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Service B fällig oder nicht? => Leasingrückgabe 3 Tage vor 24 Monaten

Mercedes A-Klasse W177

Hallo!
Da man nichts in den Rückgaberichtlinien dazu findet frage ich hier mal nach
Muss ich den Service B machen, der nach 24 Monaten fällig ist wenn ich das Auto 3 Tage vorher zurückgebe?
Gilt das als fällig? Laufleistung wird wohl so bei 21500km liegen.
Danke für Info hierzu.

Beste Antwort im Thema

Ist ja genau erklärt wann der Service fällig ist! Entweder hat er die Kilometerzahl erreicht oder nach Ablauf der Monate/Jahre! Gibt er das Auto vorher ab ist er raus. Bei drei Tagen ist es zwar so eine Sache.... ist allerdings eine „nach mir die Sintflut“ Einstellung. Würde ich den nächsten Wagen beim gleichen Händler leasen... würde ich mich mit ihm einigen. Man sieht sich immer zweimal im Leben.

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Hole das ganze noch mal hoch...
Unser Leasingvertrag läuft am 8.04.24 nach 36 Monaten aus. Rückgabe Fahrzeug erfolgt vermutlich 14kW spätestens aber am 5.04.24
Service ist laut Anzeige am 17.05.24 fällig ,oder heute in 89 Tagen
Der Verzug ist dadurch entstanden das auf den letzten Inspektionstermin länger wie üblich gewartet werden musste.War aber im zul.Rahmen
Somit ist dieser für mich nicht fällig
Gibt es andere Erfahrungen oder Meinungen dazu ?
Wie sieht es mit dem Tüv aus ?
Bei BMW ist mir dieser nach 3 Jahren berechnet worden.

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 18. Februar 2024 um 15:01:02 Uhr:


Hole das ganze noch mal hoch...
Unser Leasingvertrag läuft am 8.04.24 nach 36 Monaten aus. Rückgabe Fahrzeug erfolgt vermutlich 14kW spätestens aber am 5.04.24
Service ist laut Anzeige am 17.05.24 fällig ,oder heute in 89 Tagen
Der Verzug ist dadurch entstanden das auf den letzten Inspektionstermin länger wie üblich gewartet werden musste.War aber im zul.Rahmen
Somit ist dieser für mich nicht fällig
Gibt es andere Erfahrungen oder Meinungen dazu ?
Wie sieht es mit dem Tüv aus ?
Bei BMW ist mir dieser nach 3 Jahren berechnet worden.

Unsere Meinung ist doch vollkommen unrelevant.
Wichtig ist das was du mit deinem Vertragspartner ausgehandelt bzw. vereinbart hast.
Wurde doch alles schon im Threadverlauf erklärt.

Es ist doch vollkommen legitim hier nachzufragen wie das bei anderen gehandhabt wurde...
Vor 3 Jahren wurde nicht über eine fällige Wartung bei Rückgabe gesprochen

Ist ganz einfach. Service überzogen, nicht zulässig. Service noch nicht fällig bei Rückgabe, zulässig. Egal ob es 1 Tag oder 6 Wochen sind.
Rückgabe wird vom Mercedes Leasing taggenau abgerechnet. Gibst Du das Ding drei Tage früher zurück, gibt es in der Tat auch Geld zurück.

Jupp, so hat es unser :) auch gesagt. Wollten sogar durch unseren Wartungsvertrag am Ende das Fahrzeug noch mit frischen Service abgeben, es hieß dann: brauchen wir nicht. Am Ende waren die hinteren Bremsen fällig, haben wir dann nicht gezahlt, da wir zu dem Zeitpunkt ja noch den Wartungsvertrag hatten.
@Tappi 64 was für ein Nachfolger wird es. Und warst du zufrieden?
mfg Wiesel

Meine Frau fährt jetzt den Cupra weiter
Bei uns wurde der Wagen fast nur als Elektroauto missbraucht
Bei der Fahrt zum Händler noch das Navi benutzt.Keine Probleme mit der Sprachsteuerung.
Beim Cupra habe ich das Gefühl das er manchmal nur spanisch versteht...
Und für alle die es interessiert
Die am 17.05. fällige Inspektion und der im April fällige Tüv wurden nicht in Anzug gebracht
Keine Minderwerte, Minderkilometer werden ausgezahlt

Also alles problemlos. Dann euch viel Spaß mit dem Cupra.
mfg Wiesel

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