diesen Informationen muss ferner hervorgehen, mit welchem Reagensverbrauch beim jeweiligen Fahrzeugtyp zu rechnen ist und wie häufig das Reagens nachgefüllt werden muss.

MB hat in seiner BDA keine Angabe über den Adblue Verbrauch getroffen. Wenn dies nicht aus irgendeinem anderen Grund verzichtbar ist, kann eine Nichtbeachtung der Richtlinie vermutet werden.

Dann ist m.E. der etablierte und nicht beanstandete Adblue Verbrauch vor dem Update relevant und auf diesen kann sich der Kunde dann auch berufen.

Ich habe übrigens an diesem regnerischen Tag mal die Fakten zu der Veränderung der Adblue Tankreserve und Warnschwelle i.R. der Updates zusammengefasst und an eine einschlägige Kanzlei geschickt. Mal sehen, wie dieser Sachverhalt auch im Hinblick auf die neue Musterfeststellungsklage beurteilt wird. Das schöne an diesem Ansatz ist, dass die Frage ob MB betrogen hat oder nicht vorerst ohne Relevanz ist; aktuell will ich erst mal den Erhalt des alten Tanknutzvolumens.

Zitat:

@schoema schrieb am 27. Okt. 2018 um 21:27:06 Uhr:


Ich sehe das nicht mal im Ansatz; bitte einfach den betreffenden Satz und die Ableitung nennen.

im Schreiben ist 2,4 tkm Restlaufzeit beim Erscheinen der Warnung genannt. In der Annahme, dass für diese Berechnung maximaler AdBlue Verbrauch herangezogen werden muss, lässt sich der max. Verbrauch in Abhängigkeit vom Rest der Brühe im Tank ableiten.

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