schon wieder unfall. vorschaden und deckung

BMW 3er E46

Hallo alle miteinander.

Ich hatte mit meinem coupe vor einem monat einen unfall wo ich mit der beifahrerseite gegen eine Laterne geknallt bin.
Stück für stück wieder selbst und schwarz mit gebrauchtteilen repairiert.
Das heist es gibt keine rechnungen ect und die beifahrertür wurde getauscht und lackiert bis auf den einstieg der wurde geschweißt und gekittet.
Seitenschweller war noch keiner drauf.

So jetzt beim einkaufen Fahrzeug abgestellt zurückgekommen und genau auf der repairierten und unlackierten stelle hat mich ein anderer e46 angerempelt.

Er erkennt sich schuldig jedoch habe ich ein bisschen magenknurren was die versicherung zu dem vorschaden sagt.
Was mein ihr wie wird das thema jetzt behandelt ?
Bekomme ich alles ausbezahlt ?

21 Antworten

Nananaaaa .....

... klar lässt sich alels irgendwie reinrechnen und hin und her schummeln - aber das war hier nicht die Frage und darauf sollte es auhc keine Antwort geben, wenn da nicht jemand von allein drauf kommt.

Wenn es hier anfängt nach Versicherungsbetrug mit Anleitung zu riechen, gibt's von den Mods bestimmt schnell die Keule. Zu recht.

Und sorry, das eigene Recht besteht bei der gegnerischen Versicherung stets auf "Schadensregulierung" des "verursachten" Schadens und nicht des "vorhandenen" Schadens. Bitte unbedingt berücksichtigen!

Gruß, Frank

Zitat:

Original geschrieben von lncognito


Wenn es hier anfängt nach Versicherungsbetrug mit Anleitung zu riechen, gibt's von den Mods bestimmt schnell die Keule. Zu recht.

Wie wahr, wie wahr! 😉

Daher bitte hier ab sofort keine "halblegalen" Tipps und Hinweise mehr geben.
Einen Anwalt braucht es aus meiner Sicht hier auch nicht im geringsten. 😉

Gruß MartinSHL
MT-Moderation

werden für den KV noch 10% dr Schadenshöhe berechnet und dann bei Rep. verrechnet? und gibt es nicht eine Grenze, bei der die Versicherung ein gutachten möchte und ein KV nicht genügt?

Zitat:

Original geschrieben von Letar


werden für den KV noch 10% dr Schadenshöhe berechnet und dann bei Rep. verrechnet?

Nein, das kann man so pauschal nicht sagen.

Mal ist der KVA kostenfrei, mal kostet er nen 10er, nen 50er....was auch immer. Das kann jede Werkstatt frei entscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von Letar


und gibt es nicht eine Grenze, bei der die Versicherung ein gutachten möchte und ein KV nicht genügt?

Auch hier gibt es keine klare Regelung. Was die Versicherung will, kann sie individuell festlegen.

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Alles klar danke, hatte letztes Jahr auch einen nicht verschuldeten Unfall und habe den Gutachter gewählt, fürs nächste Mal weiß ich dann bescheid.

So bin jetzt einen Schritt weiter und mein Sachschaden beläuft sich auf nicht ganz 3000 euronen.

Jetzt warte ich noch auf eine Email von der Gegnerischen Versicherung. Wie viel ich bekomme wenn ich mich auszahlen lasse.

Es steht mir ja auch zu mein Fahrzeug selbst zu reparieren so weit es meine Fachkenntnisse zulassen..
Eine gebrauchte Tür und den Einstieg nochmal groß raus.

Und dann zum Denzel um die Tür und dass Fenster einstellen zu lassen.
Wenn ich weis wie viel prozent mir ausbezahlt wirde poste ich wieder.

Im Gutachten wird die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen.

Diese bekommst Du nicht ausgezahlt.

Sobald Du Reparaturrechnungen einreichst, die direkt mit dem Schadensfall zu tun haben, bekommst Du die dort ausgewiesene Mehrwertsteuer von der Versicherung erstattet.

Wenn Du also alles selber machst, bekommst Du nix.

Ich finde die Regelung gut, denn die Hemmschwelle etwas "unter der Hand" zu machen. Und so gibt's auch Rückmeldung an die Versicherungen über die tatsächlichen Reparaturkosten ... und das kommt allen Versicherten zu Gute bei der Ermittlung der Typklassen 🙂

Gruß, Frank

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