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SEAT Verhalten Garantiefall

Seat Arona 1 (KJ)
Themenstarteram 21. August 2020 um 7:57

War heute beim Freundlichen und habe zwei Fehler am Arona vorgetragen. Zum einen löst sich die Chromleiste Beifahrertür hinten. Zum anderen ist mir aufgefallen, dass der Stoßfänger hinten auf einer Seite zwischen Kofferraumdichtung und Rücklicht lose ist und nicht bündig abschließt.

 

Zu beidem sagt der Freundliche das Seat hier keinen Garantiefall sehen wird. Man wird sagen, dass der Kunde schuld ist. Bei der Zierleiste ist man garantiert mal mit der Jacke hängen geblieben und bei der Stoßstange ist man selbst oder jemand anderes dagegen gefahren. Wenn es ein Bruch der Stoßfängerhalterung ist, ist immer der Kunde schuld. Um das rauszufinden muss aber hinten alles demontiert werden.

 

Ich muss dazu sagen, dass weder die Leiste noch der Stoßfänger mechanischer Fremdeinwirkung ausgesetzt waren.

Die Leiste war sogar von Anfang an lose. Ich hatte nur bisher keine Zeit und Muße das zu reklamieren. Der Stoßfänger ist wie neu. Absolut null Macken, Kratzer oder Dellen. Das hat der Freundliche auch bestätigt. Wie soll dann da was brechen, was ich Schuld sein soll? Seit wann das Problem mit dem Stoßfänger besteht, kann ich nicht sagen. Ist mir erst letzte Woche aufgefallen.

 

Das eine Leiste oder die Stoßstange sich einfach mal lösen können oder nicht richtig montiert waren sei nicht möglich. Auch müsste ich beweisen das diese Probleme bereits bei Auslieferung vorhanden waren. Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung scheint nicht bekannt zu sein.

 

Auch sei das Auto ja schon 1 Jahr und 10 Monate alt. Da sei nicht mehr von einem Material- oder Fertigungsfehler auszugehen. Da hilft einem 4 Jahre kostenpflichtige Garantie wohl nichts.

 

Ich weiß nicht ob es am Freundlichen oder Seat liegt, aber die Garantie für Fertigungs- und Materialfehler scheint bei Seat der Willkür zu unterliegen und eher als Kulanz betrachtet zu werden. Die beworbene Sorgenfreiheit kann ich nicht erkennen. Am Ende wird dem Kunden einfach unterstellt er sei Schuld und man steht irgendwie als Lügner da. Beweispflicht hat immer der Kunde. Nie der Freundliche oder Seat selbst. Die Garantie ist meines Erachtens das Papier nicht wert wo sie drauf steht.

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Und SEAT ist noch gar nicht beteiligt. Daher kann man nicht von Willkür sprechen. Dein Freundlicher wimmelt Dich ab.

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Doch, im ersten halben Jahr (Gewährleistung) liegt die Beweislast beim Händler ;-) Wenn sich eine Fremdeinwirkung als Ursache herausstellt, muss der Kunde aber natürlich trotzdem zahlen.

Und SEAT ist noch gar nicht beteiligt. Daher kann man nicht von Willkür sprechen. Dein Freundlicher wimmelt Dich ab.

Zitat:

@UliBN schrieb am 21. August 2020 um 13:15:39 Uhr:

Dein Freundlicher wimmelt Dich ab.

Bleibt die Frage nach dem Warum.

Sofort die Werkstatt wechseln!

Der (Un-)Freundliche versucht ja nicht einmal, bei Seat was einzureichen und Dir als Kunden zumindest das Gefühl geben, dass er sich für Dich einsetzt.

Fakt ist: Du hast noch 2 Monate gesetzliche Gewährleistung, da würd‘ ich dranbleiben...auch wenn Du am Ende nur ein Teil bezahlt bekommst.

By the way: wenn ich sowas lese kommt‘s mir echt die Galle hoch: die sind alle sowas von satt und befinden sich auf einem ganz hohen Ross. Zum Kotzen ist das wie mit den zahlenden Kunden umgegangen wird...

Der Nachweis, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag, muss vom Käufer geführt werden. Nach 22 Monaten dürfte das kaum möglich sein. Persönlich sehe ich nur Kulanz.

Im Hinblick auf gesetzliche Gewährleistungsansprüche ggü. dem Händler selbst (nach 6 Monaten ab Übergabe des Fahrzeugs) ja, bei vertraglichen Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller nein. Da letzteres freiwillig ist (im Gegensatz zur Gewährleistung), ist maßgeblich, was vereinbart worden ist.

Ich wollte mich nur auf die Gewährleistung beziehen.

Der Verkäufer haftet bei Sachmängeln zwei Jahre für Fehler, die bereits bei der Übergabe vorlagen.

Bei der Neuwagengarantie des Hestellers ist dieser zuständig. Es spielt keine Rolle, wann der Mangel auftritt. Der Mangel muss behoben werden. Voraussetzung ist, dass das Auto nach den Vorgaben des Herstellers regelmäßig gewartet wird. Das dürfte zutreffend sein (???) , da erste Wartung nach 2 Jahren/30 Tkm fällig ist.

Ich sehe das Problem trotzdem im Nachweis. Eine optische Sichtbarkeit muss bei einem Schaden nicht immer vorliegen.

Vielleicht eine kleine Hilfe. Geht zwar um den 5F...

und die dämlichen Chromleisten fallen beim Arona bei vielen ab was man so liest. wurde aber bei jedem auf Garantie gewechselt. Man muss nur darauf bestehen, ansonsten kleben sie es mit doppelseitigen Klebeband fest und du hast in 1 Jahre wieder ärger damit.

Beim Stoßfänger bin ich gespannt was raus kommt. Ein Foto wäre toll

Heißkleber funktioniert wohl auch gut :D

Hab' ich bei meinen Einstiegsleiten gemacht, weil die hinteren im Spätherbst am Abfallen waren.

Nun halten sie.

Dürfte aber nicht im Sinne einer ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung sein.

Ich finde bei Einstiegsleisten und Chromleisten oder generell Zierleisten zusätzlich aussen angebracht schon einen Unterschied wie man wo was womit dauerhaft anbringt und zusätzlich ohne mögliche Maleschen hinterher.

Früher geclipst und dauerhaft fest mit allem Ärger bei Reparatur und Rost. Heute geklebt, eigentlich dauerhaft.

Ich meine die Heißklebermethode aussen.

Bei Einstiegsleisten für mich noch akzeptabel. Aber aussen? Wäre mir zu waghalsig.

Solange noch Garantie besteht: auf jeden Fall Seat überlassen, was die damit machen wollen.

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