Software Update Rückruf OF07.08-S-100-01A
Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.
Viele Grüße
Michael
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Unzeit schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:23:51 Uhr:
Die Informationspolitik von Mercedes bezüglich des Updates ist ja - wie hier im Forum beschrieben - recht dürftig, auch was die Provision der Kundenberater für die teilweise ohne Einwilligung der Kunden durchgeführten Updates ist. Weiss vielleicht jemand (vielleicht ein Mitarbeiter) wie hoch diese Kopfgeldprämie pro erlegtem Kunden ist? Muss wohl recht hoch sein, sonst würden sie zumindest vorher fragen.
Kopfgeldprämie gibt es nicht, aber gute Kunden kriegen gegen einen Beitrag in die Kaffeekasse den etwas neueren und besseren Softwarestand.
Hartnäckig halt sich mittlerweile das Gerücht, dass die neue Software ein Placebo sei. Unter dem immensen Zeitdruck ist es den Softwareentwicklern nicht gelungen, fristgerecht die neue Software fertigzustellen. In einer Krisensitzung entschied man sich dann, eine Placebo-Software auszuliefern.
Das Kalkül scheint aufzugehen: Es wurde ein Zeitpunkt kurz vor Winterbeginn ausgewählt, wo nach dem Jahrhundert-Sommer, mit Einbruch der Temperaturen, die Motoren zwangsläufig ein anderes Verhalten aufweisen. Gleichzeitig wurden Desinformationen in den diversen Foren gestreut, von rauerem Motorenlauf, Leistungsverlust, geringere Höchstgeschwindigkeit, veränderte Schaltzyklen, höhreren Sprit- und AdBlue-Verbrauch etc.
Dieses führte dazu, dass zahlreiche Kunden das KBA anschrieben oder die Anwälte mobilisierten und das KBA somit zufriedengestellt ist, da anscheinend die Hersteller der Forderung zur Softwareänderung nachgekommen sind.
Dieses würde auch erklären, weshalb diejenigen, welche mit ihrem Wagen durchweg zufrieden sind, keine Veränderung, bzw. positive Veränderungen feststellen und diejenigen, welche schon immer mit ihrem Fahrzeug gehadert haben, plötzlich eine massive Verschlechterung feststellen ;-)
Fazit: jeder bekommt das, was er erwartet hat.
Gruss
Claus
1693 Antworten
Zitat:
@HUGO909 schrieb am 16. September 2020 um 16:28:45 Uhr:
@a.l.65 Ganz sicher NOX Sensor!!!
Ach so, wann denn?
Zitat:
@schoema schrieb am 16. September 2020 um 14:45:10 Uhr:
Aus dem anstehenden Urteil des EUGH wird sich mE keinesfalls ein Recht auf Verzicht auf das Update ableiten lassen.
Gut, ein Recht auf Verzicht ist wohl wirklich fragwürdig. Jedoch basiert der KBA-Rückruf, also das Zwangsupdate allein auf die Nutzung einer unzulässigen Abschalteinrichtung - genauer die besagten Thermofenster. Werden diese durch den EUGH als zulässig bewertet, fehlt dem KBA die Grundlage den Rückruf (Widerspruch seitens Daimler ist dazu ja eingelegt) aufrecht zu halten. Somit dürfte der Zwang zu diesem Update dann nichtig sein.
Entscheidet der EUGH, dass die Nutzung der Thermofenster nicht zulässig war/ist, so stehen natürlich die Chancen eines positiven Ausganges einer Klage gegen den Hersteller deutlich besser
.
Zitat:
„Sinnbefreit“ ist das Update sicher nicht; die grds. Verbesserung des NOx Ausstoßes ist ja nachgewiesen. Es bleibt halt die Frage der sofortigen oder später möglichen Nachteile und deren Bewertung.
Aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet ist das Update einerseits "sinnbefreit" und andererseits nicht. Natürlich ist aus der reinen Betrachtung der NOX Reduzierung das Update nicht sinnbefreit und sogar zu begrüßen. Sind die Thermofenster jedoch zulässig, so ist das Update im wahrsten Sinne des Wortes sinnbefreit, da es dann einer rechtlichen Grundlage entbehrt und der Motorschutz (angeführt durch den Hersteller) im Vordergrund steht (was auch zu begrüßen ist).
Zitat:
@Schorschi schrieb am 16. September 2020 um 13:55:25 Uhr:
So, habe jetzt den Termin für das "Zwangsupdate" ausgemacht.
Vorangegangen war die Erkenntnis, dass die für mich zuständige Zulassungsbehörde hier keine Fristaufschübe gewährt und direkt das Schreiben mit der Zwangsstilllegung inkl. Gebührenbescheid versendet, sobald sie vom KBA Nachricht erhalten! Der Nachbarkreis ist da mit mehreren Wochen wesentlich kulanter. Wieder einmal ein Beispiel für den herrlichen Föderalismus hier in Deutschland!
Die einzige Chance dem zu entgehen wäre gewesen: Auto selbst Ende des Monats abzumelden, das Urteil in ein paar Wochen abzuwarten und dann bestenfalls ohne Update das Auto wieder zulassen zu können.
Naja, sollte die gegenwärtige Auslegung des Thermofensters als illegal verurteilt werden, ist jedenfalls der Weg einer Schadenersatzforderung gegenüber dem Hersteller geebnet, den ich dann aber auch ganz bestimmt beschreiten werde.
Sollte Daimler Recht bekommen, bin ich allerdings gea...., weil ich dann ein Update habe, was mehr schadet, als nützt. Das KBA würde es freuen, wenn dann nur noch ganz wenige nicht geupdatete Fahrzeuge übrig blieben. Ich hoffe, dass es dann aber bald ein Update des Updates gibt um die sinnbefreiten Änderung wieder zurück zu nehmen.
Dann müsste der Staat dem Hersteller Schadensersatz zahlen. Aber da wird sich der Staat auch rausreden.....
Fakt ist, dass mit dem Update der Adblue-Verbrauch steigt. Dies liegt vor allem daran, dass die Stickoxidwerte außerhalb der idealen Temperatur bei der Prüfstandsmessung jetzt auch in Ordnung sein müssen und deshalb über den gesamten Betriebsbereich deutlich mehr Harnstoff eingespritzt werden muss. Fakt ist auch, dass aus diesem Grund auch bei Außentemperaturen, bei dem das System noch gar nicht optimal arbeiten kann Harnstoff eingespritzt wird, der zusammen mit dem Ruß in der (kalten) Niederdruckabgasrückführung zu den mittlerweile ausreichend beschriebenen Versottung führt. Der Hersteller versucht dies dadurch zu minimieren, indem er versucht den Motor und den SCR-Kat schneller auf Betriebstemperatur zu bringen. Das ist dann von vielen mit einem veränderten Kaltlaufverhalten beschrieben, abgesehen von einem ziemlich sicheren Mehrverbrauch in der Kaltlaufphase.
Besonders die Kurzstreckenfahrer werden deshalb die gelack.... sein. Einziger positiver Nebeneffekt außer einer fragwürdigen Reduktion der Stickoxidwerte zulasten einer höheren Co2-Emision könnte sein, dass neue Feundschaften an der Adblue-Zapfsäule geschlossen werden, weil man sich ständig sieht.
Und aus diesen Gründen sehe ich nicht ein, weshalb ich für den Mist, den jemand anders gebaut hat und für den ich nichts, aber auch gar nichts kann und für den ich eine Menge Geld bezahlt habe nicht einen Ausgleich verlangen kann!
Ähnliche Themen
Bei meinem Kumpel mit nem Mitte 2015er Auto, der täglich nur Stadtverkehr und Kurzstrecken fährt(außer Inntal im Jahr Österreich), gibt es trotz alter Nox Sensoren(nicht getauscht beim Update) nach wie vor keinerlei Probleme.
Sein ab reset Verbrauch im KI über die letzten aufgezeichneten 25tkm seit dem Update ist allerdings von 8,6 auf 9,2l gestiegen. 0,4l/100km finde ich persönlich lachhaft. Das Update war bei ihm 11/2018, in dem Fall 23tkm her. AdBlue füllt er nach, wenn’s leer ist und fertig.
Auch aus dem Kundenkreis hier läuft der Großteil der Autos, klar haben wir die NOX Sensoren am Lager, aber das wir täglich welche wechseln kann man beim besten Willen nicht sagen. Diesen Monat war es erst ein einziger von einer der fraglichen Teilenummern für den 447 und von der anderen Nummer ging der letzte Ende Juli. Also von einer Häufung würde ich da nicht sprechen.
So siehts aus! Leider! Aber es steht jedem frei Konsequenzen zu ziehen...
Wem da die Fantasie was das sein könnte fehlt, konzentriert sich besser auf die schönen Seiten des Lebens.
LG
Zitat:
@Schorschi schrieb am 17. September 2020 um 13:31:18 Uhr:
Fakt ist, dass mit dem Update der Adblue-Verbrauch steigt. Dies liegt vor allem daran, dass die Stickoxidwerte außerhalb der idealen Temperatur bei der Prüfstandsmessung jetzt auch in Ordnung sein müssen und deshalb über den gesamten Betriebsbereich deutlich mehr Harnstoff eingespritzt werden muss. Fakt ist auch, dass aus diesem Grund auch bei Außentemperaturen, bei dem das System noch gar nicht optimal arbeiten kann Harnstoff eingespritzt wird, der zusammen mit dem Ruß in der (kalten) Niederdruckabgasrückführung zu den mittlerweile ausreichend beschriebenen Versottung führt. Der Hersteller versucht dies dadurch zu minimieren, indem er versucht den Motor und den SCR-Kat schneller auf Betriebstemperatur zu bringen. Das ist dann von vielen mit einem veränderten Kaltlaufverhalten beschrieben, abgesehen von einem ziemlich sicheren Mehrverbrauch in der Kaltlaufphase.
Besonders die Kurzstreckenfahrer werden deshalb die gelack.... sein. Einziger positiver Nebeneffekt außer einer fragwürdigen Reduktion der Stickoxidwerte zulasten einer höheren Co2-Emision könnte sein, dass neue Feundschaften an der Adblue-Zapfsäule geschlossen werden, weil man sich ständig sieht.
Und aus diesen Gründen sehe ich nicht ein, weshalb ich für den Mist, den jemand anders gebaut hat und für den ich nichts, aber auch gar nichts kann und für den ich eine Menge Geld bezahlt habe nicht einen Ausgleich verlangen kann!
Ich bleibe zunächst einmal bei der alten Software. Bis dato sind ja keine Vorteile des Software-Updates bekannt. Ich bin gespannt wie die Zulassungsbehörden in dem laufenden Verfahren reagieren und freue mich über Berichte in diesem Forum.
Ich habe am Freitag den 25.09. das Update jetzt aufspielen lassen. Habe einfach nicht die Muße mich mit der Zulassungsbehörde anzulegen.
Letztendlich kann ich mir nicht vorstellen, das das Urteil zugunsten MB gefällt wird, da ja zumindest die NOx Werte besser werden. Was durch den vermeintlich höheren Verbrauch vom Kraftstoff an CO2 mehr ausgestoßen wird, ist natürlich ein anderes Blatt (oder auch nicht).
Für mich persönlich hoffe ich nicht das es negative Folgen haben wird (Motorschutz), da mein Fahrprofil nicht gerade optimal für einen Diesel ist.
Falls mir negative Dinge auffallen, werde ich mich diesbezüglich hier wieder melden.
Euch allen, egal ob mit oder ohne Update, allseits Gute Fahrt.
Habe auch einen MB Vito Neuwagen in 1-2018 gekauft und dieser muss zum zwingenden Software Update. Das Schreiben vom KBA diesbezüglich habe ich auch schon erhalten. Würde den Vito aufgrund dieser Mängel wieder an MB zurückgeben.
Hatte zum Kaufzeitpunkt zwar eine Rechtsschutzversicherung, aber keine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung...
der kollege wird dir schon ein mandat schmackhaft machen wollen, aber dir hoffentlich auch die kostenfolge genau erklären
Zitat:
@klima2007 schrieb am 10. Oktober 2020 um 14:26:19 Uhr:
Habe auch einen MB Vito Neuwagen in 1-2018 gekauft und dieser muss zum zwingenden Software Update. Das Schreiben vom KBA diesbezüglich habe ich auch schon erhalten. Würde den Vito aufgrund dieser Mängel wieder an MB zurückgeben.
Hatte zum Kaufzeitpunkt zwar eine Rechtsschutzversicherung, aber keine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung...
Was hat die Verkehrsrechtschutz damit zu tun?
Sicher das es nicht freiwillig ist? Schau mal auf der Homepage.
Bist du unzufrieden mit dem Fahrzeug?






