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Schwarze Rückleuchten !!! TüV sagt:

Themenstarteram 19. Januar 2005 um 10:48

So leut,

hab gestern mit einen TüV - Typen gesprochen:

Schwarze Rückleuchten sind devinitiv nicht erlaubt wenn sie Gesprüht sind...

auch wenn sie von einer Firma mit Gutachten etc. vekauft werden sind diese Rücklauchten nicht zulässig. :mad:

Das Gutachten gilt nur für die Rückleuchten nicht für die scharze Beschichtung.

So blöd sich das auch anhört, es ist war...

egal ob nur wenig oder viel verdunkelt wurde..

schwarzer lack auf Rüchleuchten ist verboten

und man bekommt damit kein TÜV...

Ein E-Prüfzeichen gilt nicht für die Lackierung sonmdern nur für die Rückleuten...

Es gibt zur Zeit keine zulässigen schwarzen Rückleuchten!!!

Selbstverständlich gilt das auch für andere Farben

wie BLAU und GRÜN

RiX

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45 Antworten
am 19. Januar 2005 um 11:35

Zitat:

Original geschrieben von niceone

UND was ist das ???? oder hab ich dich falsch verstanden ???? http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Kannst du ueberhaupt verstehen du otto??!!

Was du feur ne scheisse schriebst hier ist unglaublich echt!

Stell mal foto rein biste sicher so nen 60 kilo burschi dem ne alte mal gesagt hat er schaut suess aus und nun rennste rum und denkst du bist es mit deinem 150 tkm 3er denn sich schon jeder asy leisten kann!

(ch hatte dich shcon lange rausgeschmissen bei dem scheiss was du schriebst!

Themenstarteram 19. Januar 2005 um 11:41

nun mal langsam @DrOkZ !!!

am 19. Januar 2005 um 11:44

Zitat:

Original geschrieben von rix-passau

nun mal langsam @DrOkZ !!!

Ich meinte noone ah niceone net dich junge!!!!

dro0kz wo ist dein problem ? war nur ne gegenfrage .. wenn du ihn nicht leiden kannst .. schreib halt garnix .. :) danke

Zitat:

Original geschrieben von rix-passau

nun mal langsam @DrOkZ !!!

er hat schon recht im prinzip.

nur passt's hier grad nich rein ;)

Themenstarteram 19. Januar 2005 um 11:48

Zitat:

Original geschrieben von DrOkZ

Ich meinte noone ah niceone net dich junge!!!!

Das weis ich aber warum muss das sein ?? :-(

Zitat:

Original geschrieben von rix-passau

Das weis ich aber warum muss das sein ?? :-(

deswegen hier wahrscheinlich ;)

naja wie auch immer, deinen thread muss man dazu nicht missbrauchen, jemand anzumachen...!

viele grüße, Jan

Zitat:

Original geschrieben von DrOkZ

Kannst du ueberhaupt verstehen du otto??!!

Was du feur ne scheisse schriebst hier ist unglaublich echt!

Stell mal foto rein biste sicher so nen 60 kilo burschi dem ne alte mal gesagt hat er schaut suess aus und nun rennste rum und denkst du bist es mit deinem 150 tkm 3er denn sich schon jeder asy leisten kann!

(ch hatte dich shcon lange rausgeschmissen bei dem scheiss was du schriebst!

WAS ist den dein problem du komischen ........ was soll ich da nicht verstehen er schreibt die dinger sind nicht erlaubt vom tüv und ich hab ihm die mit e-prüf. gezeigt , was ist jetzt dein problem ???? und warum soll es nicht hier rein passen ???? halt mal den ball flach du flachwixer !!!!!

Themenstarteram 19. Januar 2005 um 11:58

kommt leut lasst den scheiss...

FRIEDE - FREUDE - BMW-KUCHEN :D

Zitat:

Original geschrieben von rix-passau

kommt leut lasst den scheiss...

FRIEDE - FREUDE - BMW-KUCHEN :D

nö nicht bei so affen , weiss garnicht was das soll ......... richtig überflüssig was der da jetzt geschreiben hat , anscheinend hat er es nicht kapiert !!!

ja es war bischen überflüssig bei dem thema .. aber komm geh du jetzt nicht drauf ein sonst haben wa quasi das gleiche wie in den anderen thread .. danke

Um das mal ein wenig aufzuklären, die von "niceone" geposteten Leuchten SIND zulässig!

WEIL: Die sind nicht lasiert oder lackiert oder bedampft oder sonstwas nachträglich gemacht! Die wurdem vom Hersteller bereits so den Prüfern vorgelegt!

Nur Sachen die NACHTRÄGLICH verändert wurden machen das Ding unzulässig, diese Crystal Smoke Leuten etc. sind ja auch nur minimal schwarz und man kann ja sogar noch reingucken, ganz anders bei lasierten Leuchten (auch wenn die Besitzer es nicht wahrhaben wollen)

Und diese achsotollen Gutachten die von den Typen dann dabeigelegt werden sind einfach nich wirksam!

P.S. Sollte ich mal jemandem (ich hoffe nicht) drauftditschen von hinten und der hat solche Leuchten werde ich (auch wenn ichs Schuld war und es gesehen habe) natürlich sagen ich hab nix gesehen und somit bekommt er ne ordentliche Teilschuld, also tut euch das nich an!

Am Ende müsst ihr euer Leben lang für Personenschäden zahlen...

MfG Fatman

Themenstarteram 19. Januar 2005 um 12:13

JAEIN

Wenn die wrklich nicht nachbehandelt wurden

sollte ein ABE dabei liegen, tut es aber nicht...

Das E-Prüfzeichen bezieht sich auf die rückleuchten selbst nicht auf die gestalltung !!!

Ich hab ihn wegen sowas nicht befragt aber werde es noch tun...!!!

Zitat:

Original geschrieben von 53Fatman

Um das mal ein wenig aufzuklären, die von "niceone" geposteten Leuchten SIND zulässig!

WEIL: Die sind nicht lasiert oder lackiert oder bedampft oder sonstwas nachträglich gemacht! Die wurdem vom Hersteller bereits so den Prüfern vorgelegt!

Nur Sachen die NACHTRÄGLICH verändert wurden machen das Ding unzulässig, diese Crystal Smoke Leuten etc. sind ja auch nur minimal schwarz und man kann ja sogar noch reingucken, ganz anders bei lasierten Leuchten (auch wenn die Besitzer es nicht wahrhaben wollen)

Und diese achsotollen Gutachten die von den Typen dann dabeigelegt werden sind einfach nich wirksam!

P.S. Sollte ich mal jemandem (ich hoffe nicht) drauftditschen von hinten und der hat solche Leuchten werde ich (auch wenn ichs Schuld war und es gesehen habe) natürlich sagen ich hab nix gesehen und somit bekommt er ne ordentliche Teilschuld, also tut euch das nich an!

Am Ende müsst ihr euer Leben lang für Personenschäden zahlen...

MfG Fatman

alles was mit e-prüf. ausgezeichnet ist , ist erlaubt !! oder wollte jemand das gesetz kippen von euch ????

Du muss ich niceone zustimmen! Auch für (die legalen) schwarzen Rüllis reicht ein E-Prüfzeichen! Die Polizei kann ja mit der Nummer checken wie die aussehen müssen! Und lasierte erkennt man ganz schnell!

MfG Fatman

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