Schlüssel verloren
Hallo zusammen, mir ist was ganz beschi.... passiert. Mein :-) hat mir einen Schlüssel per Post geschickt, also das Teil wo der Klappschlüssel dran ist ohne Funkbedienung. Aber als ich den Brief aufmachen wollte, war der Brief bereits geöffnet und der Schlüssel weg. Jetzt die Frage, was kann ich machen ausser die Schlösser zu wechseln. und wenn ich sie wechseln sollte, wer muss das bezahlen, die Post der Händler (weil er das falsche Briefformat genommen hat oder bin ich der Dumme???
Danke für die Antworten.
Beste Antwort im Thema
Der Händler trägt das Versandrisiko bis Du den Schlüssel in der Hand hast!
91 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von smhb0310
2 x Schlüsselbart + Zündschloss + neu codieren.
..und was ist mit dem Schloss an der Fahrertür?
JA mir ist relativ egal was alles gewechselt werden muss;-) hauptsache das die Werkstatt bzw. Händler das alles übernimmt. Untergebracht habe ich das auto jetzt wo ganz anders also wenn es weg sein sollte weiss ich das es nur einer sein kann der mir sehr sehr gut kennt;-) I hope das es alles morgen ganz einfach geht. Danke für die zahlreichen Antworten. Mfg Dome
Sag mal wo? Habe hier gerade nen Schlüssel gefunden 😁
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Um dich zu beruhigen: Mit dem Schlüssel lässt sich lediglich das Fahrzeug aufschließen. Wegfahren ist nicht möglich da die Wegfahrsperre nicht entsprechend codiert ist. Trotzdem brauchst du eine komplett neue Schließanlage.
Gruß
PowerMike
Ich bau Dir in einer Nacht das KI, den Airbag, die Lederausstattung und das Klimabedienteil aus 😉
Wegfahren muss ich dazu nicht 😁
Könnt ich das Navi bekommen smhb ?
@TE
BA und Code-Karte im Fahrzeug ? Ich habe gerne Papiere !
Danke und viele Grüße
g-j🙂 der morgen erstmal den Händler anrufen würde, mit den Worten "Könnten Sie mich abholen, mein Auto ist weg"😉
ich denke Du brauchst kein Navi?
@TE..schau mal im Kofferraum nach 😉 Da hat sich schon mancher Schlüssel versteckt 😁
Zitat:
Original geschrieben von smhb0310
ich denke Du brauchst kein Navi?@TE..schau mal im Kofferraum nach 😉 Da hat sich schon mancher Schlüssel versteckt 😁
Ei wenn es so da rumsteht !
Aua, das mit dem Kofferaum hat verdammt geschmerzt ! Alte Wunden reißen auf ! Ich glaub ich bin raus aus dem Thema🙁
Viele Grüße
g-j😁😁
Hi,
was mich mal interessieren würde:
Warum hast du überhaupt den Schlüssel per Post bekommen?
Und vor allem nur den Schlüsselbart?
Schiebt dein freundlicher die Autos nur über den Hof oder was?
Aber vllt hat sich inzwischen ja auch schon alles geklärt und das Auto samt Ausstattung wird bald wieder sicher sein!
Zitat:
Original geschrieben von smhb0310
Laut EU Recht muss trägt der Händler das...
Ob Du dazu ne komplett neue Schliessanlage bekommen kannst.. keine Ahnung. Den Schlüssel muss er auf jeden Fall ersetzen!
Ich würde mal meine Versicherung anrufen und fragen, was die voraussetzen. Wenn die sagen, keine neue Schliessanlage, kein Versicherungsschutz, kannste dem Händler das so sagen 😉
Morgen leute,
also ich will den Themenersteller jetzt nicht beunruhigen... grds ist es nämlich so, dass bei einer vereinbarten Schickschuld der Verschicker (also hier das Autohaus) nur die Pflicht hat, die zu verschickende Ware an einen ordentlich ausgesuchten Frachtführer/ Spediteur zu übergeben (§ 447 BGB). Das Risiko, wenn etwas während des Versandes passiert, trägt dann der Käufer, wenn das Autohaus nicht "den Landstreicher um die Ecke" mit der Beförderung beauftragt hat. DHL, ja auch Hermes und Co gehen da auf jeden Fall durch.
ALs kleines Beispiel: Jemand verkauft als Privatperson was auf ebay, und zB hermes (selber schon erlebt) verschlammt das Paket. Dann muss ich kein Geld zurücküberweisen, nur die Versicherungsrechte abtreten falls das Paket versichert war....
Was anderes gilt nur dann, wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist und der Käufer ein Verbraucher. Dann trägt auch der Verkäufer das Risiko des Untergangs während des Versandes, steht so in § 474 II BGB, dann gilt nämlich § 447 BGB nicht und es bleibt beim Grundsatz der Gefahrtragung bis zur Übergabe.
Falls du also das Auto nicht als Verbraucher, sondern als Unternehmer (Geschäftswagen) gekauft hast, musste nbissl vorsichtig sein, falls sich der Händler komplett querstellt. Auch wenn der Wagen geleast ist könnte es problematisch werden...
Wenn du dir aber ganz normal das Auto als Privatperson gekauft hast, stimmt "fast" alles was hier steht.
Einzig das Märchen mit dem EU Recht, welches unmittelbar verpflichtet bzw berechtigt is quatsch...aber das würd jetzt zuweit führen..
Grüße Ellis
@ Ellis
Du scheinst dich ja ein wenig auszukennen, wie ist dass denn eigentlich mit so genannten "Schlüsselbriefkästen", also wenn man ein Auto vor der morgentlichen Öffnung des Autohauses auf den Hof abstellt und den Schlüssel in einen Briefkasten des Autohauses wirft, natürlich mit vorheriger Absprache. Wer muss in so einen Fall haften, wenn etwas am Auto passiert oder gelich das ganze Auto weg ist?
Zitat:
Original geschrieben von Benni_LDK
@ Ellis
Du scheinst dich ja ein wenig auszukennen, wie ist dass denn eigentlich mit so genannten "Schlüsselbriefkästen", also wenn man ein Auto vor der morgentlichen Öffnung des Autohauses auf den Hof abstellt und den Schlüssel in einen Briefkasten des Autohauses wirft, natürlich mit vorheriger Absprache. Wer muss in so einen Fall haften, wenn etwas am Auto passiert oder gelich das ganze Auto weg ist?
In diesem Fall wurde eine Bringschuld vereinbart. Diese hast du ordnungsgemäß erfüllt, wenn du ihm die Sache bzw das Auto tatsächlich in die Hand gedrückt hast. Sagt der Freundliche, wirf den Schlüssel da ein (also NICHT ungefragt), dann erklärt er, dass er anstelle der persönlichen Übergabe mit dem Einwerfen einverstanden ist. Und somit haftet er ab Einwerfen in den Schlüsselkasten.
Wenn er vorher sowas nicht explizit gesagt hat, und einen extra schlüsselbriefkasten eingerichtet hat, dann sollte man meinen, dass er konkludent erklärt hat, mit dem Einwerfen einverstanden zu sein. Sonst hätte er den Schlüsselbriefkasten ja nicht bauen müssen..
Wenn aber nur ein einfacher normaler Briefkasten vorhanden ist, dann seh ich die Lage anders, wenn man da ungefragt einwirft...
So jedenfalls seh ich die Sache, kann sein dass manche Richter das schonmal anders gesehen haben (wie immer in D)..
Falls jemand das in der Praxis schonmal anderes erfahren / Gehört hat, würd ich mich um ne Rückmeldung freuen..
So long grüße
Zitat:
Original geschrieben von Dome86
....................dann werde ich da morgen früh direkt mal hin fahren ................
Wenn man da so direkt hinfahren kann, hätte man da ja mal ebenso zum Schlüssel abholen hinfahren können und sich den ganzen Aufwand sparen können.