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Smart electric drive Leasing

Smart Fortwo 451
Themenstarteram 17. April 2016 um 17:39

Smart electric-drive leasen? Auf keinen Fall, man wird vorsätzlich betrogen!

Wer glaubt, die Anschaffung eines Elektro-Autos werde besonders gefördert und sei besonders günstig, muss sich eines Besseren belehren lassen.

Ein Beispiel aus dem Hause Mercedes (Smart-Center) und der Mercedes Leasing GmbH:

Unser erstes Fahrzeug des Typs Smart „electric drive“ haben wir im Dez. 2012 erhalten.

Der Verkäufer des Autohauses „Smart Center“ hat uns dann auf die äußerst günstigen Finanzierungmöglichkeit über die Mercedes Leasing GmbH hingewiesen:

0 % Finanzierungszinsen, evtl auch negative Zinsen, d.h. -1 %.

Wir haben daraufhin eine hohe Leasingrate von monatlich ca. 396 € netto (ca. 21.240 € Kaufpreis netto, ohne Rabatt) gewählt, um das Fahrzeug nach 36 Monaten zum Restwert von ca. 7.300 € erwerben zu können. Dies war der vom Verkäufer bestätigte Rückkaufwert.

Nach nunmehr 3 Jahren wollen wir das Fahrzeug zu diesem Preis käuflich erwerben und sobald ein neues Fahrzeug auf den Markt kommt ggfls. ersetzen oder behalten.

Das Autohaus teilte uns daraufhin mit, dass wir das Fahrzeug nicht zum bestätigten Restwert von ca 7.300 € sondern zum Vorzugspreis von ca. 12.000 €, also mit einem Aufschlag von ca. 4.700 € vom Smart-Center erwerben könnten. Der reguläre Zeitwert auf dem Gebrauchtmarkt wäre sogar 15.000 €, also ein Mehrerlös von 8.300 €. Wir würden also einen Schnäppchen machen.

Wer jedoch nachrechnet, kommt auf ein ganz anderes Ergebnis, nämlich vorsätzliche Übervorteilung des Leasingnehmers mit Wucherzinsen:

36 Raten à 396 € = 14.256 €, plus Restwert 7.300 € ergibt Finanzierungszins: ca. 0 %

36 Raten à 396 € = 14.256 €, plus Restwert 11.700 € ergibt Finanzierungszins: ca. 10 %

36 Raten à 396 € = 14.256 €, plus Restwert 15.000 € ergibt Finanzierungszins: ca. 15 %

 

Dieses Geschäftsgebaren des Smart-Centers als Erfüllungsgehilfe der DB-Leasingbank kann man nur als vorsätzlichen Betrug und arglistige Täuschung des Kunden bezeichnen.

Das Autohaus und die Finanzierungsbank arbeiten hier Hand in Hand gegen den Kunden, der um mindestens 4.700 € oder sogar 8.300 € betrogen wird.

Ist dies der Preis der Elektro-Mobilität?

Alle Kunden bei der DB-Leasing GmbH sollten sich zusammenschließen und vor Gericht klagen. Zumindest die Presse sollte involviert werden

Beste Antwort im Thema

Es ist nicht unüblich, dass man Sachen die man nicht versteht ins Lächerliche zieht.

Denk mal drüber nach.

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War der Restwert = Übernahmepreis nicht im Vertrag schriftlich fixiert?

Das bestätigt mich in meiner Abwehrhaltung hinsichtlich Elektroauto!

Irgendwie erinnert mich das an den Glühbirnen Irrsinn der EU.

Ich bin ein eigentlich sehr umweltbewusster Mensch, mit Recyclingtick, Bioessen, natürlich aus möglichst lokalem Anbau. Aber bei der Elektromobilität habe ich sehr große Zweifel: Ist das wirklich umweltfreundlich, oder nur Geldschneiderei? Vor allem, falls tatsächlich viele Leute Elektroautos kaufen, wird das dann als Ausrede genommen, dass wir doch Atomkraft brauchen?

am 17. April 2016 um 18:41

Es war am Ende Leasing und keine Finanzierung. Da gibt es wohl keinen garantierten Anspruch auf Rückkauf zu einem gewissen Preis. Ansonsten könnte man ihn problemlos einklagen.

Man kann eben nicht alles haben, also einerseits die Sicherheit eines Kilometerleasings auf den entsprechenden Betrag, andererseits die Garantie das Auto für den Preis übernehmen zu können.

Wer es anfangs besser weiß, der sollte finanzieren und nicht leasen. Aber damit hat er natürlich nicht nur die Chance, sondern auch das Risiko. Hinterher aber nur die Vorteile abgreifen wollen ... das gilt nicht ;).

Das alles hat übrigens null mit dem "E" beim Auto zu tun.

In den mir von MB bekannten Leasingverträgen ist immer ausdrücklich die Unmöglichkeit des Kauf der Leasingsache vermerkt, weil man sich gerade bei der von dir vorgenannten Vorgehensweise der Steuerhinterziehung schuldig machen würde. Somit ist der Leasinggeber der Eigentümer am ende der Laufzeit und kann den Preis ausweisen der ihm Genehm ist. Ausserdem hattest du durch die hohen Raten auch eine Verringerung deiner Steuerlast.

Die Unterschrift unter den Vertrag habt ihr selbst gesetzt. Als Geschäftsleute solltet ihr schon ein bisschen steuerwissen haben. Vertrauen ist gut aber selber Wissen ist besser.

Leasing, vor allem Kilometerleasing ist ganz einfach die falsche Finanzierungsform wenn beabsichtigt ist, das Fahrzeug nach Laufzeitende zu übernehmen.

Mit der Art des Antriebs hat das nicht das geringste zu tun.

Mir wäre zumindest aus eigener Erfahrung auch kein KM-Leasing Vertrag bekannt, der dem Leasingnehmer den Kauf zu einem bestimmten Preis nach der Laufzeit garantiert.

Würde dem Sinn eines KM-Leasings auch widersprechen (Restwertrisiko beim Leasinggeber)

Deine 7300€ werden halt der kalkulatorische Restwert gewesen sein. Das besdeutet nicht, dass Du oder irgendwer anders das Auto zu diesem Preis bekommt.

Hilft im Nachhinein natürlich nichts mehr, aber in diesem Fall wäre eine sog. Ballonfinanzierung, eventuell auch ein Restwertleasing mit vertragl. Ankaufregelung das geeignete Mittel der Wahl gewesen.

Sehe ich auch so, Ballonfinanzierung wäre sinnvoller gewesen.

Wenn nirgends schriftlich vereinbart wurde, das zu dem Preis gekauft werden kann, siehts schlecht aus. Und das wird es nicht, weil es dann eine verdeckte Finanzierung wäre mit Steuerhinterziehung.

Mit dem Leasing hat man sich die garantierte Rücknahme mit km X gesichert. Das Vermarktungsrisiko dem Händler überlasssen.

Jetzt wo sich der Markt besser entwickelt hat, als damals kalkuliert, kann man sich die Rosine nicht auch noch rauspicken.

Das ist halt mal der Fall, wo das Autohaus am Gebrauchtwagen noch was verdient.

Ohne recherchiert zu haben, kann ich mir nicht vorstellen, dass bei einem NP von 21.000 die Karre noch 15.000 wert ist...

Ich hatte gerade bei Seat das Angebot zum Kauf aus dem Leasing...generell weiß der Verkäufer, welcher kalkulative Restwert bei der Bank auf den Tisch muss um den Wagen dort auszulösen....aber...ohne schriftliche Bestätigung hat man halt kein Anrecht drauf...mir war es zu teuer. Da wäre ich mit einer Ballonfinanzierung besser dran gewesen.

am 19. April 2016 um 11:58

Zitat:

@BMWX3_3.0d schrieb am 17. April 2016 um 23:58:57 Uhr:

weil man sich gerade bei der von dir vorgenannten Vorgehensweise der Steuerhinterziehung schuldig machen würde.

Na ja, Steuerhinterziehung ist ein etwas harter Begriff - vorausgesetzt, die Rechnung für den Kauf des Leasingobjekts wird ordnungsgemäß gebucht.

Dann passiert eigentlich bei der nächsten Betriebsprüfung "nur" folgendes:

Der Steuerprüfer erkennt, dass die Leasingraten fälschlicherweise abgesetzt wurden und behandelt den LV als normalen Kauf und rechnet die AfA gegen die (relativ hohen) Leasingraten. Die Steuer aus der Differenz muss nachentrichtet werden.

Nicht alles, worauf ein Betriebsprüfer stößt, ist gleich Steuerbetrug oder -Hinterziehung.

Jetzt kommt aber das Fatale: Es erfolgt eine Kontrollmitteilung an das FA des Leasinggebers, der in einem solchen Fall zu Unrecht die AfA abgesetzt hat und die nun rückgängig gemacht wird. Das ist der Grund, weshalb der Leasinggeber extrem vorsichtig mit Kaufoptionen ist.

Gruß

Der Chaosmanager

@Chaosmanager

Ich bin jetzt kein Steuerberater oder ähnliches, aber aufgrund meines Berufes doch einigermaßen mit so dem einen oder anderem Steuerproblem schon konfrontiert gewesen.

Du setzt durch die hohe Leasingrate den, je nach Rechtsform der Firma, Gewinn oder deine eigenen Einkünfte runter, reduzierst dadurch deine Steuerlast. Sobald du dieses Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit in dein privates oder geschäftliches Vermögen übernimmst, hast du dich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht, da du deine Steuerlast über Gebühr verringert u. damit du dich einer verdeckten Gewinnausschüttung schuldig gemacht. Vorallem wenn der Kaufpreis gegenüber dem Marktpreis sehr viel niedriger ausfällt.

Ich empfehle dir, diesen Aspekt bei Gelegenheit mit deinem Steuerberater zu diskutieren.

am 19. April 2016 um 16:05

Zitat:

@BMWX3_3.0d schrieb am 19. April 2016 um 17:48:56 Uhr:

@Chaosmanager

Ich bin jetzt kein Steuerberater oder ähnliches, aber aufgrund meines Berufes doch einigermaßen mit so dem einen oder anderem Steuerproblem schon konfrontiert gewesen.

Du setzt durch die hohe Leasingrate den, je nach Rechtsform der Firma, Gewinn oder deine eigenen Einkünfte runter, reduzierst dadurch deine Steuerlast. Sobald du dieses Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit in dein privates oder geschäftliches Vermögen übernimmst, hast du dich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht, da du deine Steuerlast über Gebühr verringert u. damit du dich einer verdeckten Gewinnausschüttung schuldig gemacht. Vorallem wenn der Kaufpreis gegenüber dem Marktpreis sehr viel niedriger ausfällt.

Ich empfehle dir, diesen Aspekt bei Gelegenheit mit deinem Steuerberater zu diskutieren.

Bitte lies meinen Beitrag nochmals und Du wirst sehen, dass wir den Sachverhalt der Besteuerung absolut gleich bewerten.

Ich bin lediglich nicht sicher, ob der Sachverhalt tatsächlich als Steuerhinterziehung - also als Straftatbestand - gewertet würde. Allerdings fühle ich mich in Sachen Steuerhinterziehung auch nicht kompetent ;)

 

Grüße

Der Chaosmanager

@Chaosmanager

nur zur Info.

Bereits durch die Abgabe einer korregierten Umsatzsteueranmeldung kann das FA eine Steuerstrafverfahren einleiten, was im Ergebnis einer Steuerhinterziehung gleich kommt.

am 19. April 2016 um 19:24

Zitat:

@BMWX3_3.0d schrieb am 19. April 2016 um 19:32:33 Uhr:

 

Bereits durch die Abgabe einer korregierten Umsatzsteueranmeldung kann das FA eine Steuerstrafverfahren einleiten, was im Ergebnis einer Steuerhinterziehung gleich kommt.

OK, ich wusste nicht, dass man wegen Steuerhinterziehung belangt werden kann, wenn man alles ordnungsgemäß angibt.

Aber sei's drum, natürlich ist klar - wie ich schon ausführte - dass eine Ausübung der eingangs beschriebenen Kaufoption für den Leasingnehmer weitreichende steuerliche Konsequenzen hätte.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@benprettig schrieb am 18. April 2016 um 07:55:08 Uhr:

Ohne recherchiert zu haben, kann ich mir nicht vorstellen, dass bei einem NP von 21.000 die Karre noch 15.000 wert ist...

Für 7300€ wird ihn kein Händler hergeben:

http://suchen.mobile.de/.../auto?...

Bei den günstigen Angeboten (und nicht immer klar im Inserat ersichtlich) kommt noch die Batteriemiete (Care irgendwas, kostet um die 65€ im Monat) dazu, ob das bei dem Fahrzeug aus dem Leasingvertrag hier auch der Fall wäre ist mir jetzt unklar. Wenn der Leasingsmart beim nun folgenden Verkauf eine "Eigentumsbatterie" drin hat, schätze ich 15.000€ als ziemlich normal ein.

Der Smart Electric Drive wurde nur für kurze Zeit in geringer Stückzahl hergestellt und hält sich als Gebrauchtwagen ziemlich wacker... für das gleiche Geld kriegt man halt 2-3 Benziner ;)

Zitat:

@BMWX3_3.0d schrieb am 19. April 2016 um 17:48:56 Uhr:

@Chaosmanager

Ich bin jetzt kein Steuerberater ...

Das merkt man schnell, wenn hier mal ein paar Schlagwörter eingestreut werden, die dann nicht oder bestenfalls bedingt passen. Von der Bewertung bestimmter Sachverhalte wollen wir erst gar nicht reden.

Also immer schön flach halten den Ball. :D :D

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