Sicherheitsklasse B7
Hallo Gemeinde,
Darf man als Privatperson einen gepanzerten PKW mit der Sicherheitsklasse B7 besitzen???
Ich bin für jeden sachdienstlichen Hinweis dankbar...
MfG
37 Antworten
Zitat:
Die einzige Möglichkeit wäre: Panzer, Granaten...
nicht richtig- b7 gibts schutz gegen handfeuerwaffen bis zur dragunov klasse (also 7,62x54mm)- alles darüber geht sauber durch- also auch handfeuerwaffen wie z.b. der gute k98 (wem das was sagt) und panzerbrechendes sowieso (.50bmg oder PzAwHaWa wie rpg7 o.ä.)
der von dir angesprochene hummer fällt nicht unter das kwkg (kannst du dir beim lka oder bka bestätigen lassen- notfalls mit sachverständigem) da die anlage1 zum kwkg ("kriegswaffenliste"😉 aussagt:
Teil B(sonstige kriigswaffen), artikel IV (kampffahrzeuge), nr. 25:
"sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge einschließlich der gepanzerten
kampfunterstützenden Fahrzeuge"
und dazu zählt der hummer nicht da er ein gepanzertes (naja- eher gehärtetes) transportfahrzeug ist (gemeint sind im o.g. abschnitt aber pionierpz, minenwerfer bzw.-leger, brückenleger, pz-haubitzen, schützenpanzer etc.)
der hummer ist kein gepanzertes kampfunterstützungsfahrzueg sondern ein einsatzunterstützungsfahrzeug - etwas völlig anderes was der normale zivilist (auch polizist) alleridngs nicht weiss..
sollte also kein problem sein-
nur:
was hat das mit bmw zu tun?
Gruß,
Kai
ich sehe ich war zu langsam- naja die einschlägigen paragraphgen sind ja nun bekannt-
wichtig ist hier aber allein die militärisch-fachliche begriffsbestimmung - der hummer ist KEIN kampfunterstützungsfahrzeug ...
Gruß,
Kai
Kai scheint sich offensichtlich besser auszukennen, die Bezeichnungen sind aber auch verdammt ähnlich 😉
Danke für die Korrektur!
Zitat:
Original geschrieben von varietyhh
ich sehe da auch kein problem!
wüsste nix, was dagegen spricht!
doch - mein Geldbeutel 😛
Aber normalerweise kann sich jeder so ein gepanzertes Fahrzeug kaufen.
Ich habe zumindest noch nirgends gehört/ gelesen, daß sowas nur mit entsprechender Lizenz erhältlich sei.
Gruß, Jürgen
notfalls würd ich mir für sowas einen sachvertändigen besorgen evtl. also dem militärhistorischen museum der bundeswehr in dresden, von Krauss-maffei-wegmann, der panzertruppenschule in munster oder solchen stellen.
ich würd allerdings sagen dass sich so eine aktion nur anbietet wenn man sich selber etwas mit der materie auskennt da man sonst abhängt irgendwo in der diskussion 🙂
@toto:
#muss sich ja nicht jeder mit militärisch-taktischen begriffen auskennen- ist allerdings schonein wichtiger unterschied.... aus meiner perspektive( mit der militärischen und juristischen bildung die ich hab) seh ich hier überhaupt kein problem- schwierig wirds nur dem bka das klar zu machen dass die das genehmigen.
Gruß,
Kai
Im Ministerium wurde mir mitgeteilt, dass der gepanzerte Hummer als
"sonstige gepanzerte Kampffahrzeuge einschließlich der gepanzerten kampfunterstützenden Fahrzeuge"
eingestuft wird, da er geländegängig ist und gegen Hartmantelgeschosse gepanzert ist.
Als Argument diente eben, dass die Polizei im Zweifelsfall keine Waffen hätte, um so ein Fahrzeug zu stoppen...
PS: Die Bodengruppe soll auch russischen Mienen standhalten!
Hier eine zwei Jahre alte Forums-Diskussion (zunächst geht es um Tarnlackierung, später um die Zulassung/Legalität von Humvees im Privatgebrauch), in der auch große Ratlosigkeit vorherrscht: http://www.jeepforum.de/lofiversion/index.php/t10212.html
Ein sich Dark nennendes Mitglied, der vorgibt, die Teile zu verkaufen schreibt dort folgendes:
"Ich versuche das mal zu erklären:
* Humvee (Hummer = ziv. Version des Humvee - so und
in der Reihenfolge und nicht umgekehrt!) werden nicht
ausgemustert. Sie gehen nach der Regeldienstzeit von
ca. 12 Jahren zurück an den Hersteller zur
Überarbeitung und Ausrüstung mit der aktuellen Technik.
* In den USA (IN DEN USA!!!) darf mil. Gerät nicht
ohne eine Verkaufsgenehmigung der US Army verkauft
werden. Ohne diese Genehmigung keine Zulassung
möglich.
* Für Humvees werden diese Genehmigungen generell
nicht erteilt.
* Selbst mit Genehmigung und fahrbereitem Humvee ist
eine Zulassung (tilte) nicht möglich, da er nicht den
Bestimmungen des DOT entspricht.
Warum es dennoch Humvees im US-amerikanischen
Strassenverkehr (offiziell zugelassen!) gibt ist ähnlich
wie bei JEEPs: ...It's a HUMVEE thing... smile.gif
Das alles gilt nicht für den bundesdeutschen
Strassenvekehr.
Und wenn überhaupt musst Du schon schreiben:
Der Humvee darf von der Army nicht verkauft werden.
Zivilisten dürfen ihn allerdings kaufen. Das ist selbst in
den USA nicht illegal. Ob Du ihn zugelassen bekommst,
ist eine andere Frage. Die Frage der Versicherung eine
ganz andere..."
Generell denkt dort auch jeder was anderes, ich würde aber versuchen, Kais Weg zu gehen und erstmal in Museen etc. nachfragen. Wenn du schon eine derart präzise Angabe vom Ministerium hast dürfte es aber in der Tat schwierig werden, die Herren zu überzeugen.
weder über die geländigängigkeit noch über die stärke der panzerung wird im kwkg eine aussage getroffen- diese kriterien sind also juristisch unerheblich da sie sich in den einschlägigen rechtsvorschrifdzten nicht festmachen lassen- genausowenig wie die frage ob die polizei wirksame einsatzmittel gegen so ein ding besitzt- steht nix im gesetz drüber!
im gesetz formuliert ist bewusst nur der (ehemalige) einsatzzweck bzw. taktisches konzept- nur daran kann sich eine genehmigung oder nicht festmachen lassen- und hier lässt sich für den hummer eindeutig sagen das er nach allen grundsätzen die in unseren und anderen streikräften gelten hier kein "kampfunterstützungfahrzeug" vorliegt (kampfunterstützung: artillerie, pioniere, flugabwehr etc.)sondern nach dem einsatzzweck (transport und selbstschutz) ein einsatzunterstüzungsfahrzeug (einsatzunterstützung: logistik, fernmeldewesen, sanitätsdiesnt etc.)- das wird jeder sachverständige klären können (im ministerium sitzen ja auch nur zivilisten- denen ist diese begrifflichkeit häufig fremd..)
Gruß,
Kai
oh mann- die ganze geschichte könnt ich mündlich in 5 minuten klären- ganz schön schwierig laien sowas schriftlich klarzumachen...
wieauchimmer ich stell mich gern zur verfügung die entsprechenden kontakte mit dem militärhistorischen museum der bundeswehr herzustellen- die sitzen nämlich im gleichen standort wie ich ca. 500m entfernt 🙂
Gruß,
Kai
PS: der minenschutz ist unerheblich weil hier z.b. völlig andere strukturelle massnahmen vorgenommen werden als beim schutz gegen beschuss durch flachfeuer... ich in mir ziemlich sicher dass die polizei mit präzisionsgewehren im kaliber .338 z.b. wirksame einsatzmittel gegen einen hummer besitzt.... aber das musste man genau prüfen...
Auch ein "T5" liest hier interessiert mit...
@Mods: "Kann sinngemäß auch ein B7-gehärteter E46 sein!!" 😉
Also berichtet mal bitte weiter. Das vergrößert etwas unseren Tellerrand, über den wir blicken... Wie bekommt man so etwas denn überhaupt? Wurde der stark beschädigt, oder wieso wird das Ding überhaupt verkauft?
Viele Grüße, Timo
Also wenn man bei mobile mal guckt, dann findet man da auch Hummer (Humvee) die vorher im Dienste der Army standen.
Zulassung muss also möglich sein.
Vielleicht kann dir so ein Händler auch weiterhelfen in Bezug auf Zulassung von so einem geilem Fahrzeug. 😁
ich hätt von vornherein garnicht erst bei irgendeinem amt angefragt sondern einfach gekauft und zugelassen und fertig....
"gehe nicht zum fürst wenn du nicht gerufen wirst"
🙂 🙂
Gruß,
Kai
Servus!
Da ich auch viel mit dem BMVg zu tun habe, muss ich Kai beipflichten: Ein unbewaffneter leicht gepanzerter Hummer ist definitiv kein Kampfunterstützungsfahrzeug 😉
Ich bin zwar in einigen Dingen "SCHMERZFREI" und habe einen sehr guten Anwalt, aber ein etwaiger Verstoss gegen das KWKG ist mir doch ein bisschen zu heftig...
Bei meinem Glück hätte ich wahrscheinlich schwarz gekleidete Männchen mit Tarnmasken und jede Menge Freunde von dem vor der Türe stehen...
Zitat:
Original geschrieben von matze@328i
Servus!
Da ich auch viel mit dem BMVg zu tun habe, muss ich Kai beipflichten: Ein unbewaffneter leicht gepanzerter Hummer ist definitiv kein Kampfunterstützungsfahrzeug 😉
Wie definierst du denn leicht gepanzert??