@HHH1961 Schön, dass Du was neues gelernt hast. Ja, tatsächlich, auch geringe Mängel muss der Fahrzeughalter abstellen. Und, falls du es nicht wusstest: Auch mit nur einem einzigen geringen Mangel hättest du keinen Rechtsanspruch auf die Zuteilung der Plakette, falls du nämlich beispielsweise nicht erkennen lässt, dass du willens bist, den geringen Mangel abzustellen 😎