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Firmen Leasing oder Firmen Finanzierung

Themenstarteram 27. Januar 2013 um 16:04

Hallo,

Ich bin nun seit mehr als 2 Jahren selbstständig, ich plane ein Auto zu leasen . Frage ist Firmen Leasing oder Finanzierung

Bmw. Wert 45.000€

Laufzeit 36 Monate / 15000 km

Ohne Anzahlung

Wie läuft das ab ?

Hab auch schon paar leasingangebote erhalten. Ca. 600€ brutto/ monatlich.

Bitte um Aufklärung.

Bedanke mich im voraus

Beste Antwort im Thema
am 27. Januar 2013 um 23:15

Mach bitte dringend einen Termin beim Steuerberater - Dir fehlt es an Grundlagenwissen ...

Gruss

Der Chaosmanager

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am 27. Januar 2013 um 17:56

Was in Deinem Fall die bessere Alternative ist, kann am besten Dein Steuerberater beurteilen. Bei Leasing hast Du die Leasingraten als Betriebsausgabe, während Du bei der klassischen Finanzierung die Zinsen und die AfA als Betriebsausgabe hast.

Voraussetzung dafür, dass Du einen PKW zu 100 % als Firmenauto absetzen kannst, ist eine betriebliche Nutzung von mind. 50 %.

Eines kann ich allerdings sagen: Eine Leasingrate von 600 € bei einem Anschaffungspreis von 45 T€ ist angesichts der derzeitigen BMW-Angebote zu hoch.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 27. Januar 2013 um 19:15

Hallo,

Ich denke 60% betrieb 40% privat.

Mich interessiert wie es berechnet wird, welche kosten kommen außer der monatliche Leasing Rate auf mich zu.

 

Gruß

Tomek

am 27. Januar 2013 um 19:32

Zitat:

Original geschrieben von niepokonany

 

welche kosten kommen außer der monatliche Leasing Rate auf mich zu. F

Meinst Du die Frage wirklich ernst???

Ok, dann eben: Steuer, Versicherung, Sprit, Wartung etc.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 27. Januar 2013 um 21:46

Nein das meinte ich nicht :)

Ich meine Tilgung oder ähnliches. .

???????????

Themenstarteram 27. Januar 2013 um 22:36

ja, für den privatanteil musst man dann 1% des listenpreises/monat versteuern. bei fahrzeugen die nicht privat genutzt werden, gilt dies natürlich nicht. in dem fall muss dann zumindest bei pkws ein fahrtenbuch geführt werden.

 

50.000€.

1%= 95€? + leasingrate.

Richtig .?

Gruß

Themenstarteram 27. Januar 2013 um 22:37

Zitat:

Original geschrieben von niepokonany

ja, für den privatanteil musst man dann 1% des listenpreises/monat versteuern. bei fahrzeugen die nicht privat genutzt werden, gilt dies natürlich nicht. in dem fall muss dann zumindest bei pkws ein fahrtenbuch geführt werden.

 

50.000€. Wert des Fahrzeugs

1%= 500€ davon 19% Steuer = 95€? + leasingrate.

Richtig .?

Gruß

Themenstarteram 27. Januar 2013 um 23:13

Zitat:

Original geschrieben von niepokonany

Zitat:

Original geschrieben von niepokonany

ja, für den privatanteil musst man dann 1% des listenpreises/monat versteuern. bei fahrzeugen die nicht privat genutzt werden, gilt dies natürlich nicht. in dem fall muss dann zumindest bei pkws ein fahrtenbuch geführt werden.

 

50.000€. Wert des Fahrzeugs

1%= 500€ davon 19% Steuer = 95€? + leasingrate.

Richtig .?

Oder bitte um eine beispieleechnng.

Gruß

am 27. Januar 2013 um 23:15

Mach bitte dringend einen Termin beim Steuerberater - Dir fehlt es an Grundlagenwissen ...

Gruss

Der Chaosmanager

am 28. Januar 2013 um 8:24

Zitat:

Original geschrieben von niepokonany

ja, für den privatanteil musst man dann 1% des listenpreises/monat versteuern. bei fahrzeugen die nicht privat genutzt werden, gilt dies natürlich nicht. in dem fall muss dann zumindest bei pkws ein fahrtenbuch geführt werden.

 

50.000€. Wert des Fahrzeugs

1%= 500€ davon 19% Steuer = 95€? + leasingrate.

Richtig .?

Oder bitte um eine beispieleechnng.

Alles falsch!

Ich versuche mal, es Dir zu erklären.

Wenn Du einen Firmenwagen fährst, den Du auch privat nutzen darfst, musst Du hierfür den geldwerten Vorteil versteuern. Entweder Du versteuerst pauschal 1 % des Bruttolistenpreises oder Du führst Fahrtenbuch (dies kann vorteilhaft sein, wenn die Privatnutzung sehr gering ist). Da Du von 40 % Privatanteil ausgehst, dürfte die 1 % Regelung für Dich günstiger sein.

Achtung: Die Versteuerung des geldwerten Vorteils hat aber nichts mit Deiner Eingangsfrage zu tun. Es ist hierbei unerheblich, ob der Wagen geleast oder finanziert oder cash bezahlt ist.

Bei einem BLP von 50.000 € sähe die Versteuerung des geldwerten Vorteils so aus:

1 % von 50.000 € = 500 € --> diese 500 € werden mit Deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Angenommen, Dein Grenzsteuersatz läge bei 40 %, dann zahlst Du als geldwerten Vorteil 200 €. Hinzu kommt noch 0,03 % des BLP je km für die Fahrten zum Arbeitsplatz (falls Du nicht von zuhause aus arbeitest).

Was Du mit den 19 % in Deiner Beispielrechnung meinst, weiß ich nicht. Solltest Du die MWSt. meinen, dann hat die mit dem geldwerten Vorteil nichts zu tun. Für den geldwerten Vorteil bezahlst Du Einkommensteuer und nicht MWSt.

Bei Leasing kannst Du die Leasingraten als Betriebsausgabe in voller Höhe absetzen. Wenn Du beispielsweise eine Leasingrate von 600 € monatlich hast, sind dies 7.200 € p. a.

Bei der Finanzierung kannst Du die Zinsen absetzen und die Abschreibung. Gesetzt den Fall, Du finanzierst voll und bezahlst 5 % Zinsen, dann wären dies 2.500 € p. a. (stark vereinfacht gerechnet, da Zinsen normal immer von der Restschuld berechnet werden). Bei einer Abschreibung auf 6 Jahre ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsbetrag von rd. 7.000 € (1/6 vom Anschaffungspreis ohne MWSt.). Die Tilgungsleistung ist keine Betriebsausgabe.

Zudem kannst Du bei allen Fahrzeugkosten die MWSt. als Vorsteuer absetzen, d. h. der Vorsteuerabzug vermindert Deine Umsatzsteuerzahllast gegenüber dem FA.

Dies wäre die Situation ganz grob und vereinfacht dargestellt. Aber wie gesagt, ich empfehle Dir dringend einen Termin beim Steuerberater. Nur, wenn man Deine persönlichen finanziellen Verhältnisse (und die Deines Gewerbebetriebs) kennt, kann man die richtige Empfehlung aussprechen.

Viele Grüße

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

 

...

Was Du mit den 19 % in Deiner Beispielrechnung meinst, weiß ich nicht. Solltest Du die MWSt. meinen, dann hat die mit dem geldwerten Vorteil nichts zu tun. Für den geldwerten Vorteil bezahlst Du Einkommensteuer und nicht MWSt.

...

Da er ja selbständig ist, kommt auf den geldwerten Vorteil die USt oben drauf,

da gibt es einen kleinen aber feinen Unterschied zwischen Selbständigen und Arbeitnehmern.

am 28. Januar 2013 um 10:17

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

 

...

Was Du mit den 19 % in Deiner Beispielrechnung meinst, weiß ich nicht. Solltest Du die MWSt. meinen, dann hat die mit dem geldwerten Vorteil nichts zu tun. Für den geldwerten Vorteil bezahlst Du Einkommensteuer und nicht MWSt.

...

Da er ja selbständig ist, kommt auf den geldwerten Vorteil die USt oben drauf,

da gibt es einen kleinen aber feinen Unterschied zwischen Selbständigen und Arbeitnehmern.

Das ist mir klar - ob dies vom TE aber auch so gemeint war? In seiner Beispielrechnung rechnete er ja 1 % = 500 €, davon 19 % Steuer = 95 € . Meint er ESt.? Meint er USt.? Ich weiß es nicht ...

Angesichts der Art der Fragestellung des TE denke ich nicht, dass er die Finessen der USt. kennt.

Gruß

Der Chaosmanager

Da fehlen sämtliche Kenntnisse und ich frage mich, was das für eine Selbständigkeit ist, oder?

Zitat:

Meint er ESt.? Meint er USt.? Ich weiß es nicht ...

Angesichts der Art der Fragestellung des TE denke ich nicht, dass er die Finessen der USt. kennt.

Gruß

Der Chaosmanager

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