Software Update Rückruf OF07.08-S-100-01A
Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.
Viele Grüße
Michael
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Unzeit schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:23:51 Uhr:
Die Informationspolitik von Mercedes bezüglich des Updates ist ja - wie hier im Forum beschrieben - recht dürftig, auch was die Provision der Kundenberater für die teilweise ohne Einwilligung der Kunden durchgeführten Updates ist. Weiss vielleicht jemand (vielleicht ein Mitarbeiter) wie hoch diese Kopfgeldprämie pro erlegtem Kunden ist? Muss wohl recht hoch sein, sonst würden sie zumindest vorher fragen.
Kopfgeldprämie gibt es nicht, aber gute Kunden kriegen gegen einen Beitrag in die Kaffeekasse den etwas neueren und besseren Softwarestand.
Hartnäckig halt sich mittlerweile das Gerücht, dass die neue Software ein Placebo sei. Unter dem immensen Zeitdruck ist es den Softwareentwicklern nicht gelungen, fristgerecht die neue Software fertigzustellen. In einer Krisensitzung entschied man sich dann, eine Placebo-Software auszuliefern.
Das Kalkül scheint aufzugehen: Es wurde ein Zeitpunkt kurz vor Winterbeginn ausgewählt, wo nach dem Jahrhundert-Sommer, mit Einbruch der Temperaturen, die Motoren zwangsläufig ein anderes Verhalten aufweisen. Gleichzeitig wurden Desinformationen in den diversen Foren gestreut, von rauerem Motorenlauf, Leistungsverlust, geringere Höchstgeschwindigkeit, veränderte Schaltzyklen, höhreren Sprit- und AdBlue-Verbrauch etc.
Dieses führte dazu, dass zahlreiche Kunden das KBA anschrieben oder die Anwälte mobilisierten und das KBA somit zufriedengestellt ist, da anscheinend die Hersteller der Forderung zur Softwareänderung nachgekommen sind.
Dieses würde auch erklären, weshalb diejenigen, welche mit ihrem Wagen durchweg zufrieden sind, keine Veränderung, bzw. positive Veränderungen feststellen und diejenigen, welche schon immer mit ihrem Fahrzeug gehadert haben, plötzlich eine massive Verschlechterung feststellen ;-)
Fazit: jeder bekommt das, was er erwartet hat.
Gruss
Claus
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Mein Anwalt hat mir mitgeteilt:
...in obiger Angelegenheit teilen wir mit, dass es (zumindest) für Ihre Schadensersatzansprüche keine Rolle spielt, inwieweit Sie das Update aufspielen lassen oder nicht....
Die nächsten Urteile werden richtungsweisend sein.
Ich werd das Update also Ende September aufspielen lassen müssen wenn ich nicht auf einmal ein entstempeltes Kennzeichen vorfinden will. Unglaublich was da abgezogen wird.
Zitat:
@Bernh24 schrieb am 27. August 2020 um 11:26:10 Uhr:
So ist das leider. Die Sichtweisen unterscheiden sich halt.Für mich macht das Abwarten der Entscheidung des EUGH, ob Thermofenster nun illegal sind oder nicht schon Sinn, denn genau darum geht es in deisem betreffenden Rückruf. Daimler selbst hat zu diesem Rückruf Widerspruch mit der Begründung des Motorschutzes eingelegt und die Entscheidung, ob das ok ist oder nicht fällt das EUGH im Oktober diesen Jahres.
Im August 2017 habe ich den Mercedes Benz, Marco Polo von Daimler AG erworben, im guten Glauben, daß ich ungehindert damit fahren kann. Das Auto hatte zu dem Zeitpunkt die höchste Schadstoffklasseneinstufung, nämlich 6b. Das KBA hatte für das Modell ja auch die Typengenehmigung gegeben und das Fahrzeug war bisher für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Dann wurde ja bekanntlich die Daimler AG vom KBA beschuldigt, eine illegale Abschalteinrichtung angewendet zu haben - Daimler AG bestreitet dieses und somit ist der Sachverhalt nicht geklärt. Demzufolge muß das Gericht prüfen und klären, welche Aussage richtig ist.
Mir persönlich fehlt hierzu jeglicher Sachverstand und ich möchte gerne abwarten, wie das Gericht entscheiden wird.
Und genau das ist der entscheidende Punkt!
Das KBA sagt, es wurde eine unrechtmäßige Abschalteinrichtung verwendet. Der Hersteller selbst bestreitet dies. Eine Entscheidung dazu fällt im Oktober 2020 an einem europäischem Gericht. Bis dahin basiert der Rückruf und somit auch die Stilllegungsandrohung lediglich auf einer Behauptung des KBA. Entscheidet der EUGH, dass die Thermofenster illegal sind, wie das KBA es behauptet, so muss das Update natürlich aufgespielt werden. Ist der EUGH aber entgegen dem KBA der Auffassung, dass das nicht der Fall ist, so ist auch der Rückruf nichtig und das Aufspielen des Updates nicht erforderlich.
Zitat:
@Bernh24 schrieb am 27. August 2020 um 22:16:53 Uhr:
Und genau das ist der entscheidende Punkt!
Das KBA sagt, es wurde eine unrechtmäßige Abschalteinrichtung verwendet. Der Hersteller selbst bestreitet dies. Eine Entscheidung dazu fällt im Oktober 2020 an einem europäischem Gericht. Bis dahin basiert der Rückruf und somit auch die Stilllegungsandrohung lediglich auf einer Behauptung des KBA. Entscheidet der EUGH, dass die Thermofenster illegal sind, wie das KBA es behauptet, so muss das Update natürlich aufgespielt werden. Ist der EUGH aber entgegen dem KBA der Auffassung, dass das nicht der Fall ist, so ist auch der Rückruf nichtig und das Aufspielen des Updates nicht erforderlich.
Da bin ich mal gespannt was da raus kommt.
Aber eins ist sicher, egal was das EUGH entscheidet, die Klagewelle wird weiter gehen. :-)
Dann müsste ja Daimler das Update wieder rückgängig machen, das wird aber bestimmt nicht einfach.
Spätestens dann, hagelt es wieder Klagen.
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Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 27. August 2020 um 22:58:58 Uhr:
Warum sollte das Update wieder runter?
Weil es dann nicht notwendig wäre und mir nur Mehrkosten bringt.
Der Addblue verbrauch ist extrem gestiegen.
Diesel mehr Verbrauch etc.
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 27. August 2020 um 22:58:58 Uhr:
Warum sollte das Update wieder runter?
Der Hersteller sagt, dass die Nutzung der Thermofenster dem Motorschutz dient. Also ist die Möglichkeit eines Schadens am Motor mit Update wohl höher, da diese Thermofenster deutlich verändert worden sind. Eine zusätzliche Heizung, wie bei einem Nachrüstsatz einer AdBlue-Einrichtung für ältere Dieselfahrzeuge vorhanden, gibt es nicht im V und wurde zusammen mit dem Softwareupdate auch nicht verbaut.
Ergo: Wenn die Thermofenster durch den EUGH als zulässig eingestuft werden sollten Besitzer Ihrer bereits geupdateten Fahrzeuge einen Anspruch auf den ursprünglichen Motorschutz haben.
Wie @ThomasV6TDI schon richtig sagt: "... die Klagewelle wird weiter gehen."
@Bernh24
Deine Argumentation macht deutlich mehr Sinn als wenn mir einer schreibt weil der Verbrauch so hoch ist und das nun ein Loch in die Haushaltskasse reißt.
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 29. August 2020 um 12:36:32 Uhr:
@Bernh24
Deine Argumentation macht deutlich mehr Sinn als wenn mir einer schreibt weil der Verbrauch so hoch ist und das nun ein Loch in die Haushaltskasse reißt.
Nicht jeder überblickt das große ganze, wie man an deinem Beitrag sieht.
Genau wie einige das Update verweigern, kann ich nach dem Urteil verlangen wieder den Ursprungs zustand zu erhalten. Falls das EUGH bestätigt das das Update unnütz war.
Zitat:
@ThomasV6TDI schrieb am 29. August 2020 um 14:22:00 Uhr:
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 29. August 2020 um 12:36:32 Uhr:
@Bernh24
Deine Argumentation macht deutlich mehr Sinn als wenn mir einer schreibt weil der Verbrauch so hoch ist und das nun ein Loch in die Haushaltskasse reißt.Nicht jeder überblickt das große ganze, wie man an deinem Beitrag sieht.
Genau wie einige das Update verweigern, kann ich nach dem Urteil verlangen wieder den Ursprungs zustand zu erhalten. Falls das EUGH bestätigt das das Update unnütz war.
Wie schon gesagt falls du später den Ursprungszustand einklagen möchtest sollte zumindest dein Anwalt Ahnung haben.
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 29. August 2020 um 14:44:16 Uhr:
Zitat:
@ThomasV6TDI schrieb am 29. August 2020 um 14:22:00 Uhr:
Nicht jeder überblickt das große ganze, wie man an deinem Beitrag sieht.
Genau wie einige das Update verweigern, kann ich nach dem Urteil verlangen wieder den Ursprungs zustand zu erhalten. Falls das EUGH bestätigt das das Update unnütz war.
Wie schon gesagt falls du später den Ursprungszustand einklagen möchtest sollte zumindest dein Anwalt Ahnung haben.
Keine Angst, das läuft. Und da meiner eh im Februar zurück geht, ist mir das Herzlichen Egal.
Ich hab die 100euro Gutschein mitgenommen, der Rest ist mir Wurscht.
Soll sich der nächste damit rum Ärgern. :-)
Ob der Motor dann 300.000km oder 298.000km hält, wird den meisten hier auch egal sein.
Zitat:
@a.l.65 schrieb am 29. August 2020 um 15:38:42 Uhr:
Genau, schön die Probleme an die nächste Generation weiter geben..
Welche Probleme? Laut Daimler ist doch alles schick.
Aktuell wird doch alles nur Heiß gekocht, keiner weiß was stimmt.
Eine reine Hexenjagd.
Zitat:
@a.l.65 schrieb am 29. August 2020 um 15:38:42 Uhr:
Genau, schön die Probleme an die nächste Generation weiter geben..
Die 18 jährigen wollen eher AMGs statt V-Klasse fahren. Also wird die nächste Generation nicht betroffen sein.