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steuerliche Frage zu Leasing (Freiberufler)

Themenstarteram 18. Januar 2013 um 7:11

Ich bin freiberuflicher IT Berater und ab 1.3.13 für 12 Monate bei einem festen Kunden (wird wahrscheinlich 2014 um ein weiteres Jahr verlängert).

Ich möchte mir nun ein neues Auto kaufen und das geschäftlich leasen.

Ich habe ca. 200 Fahrten à 40km einfache Wegstrecke von Zuhause zum Kunden.

Keine weiteren beruflich bedingten Fahrten.

-> 16000km p.a.

Nach meiner Erfahrung kommen noch ca. 4000km private Fahrten dazu, so dass ein Leasing mit 20.000km p.a. nahe liegt.

Damit liegt der geschäftliche Anteil bei 80% und der private bei 20%

Für diesen Fall wäre es wohl sinnvoll Fahrtenbuch zu führen und nicht die 1% Regelung + 0,03% für die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte.

Ist es für diesen Fall korrekt alle Aufwendungen für das Fahrzeug zu 80% als Betriebsausgaben anzurechnen?

Vorsteuerabzug genauso für 80% der Aufwendungen.

Muss ich sonst etwas beachten/versteuern?

Beste Antwort im Thema
am 27. Januar 2013 um 10:43

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

 

Ogottogottogott... Da habe ich ja wirklich alles falsch gemacht. :eek:

Mach' Dir nichts draus - so ist unser jschie66 halt ... bevor er seinen C1 fuhr, war seine Empfehlung das Piaggio Dreirad ... ;)

Übrigens bezweifle ich auch, dass er Freiberufler ist. Manche kennen wahrscheinlich den Unterschied zwischen gewerblicher und freiberuflicher Selbstständigkeit nicht.

Gruß

Der Chaosmanager

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am 18. Januar 2013 um 7:41

Bei dem Einkommen und den Arbeitszeiten würde ich mir einen Steuerberater leisten, soviel Zeit wie du sparst wirst du damit glücklicher (von Fehlern die du vermeidest mal ganz abgesehen). Von dem kannst du dir rechnen lassen was dich wie teuer kommt. Wenn du jetzt nicht was ziemlich abgehobenes holst, dann wird die Differenz zwischen 1%-Regel und Fahrtenbuch so gering sein, dass es m.E. den Aufwand (und die Kosten eines Fahrtenbuchs) nicht Wert ist. Und wenn das Fahrtenbuch am Ende nicht akzeptiert wird, dann wars noch für die Katz...

am 18. Januar 2013 um 9:35

Zitat:

Original geschrieben von hjscheidt

Für diesen Fall wäre es wohl sinnvoll Fahrtenbuch zu führen und nicht die 1% Regelung + 0,03% für die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte.

Ist es für diesen Fall korrekt alle Aufwendungen für das Fahrzeug zu 80% als Betriebsausgaben anzurechnen?

Vorsteuerabzug genauso für 80% der Aufwendungen.

Muss ich sonst etwas beachten/versteuern?

Du vermischst hier zwei unterschiedliche Dinge:

Wenn Dein Auto zum Betriebsvermögen gehört, dann sind 100 % der Aufwendungen für den PKW auch als Betriebsausgaben absetzbar, das gleiche gilt für den Vorsteuerabzug.

Das hat mit der Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung überhaupt nichts zu tun.

Ob nun die 1 % Regelung oder ein Fahrtenbuch in Deinem Fall günstiger wären, musst Du selbst berechnen - das hängt von den tatsächlichen Kosten ab (mir wäre ein Fahrtenbuch viel zu aufwändig).

Jedenfalls entfallen bei Dir die 0,03 % für die Fahrten zum Arbeitsplatz - es sei denn, Du hast Dein Büro nicht zuhause sondern anderswo. Die Fahrten zu Deinem Kunden sind geschäftliche Fahrten und müssen nicht als Fahrten zur Arbeitsstätte versteuert werden.

Gruß

Der Chaosmanager

PS: Ein Steuerberater kann Dich da natürlich optimal beraten.

Themenstarteram 18. Januar 2013 um 10:38

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Jedenfalls entfallen bei Dir die 0,03 % für die Fahrten zum Arbeitsplatz - es sei denn, Du hast Dein Büro nicht zuhause sondern anderswo. Die Fahrten zu Deinem Kunden sind geschäftliche Fahrten und müssen nicht als Fahrten zur Arbeitsstätte versteuert werden.

Das hat das FA vor Jahren bei einer Steuerprüfung so nicht gesehen. Die haben damals gesagt, da ich dort jeden Tag wäre, ist das mein regelmäßiger Arbeitsplatz und wird nicht als geschäftliche Fahrt gewertet, sondern als Fahrt Wohnung Arbeitsplatz.

Wenn ich 80/20 Verhältnis habe und alle Kosten als Ausgaben ansetze und dann 20% als Privatnutzung unter Einnahmen versteuere, kommt das auf das Gleiche raus, als wenn ich nur 80% der Kosten als Ausgabe werte.

0,03% Regel gilt nur in Verbindung mit der 1% Pauschale.

Das habe ich schon grob überschlagen und käme mich so teuer, dass es gar nicht lohnen würde.

Ich habe leider bisher keine sonderlich guten Erfahrungen Steuerberatern gemacht. Bis auf den Autoaspekt den ich bisher nicht hatte, mache ich eine einfache E-Ü Rechnung, die total simpel ist. Dafür brauche ich keinen Steuerberater.

Da mein Fahrprofil ziemlich eintönig ist, wäre auch das Fahrtenbuch kein so großer Aufwand.

Ich habe massig Artikel zu dem Thema gelesen, so 100% passt keiner zu mir.

Am Ende mache ich halt die 0,30€ pro KM und lasse das Auto als Privatwagen laufen.

Fraglich ist nur, ob 0,30€ pro Km oder pro Entfernungskm. Hängt wieder davon ab ob die Fahrt als geschäftliche Fahrt oder als Fahrt Wohnung/Arbeitsstätte gewertet wird.

am 18. Januar 2013 um 10:47

Zitat:

Original geschrieben von hjscheidt

 

Das hat das FA vor Jahren bei einer Steuerprüfung so nicht gesehen. Die haben damals gesagt, da ich dort jeden Tag wäre, ist das mein regelmäßiger Arbeitsplatz und wird nicht als geschäftliche Fahrt gewertet, sondern als Fahrt Wohnung Arbeitsplatz.

Wenn das in Deinem Fall so ist, dann kannst Du Dein Auto ja überhaupt nicht betrieblich absetzen, denn dann sind ja auch die 16.000 km p. a. zum Kunden keine geschäftlichen Fahrten ... allerdings entfiele ja dann auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils ...

 

Gruß

Der Chaosmanager

 

Themenstarteram 18. Januar 2013 um 10:59

und genau da ist das FA inkonsequent.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählen als geschäftliche Fahrt, werden aber nicht so besteuert.

2008 gab es ein Urteil, dass der Arbeitsplatz beim Kunde auch bei langfristigem Einsatz nicht als regelmäßige Betriebsstätte zählt.

http://www.steuerberater-empfehlung.de/steuertipp/id/1016/Betriebliche_Einrichtung_eines_Kunden_des_Arbeitgebers_ist_keine_regelmaessige_Arbeitsstaette

Passt aber auch nicht ganz 100% da es sich im einen Angestellten handelte, der beim Kunden des Arbeitgebers arbeitete.

Sinngemäß aber übertragbar.

Mein Steuerprüfung war 2001, damals hat man das anders gesehen und ich musste dann Fahrten mit einer 10 Jahre alten Klapperkiste mit 0,03% von damaligen Neupreis versteurn. Das war teuer. Ab da habe ich einfach überhaupt keine Fahrtkosten mehr geltend gemacht... Das war billiger.

am 18. Januar 2013 um 11:10

... das scheint in Deinem Fall sehr kompliziert zu sein. Ich denke, da bleibt Dir der Gang zu einem kompetenten Steuerberater nicht erspart.

Ich war sechs Jahre lang freiberuflich tätig und hatte auch Projekte über einen längeren Zeitraum beim gleichen Kunden. Ich habe meinen Wagen damals pauschal mit 1 % versteuert, die Fahrten zum Kunden habe ich nie als Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte gesehen und das FA auch nicht.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 18. Januar 2013 um 15:08

Ok, Danke

Zitat:

Original geschrieben von hjscheidt

Das hat das FA vor Jahren bei einer Steuerprüfung so nicht gesehen. Die haben damals gesagt, da ich dort jeden Tag wäre, ist das mein regelmäßiger Arbeitsplatz und wird nicht als geschäftliche Fahrt gewertet, sondern als Fahrt Wohnung Arbeitsplatz.

Aber sicherlich nur, weil Du im Zeitraum der Prüfung die Fahrten ausschließlich zu diesem Kunden getätigt hast, oder?

Ich bin selbst in der IT tätig und habe langfristige Projekte bei gleichen Kunden, die Einsatzorte wechseln aber (mal bei Kunde A in FFM und dann mal wieder ein Tag bei Kunde B, Kunde C, ...)

Wenn das bei Dir nicht zutrifft, wird es wohl etwas schwieriger. Macht ja auch Sinn, wenn Du ein ganzes Jahr (oder länger) ausschließlich bei Kunde A arbeitest; ist ja schon fast Scheinselbständigkeit!

Immer dran denken, dass der Staat Pleite ist und jedem Euro hinterher rennt!

Oder am einfachsten:

Gründe eine GmbH und dann sollte sich das Problem erledigt haben.

Dann wird das Fahrzeug als Dienstwagen gestellt und Du kannst zwischen FB und 1% entscheiden.

Aber dann hast Du noch andere "Steuern" und "Abgaben" am Bein, die Du als Freiberufler eventuell nicht hast. Suche Dir noch ein paar Kleinkunden und dann sollte dieses Problem nicht mehr auftauchen.

ABER: Chaosmanager hat Recht - gehe zu einem kompetenten Steuerberater.

Hier ist entscheidend die wirtschaftliche Nutzung. Hiernach wird das Fahrzeug ausschließlich für die Fahrten zum Geschäftskunden genutzt. Das heißt in der Regel du arbeitest nicht zu Hause sonder bei dem Kunden (wenn immer der gleiche Ort). Demnach stellt der Kunde dir einen Arbeitsplatz zur Verfügung. Demzufolge sind die Fahrten zu deinem Kunden wie bei einem Arbeitnehmer zur versteuern. d.h. 1% + 0,03% ./. 0,30 € pro Entfernungskilometer. So wäre die normale Versteuerung des privaten Anteils. Hierbei ist zu beachten das Ertragsteuerlich und Umsatzsteuerlich der PKW im Betriebsvermögen ist. Alle Kosten die mit dem Fahrzeug zusammenhängen wären natürlich Ausgaben.

Du kannst das Fahrzeug aber auch nur Umsatzsteuerlich als Betriebsvermögen behandeln d. h. du berechnest alle Kosten und z.b. 80% des Fahrzeuges als Privatvermögen. Damit hast du einen Anteil von 20% der Kosten in der Umsatzsteuer(Vorsteuer) drin.

Bei 100% als Privatvermögen kannst du 0,30 € pro Entfernungskilometer ertragsteuerlich geltend machen.

Aber im Endeffekt mußt du dir selber ausrechnen was für dich die bessere Lösung ist. Ein Fahrtenbuch wird dir in diesem Falle nicht sehr viel helfen da hier immer nur der eine Auftraggeber drin steht und immer die gleiche Kilometerzahl. Im Zweifelsfall zum Steuerberater gehen und alle Unterlagen mitnehmen der wird dir das richtig ausrechnen und sagen was du tun sollst.

Zitat:

Original geschrieben von ingefranz

Demnach stellt der Kunde dir einen Arbeitsplatz zur Verfügung. Demzufolge sind die Fahrten zu deinem Kunden wie bei einem Arbeitnehmer zur versteuern.

Ist das so? Der Kunde bekommt doch Rechnungen und führt ihn nicht als Angestellten auf der Gehaltsliste.

Andreas

Themenstarteram 25. Januar 2013 um 11:59

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

Zitat:

Original geschrieben von ingefranz

Demnach stellt der Kunde dir einen Arbeitsplatz zur Verfügung. Demzufolge sind die Fahrten zu deinem Kunden wie bei einem Arbeitnehmer zur versteuern.

Ist das so? Der Kunde bekommt doch Rechnungen und führt ihn nicht als Angestellten auf der Gehaltsliste.

Andreas

So hat dass das Finanzamt vor 15 Jahren bei mir auch gesehen. Eine ungünstige Lösung, wenn der Weg zum Kunden rel. weit ist.

Möchte aber noch mal

http://...teuerberater-empfehlung.de/.../...gelmaessige_Arbeitsstaette

in's Rennen legen. Das ist ein neuer Entscheid von 2008, der 2009 noch mal bestätigt wurde.

Folgendes habe ich noch gefunden geschrieben von Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater:

Der BFH hat in seinen Urteilen vom 10. Juli 2008 - VI R 21/07 - und vom 9. Juli 2009 - VI R 21/08 - (BStBl 2009 II Seiten 818 und 822) entschieden, dass die betriebliche Einrichtung eines Kunden ... keine regelmäßige Arbeitsstätte ... ist, auch wenn ... bei dem Kunden längerfristig eingesetzt wird.

-> Also auch nach drei Monaten keine regelmäßige Arbeitsstätte.

Das ist schon richtig. Aber alle Urteile aus letzter Zeit beschäftigen sich mit wechselnden Arbeitstätten d. h. eventuelle Zweigniederlassungen usw. Du fährst aber immer an den gleichen Ort und daher passt das nicht. Also im zweifelsfall nachweisen das deine hauptsächliche Arbeit nicht beim Auftraggeber erfolgt. Dazu wäre hilfreich eine zweiter Auftraggeber oder zumindest der Nachweis um einen zu bekommen (Werbung usw.) Desweiteren würdest du den Verdacht der Scheinselbständigkeit ausräumen. Aber wie schon gesagt im Zweifelsfall einen Steuerberater aufsuchen. Für ein Beratungsgespäch wird dieser auch nicht so viel Gebühren nehmen.

am 27. Januar 2013 um 9:44

Ich bin auch freiberuflich tätig.

Du nutzt das Auto überwiegend geschäftlich. Folglich sollte es so wenig wie möglich Kosten verursachen.

Da du beruflich nichts zu transportieren hast und vermutlich Familienfahrten selten bis gar nicht stattfinden, sowie auch kein Präsentationsfahrzeug brauchst täte ich dir zum preiswertesten Auto das auf dem Markt verfügbar ist raten.

Das sind zB: Suzuki Alto, Citroen C1, Peugeot 107, Toyota Aygo, u.a. mit einem Spritverbruch von unter 5 ltr/100km, etwa 20 Euro KFZ-Steuer pro Jahr und Anschaffungskosten ab 6.500 Euro.

Damit hast Du wenig Wertverlust, Unterhaltskosten sind gering und der Verbrauch hält sich auch in Grenzen.

Sollten auch Familienfahrten in Betracht kommen würde ich zur Polo-Klasse wie zB Citroen C3 VTI68 oder VTI82 mit sparsamen 3-Zylinder-Motoren greifen, die ebenfalls um die 5 ltr/100 km Benzinverbrauch fahrbar sind und bis 24 Euro KFZ-Steuer im Jahr kosten. Neupreis dieser Fahrzeuge liegt auch nur bei 9-10.000 Euro.

Bei 20.000 km im Jahr lohnt sich ein Diesel nicht.

Was nun die 16.000 km betriebliche Fahrten angeht: einfach nicht mit der Wimper zucken und -,30 Euro je km absetzen (kein Fahrtenbuch führen!).

Beklagt das Finanzamt, dass Dein Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird, dann schreist Du gleich auf, dass Du nicht nur Dein Auto nimmst um zur Arbeit zu kommen sondern auch andere Fahrzeuge nutzt.

Bei 16.000 km im Jahr wird das aber wohl kaum ein Finanzamt mal anmäkeln.

Was Leasing angeht: Ich täte lieber einen Kredit mit Sondertilgungsrecht nutzen. Dann gehört Dir nachher das Auto. Die Raten dürften bei zB 7.000 Euro oder 10.000 Euro Neupreis auch nicht allzu hoch sein...

Bei 4.800 Euro Fahrkostenabschreibung im Jahr finanziert sich das Auto schon fast selbst.

Da Du vermutlich Rechnungen schreibst achte darauf, dass Du mehr als nur diesen einen Kunden hast, ansonsten könnte Dir eine Art Scheinselbständigkeit vorgeworfen werden (und Du kannst nur noch 0,30 Euro je Entfernungskilometer absetzen).

Sollte Finanzierung ein Problem darstellen, dann such Dir einfach nen noch ansehlichen Gebrauchten der noch 2 Jahre durchhält.

2 Liter Mehrverbrauch je 100km sind bei kalkulierten 40 tkm auf 2 Jahre auch nicht die Welt.

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Du nutzt das Auto überwiegend geschäftlich.

Da du beruflich nichts zu transportieren hast und vermutlich Familienfahrten selten bis gar nicht stattfinden, sowie auch kein Präsentationsfahrzeug brauchst ...

Das trifft ja 100% auf mich zu. :cool:

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

...täte ich dir zum preiswertesten Auto das auf dem Markt verfügbar ist raten.

Das sind zB: Suzuki Alto, Citroen C1, Peugeot 107, Toyota Aygo, u.a. mit einem Spritverbruch von unter 5 ltr/100km, etwa 20 Euro KFZ-Steuer pro Jahr und Anschaffungskosten ab 6.500 Euro.

Ogottogottogott... Da habe ich ja wirklich alles falsch gemacht. :eek:

Andreas

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