Service Aktion EA189 Diesel Erfahrungen
Hallo Leute,
ich wollte mal nachfragen ob schon jemand von Euch diese Service Aktion hinter sich hat und entprechendes Fehlverhalten oder andere daraus resultierende Eigenschaften erfahren durfte.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 24. Dezember 2018 um 07:57:00 Uhr:
Also bei mir im Freundes/Bekanntenkreis hat noch niemand ein Problem mit dem Update, die ersten haben es von Anfang an drauf. Darunter sind Vielfahrer und Kurzstreckenfahrer mit ab und an mal längeren Etappen dabei.
Dann kennst Du mehr Glückliche EA189 Besitzer als ich ;-)
Ich kenne auch einige, die mittlerweile jetzt bereits seit längerem kein Problem mehr haben, aber anfangs hat man bei vielen nach relativ kurzer Zeit das AGR getauscht, weil die Motorleuchte kam, weil das AGR verkokt war, teils extrem, teils nur so, dass es nicht mehr ganz geschlossen hat, sprich die beweglichen Teile nicht mehr einwandfrei angesteuert werden konnten.
Ich habe seit nahezu 260.000km das erste AGR drin, das bis heute immer noch funktioniert.
Es ist durchaus möglich, dass man auch mit Update eine längere Zeit ohne Probleme fahren kann,... aber was ist eine längere Zeit?? Sind 30tkm gut,... oder sind es 60tkm?? Das sind gerade mal 2 Serviceintervalle,... also vieeel zu wenig.
Mit der schriftlichen Aufforderung zum Update und auch in der Bestätigung dass das Update durchgeführt wurde, hat man mir versichert, dass es weder einen Mehrverbrauch, noch eine negative Auswirkung auf die Lebensdauer von Motor und Perepherieteilen kommen wird, noch sonstige andere Nachteile im Alltag geben solle.
Unter dem Strich stimmt schlicht gar nichts,
- von einem Mehrverbrauch schreiben, wenn auch nicht alle, die allermeisten (mehr oder weniger)
- bei sehr vielen muss nach kurzer Zeit das AGR getauscht werden
(nahezu ausnahmslos auf Garantie, egal bei welcher Laufleistung,... auch komisch),
- von der stärkeren Ölvermehrung hört man auch wesentlich häufiger als vor dem Update,...
fährt man mit deutlich erhöhtem Ölpegel, steigt der Ölverbrauch überproportional,
was sich wiederum negativ auf die Lebensdauer des DPF auswirkt,
Durch die häufigen Regenerationen und mein Fahrprofil von nahezu ausschließlich Kurzstrecken (mit öfters auch unterbrochen Regenerationen und lange nach laufendem Lüfter der natürlich auch Strom braucht) musste ich in den letzten 3.000km zweimal meine Batterie laden, weil morgens der Wagen nicht mehr angesprungen ist,... man könnte weiter machen, das leichte Stottern bei extrem sparsamer Fahrweise bei niederer Drehzahl, und und und
Es ist ja nicht so, dass die Besitzer solcher Fahrzeuge keine sauberen Autos wollen, aber ich bin der Meinung, dass wir vom "Verursacher" eine Lösung geboten bekommen müssen, die für mich und andere Geschädigte ÜBERHAUPT KEINE Nachteile hat,... vermeintlich vertretbare Nachteile sind meines Erachtens nicht akzeptabel.
Ich habe ein relativ gutes Leasingangebot bekommen, das ich aus wirtschaftlicher Sicht womöglich annehmen sollte,... aber ich will kein anderes Auto, ich will, dass ich eine Lösung bekomme, dass mein Auto wieder genauso zuverlässig wird, wie es vor dem Update war, und das mit nahezu keinen Reparaturkosten während einer langen Laufleistung. Der EA189 ist im Grunde nämlich ein sehr robuster Motor, zumindest wenn er nicht vergewaltigt wird, sondern so betrieben wird, wie er entwickelt wurde. Eine Hardwarenachrüstung mit Adblue müsste dem Motor nicht mit aller Gewalt die Unmenge an Abgasen zuführen um die gewünschten NoX Werte zu erreichen.
Wie auch immer, in diesem Sinne frohe Weihnachten
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Ok ich habe mal ein paar Artikel gelesen (Focus, Auto Motor und Sport und Handelsblatt)
Im Focus Artikel 14.10.16
wird davor gewarnt das Update aufzuspielen, da erhöhter Spritverbrauch, weniger Leistung und wie manche schon vermuteten der Rusfilter verstopft. Außerdem sei das Geschwafel von VW eine leere Drohung, da erstens beim Tüv keine NOx Werte gemessen werden und somit auch nicht festgestellt werden kann, ob der Wagen nun die eine oder die andere Software aufgespielt hat. Außerdem kann nur das KBA die Betriebserlaubnis entziehen, was anscheinend nichtmal bei falschen Airbags gemacht wurde. Sprich wer die Software nicht drauf machen will der wird es nicht müssen.
Im Handelsblatt 12.4.16
wird von massiven Problemen in der Entwicklung der Software gesprochen und dadurch die Qualität der Software angezweifelt.
Auto Motor Sport 7.3.16
hatte den Amarok getestet bei dem eine Leistungssteigerung aber auch ein geringer Anstieg am Spritverbrauch erzielt wurde.
Nun VW möchte natürlich durch die Umrüstung den Kunden juristisch kalt stellen, da man mit dem Update seine Widerspruchsrechte abtritt. Andererseits sind Artikel aus dem Hause Springer immer mit Panikmache verbunden, weshalb ich die Aussagen skeptisch sehe. Zumal am Ende eingeräumt wird, dass sich bei entstehenden Problemen sich VW kulant zeigte und dann auch von den Kunden keine Beschwerde mehr kam.
Suma sumarum: Wer die Software nicht aufspielen lässt muss nicht um seine Zulassung bammeln, außer er bekommt ein Schreiben vom KBA, wer sich aber für das Update entscheidet, muss nicht zwangsläufig mit Folgeschäden rechnen (habe wie gesagt auch schon viel gutes Feedback gehört).
Das Update zu verweigern, ist möglich.
Allerdings wird man irgendwann Post vom KBA bekommen, die einem mitteilt, dass der Wagen zwangsstillgelegt wird.
Da durch die Abschalteinrichtung die Typgenehmigung erloschen ist, wird das Auto zwangsstillgelegt. Das ist halt wie mit illegalen Tuning.
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Zitat:
@Bruder Tac schrieb am 19. Januar 2017 um 19:19:38 Uhr:
Das Update zu verweigern, ist möglich.
Allerdings wird man irgendwann Post vom KBA bekommen, die einem mitteilt, dass der Wagen zwangsstillgelegt wird.
Da durch die Abschalteinrichtung die Typgenehmigung erloschen ist, wird das Auto zwangsstillgelegt. Das ist halt wie mit illegalen Tuning.
Und auf welcher verlässlichen Quelle stützt du deine Äusserung ?
Zitat:
@Bruder Tac schrieb am 19. Januar 2017 um 19:19:38 Uhr:
Das Update zu verweigern, ist möglich.
Allerdings wird man irgendwann Post vom KBA bekommen, die einem mitteilt, dass der Wagen zwangsstillgelegt wird.
Da durch die Abschalteinrichtung die Typgenehmigung erloschen ist, wird das Auto zwangsstillgelegt. Das ist halt wie mit illegalen Tuning.
Weiter oben oder im anderen EA189-Thread habe ich lesen können, dass man ab der Aufforderung zum Service zu fahren, bis stillgelegt wird, mindestens 18 Monate Zeit hat. Bis dahin fließt viel Wasser den Rhein hinuter.... bzw. mehr oder weniger problemlose Kilometer mit erprobter und sicher funktionierender Software.
Das finde ich ja lustig.
Woher kommen denn diese 18 Monate, die Pflicht das "Update" machen zu lassen oder woher kommt die Annahme, daß das KBA den Passat still legt ?
In dem Schreiben, was ich von VW bekommen habe, steht nichts von einem Zwang, einer Frist oder einer Konsequenz drin. Woher sollte ich also wissen, was passieren KÖNNTE, wenn ich das "Update" nicht machen lasse ?
Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, die Kenntnis der Konsequenz fällt nicht unter das Allgemeinwissen.
ich halte die 18 Monate für Hörensagen, aber realistisch. Es gibt sicher derzeit keine festgesetzte Frist. Aber wenn dann irgendwann nach > 1 Jahr ab der Aufforderung ein Schrieb von der Zullassungstelle kommen sollte, dann wird's auch mit einer Frist versehen sein.
Es gibt ja für den Passat derzeit wohl eine Ausnahmegenehmigung, und die wird irgendwann auslaufen. Dann werden die Fristen für die Fahrer gesetzt und falls erforderlich später die Maßnahmen umgesetzt. Ich würde aber zumindest bis zu einer schriftlich zugestellten befristeter Aufforderung die Füsse still halten. Achja, und Tee trinken 😉
Du hast da was übersehen. Der nicht upgedatete EA189 entspricht nicht der Typgenehmigung, mit der der Wagen auf öffentlichen Straßen benutzt werden darf, denn er entspricht nicht der Abgasnorm in der Typgenehmigung.
Das wir mit dem Wagen trotzdem weiterfahren durften ist lediglich eine Duldung.
Das KBA hätte auch die sofortige Stillegung aller EA189 anordnen können.
Das ist rechtlich nichts anderes als illegales Tuning. Da wird auch dein Auto stillgelegt, bis es wieder einem genehmigten Zustand entspricht.
Wenn du also keinen TÜV'er findest, der dir eine EBE schreibt, dass dein EA189 ohne Update dem selben technischen Stand wie in der Typgenehmigung entspricht, was faktisch nicht möglich ist, fährst du mit einem illegalen Auto durch die Gegend, was ZUR ZEIT lediglich nur geduldet wird, da du keine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellst.
WENN Dobrindt morgen einfällt die Duldung aufzuheben, dann läufst du ab Morgen. Oder du kassierst eine dicke Strafe wegen führen eines stillgelegten Fahrzeuges.
Allerspätestens wenn VW den Abschluss der Updateaktion verkündet, kannst du auf die Zeangsstillegung deines Autos warten. DIE KOMMT DANN.
Zitat:
@Bruder Tac schrieb am 19. Januar 2017 um 21:37:41 Uhr:
Allerspätestens wenn VW den Abschluss der Updateaktion verkündet, kannst du auf die Zeangsstillegung deines Autos warten. DIE KOMMT DANN.
bestimmt sogar, allerdings nicht in Form von: die Polizei kommt sofort und entstempelt. Vorher muss in einem Rechtsstaat vorher zumindest eine rechtlich einwandfreie (offizielle Post von Amts-Wegen /Zulassungsstelle/KBA) Ankündigung der Stilllegung mit Fristsetzung kommen. Dann kann und muss man sich sicherlich mit dem Thema befassen, vorher nicht.
Im Zweifel hat mich das Briefchen des Autohauses nie erreicht, oder ich habe es für Werbung gehalten, die sowieso alle Paar Monate kommt und ungeöffnet im Müll landet.
Zitat:
@Bruder Tac schrieb am 19. Januar 2017 um 21:37:41 Uhr:
Du hast da was übersehen.
Ich denke nicht, da du nicht weisst, wohin ich schaue.
Zitat:
Der nicht upgedatete EA189 entspricht nicht der Typgenehmigung, mit der der Wagen auf öffentlichen Straßen benutzt werden darf, denn er entspricht nicht der Abgasnorm in der Typgenehmigung.
Bei der Aussage gehe ich mal davon aus, das du also die Rechtslage in diesem Bereich kennst.
Zitat:
Das wir mit dem Wagen trotzdem weiterfahren durften ist lediglich eine Duldung.
Hat man dir das persönlich mitgeteilt? Wenn ja, dann wäre auch hier eine Quellenangabe interessant.
Zitat:
Das KBA hätte auch die sofortige Stillegung aller EA189 anordnen können.
Auch hier gehe ich wieder von deinem Kenntnisstand der Rechtslage in diesem Bereich aus.
Zitat:
Das ist rechtlich nichts anderes als illegales Tuning. Da wird auch dein Auto stillgelegt, bis es wieder einem genehmigten Zustand entspricht.
Genauso wie hier.
Zitat:
Wenn du also keinen TÜV'er findest, der dir eine EBE schreibt, dass dein EA189 ohne Update dem selben technischen Stand wie in der Typgenehmigung entspricht, was faktisch nicht möglich ist, fährst du mit einem illegalen Auto durch die Gegend, was ZUR ZEIT lediglich nur geduldet wird, da du keine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellst.
Und hier.
Zitat:
WENN Dobrindt morgen einfällt die Duldung aufzuheben, dann läufst du ab Morgen. Oder du kassierst eine dicke Strafe wegen führen eines stillgelegten Fahrzeuges.
Wann ich laufe und wann nicht, entscheide ich lieber selber. Oder ich nehme den Zweitwagen der kein VW ist.
Zitat:
Allerspätestens wenn VW den Abschluss der Updateaktion verkündet, kannst du auf die Zeangsstillegung deines Autos warten. DIE KOMMT DANN.
Deine Hellseherfähigkeiten hätte ich auch gerne, oder auch die Glaskugel aus der du die Zukunft siehst.
Jeder soll mit seinem Passat machen, was er für richtig hält.
Ich finde es nur amüsant, wie viele Passatbesitzer wie die Lemminge zum Bau des großen Gottes Volkswagen laufen, weil dieser gerufen hat.
Fakt ist, in dem mir zugesannten Schreiben von VW steht keine Frist, kein Zwang und keine Konsequenz zu diesesm Update.
Und solange ich keine Aufforderung einer staatlichen Behörde zum Aufspielen des Updates bekomme, bleibe ich dem Sektenhaus VW fern.
Also wenn hier schon solche Äusserungen wie Zwang, Stilllegung, Fristen oder sonstiges gemacht werden, dann bitte mit Quellenangaben die auch Rechtsicherheit bieten.
Alles andere könnte bestimmt nur Unsicherheit auslösen.
Durfte da mal was bei meinen VW Händler des Vertrauens abfotografieren...
Original Unterlagen von VW
Stiftung Warentest hat sich mit dem Thema mal befasst .....
demnach kann man wohl nicht direkt gezwungen werden das update aufzuspielen, wenn das KBA dann irgendwann stilllegen will müssten die Behörden einen "Vermögensnachteil" ausgleichen ... = Entschädigen (wie auch immer das aussehen soll).
Das mit kein TÜV mehr ohne update könnte wiederum demnach sein....damit würde man ja aber wieder indirekt gezwungen das update zu machen das ein Auto ohne Tüv wiederum nutzlos ist 😉
... kann jeder gerne selbst nachlesen
Zitat:
@Meister_Proper schrieb am 19. Januar 2017 um 22:42:10 Uhr:
Durfte da mal was bei meinen VW Händler des Vertrauens abfotografieren...
Original Unterlagen von VW
Das stimmt,- ich hab einen Werkstattauftrag unterschrieben und damit die Einwilligung das ich die Serviceaktion durchführen lasse. Hat aber nicht weh getan,- er zieht etwas besser jetzt. Wenn der Motor die Flügel streckt, wird wohl keiner nachweisen können ob es am Update oder normalen Verschleiß lag.
Fakt ist, ich habs gemacht und hab auch keine Bedenken.🙂
Zitat:
@habmichlieb12 schrieb am 19. Januar 2017 um 22:31:04 Uhr:
Ich finde es nur amüsant, wie viele Passatbesitzer wie die Lemminge zum Bau des großen Gottes Volkswagen laufen, weil dieser gerufen hat.
Fakt ist, in dem mir zugesannten Schreiben von VW steht keine Frist, kein Zwang und keine Konsequenz zu diesesm Update.
Ich auch und kann es auch irgendwie nicht verstehen. Es wird in Deutschland wirklich nie in irgendeiner Art und Weise mal zusammengehalten. Ich wäre schön, wenn niemand das Update machen lassen würde.
Ich ( Golf 6) habe noch nicht einmal ein Schreiben bekommen. Gut, dieses erste Schreiben, in dem VW sich entschuldigt, mehr aber noch nicht.