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Smart mit Anhängerkupplung

Smart Fortwo 451
Themenstarteram 8. Oktober 2004 um 10:18

Ist es möglich den Smart mit einer Anhängerkupplung zu versehen? Wenn ja - wer hat bereits Anhänger damit gezogen. Da meine Frau sich für einen Smart interessiert, habe ich diese Frage noch mit in die Entscheidung eingebracht, da mir die Transporteigenschaften sehr zweifelhaft erscheinen.

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema
am 18. Februar 2010 um 12:19

Genau, und ein "ordentliches" Auto, welches billiger ist als ein Smart, steht dem Smart ja auch in keinster Weise nach... Man zahlt auch nur 20€ Steuern im Jahr, man hat auch eine sehr günstige Versicherungseinstufung. Man ist genau so Sparsam unterwegs, überall werden schöne Parkplätze für einen Freigehalten....

Und das alles damit ich dann für die paar mal im Jahr wo ich einen Anhänger nutze mehr laden könnte als ich eigentlich brauche? Ich darf mit meinem Anhänger am Smart 23 Kästen Sprudel Transportieren, genau so viele wie auf einen Standart Anhänger Passen. Und selbst am Baumarktparkplatz, wo ich micht nicht entsinnen kann überdurchschnittlich viele Parkplätze anzutreffen, Passe ich mit meinem 4,7m langem Gespann auf jeden Pakplatz, und muss nicht ausschau nach einem doppel Parkplatz halten.

Ein Anhänger für einen Smart macht in meinen Augen viel sinn. an 320Tagen im Jahr benötige ich ein Fahrzeug für 2 Personen, mit dem ich gerne Fahre (Smart) für die 45 Tage im Jahr, wo ich etwas Sperriges Transportieren will, nehme ich meinen Anhänger, und Transportiere es damit... Achja, und wenn ich in den Urlaub fahre, hänge ich meinen Wohnwagen an, der schon über 8000 km hinter meinem smart verbracht hat.

Auch wenn ich mich wiederhole: Die einzige Kritik die man zum smart und Anhänger/Wohnwagen hört kommt aus dem Internet. Alle Anderen welche mich mit meinem Gespann gesehen haben waren begeistert.

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Ja gibt mitlerweile einige Fertige Wohnwagen in der Gewichtsklasse zB. drück hier und und hier und drück hier und drück hier.

Gibt noch nen Paar mehr müßte dafür aber erst länger suchen.

Gruß Ingo

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst

Tach Leute.

zum Thema höchste anhängelast. Wenn Das zugfahrzeug maximal 450Kg ziehen darf, darf der Anhänger auch nur 450Kg zulässiges gesammtgewicht haben. Wenn der Anhänger jetzt 750Kg zulässiges Gesamtgewicht hat, und selber 150Kg wiegt, gibt es die möglichkeit den Anhänger Abzulasten.

Hi,

ich habe eine andere Info erhalten: habe mir letztens in einem Hängerverleih einen PKW-Transportanhänger ausgeliehen der leer 450 KG wiegt und insgesamt mit Eigengewicht gesamt 2500 KG nehmen darf, ich sagte zum Vermieter das mein PKW "nur" 2100 KG auf AHK nehmen darf und darauf hin hat er mich gefragt wie schwer ist denn der PKW den ich transportieren will, ich 1600 KG, er also 1600 + 450 ist ein Gesamtgewicht von 2050 KG die ich ganz legal und offiziell nehmen darf, also euere Smarts dürfen "laut ihm" auch so einen fetten PKW TRANSPORT ANHÄNGER mit Gesamtgewicht von 2500 KG nehmen nur dürft ihr dann halt kein weiteres KG mehr drauf tun :D da somit eure 450 KG ausgeschöpft sind.. Also Smart Zuggewicht gesamt 450 KG egal wieviel der Hänger nehmen darf, ihr dürft halt nicht über 450 KG an der Kugel haben.

MFG LEUK

PS: den Hänger hier, Bild anbei, den dürft ihr "laut ihm :D " auch ganz legal nehmen, er hat ein Gesamtgewicht von 1200 KG, leer wiegt er nur 150 - 180 KG, für den Smart dann Zuladung 270 + 180 der Hänger = 450 KG was eigendlich schon recht ordentlich ist für einen PKW dieser Grösse!!! mit dem Windwiederstand dürfte der Smart auf der AB Probleme bekommen, aber das ist wieder eine andere Geschichte...Ersatzmotore gibts genug in der Bucht :D

am 6. Oktober 2008 um 22:56

Hmm, wenn das wirklich so ist, wäre es ja noch besser, bin mir da dann jetzt aber nicht so sicher. Habe auch mal bei mobile geschaut, und da bekommt man schon vollwertige gebruachte wohnanhänger die Leer unter 400Kg wiegen. Also mit Tisch Bett Kombination und Küchenzeile, und Teilweise auch Toilette. Wäre ech interessant, vor allem da man die dann gebraucht schon zwischen 500 und 1500€ bekommt. Allerdings sollte man dann einen etwas stärkeren Motot im smart haben, oder darauf achten das der Anhänger wenig Luftwiederstand bietet.

Eine andere Alternative wäre natürlich selbst einen Wohnanhänger auf ein Fertiges Fahrgestell zu bauen. Dafür müsste man natürlich Handwerkliches Geschik mitbringen. Gerade wenn es darum geht einen möglichst leichten Wohnanhänger zu bauen wäre dass interessant.

Wie ist es eigentlich mit der zulässigen Anhängelast wenn der Anhänger gebremst ist? erhöht sich dann die Anhängelast beim smart?

er hier hats nicht hingeschrieben ob die 450 KG gebremst oder ungebremst sind...

am 7. Oktober 2008 um 11:50

Betreffend Anhängelast => der jeweils kleinste Wert gilt. beim smart 400 kg exkl. Stützlast

Dieser Wert gilt für gebremste und ungebremste Anhänger.

 

Wichtig zu wissen:

http://www.clevertrailer.ch/pdfs/Infoletter-e-d.pdf

www.clevertrailer.ch

 

clevertrailer

Ich habe bei einem der Hersteller von Anhängerkupplungen für Smart gelesen das es keinen generellen Garantieverlust gibt. Schaut doch einmal bei dem Hersteller aus der Schweiz nach, da ist das Originalschreiben von Smart abgedruckt.Garantieverlust durch Anhängerkupplung am Smart.

Ich habe mit meinem Diesel schon schwere Anbhänger gezogen, funktioniert einwandfrei. Man muss nur auf die Stützlast achten.

Ich bin gerade dabei (jetzt noch ca. 4 Wochen) mir einen richtigen Wohnwagen zu bauen in dem man schlafen,sitzen,stehen,kochen und sogar auf die Toilette gehen kann. Bilder kommen in den nächsten Tagen

--------------Alles ist möglich-------------

Gruß

Michael

am 23. Oktober 2008 um 21:28

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst

Tach Leute.

zum Thema höchste anhängelast. Wenn Das zugfahrzeug maximal 450Kg ziehen darf, darf der Anhänger auch nur 450Kg zulässiges gesammtgewicht haben. Wenn der Anhänger jetzt 750Kg zulässiges Gesamtgewicht hat, und selber 150Kg wiegt, gibt es die möglichkeit den Anhänger Abzulasten. Dann kann man zum Tüv Gutachter gehen, der einem Dann bescheinigt das dies Technich möglich ist. Dann kann man den Anhänger zulassen mit einem zulässigen gesamtgewicht von 450Kg. Somit hat man eine Nutzlast von 300Kg. Natürlich schaft der Anhänger noch die vollen 750Kg, aber nicht unbedingt der Smart.

Wenn der Wagen 450 Kg ziehen darf, dann sind das 450 Kg Tatsächliches Gewicht. wenn der Hänger 2000 Kg zulässiges Gesamt gewicht hat, dann ist das das maximale Gesamt gewicht, hätte der Hänger 400 Kg eigengewicht, darfste denHänger Leer + 95 Kg Zuladung ziehen.

Ja ich kann rechnen, denn mit den Smart 451 darf man 450 Kg ziehen und die AHK hat eine Stützlast von 45 Kg, also siehe oben 495 Kg minus 45 Kg = 450 Kg. die 45 Kg werden dem Leergewicht des Smart zugerechnet.

AHK - Daten bei Mitsterdotcom.

 

E.V.

 

na was will man mehr? knapp 500 KG darf er ganz legal nehmen, das bedeutet also dieses Eigenheim darf er ziehen!

http://www.hymer.ag/.../grundrisse11.html&singleview=41

 

am 24. Oktober 2008 um 11:31

Zitat:

Original geschrieben von Leuk

na was will man mehr? knapp 500 KG darf er ganz legal nehmen, das bedeutet also dieses Eigenheim darf er ziehen!

http://www.hymer.ag/.../grundrisse11.html&singleview=41

Radio Eriwan würde sagen : im prinzip ja, ABER

Eigengewicht ca. kg 460

Masse in fahrbereitem Zustand ca. kg 490

Stimmt die Eigenmasse ??? ich sage nein, weil ich schon mit neuen WoWa beim TÜV über die Wagen bin, 50 Kg mehr als angegeben war fast normal.

Bei der Masse im fahrbereiten Zustand ist das Gewicht für die Gasflasche ( 5 Kg oder 11 Kg - Stahl oder Alu flasche??? ) mit eingerechnet, ebenso wie die Wasservorräte in den Kanistern - und WC aber nie die ganz mögliche Füllmenge.

Dann müßte auch noch Bettzeug, Kleidung , Teller, Tassen Töpfe usw. rechnen.

Zur Frage ob man den WoWa ziehen darf kann man Jein sagen.

Weil man mit so einen kleinen Wagen einen doch so großen WoWa zieht, muß man damit rechnen das die Rennleitung sagt: Bitte folgen bis zur Waage, und dann ??? na ja bis 3 % werden die Augen zugedrückt, aber dann ......................................

 

MiniGlobe Dethleffs-Wohnwagens

http://www.misterdotcom.info/.../wohnwagen.html

Grüße

E.V.

 

am 24. Oktober 2008 um 11:52

wer sagt denn etwas von 460Kg? es sind doch 360Kg Leergewicht, und jetzt mal ohne die Stützlast zu rechnen hätte man 90Kg Zuladung, wenn man vom offiziellen wert ausgeht. Natürlich sollte man den Wohnwagen mal in dem zustand wiegen lassen wie er üblicherweise da steht. Und danach kann man dann auch rechnen was man noch alles reinpacken darf. Ich würde sogar das Leergewicht ändern lassen, nachdem man sich den Wohnwagen so eingerichtet hat wie man ihn will, und dann mit voller Gasflasche und Wassertank. Denn sonst belügt man sich ja nur selbst. Natürlich ist es Knapp mit der Zuladung, aber das ist doch bei beinahe allen Wohnwagen so. Ein Wohnwagen der Leer 1500Kg wiegt darf in der Regel auch nur 300Kg einpacken, was verhältnismäßig wenig ist. Und wenn der Trachtenverein einen öfters anhält würde ich mir beim 2. oder 3. mal eine art "Quittung" geben lassen, die ich dem nächsten Trachtenverein zeigen kann... Ich gehe aber nicht davon aus das man mit einem solchen Zug oft angehalten wird, höchstens mal von einem Polizisten der sich dafür interessiert wie das machbar ist, und sehen möchte ob das alles so in ordnung ist.

am 24. Oktober 2008 um 12:08

@ DamielvanAalst

siehe Link weiter oben

handet es sich um einen Puck 120 GT und der hat die Gewichte

Eigengewicht ca. kg 460

Masse in fahrbereitem Zustand ca. kg 490

Höchstzuladung ca. kg 210

Technisch zulässige Gesamtmasse kg 700

 

Wie kommst du auf 360 Kg ohne Stützlast zu rechnen ???????????????????????????????????????????

oder meinst du einen anderen Wohnwagen als den Puck 120 GT ?????

und wie du sehen kannst, sind alle Gewichte ca. Angaben, bis auf zulässige Gesamt Masse ( Gewicht )

 

Grüße

E.V.

 

bitte nicht vergessen, in den Smartkofferraum kann man auch noch was an Gewicht einpacken....

am 24. Oktober 2008 um 12:33

Oh, hatte den Link nicht gesehen, ich dachte es geht sich um den qek junior, welcher ein leergewicht von 360kg hat. Ich hatte gedacht das du dich nur vertippt hattest... Man sollte den wohnwagen natürlich auch nutzen können, und das kann man nicht wenn man nichts zuladen darf. Aber leer könnte es möglich sein (vorausgesetzt die stützlast ist richtig verteilt) Würde aber trotzdem nicht mit dem gedanken spielen, es sei denn man will die inneneinrichtung eh ausbauen oder erleichtern...

am 26. Oktober 2008 um 15:13

Hallo

Achtung, die Anhängelast ist bereits einschliesslich der Stützlast => 400 + 40 kg (MDC 405 + 45 kg)

Darauf kommt nicht noch einmal die Stützlast.

Zudem gibt es bei den verschiedenen Fahrdynamiktests (z.B. Anfahren am Hang und Bremsen) eine weitere wichtige Grösse:

Die gesamte Anhängerzugmasse ist mit 1490 kg geprüft.

Smart = 1050 kg

Anhänger = 440 kg

 

Viel Spass beim Anhänger fahren

clevertrailer

am 26. Oktober 2008 um 18:05

Es gibt soweit ich weiß 2 Anhängerkupplungen, Die hier: http://www.kfz-hammer.de/navigation/smartab2007.html hat eine Anhängelast von 450Kg+45Kg stützlast, jedenfalls steht es so auf deren Homepage. Ob dies nun stimmt kann ich nicht sagen, wer es genau wissen will muss nachfragen.

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