Software Update Rückruf OF07.08-S-100-01A

Mercedes V-Klasse 447

Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.

Viele Grüße
Michael

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Zitat:

@Unzeit schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:23:51 Uhr:


Die Informationspolitik von Mercedes bezüglich des Updates ist ja - wie hier im Forum beschrieben - recht dürftig, auch was die Provision der Kundenberater für die teilweise ohne Einwilligung der Kunden durchgeführten Updates ist. Weiss vielleicht jemand (vielleicht ein Mitarbeiter) wie hoch diese Kopfgeldprämie pro erlegtem Kunden ist? Muss wohl recht hoch sein, sonst würden sie zumindest vorher fragen.

Kopfgeldprämie gibt es nicht, aber gute Kunden kriegen gegen einen Beitrag in die Kaffeekasse den etwas neueren und besseren Softwarestand.
Hartnäckig halt sich mittlerweile das Gerücht, dass die neue Software ein Placebo sei. Unter dem immensen Zeitdruck ist es den Softwareentwicklern nicht gelungen, fristgerecht die neue Software fertigzustellen. In einer Krisensitzung entschied man sich dann, eine Placebo-Software auszuliefern.
Das Kalkül scheint aufzugehen: Es wurde ein Zeitpunkt kurz vor Winterbeginn ausgewählt, wo nach dem Jahrhundert-Sommer, mit Einbruch der Temperaturen, die Motoren zwangsläufig ein anderes Verhalten aufweisen. Gleichzeitig wurden Desinformationen in den diversen Foren gestreut, von rauerem Motorenlauf, Leistungsverlust, geringere Höchstgeschwindigkeit, veränderte Schaltzyklen, höhreren Sprit- und AdBlue-Verbrauch etc.
Dieses führte dazu, dass zahlreiche Kunden das KBA anschrieben oder die Anwälte mobilisierten und das KBA somit zufriedengestellt ist, da anscheinend die Hersteller der Forderung zur Softwareänderung nachgekommen sind.
Dieses würde auch erklären, weshalb diejenigen, welche mit ihrem Wagen durchweg zufrieden sind, keine Veränderung, bzw. positive Veränderungen feststellen und diejenigen, welche schon immer mit ihrem Fahrzeug gehadert haben, plötzlich eine massive Verschlechterung feststellen ;-)

Fazit: jeder bekommt das, was er erwartet hat.

Gruss
Claus

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Zitat:

@Multikontursitz schrieb am 29. November 2018 um 09:26:47 Uhr:


Ok, das ist eine Entscheidung des VG. Verweigern bringt nix. Es verschafft einem höchstens Zeit. Mehr nicht.

Eventuelle Schadensersatzansprüche sind ja dann auf dem ordentlichen Gerichtswege zu klären.

Und genau diesen Anspruch sollten möglichst jeder, ein solches Update auf sein Fahrzeug zwangsweise ergehen lassen muss auch wahrnehmen, denn wie @CPSLR schon richtig gesagt hat "... Sollten die Genehmigung unter falschen Voraussetzungen erfolgt sein, ..." was ja offensichtlich der Fall ist, so hat der HERSTELLER hier einen Mangel an der Sache billigend in Kauf genommen, nicht der Käufer des Fahrzeuges. Dieser konnte darauf vertrauen, dass die Zulassung des Fahrzeuges unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgt ist, was aber offensichtlich nicht der Fall war!

Das Entscheidende an den VG Urteilen ist ja die Feststellung der ursprünglichen erheblichen Mangelhaftigkeit; diese Klagen werden nicht nur auf Sturheit beruhen.

Wäre es nicht sinnvoll, einen schriftlichen Vorbehalt zum Update-Termin mitzunehmen/vorzulegen, mit dem Inhalt, dass man das Update nicht freiwillig, sondern zwangsweise durchführen lasse um einer Stillegung des KFZ aus dem Weg zu gehen? Gab es nicht auch schon solche Empfehlungen aus der Ecke der VW-Geschädigten bzw. der Rechtsvertreter?

Man könnte darin die akutellen Vermutungen / Erfahrungen (VW?) definieren, dass solcherart Updates ggf. zu Veränderungen / Verschlechterungen der technischen Eigenschaften und auch zu Schäden an den betroffenen Aggregaten führen können, deren Umfang aufgrund von fehlenden Langzeiterfahrungen noch gar nicht bekannt sind.

Sonst könnte ja auch mal ein Verantwortlicher auf die Idee kommen, bei möglichen Schadensersatzansprüchen zu behaupten, man habe keine Bedenken geäußert und damit dem Update zugestimmt.

Sie bestätigen Dir doch aktiv, dass Du keine Nachteile zu erwarten hast und dass sie 24 Monate Gewährleistung übernehmen, die auf das Update zurückzuführen sind (siehe Anschreiben und Bestätigungsformular). Was willst Du ansonsten noch fordern?

Und natürlich stimme ich diesem Update zu, denn auch ich möchte ein saubereres Auto. Dieses ganze Angst vor Schäden und Verschlechterungen kann ich nicht verstehen, denn ich fahre dieses Auto nicht, um garantiert 200 km/h auf der Autobahn zu fahren oder Sportwagen überholen zu können, sondern weil es das beste Auto für den Transport meiner Familie ist. Auch mit Update.

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VW lässt sich lt. einem Leserbrief in der hiesigen Zeitung eine Zustimmung unterschreiben. Kennt das jemand?

Ich werde einen Update-Termin bei meiner MB-Niederlassung im Mai 2021 buchen...!

Solange habe ich noch TÜV...!

Und bis dahin bin ich auf eine Vmax Dezimierung, einen AdBlue- und Dieselmehrverbrauch nicht wirklich scharf...!

Never touch a running machine...!

-🙂

Gruss
Nico + Crew

Zitat:

@CPSLR schrieb am 29. November 2018 um 12:37:07 Uhr:


Sie bestätigen Dir doch aktiv, dass Du keine Nachteile zu erwarten hast und dass sie 24 Monate Gewährleistung übernehmen, die auf das Update zurückzuführen sind (siehe Anschreiben und Bestätigungsformular). Was willst Du ansonsten noch fordern?

Das ist in der Gesamtdarstellung unzutreffend.

Vgl. Nutzvolumen AdBlue, Schadensnachweisführung, warum Gewährleistung statt Garantie und warum nur 24 Monate obwohl MB die 100% Schuld für die Mangelhaftigkeit der Abgasreinigung trägt?

Zitat:

@schoema schrieb am 29. November 2018 um 12:50:20 Uhr:



Vgl. Nutzvolumen AdBlue, Schadensnachweisführung, warum Gewährleistung statt Garantie und warum nur 24 Monate obwohl MB die 100% Schuld für die Mangelhaftigkeit der Abgasreinigung trägt?

Du hast das Schreiben nicht gelesen, oder? Ich schrieb zwar Gewährleistung, aber MB bietet 24 Monate kostenlose Reparatur, falls es Aufgrund des Updates zu Problemen kommen sollte. Diese gilt zusätzlich zu bestehenden Gewährleistungs- und Garantieansprüchen.

Du hast Recht, Dein Produkt ändert sich. Aber das gehört heutzugtage dazu und ich kenne die Vor- und Nachteile auch bei Betriebssystemen auf PC, Smartphone und TV. Muss man nicht gut finden, aber Aufgrund der massiv gestiegenen Komplexität und den kurzen Marktzyklen ist es kaum mehr möglich dauerhaft einwandfreie Produkte herzustellen.

Zitat:

@princeton schrieb am 29. November 2018 um 12:48:28 Uhr:


Ich werde einen Update-Termin bei meiner MB-Niederlassung im Mai 2021 buchen...!

Solange habe ich noch TÜV...!

Und bis dahin bin ich auf eine Vmax Dezimierung, einen AdBlue- und Dieselmehrverbrauch nicht wirklich scharf...!

Never touch a running machine...!

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Gruss
Nico + Crew

Ich drücke Dir die Daumen...
www.merkur.de/.../...n-aus-frau-muss-ihr-auto-stilllegen-10770107.html

Gruss
Claus

Übrigens: Ich habe vormittags den Wagen hingebracht, einen flatschneuen Ersatzwagen bekommen, am Mittag gab es eine Video(!)-Botschaft vom Meister über meinen Marco Polo mit allen Details was gemacht wurde. Um 14h hatte ich den Wagen wieder, incl. dem V13 Kartenupdate.
Die Videobotschaft per Mail hat mich schon etwas vom Hocker gerissen, immerhin ist es eine kleine MB-Niederlassung im Münchner Umland. Langsam schreitet die Digitalisierung voran.
Ich kann bisher keinerlei Unterschied zu vorher feststellen.

Die einzigen artikulierten Konsequenzen sind zum jetzigen Zeitpunkt, dass ich ohne Update Probleme mit der nächsten Hauptuntersuchung bekommen könnte...!

Bis mir keine anderen Sanktionen zugänglich gemacht werden, sehe ich für ein überstürztes Update keine Notwendigkeit.

Außerdem halte ich es nicht für unclever, das Wirksamwerden der zugesicherten Motorensondergarantie auf einen Startzeitpunkt zu legen, wo die reguläre Werksgarantie bereits abgelaufen ist...!

-🙂

Gruss
Nico + Crew

Zitat:

@princeton schrieb am 29. November 2018 um 14:26:20 Uhr:


Die einzigen artikulierten Konsequenzen sind zum jetzigen Zeitpunkt, dass ich ohne Update Probleme mit der nächsten Hauptuntersuchung bekommen könnte...!

Bis mir keine anderen Sanktionen zugänglich gemacht werden, sehe ich für ein überstürztes Update keine Notwendigkeit.

Außerdem halte ich es nicht für unclever, das Wirksamwerden der zugesicherten Motorensondergarantie auf einen Startzeitpunkt zu legen, wo die reguläre Werksgarantie bereits abgelaufen ist...!

-🙂

Gruss
Nico + Crew

Ich tendiere zum Abwarten statt zum vorauseilenden Gehorsam, da es bestätigterweise keinerlei Vorteile gibt und möglicherweise gar keine Stilllegungsbescheide versandt werden.

Die Beispiele aus dem VW-Lager sind aller Voraussicht nach nicht auf die V-Klasse Updates übertragbar, da es ja bei Mercedes nach Selbstauskunft keine Änderungen der Spezifikationen gibt.

Zitat:

@princeton schrieb am 29. November 2018 um 14:26:20 Uhr:


Die einzigen artikulierten Konsequenzen sind zum jetzigen Zeitpunkt, dass ich ohne Update Probleme mit der nächsten Hauptuntersuchung bekommen könnte...!

Bis mir keine anderen Sanktionen zugänglich gemacht werden, sehe ich für ein überstürztes Update keine Notwendigkeit.

Außerdem halte ich es nicht für unclever, das Wirksamwerden der zugesicherten Motorensondergarantie auf einen Startzeitpunkt zu legen, wo die reguläre Werksgarantie bereits abgelaufen ist...!

-🙂

Gruss
Nico + Crew

Im Schreiben steht ja: "Die Teilnahme wird im Rahmen Hauptuntersuchung überprüft", was sich lediglich auf den TÜV-Termin bezieht, ansonsten gilt der Satz: "Für den Fall der Nichtteilnahme kann eine behördliche Stilllegung des Fahrzeuges nach § 5 FZV erfolgen."

Die Rückrufaktion bezüglich der "Kabelverlegung im Bereich Drehsitzgestell" hatte ich seinerzeit verbummelt und da kam auch prompt eine Mahnung vom KBA, also werden sie auch in diesem Fall nach einer gewissen Zeit die Mahnungen verschicken.

Ich habe keinen Kurzstreckenverkehr und der Motor läuft somit über 95% im optimalen Bereich, also sehe ich die Geschichte gelassen. Da die Anschlussgarantie über die TÜV-Dekade geht, war es mir wichtiger einen passenden Termin für die Aktion zu finden. Wenn erstmal die Mahnungen rausgehen, wird es sicherlich ein Gedränge in den Werkstätten geben...

Zitat:

Im Schreiben steht ja: "Die Teilnahme wird im Rahmen Hauptuntersuchung überprüft", was sich lediglich auf den TÜV-Termin bezieht, ansonsten gilt der Satz: "Für den Fall der Nichtteilnahme kann eine behördliche Stilllegung des Fahrzeuges nach § 5 FZV erfolgen."

Die Rückrufaktion bezüglich der "Kabelverlegung im Bereich Drehsitzgestell" hatte ich seinerzeit verbummelt und da kam auch prompt eine Mahnung vom KBA, also werden sie auch in diesem Fall nach einer gewissen Zeit die Mahnungen verschicken.

Ich habe keinen Kurzstreckenverkehr und der Motor läuft somit über 95% im optimalen Bereich, also sehe ich die Geschichte gelassen. Da die Anschlussgarantie über die TÜV-Dekade geht, war es mir wichtiger einen passenden Termin für die Aktion zu finden. Wenn erstmal die Mahnungen rausgehen, wird es sicherlich ein Gedränge in den Werkstätten geben...

Na ja, so schnell legt sich nix still, da kann man ganz entspannt sein. Was gibt der §5 FZV denn her? Lesen wir mal:

"(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen."

Mmmhhh: Ist die V-Klasse denn nun ohne Update nicht mehr vorschriftsmäßig? Das KBA betrachtet das derzeitige serienmäßige Motormanagement also als unzulässig, so schrieb es der Daimler an uns. Diesbezüglich teilt mir das CAC Maastricht mit:

"Daher haben wir gegen die Anordnung des KBA Widerspruch eingelegt, und werden offene Rechtsfragen gegebenenfalls auch gerichtlich klären lassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns nicht weiter dazu äußern."

Wir lernen also, dass Daimler Rechtsmittel gegen die Entscheidung des KBA eingelegt hat. Also ein schwebendes Verfahren, was dazu führt, dass das KBA keinen sofortigen Vollzug der Maßnahme anordnen kann.
Und selbst wenn es zum Äußersten kommt, muss das KBA erstmal die örtliche Zulassungsbehörde in die Spur schicken. Dann kommt dort auch erstmal noch mindestens eine Aufforderung, das Update doch machen zu lassen, und wenn man dann immer noch nicht reagiert, dann mag es irgendwann passieren, dass der reitende Behördenbote kommt und die Plakette vom Kennzeichen kratzen will.

Dazu wird er aber sicher erstmal abwarten müssen, was die nächste Hauptuntersuchung sagt. Was, wenn der TÜVer nun gerade seinen HU-Adapter zur Kalibrierung weggeschickt hat und nun keine Systemdaten auslesen kann? Dann gibt's die HU-Plakette halt ohne diesen Prüfschritt, und alles ist gut.

Niemand zwingt Einen, das Nachweisblatt ans KBA zu schicken, dass man das Update machen lassen hat, also alles gut.

Ich habe den V seit heute wieder aus der Werkstatt und habe gerade geguckt, kein Softwareupdate heimlich raufgespielt. Hätte ich den Jungs aber auch geraten. Never touch a running system.

Grüße der Gardiner

@gardiner
unter normalen Umständen würde ich es auch so sehen. Aber in dieser emotional aufgeheizten Situation würde ich nicht darauf bauen, dass irgendwelche Behörden sich nachsagen lassen wollen, durch Verzögerungen zum Fahrverbotsdesaster aktiv beigetragen zu haben.
Jeder hat höllische Angst unter Umständen einen Präzedenzfall zu schaffen, siehe auch mein weiter oben zitierten Zeitungsartikel. Es geht um ziemlich viel für Politik und Beteiligte und da wird wohl eher hart durchgegriffen, als auf die (teils berechtigen) Belange Einzelner Rücksicht genommen.

Allerdings wohne ich auch in Bayern und da habe ich schon ganz andere Geschichten mit meiner Harley erlebt...

Gruss
Claus

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