Schwerbehinderten-Rabatt

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hi Leute,
ich habe hier im Forum nun schon des oefteren gelesen, dass man ab 50% Behinderungs-Grad bei VW oder Audi bestimmte Rabattsaetze bekommt. Ist da was dran und wenn ja, gibt es irgendwelche Einschraenkungen? Ich moechte naechstes Fruehjahr einen Golf 5 Sportline 2.0 TDI bestellen und haette die Moeglichkeit, meinen Vater (Schwerbeschaedigung ueber 50%) zum kaufen zu schicken...

Danke und Gruesse

Michl

19 Antworten

Typisch Deutsch.

Dies kommt dem Erhalt zu unrecht bezogener Sozialleistungen gleich. <pfui>

Ich hoffe dein Vater hat kein G im Ausweis. Denn dann ist er ja gehbindert. Aber auch nur diese Gruppe bekommt den Rabatt.

Hi

Man bekommt 15%.

Zitat:

Original geschrieben von Saarländer


Typisch Deutsch.

Dies kommt dem Erhalt zu unrecht bezogener Sozialleistungen gleich. <pfui>

Seit wann sind Auto-Rabatte Sozialleistungen gleichgestellt?

:-)

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Wenn du liest, lese richtig :-)

Der Sinn ist doch der....."bedürftige" bekommen Hilfe....in dem Fall eben Schwerbehinderte weil Sie ja teilweise schon genug gestraft sind. Usw.
Aber bei manchen ist der Horizont eben nicht so weit weg.

Weiter so, liebe Mitmenschen....wohin uns der angelernte Egoismus schon gebracht hat sehen wir ja Tag täglich. Insbesondere am 15. oder am letzten eines Monats. :-)

Wozu eigentlich noch diese Trickserei, wo Händler wie http://www.auto-tholen.de/
DEUTSCHE Golf 5 für 23% unter dem deutschen Listenpreis anbieten.

Re: Schwerbehinderten-Rabatt

Zitat:

Original geschrieben von loew_michael


Hi Leute,
ich habe hier im Forum nun schon des oefteren gelesen, dass man ab 50% Behinderungs-Grad bei VW oder Audi bestimmte Rabattsaetze bekommt. Ist da was dran und wenn ja, gibt es irgendwelche Einschraenkungen? Ich moechte naechstes Fruehjahr einen Golf 5 Sportline 2.0 TDI bestellen und haette die Moeglichkeit, meinen Vater (Schwerbeschaedigung ueber 50%) zum kaufen zu schicken...

Danke und Gruesse

Michl

Die 50% bringen gar nix so lange das G ( G = Gebehinderung ) nicht mit drine Steht !

Sollte es mit G sein kannste beim Finanzamt noch ne Steuerbefreiung von 50% geltent machen ! In diesem Fall mußte dir aber klar sein das das Auto aber auf den Schwerbehinderten auch zugelassen sein muß ! Ist aber beim Kauf auch so das Fahrzeug muß mindestens ein halbes Jahr auf den Schwerbehinderten auch Zugelassen sein !

Ach so und noch was sollte das Fahrzeug auf dein Vater Zugelassen sein und du wirst damit Angehalten Überleg dir schon mal ne gute Ausrede warum du das Auto fährst !

Das könnte nämlich ziemlich Probleme geben !!!!!!!!

Ich hab nämlich 50 % mit G und weiß Bescheid

Bülder guggst du hier

Danke fuer die Tips! Ich denke, dass der dann geldwerte Vorteil auch noch versteuert werden muss und somit fallen wieder ein paar Prozente (von den 15%) weg. Ueber J+K oder andere bekommt man den Wagen auch fuer aehnliche Rabatte - und das stressfreier - und ohne "Sozialbetrug"...:-)

In diesem Sinne vielen Dank nochmal fuer die Infos!
Gruesse

Michl

Zitat:

Original geschrieben von loew_michael


Danke fuer die Tips! Ich denke, dass der dann geldwerte Vorteil auch noch versteuert werden muss und somit fallen wieder ein paar Prozente (von den 15%) weg. Ueber J+K oder andere bekommt man den Wagen auch fuer aehnliche Rabatte - und das stressfreier - und ohne "Sozialbetrug"...:-)

In diesem Sinne vielen Dank nochmal fuer die Infos!
Gruesse

Michl

Nö Versteuern mußte dabei nix !

Also die 15% bekommt man sicherlich stressfreier als ein Auto von J&K. Mein Vater hat G 60% und ist nicht direkt Gehbehindert, sondern hat schon seit Jahren eine Chronische Brochitis. Auch sowas wird da mit berücksichtigt. So unwahrscheinlich ist es da nicht einen Schwerbehindertenschein zu bekommen.

Auch ist es gar kein Problem, wenn man angehalten wird. Es ist halt ein anderer Fahrzeughalter. Wo soll da das Problem sein?
Ich denke da wird was vertauscht mit der Steuerbefreiung, wo nur der Fahrzeughalter fahren darf, aber das ist ein anderes Kapitel.
Das Auto von meinen Eltern ist natürlich auf meinen Vater angemeldet, aber über meiner Mutter versichert, da sie deutlich günstiger eingestuft ist (30 %).

Zudem haben meine Eltern damals die Klimaanlage (wie alle anderen auch) und 928 € Inzahlungnahmeprämie bekommen. Wenn man die Inzahlungnahmeprämie mitrechnet, dann haben meine Eltern einen Rabatt von über 20 % bekommen. Das ist nicht schlecht und sehr stressfrei. Das Auto muss min. ein halbes Jahr auf mein Vater angemeldet sein.

Der Händler macht bei der ganzen Aktion übrigens auch noch einen guten Gewinn. Die 15 % stellen sich nämlich aus 7,5 % von VW und 7,5 % vom Händler zusammen.

Bald werde ich mir auch einen Golf bestellen, aber wahrscheinlich über J&K, da ich ein schlechtes Gewissen hätte diesen Schwerbehindertenrabatt auszunutzen, auch wenn ich noch im Hinterkopf habe, das dies Problemlos möglich wäre.
Bei J&K bekomme ich so ziemlich die gleichen Prozente, nur habe ich nicht so einen guten Service wie beim Händler der sich um alles kümmert und um die Ecke wohnt, was aber nicht so schlimm ist, da ich hinterher für die Gewährleistung zu jedem Händler kann.

Jeder der die Möglichkeit hat diesen Schwerbehindertenrabatt zu bekommen, sollte sich dies gut überlegen. Ich jedenfalls könnte da nicht ruhig bei schlafen, wenn es eines Tages diesen Rabatt nicht mehr gibt und die armen Leute mit einem Schwerbehindertenrabatt keine 15 % mehr bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Nobbi1980


Also die 15% bekommt man sicherlich stressfreier als ein Auto von J&K. Mein Vater hat G 60% und ist nicht direkt Gehbehindert, sondern hat schon seit Jahren eine Chronische Brochitis. Auch sowas wird da mit berücksichtigt. So unwahrscheinlich ist es da nicht einen Schwerbehindertenschein zu bekommen.

Auch ist es gar kein Problem, wenn man angehalten wird. Es ist halt ein anderer Fahrzeughalter. Wo soll da das Problem sein?

Das Stimmt den Schwerbehindertenausweis bekommste schnell nur das G darin nicht mehr!

Ich Glaube kaum das dein Vater das G auf die Bronchitis bekommen hat da gibt es bestimmt noch ne Vorgeschichte ( Gesundheitlich )

Das Problem ist sobalt die Steuerermässigung im Fahrzeugschein vom Finazamt eingetragen ist darf das Auto nicht mehr jeder Fahren halt wegen der Steuerermässigung!

Ich hab das alles schon hinter mir ! Hab nur im Moment die Steuerermässigung nicht drin weil mein Golf ja eh Steuerfrei ist!

Hallo Leute

Der "Schwerbehinderte" muss nicht selber fahren, kenne einen Fall wo über die Grossmutter der Wagen gekauft wurde und die ist Blind. Es kommt also nicht drauf an wer ihn fährt. Auch Asthma Kranke erhalten ein G

MfG

PS: Mit ein etwas Geschick schafft man doch mittlerweile selbst bei VW knapp unter 15 %.

Zitat:

Original geschrieben von ibi7


Hallo Leute

Der "Schwerbehinderte" muss nicht selber fahren, kenne einen Fall wo über die Grossmutter der Wagen gekauft wurde und die ist Blind. Es kommt also nicht drauf an wer ihn fährt. Auch Asthma Kranke erhalten ein G

MfG

PS: Mit ein etwas Geschick schafft man doch mittlerweile selbst bei VW knapp unter 15 %.

Das was du sagtst ist schon Richtig das hab ich ja auch nie Bestritten nur wenn die Steuerbegünstigung vom Finanzamt Eingetragen ist sieht die Sache ganz anders aus !

Zitat:

Original geschrieben von Banditraider


Das Stimmt den Schwerbehindertenausweis bekommste schnell nur das G darin nicht mehr!

Ich Glaube kaum das dein Vater das G auf die Bronchitis bekommen hat da gibt es bestimmt noch ne Vorgeschichte ( Gesundheitlich )

Du musst es mir ja nicht glauben, aber mein Vater hat wirklich "nur" aufgrund einer Chronischen Bronchitis G 60 bekommen. Er kann begrenzte Strecken ohne Probleme laufen. "ibi7" hat ja auch schon geschrieben das Asthma Kranke auch G erhalten. Natürlich geht es meinem Vater aber auch dementsprechend schlecht, aber sonstige Erkrankungen hat er nicht.

Zitat:

Das Problem ist sobalt die Steuerermässigung im Fahrzeugschein vom Finazamt eingetragen ist darf das Auto nicht mehr jeder Fahren halt wegen der Steuerermässigung!

Ich hab das alles schon hinter mir ! Hab nur im Moment die Steuerermässigung nicht drin weil mein Golf ja eh Steuerfrei ist!

Meine Eltern haben aber keine Stuerermäßigung. Wozu auch? Der Wagen ist bis Ende 2005 Stuerfrei! Ab dann werden sie dann 92 € im Jahr zahlen wie alle anderen auch, aber dafür darf das Auto auch jeder fahren. Für 92 € im Jahr lohnt es sich einmal darüber nachzudenken solch ein Risiko einzugehen.

Mit den 15% hat das aber rein gar nichts zu tun. Da darf jeder das Auto fahren. Sogar ein anderer kann Versichern. Auch muss auch nicht der Fahrzeughalten mit in die Autostadt. Normalerweise muss dann eine Vollmacht ausgestellt werden, diese hatten wir aber in der Autostadt nicht dabei und es genügte auch ein kurzer Anruf. - Das beste war, das mein Vater nicht zu erreichen war, und totzdem haben wir das Auto ohne Problem bekommen, was ja eigentlicht nicht ganz richtig ist.

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