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Smart electric drive Leasing

Smart Fortwo 451
Themenstarteram 17. April 2016 um 17:39

Smart electric-drive leasen? Auf keinen Fall, man wird vorsätzlich betrogen!

Wer glaubt, die Anschaffung eines Elektro-Autos werde besonders gefördert und sei besonders günstig, muss sich eines Besseren belehren lassen.

Ein Beispiel aus dem Hause Mercedes (Smart-Center) und der Mercedes Leasing GmbH:

Unser erstes Fahrzeug des Typs Smart „electric drive“ haben wir im Dez. 2012 erhalten.

Der Verkäufer des Autohauses „Smart Center“ hat uns dann auf die äußerst günstigen Finanzierungmöglichkeit über die Mercedes Leasing GmbH hingewiesen:

0 % Finanzierungszinsen, evtl auch negative Zinsen, d.h. -1 %.

Wir haben daraufhin eine hohe Leasingrate von monatlich ca. 396 € netto (ca. 21.240 € Kaufpreis netto, ohne Rabatt) gewählt, um das Fahrzeug nach 36 Monaten zum Restwert von ca. 7.300 € erwerben zu können. Dies war der vom Verkäufer bestätigte Rückkaufwert.

Nach nunmehr 3 Jahren wollen wir das Fahrzeug zu diesem Preis käuflich erwerben und sobald ein neues Fahrzeug auf den Markt kommt ggfls. ersetzen oder behalten.

Das Autohaus teilte uns daraufhin mit, dass wir das Fahrzeug nicht zum bestätigten Restwert von ca 7.300 € sondern zum Vorzugspreis von ca. 12.000 €, also mit einem Aufschlag von ca. 4.700 € vom Smart-Center erwerben könnten. Der reguläre Zeitwert auf dem Gebrauchtmarkt wäre sogar 15.000 €, also ein Mehrerlös von 8.300 €. Wir würden also einen Schnäppchen machen.

Wer jedoch nachrechnet, kommt auf ein ganz anderes Ergebnis, nämlich vorsätzliche Übervorteilung des Leasingnehmers mit Wucherzinsen:

36 Raten à 396 € = 14.256 €, plus Restwert 7.300 € ergibt Finanzierungszins: ca. 0 %

36 Raten à 396 € = 14.256 €, plus Restwert 11.700 € ergibt Finanzierungszins: ca. 10 %

36 Raten à 396 € = 14.256 €, plus Restwert 15.000 € ergibt Finanzierungszins: ca. 15 %

 

Dieses Geschäftsgebaren des Smart-Centers als Erfüllungsgehilfe der DB-Leasingbank kann man nur als vorsätzlichen Betrug und arglistige Täuschung des Kunden bezeichnen.

Das Autohaus und die Finanzierungsbank arbeiten hier Hand in Hand gegen den Kunden, der um mindestens 4.700 € oder sogar 8.300 € betrogen wird.

Ist dies der Preis der Elektro-Mobilität?

Alle Kunden bei der DB-Leasing GmbH sollten sich zusammenschließen und vor Gericht klagen. Zumindest die Presse sollte involviert werden

Beste Antwort im Thema

Es ist nicht unüblich, dass man Sachen die man nicht versteht ins Lächerliche zieht.

Denk mal drüber nach.

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Zitat:

 

Das merkt man schnell, wenn hier mal ein paar Schlagwörter eingestreut werden, die dann nicht oder bestenfalls bedingt passen. Von der Bewertung bestimmter Sachverhalte wollen wir erst gar nicht reden.

Also immer schön flach halten den Ball. :D :D

Einfach nur Dumm rumgrölen ohne jegliches Argument u. es findet sich auch immer ein Doofer der das auch noch unterstützt. ....

 

tztztz:D

Mach dich einfach mal auf die Suche nach ein paar Beiträgen von mir,

dann fällt dir eventuell auf, dass ich mich mit der Materie etwas auskenne. ;)

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 20. April 2016 um 20:22:15 Uhr:

Mach dich einfach mal auf die Suche nach ein paar Beiträgen von mir,

dann fällt dir eventuell auf, dass ich mich mit der Materie etwas auskenne. ;)

gaaaaaaaaannnz sicher :D:D:D:D:D:D:D:D

Es ist nicht unüblich, dass man Sachen die man nicht versteht ins Lächerliche zieht.

Denk mal drüber nach.

am 22. April 2016 um 11:33

Zitat:

@BMWX3_3.0d schrieb am 20. April 2016 um 19:15:18 Uhr:

 

Einfach nur Dumm rumgrölen ohne jegliches Argument u. es findet sich auch immer ein Doofer der das auch noch unterstützt. ....

Bisher hattet Du noch recht sachlich argumentiert. Aber dieser Satz disqualifiziert den Schreiber eindeutig - Beleidigungen und persönliche Angriffe ersetzen eben keine Fachkompetenz ...

Gruß

Der Chaosmanager

@Chaosmanager

lies bitte alles komplett u. du verstehst möglicherweise den Hintergrund.

Im übrigen habe ich niemanden beleidigt oder persönlich Angegriffen. Reiss mal nicht die Dinge auseinander u. sondern betrachte das große Ganze.

am 22. April 2016 um 15:44

Es ist lächerlich ... total kindisch, was ihr hier macht!

am 22. April 2016 um 16:43

Zitat:

@BMWX3_3.0d schrieb am 22. April 2016 um 17:04:35 Uhr:

@Chaosmanager

lies bitte alles komplett u. du verstehst möglicherweise den Hintergrund.

Da wir in diesem Fall auch direkt miteinander kommuniziert haben (und wie ich finde sehr sachlich), denke ich schon, dass ich da im Thema bin.

Zitat:

Im übrigen habe ich niemanden beleidigt oder persönlich Angegriffen. Reiss mal nicht die Dinge auseinander u. sondern betrachte das große Ganze.

Lassen wir das - ich vergesse das Ganze jetzt. Wir haben einfach zu unterschiedliche Vorstellungen vom Umgang miteinander. Jedenfalls würde ich niemanden in diesem Forum mit dem Attribut "doof" versehen ...

Ein schönes Wochenende und viele Grüße

Der Chaosmanager

PS:

Ach ja - Du hattest mir ja den Gang zu einem Steuerberater empfohlen. Nur so viel: Nr. 5 lebt halte ich für einen guten seiner Zunft ...

Danke für die Blumen, aber lehn dich nicht so weit aus dem Fenster. ;)

 

Solides Grundwissen, 35 Jahre Berufserfahrung, also guter Durchschnitt und bestimmt nicht besser, als die anderen Kollegen, die hier so rumschwirren. :D

@ Chaosmanager

Zitat:

Lassen wir das - ich vergesse das Ganze jetzt. Wir haben einfach zu unterschiedliche Vorstellungen vom Umgang miteinander. Jedenfalls würde ich niemanden in diesem Forum mit dem Attribut "doof" versehen ...

 

Ein schönes Wochenende und viele Grüße

Der Chaosmanager

Ich möchte hier zum Abschluß noch auch meine Sicht der Dinge darlegen: Wir beide hatten einen wie du auch geschrieben hast, sachlichen Beitrag zu dem Thread geschrieben. Ob die hier von mir als Steuerhinterziehung bezeichneten Vorgang so dann schlußendlich auch vom Amt gesehen wird, lassen wir an dieser Stelle einmal aussen vor.

Dazwischen Meldet Nr.5 folgenden Beitrag:

Zitat:

Das merkt man schnell, wenn hier mal ein paar Schlagwörter eingestreut werden, die dann nicht oder bestenfalls bedingt passen. Von der Bewertung bestimmter Sachverhalte wollen wir erst gar nicht reden.

 

Also immer schön flach halten den Ball. :D :D

ohne sich bisher irgendwie in diesem Thread eingebracht zu haben. Ich persönlich finde diese Art der herabschätzenden Ansprache mindestens genauso Unangebracht wie Du die von mir gewählte Ausdrucksweise "Doof".

Doof bezeichnete ich die Personengruppe, die so herabschätzende Ansprachen mit "Danke" hervorheben. Es kann jeder seine Meinung über mich u. meine Aussagen haben. Es kann auch jeder anderer Ansicht sein, aber so von der Seite wie Nr.5 sich in seinem Beitrag mir gegenüber verhalten hat, akzeptiere ich nicht.

Wenn Nr.5 der Meinung ist, das die von mir vertretene Meinung nicht stimmt, kann er das mit den entsprechenden Argumenten ja gerne bestärken. Allerdings habe ich bisher noch keine Argumente in diesem Thread von Ihm gelesen!

Damit ist diese Angelegenheit nun auch für mich erledigt.

 

 

Themenstarteram 29. Mai 2016 um 9:02

Smart electric drive Leasing

Bei der Finanzierung eines PKW´s ist der Hinweis Elektro- oder Verbrennungsmotor durchaus von Bedeutung, denn der kalkulatorische Restwert ist bestimmend für die Leasingraten und den Effektivzins der Kapitalkosten. Die Finanzierungskosten eines Elektro-Autos sind zwei- bis dreimal höher als bei einem Verbrenner. Das nennt man dann Förderung der Elektromobilität. Diese Differenz teilen sich die Autohändler und ihre Finanzierungsbanken auf Kosten der Verbraucher. Da sollen sich unsere Politiker doch einmal klar äußern, wer hier eigentlich gefördert werden soll.

Der Aspekt Steuervorteil oder Steuerhinterziehung ist allenfalls bei langlebigen Wirtschaftsgütern (10-20 Jahren) von Bedeutung, aber nicht bei einem PKW mit 5 Jahren, denn Leasingrate und Abschreibung sind quasi identisch und bei ordnungsgerechter Buchführung gleicht sich dies vollständig aus. Dies sollte jeder Unternehmer wissen.

Bei Leasinggeschäften sollte man sich einmal unsere gesetzlichen Bestimmungen anschauen:

§ 491a Abs. 1 BGB, Art. 247 EGBGB

Die Leasingbank muss über die Eckdaten der Finanzierung informieren, insbesondere den effektiven Jahreszins, den Nettodarlehensbetrag, den Sollzinssatz und den Gesamtbetrag der vom Leasingnehmer zu leistenden Zahlungen.

§ 491a Abs. 3 BGB

Die Leasingbank muss die wirtschaftlichen Lasten und Risiken des Vertrags so erläutern, dass der Verbraucher beurteilen kann, „ob der Vertrag dem von ihm verfolgten Zweck und seinen Vermögensverhältnissen gerecht wird“.

Da stellt sich doch die simple Frage, wie soll man solche Risiken bewerten, wenn der kalkulatorische Restwert nicht die geringste Bedeutung hat und dadurch der sogenannte Effektivzins der Finanzierung ohne jede Aussagekraft ist.

am 29. Mai 2016 um 16:15

Zitat:

@f.ts schrieb am 29. Mai 2016 um 11:02:15 Uhr:

 

Da stellt sich doch die simple Frage, wie soll man solche Risiken bewerten, wenn der kalkulatorische Restwert nicht die geringste Bedeutung hat und dadurch der sogenannte Effektivzins der Finanzierung ohne jede Aussagekraft ist.

Das stimmt doch gar nicht, es baut doch alles auf dem kalkulatorischen Restwert auf.

Dein Problem ist einzig und allein, dass der kalkulatorische Restwert nicht dem tatsächlichen Restwert entsprechen muss. Chance und Risiko liegen in dem Fall nicht beim Verbraucher.

am 29. Mai 2016 um 16:23

Zitat:

@f.ts schrieb am 29. Mai 2016 um 11:02:15 Uhr:

 

Bei Leasinggeschäften sollte man sich einmal unsere gesetzlichen Bestimmungen anschauen:

§ 491a Abs. 1 BGB, Art. 247 EGBGB

Die Leasingbank muss über die Eckdaten der Finanzierung informieren, insbesondere den effektiven Jahreszins, den Nettodarlehensbetrag, den Sollzinssatz und den Gesamtbetrag der vom Leasingnehmer zu leistenden Zahlungen.

§ 491a Abs. 3 BGB

Die Leasingbank muss die wirtschaftlichen Lasten und Risiken des Vertrags so erläutern, dass der Verbraucher beurteilen kann, „ob der Vertrag dem von ihm verfolgten Zweck und seinen Vermögensverhältnissen gerecht wird“.

Da stellt sich doch die simple Frage, wie soll man solche Risiken bewerten, wenn der kalkulatorische Restwert nicht die geringste Bedeutung hat und dadurch der sogenannte Effektivzins der Finanzierung ohne jede Aussagekraft ist.

Ich hatte Dich so verstanden, dass Du den LV als Unternehmer abgeschlossen hast. Dir ist schon bewusst, dass sich die o. g. Passagen aus dem BGB auf Verbraucher beziehen?

Ansonsten: Die Berechnung des Effektivzinssatzes basiert auf dem kalkulatorischen Restwert. Bei einem Restwertvertrag muss dieser jedoch nicht zwingend mit dem tatsächlichen Restwert übereinstimmen. Außerdem kann sich ein Leasingnehmer nicht darauf berufen, dass er das Leasingobjekt zum Restwert käuflich übernehmen kann, wenn dies nicht ausdrücklich vorher vereinbart war (was allerdings wegen der Anerkennung des LV problematisch sein könnte).

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 30. Mai 2016 um 19:24

Der Verkäufer im Smart-Center hat explizit zugesagt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingdauerr (36 Monate) zum Restwert übernommen werden könne. Den Restwert von 7.300 € (netto) hat er handschriftlich auf dem Leasingantrags-Formular vermerkt. Zu diesem Sachverhalt wird man ihn auch vernehmen müssen, auch wenn er zwischenzeitlich aus dem Center ausgeschieden ist.

Es ist richtig, dass der LV auf ein Unternehmen ausgestellt wurde. Wenn dieses Fahrzeug jedoch dem Angestellten vornehmlich zur privaten Nutzung überlassen wurde (fixiert im Überlassungsvertrag), so ist die Wirksamkeit des BGB unbenommen.

Wenn der Händler mit einem "äußerst günstigen Effektivzins von ca 0,0 % wirbt, dann ist es doch schlichtweg eine arglistige Täuschung, wenn am Ende der Laesingzeit das Fahrzeug nicht zum Restwert übernommen werden kann, sondern nur zu einem ca. 100 % höheren Marktwert.

am 30. Mai 2016 um 19:43

Zitat:

@f.ts schrieb am 30. Mai 2016 um 21:24:27 Uhr:

Der Verkäufer im Smart-Center hat explizit zugesagt, dass das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingdauerr (36 Monate) zum Restwert übernommen werden könne.

Kannst du doch, aber wohl zum kalkulatorischen Restwert oder was hat er genau gesagt?

Und jetzt beweise bitte noch, was er gesagt hat ;). Geh vor Gericht und scheitere, aber in dem Fall heule nicht, dass Recht haben und Recht bekommen nicht das gleiche ist (in deinem Fall ist es das).

Zitat:

@f.ts schrieb am 30. Mai 2016 um 21:24:27 Uhr:

Wenn der Händler mit einem "äußerst günstigen Effektivzins von ca 0,0 % wirbt, dann ist es doch schlichtweg eine arglistige Täuschung, wenn am Ende der Laesingzeit das Fahrzeug nicht zum Restwert übernommen werden kann, sondern nur zu einem ca. 100 % höheren Marktwert.

Nein, ist es nicht, weil der kalkulatorische Restwert, der vorher alle Risiken abdeckt, das Maß aller Dinge ist.

Zitat:

@f.ts schrieb am 30. Mai 2016 um 21:24:27 Uhr:

Wenn der Händler mit einem "äußerst günstigen Effektivzins von ca 0,0 % wirbt, dann ist es doch schlichtweg eine arglistige Täuschung, wenn am Ende der Laesingzeit das Fahrzeug nicht zum Restwert übernommen werden kann, sondern nur zu einem ca. 100 % höheren Marktwert.

Wäre der reale Restwert nicht so ausgefallen, dann würdest du nicht danach krähen oder würdest du dann das Auto für viel Geld zu einem geringen Wert kaufen? Wärst du dann auch so hinterher?

Sicher nicht! Du würdest dich hier feiern lassen, was für einen guten Deal du gemacht hast.

P.S.: Nochmal: Das alles was du willst, kannst du haben, das nennt sich Finanzierung. Aber heule nicht, wenn dir hinterher keiner den kalkulatorischen Restwert geben will.

Wer Chancen will muss auch Risiken eingehen. Nur Chance zu Null Risiko ... gibt es nicht.

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