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Schwarze Rückleuchten !!! TüV sagt:

Themenstarteram 19. Januar 2005 um 10:48

So leut,

hab gestern mit einen TüV - Typen gesprochen:

Schwarze Rückleuchten sind devinitiv nicht erlaubt wenn sie Gesprüht sind...

auch wenn sie von einer Firma mit Gutachten etc. vekauft werden sind diese Rücklauchten nicht zulässig. :mad:

Das Gutachten gilt nur für die Rückleuchten nicht für die scharze Beschichtung.

So blöd sich das auch anhört, es ist war...

egal ob nur wenig oder viel verdunkelt wurde..

schwarzer lack auf Rüchleuchten ist verboten

und man bekommt damit kein TÜV...

Ein E-Prüfzeichen gilt nicht für die Lackierung sonmdern nur für die Rückleuten...

Es gibt zur Zeit keine zulässigen schwarzen Rückleuchten!!!

Selbstverständlich gilt das auch für andere Farben

wie BLAU und GRÜN

RiX

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45 Antworten
am 19. Januar 2005 um 10:50

danke für die info ....

Zitat:

Original geschrieben von Peschi

danke für die info ....

War das ironisch gemeint ?? ;)

Themenstarteram 19. Januar 2005 um 10:52

Werd wohl meine umtauschen wenn ich im März zum TÜV fahre...!!!

UND was ist das ???? oder hab ich dich falsch verstanden ???? http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Themenstarteram 19. Januar 2005 um 11:00

Zitat:

Original geschrieben von niceone

UND was ist das ???? oder hab ich dich falsch verstanden ???? http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Achja das mit dem E-Prüfzeichen hab ich vergessen..

Vergiss den scheiss gleich weil sich das Zeichen nur Auf die Rückleuchten bezieht und nciht auf die lackierung!!! (zitat TüV)

Und die Bescheinigung hilft da da a ned weiter ...!!!

am 19. Januar 2005 um 11:00

wenn er sagt keine schwarzen dann werden die wohl auch nicht erlaubt sein, auf deinen rückleuchten sind auch 3 ürpüfzeichen drauf trotzdem kannst du die nicht mit schwartze farbe übermalen oder??? und bei ebay kann man sowieso jeden scheiß rein scrheiben. mich würde eher interessieren was die größreren bekannten händler dazu sagen oder ob sie sowas gar nicht im sortiment haben

Hmm. Erzähl uns was neues.

Themenstarteram 19. Januar 2005 um 11:15

Zitat:

Original geschrieben von barcode

Hmm. Erzähl uns was neues.

naja barcode, anscheinend hat das noch nicht jeder gewusst....

Bevor jemand 100PS aus nen 316i holen will .. schreib ich lieber was wissenswertes.. :-)

Zitat:

Original geschrieben von rix-passau

Werd wohl meine umtauschen wenn ich im März zum TÜV fahre...!!!

Würde Dir ans Herz legen die lasierten RL gleich rauszuschmeissen, denn wenn Dir einer hinten drauffährt und die sehen die lasierten RL dann gibts Ärger mit der Versicherung.....und das nicht zu knapp da die Leuchtwirkung "leicht" eingeschränkt ist.

Sortiment

 

Moin,

hmm ich denke mal im Sortiment werden Sie schon sowas haben. Da erriner noch an Mofa Zeiten..Konntest auch alles zum "Friesieren"kaufen Nur halt Erlaubt lt. STVZO wars halt nicht. Solange man auf Privat Grundstück damit rumfährt..Ja klar , hat ja auch jeder ne Riesen Große Strecke auf seinem Hof..*gg*

Weil Prinzipiell kannst ja ranbauen was Du willst. Nur geht das halt nich Konform mit der Gesetzesmacht ;)

Und bei den Händlern, da ist wohl eher der Umsatz ausschlaggebend...

Aber naja...

MfG

Themenstarteram 19. Januar 2005 um 11:20

Zitat:

Original geschrieben von cocooncrew

Würde Dir ans Herz legen die lasierten RL gleich rauszuschmeissen, denn wenn Dir einer hinten drauffährt und die sehen die lasierten RL dann gibts Ärger mit der Versicherung.....und das nicht zu knapp da die Leuchtwirkung "leicht" eingeschränkt ist.

Du ich mach mal BILDER..

ich denk mal wenn einer die beleuchtung ned sieht ist er blind :-) es strahlt genug durch.. aber werd eh auf klarglas umrüsten...

am 19. Januar 2005 um 11:21

ja meinte auch das sie es im sortiment haben aber ob sie auch zuschreiben das es in verkehr nicht zulässig ist.

hab eben mal bei fk geschaut die verkaufen für alle e36 modelle schwarze rückleuchten aber keine spur von einem hinweis

..

 

Moin,

das kommt sicher auf den Händler im Einzelnen an.

Aber leider greift wenn Sie dich damit anhalten ja das gute alte "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" *gg*

Und die Zusätze das es im Bereich der Stvzo nicht zugelassen ist, findet man meist gut Versteckt und Kleingedruckt.

Die wollen sicher nicht, das man denen noch Rechtlich ans Bein pieselt wenn man damit angehalten wurde, denk ich mal.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von rix-passau

Bevor jemand 100PS aus nen 316i holen will .. schreib ich lieber was wissenswertes.. :-)

fehlt da etwa ne null? :D:p;)

aber danke für die info.

aber da ich eh auf rot/weiße steht, is mir das egal ;)

 

viele grüße, Jan

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