Sicherheitsklasse B7
Hallo Gemeinde,
Darf man als Privatperson einen gepanzerten PKW mit der Sicherheitsklasse B7 besitzen???
Ich bin für jeden sachdienstlichen Hinweis dankbar...
MfG
37 Antworten
Wenn du einer Gefährdung unterliegst wieso nicht ?
Es sind ja Autos die schützen und nicht angreifen, wüsste nicht warum man es nicht dürfte.
Wenn man Blödsinn macht, haben die grünen Freunde keine Chance, dich aus dem Auto zu bekommen...
Die einzige Möglichkeit wäre: Panzer, Granaten...
Zitat:
Original geschrieben von Heizer_007
Wenn man Blödsinn macht, haben die grünen Freunde keine Chance, dich aus dem Auto zu bekommen...
Die einzige Möglichkeit wäre: Panzer, Granaten...
auch ein b7 fahrzeug sollte man irgendwie aufgesägt bekommen.
du darfst als privatmann ja auch einen hubschrauber haben - da haben die grünen auch keine großen chancen.
Natürlich darf man so ein Rhinozeros besitzen. Wüsste nur nicht warum man sich so ein Teil zulegen sollt, wenn man nicht grade Joseph Ackermann heißt.
Zitat:
Original geschrieben von Heizer_007
Wenn man Blödsinn macht, haben die grünen Freunde keine Chance, dich aus dem Auto zu bekommen...
Die einzige Möglichkeit wäre: Panzer, Granaten...
Was hast du denn vor???
Zitat:
Original geschrieben von Heizer_007
Wenn man Blödsinn macht, haben die grünen Freunde keine Chance, dich aus dem Auto zu bekommen...
Die einzige Möglichkeit wäre: Panzer, Granaten...
spätestens wenn du Hunger hast kommste raus 😉
Re: Sicherheitsklasse B7
Zitat:
Original geschrieben von Heizer_007
Hallo Gemeinde,
Darf man als Privatperson einen gepanzerten PKW mit der Sicherheitsklasse B7 besitzen???
Ich bin für jeden sachdienstlichen Hinweis dankbar...
MfG
Gute frage, werd morgen mal nach forschen..
Magst dir so ein Auto zulegen?
Hast du angst vor jemanden? 😁
Hast en paar dinge gedreht? 😁
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von E46Sedan
Natürlich darf man so ein Rhinozeros besitzen. Wüsste nur nicht warum man sich so ein Teil zulegen sollt, wenn man nicht grade Joseph Ackermann heißt.
Ich möchte mir einen original Hammer aus dem Irakkrieg importieren. Dieser fällt nur auf Grund der Panzerung unter das KWKG. Die Bundesministerium will nun, dass ich das Panzerglas gegen normales Glas tausche, sowie 40 x 40 cm Löcher in die Türen säge, die ich dann mit einem bis zu 3 mm dicken Blech zuschweißen darf.
PS: Ich würde sogar eine Genehmigung bekommen, ein demilitarisiertes MG oder Rakenwerfer auf dem Dach zu lassen!!!
Zitat:
Original geschrieben von Heizer_007
PS: Ich würde sogar eine Genehmigung bekommen, ein demilitarisiertes MG oder Rakenwerfer auf dem Dach zu lassen!!!
Dann kannste dir ja die Lichthupe sparen da wird wohl
jeder sofort rüber ziehen 😉
Sammlest du diese Autos oder was hast du damit vor, würde mich doch mal interessieren.
guggst du: http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
Scheint wirklich ein Problem zu sein, weil es wehrtechnisches Gerät ist und dann unter Umständen unter irgendwelche Waffenhandelgesetze fällt... Nachdem aber Museen ihre Panzer nicht zersägen müssen (hoffe ich zumindest nicht) und man in Brandenburg meines Wissens auch mit nem Panzer rumgurken kann dürfte es da durchaus Schlupflöcher geben.
Kann es sein, dass du dich entscheiden kannst, ob du entweder die Fahrtüchtigkeit oder die Panzerung unmöglich machst? Solltest du mit dem Ding nicht fahren wollen (was ich aber nicht vermute) müsstest du ihn auf jeden Fall so belassen dürfen. Zum Thema fahren: Schon mit Straßenzulassung etc. kundig gemacht?
Ist einfach nur "just for fun"...
Nur vorne Sitze und hinten ein Bett... Sollte ja bei einer Breite von 2,20 Metern kein Problem darstellen!
Hier mal rechtliche Infos:
Laut Anlage zum KrWaffKontrG (zu § 1 Abs. 1) Kriegswaffenliste Punkt 25 sind "sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge einschließlich der gepanzerten kampfunterstützenden Fahrzeuge " Kriegswaffen, unterliegen somit dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Damit bist du offensichtlich nicht befugt. Das habe ich jedoch nicht ausgeschrieben gefunden. Als Substitut hierfür dient jedoch offensichtlich §3 des Gesetzes in Verbindung mit §1:
§ 1
Begriffsbestimmung
(1) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen im Sinne dieses Gesetzes (Kriegswaffen) sind die in der Anlage zu diesem Gesetz (Kriegswaffenliste) aufgeführten Gegenstände, Stoffe und Organismen.
§ 3
Beförderung innerhalb des Bundesgebietes
(1) Wer Kriegswaffen im Bundesgebiet außerhalb eines abgeschlossenen Geländes befördern lassen will, bedarf der Genehmigung.
Folglich müsstest du, wenn ich das richtig interpretiere entweder den Gegenstand so umwandeln, dass er keine Kriegswaffe mehr ist oder du stellst ihn auf ein nicht öffentliches Grundstück, dann bräuchtest du aber für einen etwaigen Transport dorthin eine Genehmigung. In letzterem Falle müsstest du aber, solltest du überhaupt befugt sein den Gegenstand zu besitzen aber noch §§12 f berücksichtigen, also verhindern, dass andere darüber die Gewalt erlangen, damit scheiß anstellen und zur Not kann man dir das Teil abnehmen
Link:
http://bundesrecht.juris.de/krwaffkontrg/index.html
Hört sich für zwei Sitze und ein Bett ziemlich stressig an 😉 Von daher würd ich mir fast überlegen, das Teil optisch unauffällig untauglich zu machen - gespannt ob das gepanzert leicht geht - bleibt das Problem der Straßenzulassung, v.a. wenn du irgendwo Teile ausbaust..
Korrigiert mich wenn da irgendwas falsch dran ist, Nachfragen bei Museen kostet auch nix..