Software Update Rückruf OF07.08-S-100-01A
Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.
Viele Grüße
Michael
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Unzeit schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:23:51 Uhr:
Die Informationspolitik von Mercedes bezüglich des Updates ist ja - wie hier im Forum beschrieben - recht dürftig, auch was die Provision der Kundenberater für die teilweise ohne Einwilligung der Kunden durchgeführten Updates ist. Weiss vielleicht jemand (vielleicht ein Mitarbeiter) wie hoch diese Kopfgeldprämie pro erlegtem Kunden ist? Muss wohl recht hoch sein, sonst würden sie zumindest vorher fragen.
Kopfgeldprämie gibt es nicht, aber gute Kunden kriegen gegen einen Beitrag in die Kaffeekasse den etwas neueren und besseren Softwarestand.
Hartnäckig halt sich mittlerweile das Gerücht, dass die neue Software ein Placebo sei. Unter dem immensen Zeitdruck ist es den Softwareentwicklern nicht gelungen, fristgerecht die neue Software fertigzustellen. In einer Krisensitzung entschied man sich dann, eine Placebo-Software auszuliefern.
Das Kalkül scheint aufzugehen: Es wurde ein Zeitpunkt kurz vor Winterbeginn ausgewählt, wo nach dem Jahrhundert-Sommer, mit Einbruch der Temperaturen, die Motoren zwangsläufig ein anderes Verhalten aufweisen. Gleichzeitig wurden Desinformationen in den diversen Foren gestreut, von rauerem Motorenlauf, Leistungsverlust, geringere Höchstgeschwindigkeit, veränderte Schaltzyklen, höhreren Sprit- und AdBlue-Verbrauch etc.
Dieses führte dazu, dass zahlreiche Kunden das KBA anschrieben oder die Anwälte mobilisierten und das KBA somit zufriedengestellt ist, da anscheinend die Hersteller der Forderung zur Softwareänderung nachgekommen sind.
Dieses würde auch erklären, weshalb diejenigen, welche mit ihrem Wagen durchweg zufrieden sind, keine Veränderung, bzw. positive Veränderungen feststellen und diejenigen, welche schon immer mit ihrem Fahrzeug gehadert haben, plötzlich eine massive Verschlechterung feststellen ;-)
Fazit: jeder bekommt das, was er erwartet hat.
Gruss
Claus
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Also das KBA setzt die Frist auf den 30.09.2020 für das Update. Jetzt wird ja nicht gleich in der ersten Woche im Oktober der Mitarbeiter der zuständigen Zulassungsstelle vor der Haustür stehen. Vermutlich wird es vorher noch ein Schreiben mit der Androhung der Stillegung geben.
Ich gehe davon aus, dass man die ganze Angelegenheit noch locker bis in den November verschleppen kann. Und bis dahin wird es hoffentlich Rechtssicherheit geben.
Habe seid dem Software Update mittlerweile ca. 35 000 Kilometer gefahren. Der durch den Bordcomputer errechnete Durchschnitsverbrauch ist um 0,4 Liter gestiegen. Der Ad-Blue Verbrauch um ca. 25%.
Besonders nervig ist die Warnanzeige für den Ad-Blue Füllstand, diese erscheint jetzt schon kurz vor halb.
Meist lassen sich nicht mal fünf Liter nachfüllen.
Das ist schon nicht zu verachten. Bei einer jährlichen Fahrleistung von 60Tkm/a entspricht das ca. Mehrkosten von 300 EUR/a, je nach Preis des Diesel/Liter. Bei einer Nutzungsdauer von angenommenen 5 Jahren sind das dann schon 1500 EUR. Kommt dann noch ein Schaden durch erhöhten Verschleiß des Abgaßtraktes, Sensoren oder ggf. auch Motorteile hinzu, dann sind bedingt durch das Update schnell ein paar Tausender im Wind. Das kann man aber natürlich statistisch erst nach mind. 5 Jahren erfassen und belegen, wenn man denn Zugriff auf solche Daten hat - diese liegen wie so oft in der Hand des Herstellers, bzw. der Vertragswerkstätten ...
Ich gebe @KielerSprotte voll und ganz recht. Das sollte auf jeden Fall drin sein. Ich frage mich jedoch, warum das KBA nicht als Endtermin den 31.10.2020 genommen hat, sollte doch dann voraussichtlich Rechtsklarheit durch den EUGH geschaffen sein, zumindest ist der Termin des Urteils so angekündigt! 😕
Na da haben die Werkstätten aber einiges zu tun bis zum 30.September.
Ne Frage: Bekomme ich dann tatsächlich nochmal eine letzte Aufforderung/Frist von der Zulassungsstelle bevor sie das Fahrzeug zwangsstilllegt oder kann das ab dem 01.Oktober unangekündigt passieren?
Ich würde sonst einmal erst deren Aufforderung awarten. In meinem Schreiben vom KBA steht ja lediglich, dass die Daten nach dem 30.09.20 an die Zulassungsbehörde weitergeleitet werden.
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Zitat:
@Schorschi schrieb am 2. September 2020 um 14:06:21 Uhr:
Na da haben die Werkstätten aber einiges zu tun bis zum 30.September.
Ne Frage: Bekomme ich dann tatsächlich nochmal eine letzte Aufforderung/Frist von der Zulassungsstelle bevor sie das Fahrzeug zwangsstilllegt oder kann das ab dem 01.Oktober unangekündigt passieren?
Ich würde sonst einmal erst deren Aufforderung awarten. In meinem Schreiben vom KBA steht ja lediglich, dass die Daten nach dem 30.09.20 an die Zulassungsbehörde weitergeleitet werden.
Ich hatte mal mit dem Strassenverkehrsamt zu diesen Thema telefoniert- folgende Aussage erhalten:
Das KBA bearbeitet die Liste welche Fahrzeuge das Update nicht haben. Anschließend geht die Meldung an die zugehörige Strassenverkehrsbehörde.
Das Strassenverkehrsamt meldet sich Schriftlich bei dir, dass dein Fahrzeug ein Mangel hat. Dazu knöpfen die dir ein Busgeld in Höhe von 60€ ab. Wenn du das Schreiben hast, bekommst du noch eine Frist von 2 Wochen zum beheben (Update aufspielen) ansonsten kommen die raus und kratzen an deiner Plakette rum und es nicht die Grüne Plakette hinter der Scheibe 😉
Gruß
Ich hatte einen Fall mit Volkswagen und da hat man mir vom Straßenverkehrsamt 4 Wochen Zeit gegeben es zu beheben. Ich musste auch kein Bußgeld bezahlen.
Zitat:
@ollibardowick schrieb am 27. August 2020 um 13:33:19 Uhr:
Mein Anwalt hat mir mitgeteilt:
...in obiger Angelegenheit teilen wir mit, dass es (zumindest) für Ihre Schadensersatzansprüche keine Rolle spielt, inwieweit Sie das Update aufspielen lassen oder nicht....Die nächsten Urteile werden richtungsweisend sein.
Ich werd das Update also Ende September aufspielen lassen müssen wenn ich nicht auf einmal ein entstempeltes Kennzeichen vorfinden will. Unglaublich was da abgezogen wird.
Bei mir nun in der 1. Instanz 85% Sieg vor dem LG Stuttgart mit aufgespieltem Update (damals iR Garantie NOx Sensor von MB gefordert). (Fragt mich nicht nach den 15%; ich werde das zig-seitige Urteil trotz gewisser juristischer Affinität bestenfalls in einer 8-wöchigen Regenperiode lesen). Mein RA geht aktuell von Berufung durch MB aus und die EU-Richter lassen sich ja auch enorm Zeit.
Nach meiner Einschätzung ist hinsichtlich der merkbaren Faktoren am Update wirklich die Notlaufwarnung bei halbvollem kleinen AB Tank das Schlimmste. Da bleibt die alte Siffe ewig im Tank. Der erhöhte AB Verbrauch wäre eigentlich bei meiner moderaten Fahrweise und voller Nutzung des 11.5 Liter Tanks kaum ein Problem.
Die Tragik bleibt, dass zwischen sturem Autohersteller und sturer Gesetzgebung nur sehr aufwändige bis irrsinnige Prozesse bleiben, die von der RSV finanziert Ergebnisse liefern, die den Kläger auch nicht glücklich machen ;-)
Ansonsten kann ich über meinen 4 1/4 Jahre alten Vito außer einer langsam zu knirschen beginnenden Schiebetüre kaum Negatives sagen - weiter ein prima Auto mit dem ich sehr gerne fahre!
ich habe das update gerne mitgemacht, da es nox um 4/5tel reduziert.
aber die meldung bei noch halbvollem 11,5 l tank (zusatzheizung!) nervt tatsächlich sehr. bereits nach etwa 1700 km kommt die erste meldung bei mir.
letztlich zwar nur um die ecke zur lkw-adblue-zapfe, aber unterwegs ganz schön nervig.
durfte das thema heute einem polizisten erläutern, der parallel adblue tanken musste beim vito, der in nrw gerade erste wahl für polizeifahrzeuge ist.
Zitat:
@schoema schrieb am 14. September 2020 um 21:42:17 Uhr:
...
Die Tragik bleibt, dass zwischen sturem Autohersteller und sturer Gesetzgebung nur sehr aufwändige bis irrsinnige Prozesse bleiben, die von der RSV finanziert Ergebnisse liefern, die den Kläger auch nicht glücklich machen ;-)
...
Das ist an deutschen Gerichten leider fast immer so, unabhängig, ob es sich um Autohersteller oder Andere handelt.
Danke für Deine Info.
PS: Das EUGH-Urteil ist ja für kommenden Monat angekündigt. Ich hoffe der Zeitplan wird eingehalten, egal, wie das Urteil dann aussieht.
Gibt es zum anstehenden EUGH-Urteil ein Aktenzeichen/Referenz/Webpage? Unter Verweis auf ein schwebendes Verfahren sollten die Zulassungsbehörden doch erst einmal stillhalten. Und ja, die Rechtssicherheit wäre schon wichtig. Wäre zwar komisch, wenn das EUGH das Thermofenster erlaubt, wäre aber auch sehr komisch, wenn es erlaubt wird, und trotzdem eine Stilllegung erfolgt.
einfach mal die Internetsuche bedienen: Stichworte "EUGH Diesel Thermofenster".
Da kommt genug zur Ansicht.
Beispielweise hier ein paar Links aus dem Suchergebnis:
Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
https://www.db-anwaelte.de/.../?...
dejure.org:
https://dejure.org/.../rechtsprechung?...
Gansel Rechsanwälte:
https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/.../...thermofenster-fuer-illegal
Hahn Rechtsanwälte:
https://hahn-rechtsanwaelte.de/abgasskandal/eugh-urteil-c69318/
Das Aktenzeichen dürfte demnach C-693/18 sein ....
🙂
So, habe jetzt den Termin für das "Zwangsupdate" ausgemacht.
Vorangegangen war die Erkenntnis, dass die für mich zuständige Zulassungsbehörde hier keine Fristaufschübe gewährt und direkt das Schreiben mit der Zwangsstilllegung inkl. Gebührenbescheid versendet, sobald sie vom KBA Nachricht erhalten! Der Nachbarkreis ist da mit mehreren Wochen wesentlich kulanter. Wieder einmal ein Beispiel für den herrlichen Föderalismus hier in Deutschland!
Die einzige Chance dem zu entgehen wäre gewesen: Auto selbst Ende des Monats abzumelden, das Urteil in ein paar Wochen abzuwarten und dann bestenfalls ohne Update das Auto wieder zulassen zu können.
Naja, sollte die gegenwärtige Auslegung des Thermofensters als illegal verurteilt werden, ist jedenfalls der Weg einer Schadenersatzforderung gegenüber dem Hersteller geebnet, den ich dann aber auch ganz bestimmt beschreiten werde.
Sollte Daimler Recht bekommen, bin ich allerdings gea...., weil ich dann ein Update habe, was mehr schadet, als nützt. Das KBA würde es freuen, wenn dann nur noch ganz wenige nicht geupdatete Fahrzeuge übrig blieben. Ich hoffe, dass es dann aber bald ein Update des Updates gibt um die sinnbefreiten Änderung wieder zurück zu nehmen.
Aus dem anstehenden Urteil des EUGH wird sich mE keinesfalls ein Recht auf Verzicht auf das Update ableiten lassen.
„Sinnbefreit“ ist das Update sicher nicht; die grds. Verbesserung des NOx Ausstoßes ist ja nachgewiesen. Es bleibt halt die Frage der sofortigen oder später möglichen Nachteile und deren Bewertung.
Zitat:
@Schorschi schrieb am 16. September 2020 um 13:55:25 Uhr:
So, habe jetzt den Termin für das "Zwangsupdate" ausgemacht.
Vorangegangen war die Erkenntnis, dass die für mich zuständige Zulassungsbehörde hier keine Fristaufschübe gewährt und direkt das Schreiben mit der Zwangsstilllegung inkl. Gebührenbescheid versendet, sobald sie vom KBA Nachricht erhalten! Der Nachbarkreis ist da mit mehreren Wochen wesentlich kulanter. Wieder einmal ein Beispiel für den herrlichen Föderalismus hier in Deutschland!
Die einzige Chance dem zu entgehen wäre gewesen: Auto selbst Ende des Monats abzumelden, das Urteil in ein paar Wochen abzuwarten und dann bestenfalls ohne Update das Auto wieder zulassen zu können.
Naja, sollte die gegenwärtige Auslegung des Thermofensters als illegal verurteilt werden, ist jedenfalls der Weg einer Schadenersatzforderung gegenüber dem Hersteller geebnet, den ich dann aber auch ganz bestimmt beschreiten werde.
Sollte Daimler Recht bekommen, bin ich allerdings gea...., weil ich dann ein Update habe, was mehr schadet, als nützt. Das KBA würde es freuen, wenn dann nur noch ganz wenige nicht geupdatete Fahrzeuge übrig blieben. Ich hoffe, dass es dann aber bald ein Update des Updates gibt um die sinnbefreiten Änderung wieder zurück zu nehmen.
Welchen Schaden hast du denn durch das Update?
@a.l.65 Ganz sicher NOX Sensor!!!